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Rechtsfrage bzg Unitymedia

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Unitymedia "schenkt" Neukunden ein nicht bestelltes TV-paket zum Abo dazu. Kündigt man dieses Geschenk nicht fristgerecht läuft das Paket für 24 Monate kostenpflichtig weiter.

a) Darf unitymedia das überhaupt? Ich meine man bestellt ja überhaupt nichts und krieg es einfach. Und soll dann noch etwas kündigen was man nicht bestellt hat.

b) Wie sollte man sich verhalten wenn man vergessen hat fristgerecht zu kündigen? Abbuchungen zurückbuchen lassen und nur das überweisen, was man auch bestellt hat? Oder ist man juristisch der ***** und muss dann zahlen?

Danke für eure Meinungen!
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Durch einen Vertragsabschluß hinsichtlich des Gesamtpakets wird man gebunden. D.h. man akzeptiert, daß bei ausbleibender fristgerechter Kündigung auch der "Geschenk"-Teil Vertragsbestandteil wird und muß auch dafür künftig zahlen. Leider..
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Gleiches Problem hatte ich auch. Bleib hartnäckig, dann streichen Sie dir das "Extra" aus dem Vertrag. Ich hatte rechtzeitig gekündigt, allerdings wurde behauptet es wäre keine Kündigung eingegangen. Nachdem ich mit Ihnen telefoniert habe, wurde es kulanterweise gestrichen.
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Gibt es dieses berüchtigte Angebot eigentlich noch immer? Musste wg Vertragsumstellung den Auftrag telefonisch erledigen, sodass wir nun seit 1,5 Monaten 3play 10.000 haben. Da wir jedoch keinen Fernseher besitzen und der Dekoder im Keller Staub fängt, weiß ich jetzt nicht, was ich da eigentlich an tollem TV-Angebot verpasse.
Unter unitymedia.de ist jedoch im Kundenbereich lediglich von "digital TV basic" die Rede - war das bei euch seiner Zeit auch so oder wäre der Zusatz dort von Beginn an eingetragen?


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