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Gewährleistung/Umtausch Privatauktionen

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Hallo,
ich habe eine Frage aus dem Rechtsbereich, bei dem ich etwas Hilfe oder Meinungen suche. Folgendes hat sich zugetragen.
Ich habe vor ein paar Tagen eine Uhr bei ebay ersteigert. Heute kam Sie per Post an und zu meinem Erstaunen war das Glas der Uhr durch einen durchgängigen Sprung beschädigt.
Der Schaden wurde nicht in der Auktion genannt. Der Wortlaut ist wie folgt:
"neue elegante Uhr mit Armband mit Datumsanzeige und Bedienungsanleitung" Hinzugefügt wurde noch, dass es sich nicht um eine Automatikuhr handelt.
Es ist also nicht aus der Artikelbeschreibung herauszulesen, dass die Uhr beschädigt ist. Als Foto wurde folgendes genommen:





Ich muss gestehen ich habe das gebrochene Glas nicht erkennen können, aber jetzt wo ich es weiss sieht man es.

Für mich ist die Uhr so nicht zu gebrauchen. Mir würde es reichen, wenn sie mir das Geld zurück überweist und die Uhr zurück nimmt, obwohl es ein Schnäppchen war.

Nun stellt sich mir die Frage in wie weit ein Gewährleistungsanspruch gegenüber der Verkäuferin besteht. Ich gehe davon aus, dass sie ein privater Verkäufer ist, obwohl der Hinweis auf Ausschluss der Gewährleistung fehlt.

Nach meinem Wissen gilt das Fernabsatzgesetz nicht für Privatpersonen. In meinen Augen könnte das eine aglistige Täuschung durch verschweigen sein. Zumal die Uhr als NEