Folgender Fall, ein Freund von mir hat bei einer Firma 5 Dosen (a=40€) Eiweißpulver bestellt. Als er sie abholen wollte waren nur drei auf Lager, die er dann mitgenommen hat und gleich alle fünf bezahlt hat. Zwei Tage später hat er dann einen Bekannten geschickt der die restlichen zwei Dosen abgeholt hat. Soweit sogut. Vor ein paar Tagen kam eine email das er doch bitte die sechs zuviel herausgegebenen Dosen unverzüglich bezahlen oder zurück geben soll. Er antwortete dann das er nicht ganz verstehe und das er nichts bezahlen würde.
Nächste email kam sofort, er bekäme jetzt ein Rechnung geschickt und wenn er die nicht begleichen tut schicken sie ein Inkasso-Unternehmen vorbei, und die Kosten dafür stellen sie ihm dann auch in Rechnung. Sein Bekannter versichert ihm das er nur zwei Dosen abgeholt hat, aber so richtig trauen tut er ihm auch nicht.
Wie soll er sich verhalten? Was macht ein Inkasso-Unternehmen? Schicken die Schläger vorbei, oder was?
Nein , ein Inkasso Unternehmen schickt keine Schläger vorbei. In der Regel Die können dem streitigen Betrag nur anmahnen. Hierbei berechnen sie ihre Gebühren. Ob die immer angemessen sind ist streitig. Vollstrecken kann nur der Gerichtsvollzieher. In der Regel sind Inkassobüros zahnlose Tiger.
Interessant wird es wenn Du Post vom Gericht bekommst. Dann kommt entweder ein Mahnbescheid, oder direkt eine Klage. Gegen den Mahnbescheid kannst innerhalb einer Frist von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Versäumt der das ergeht ein so genannter Vollstreckungsbescheid. Aus diesem Vollstreckungsbescheid kann ein Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung einleiten. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kannst du innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen. Der Nachteil besteht nur darin das ihm die Vollstreckung schon möglich ist. Legst Du Widerspruch oder Einspruch ein kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht. In diesem Verfahren wird nun entschieden ob die Ansprüche des Verkäufers berechtigt sind oder nicht.
Sollte die Aussagen deines Bekannten - derjenige der die zwei Dosen abgeholt hat - richtig sein, sind die Erfolgsaussichten deines Freundes nicht so schlecht. Die rechtsgrundlose zuviel Lieferung muss die Verkäuferseite beweisen. Gelingt dieser Beweis nicht, wird die Klage kostenpflichtig abgewiesen. Sollte sich jedoch im Prozess herausstellen, dass dein Bekannter mehr als zwei Dosen empfangen hat, könnte es kritisch werden.
Na das ist doch mal eine Aussage, Vielen Dank schonmal @HG. Ich werde das mal so weitergeben und bei Interesse hier vermelden wie das so alles weiter geht...
Ich habe keinerlei juristische Ambitionen, aber gebe mal meine Senf dazu: (keine juristische Beratung!)
Interessant wäre ob der Kumpel irgend etwas schriftlich hatte, also eine Art Vollmacht. Wenn das nicht der Fall handelt derjenige der die Dosen holt ja quasi auf eigene Rechnung oder? Wenn ich dir sage: Bring mir zwei Dosen von dem Zeug und du holst sechs ist das doch nicht mein Problem oder sehe ich da was falsch?
Ansonsten würde ich dem Verkäufer des Pulvers einen freundlichen Brief schreiben, indem ich ihm den Sachverhalt darlege und mitteile, dass ich nicht bereit bin für den Betrag aufzukommen. Sämtliche Forderungen erkennst du als gegenstandslos an. Da es hier ja um immerhin 240 € geht, würde ich für den Fall, dass an den Forderungen festgehalten wird einen Anwalt aufsuchen.
Nein , ein Inkasso Unternehmen schickt keine Schläger vorbei. In der Regel
3Sat: schrieb: Das Vorzeige-Team des Inkasso Teams Moskau beeindruckt: Der Chef der Truppe, Werner Hoyer, und zwei seiner Mannen mimen in der Öffentlichkeit gern die „schlagkräftige“ Truppe. Passend zum Slogan des Unternehmens: „Ihr Schuldner muss kein russisch können, er wird uns auch so verstehen“
Das Unternehmen muss dir erstmal nachweisen, dass 6 Dosen (habe ich doch richtig verstanden?) heruasgegeben wurden. Dies ist für das Unternehmen relativ leicht, dein Bekannter sollte bei der Abholung einen Beleg unterschrieben haben, der seine Abholung bestätigt (was er abgeholt hat, wieviel usw.) Sollte er nichts unterschrieben haben ist die Sache hinfällig, sollte er für 2? Dosen unterschrieben haben auch. Sollte er aber unterzeichnet haben, dass er 8 Dosen in Empfang genommen hat, dann muss er bzw. Du den noch ausstehenden Betrag begleichen, wer dann, das weiß ich nicht
Swartzyn schrieb: Ist zwar nur offtopic aber was zum Geier will dein Kollege mit 5 Dosen Eiweißpulver?
vermutlich groß und stark werden ...
deshalb sollte er die auch schnell futtern, bevor die schläger vom inkasso unternehmen kommen... da haut er denen dann selber mal eine rein... bäääm meint der ich hätt abgeschmatzt aber das ist quatsch - weisse!
sge-for-ever schrieb: ich gebe mal meinen Senf dazu.
Das Unternehmen muss dir erstmal nachweisen, dass 6 Dosen (habe ich doch richtig verstanden?) heruasgegeben wurden. Dies ist für das Unternehmen relativ leicht, dein Bekannter sollte bei der Abholung einen Beleg unterschrieben haben, der seine Abholung bestätigt (was er abgeholt hat, wieviel usw.) Sollte er nichts unterschrieben haben ist die Sache hinfällig, sollte er für 2? Dosen unterschrieben haben auch. Sollte er aber unterzeichnet haben, dass er 8 Dosen in Empfang genommen hat, dann muss er bzw. Du den noch ausstehenden Betrag begleichen, wer dann, das weiß ich nicht
Also, als er die funf Dosen bezahlt hat und nur drei mitgenommen hat, bekam er einen Beleg das noch zwei Dosen abzuholen sind. Allerdings war diese zwei sehr undeutlich geschrieben. Aber keine weitere Unterschrift oder sonstige Belege. Mein Bekannter bekam dann von seinem Lieferer zwei Dosen.
ein Freund von mir hat bei einer Firma 5 Dosen (a=40€) Eiweißpulver bestellt.
Als er sie abholen wollte waren nur drei auf Lager, die er dann mitgenommen hat und gleich alle fünf bezahlt hat.
Zwei Tage später hat er dann einen Bekannten geschickt der die restlichen zwei Dosen abgeholt hat.
Soweit sogut.
Vor ein paar Tagen kam eine email das er doch bitte die sechs zuviel herausgegebenen Dosen unverzüglich bezahlen oder zurück geben soll.
Er antwortete dann das er nicht ganz verstehe und das er nichts bezahlen würde.
Nächste email kam sofort, er bekäme jetzt ein Rechnung geschickt und wenn er die nicht begleichen tut schicken sie ein Inkasso-Unternehmen vorbei, und die Kosten dafür stellen sie ihm dann auch in Rechnung.
Sein Bekannter versichert ihm das er nur zwei Dosen abgeholt hat, aber so
richtig trauen tut er ihm auch nicht.
Wie soll er sich verhalten?
Was macht ein Inkasso-Unternehmen? Schicken die Schläger vorbei, oder was?
Bin für Hilfe und nützliche Tipps sehr dankbar.
Gruß Marco
Nein , ein Inkasso Unternehmen schickt keine Schläger vorbei. In der Regel Die können dem streitigen Betrag nur anmahnen. Hierbei berechnen sie ihre Gebühren. Ob die immer angemessen sind ist streitig. Vollstrecken kann nur der Gerichtsvollzieher. In der Regel sind Inkassobüros zahnlose Tiger.
Interessant wird es wenn Du Post vom Gericht bekommst.
Dann kommt entweder ein Mahnbescheid, oder direkt eine Klage. Gegen den Mahnbescheid kannst innerhalb einer Frist von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Versäumt der das ergeht ein so genannter Vollstreckungsbescheid. Aus diesem Vollstreckungsbescheid kann ein Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung einleiten. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kannst du innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen. Der Nachteil besteht nur darin das ihm die Vollstreckung schon möglich ist. Legst Du Widerspruch oder Einspruch ein kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht. In diesem Verfahren wird nun entschieden ob die Ansprüche des Verkäufers berechtigt sind oder nicht.
Sollte die Aussagen deines Bekannten - derjenige der die zwei Dosen abgeholt hat - richtig sein, sind die Erfolgsaussichten deines Freundes nicht so schlecht. Die rechtsgrundlose zuviel Lieferung muss die Verkäuferseite beweisen. Gelingt dieser Beweis nicht, wird die Klage kostenpflichtig abgewiesen.
Sollte sich jedoch im Prozess herausstellen, dass dein Bekannter mehr als zwei Dosen empfangen hat, könnte es kritisch werden.
Vielen Dank schonmal @HG.
Ich werde das mal so weitergeben und bei Interesse hier vermelden wie das so alles weiter geht...
(keine juristische Beratung!)
Interessant wäre ob der Kumpel irgend etwas schriftlich hatte, also eine Art Vollmacht. Wenn das nicht der Fall handelt derjenige der die Dosen holt ja quasi auf eigene Rechnung oder? Wenn ich dir sage: Bring mir zwei Dosen von dem Zeug und du holst sechs ist das doch nicht mein Problem oder sehe ich da was falsch?
Ansonsten würde ich dem Verkäufer des Pulvers einen freundlichen Brief schreiben, indem ich ihm den Sachverhalt darlege und mitteile, dass ich nicht bereit bin für den Betrag aufzukommen. Sämtliche Forderungen erkennst du als gegenstandslos an.
Da es hier ja um immerhin 240 € geht, würde ich für den Fall, dass an den Forderungen festgehalten wird einen Anwalt aufsuchen.
vermutlich groß und stark werden ...
in bio nicht aufgepasst?
Das Unternehmen muss dir erstmal nachweisen, dass 6 Dosen (habe ich doch richtig verstanden?) heruasgegeben wurden. Dies ist für das Unternehmen relativ leicht, dein Bekannter sollte bei der Abholung einen Beleg unterschrieben haben, der seine Abholung bestätigt (was er abgeholt hat, wieviel usw.)
Sollte er nichts unterschrieben haben ist die Sache hinfällig, sollte er für 2? Dosen unterschrieben haben auch. Sollte er aber unterzeichnet haben, dass er 8 Dosen in Empfang genommen hat, dann muss er bzw. Du den noch ausstehenden Betrag begleichen, wer dann, das weiß ich nicht
Der kauft noch 2 Dosen Dotterpulver und 8 Dosen Eierschalenpulver und macht Eier in Heimarbeit! 5,7 Mio Hühner stehen auf der Straße!
Der war gut. Eigentlich wollte er schreiben, rammeln wie ein Wallach.
+ brady
deshalb sollte er die auch schnell futtern, bevor die schläger vom inkasso unternehmen kommen... da haut er denen dann selber mal eine rein... bäääm
meint der ich hätt abgeschmatzt aber das ist quatsch - weisse!
Erstens das, er hat aber für mehrere leute bestellt.
Also, als er die funf Dosen bezahlt hat und nur drei mitgenommen hat, bekam er einen Beleg das noch zwei Dosen abzuholen sind. Allerdings war diese zwei sehr undeutlich geschrieben. Aber keine weitere Unterschrift oder sonstige Belege.
Mein Bekannter bekam dann von seinem Lieferer zwei Dosen.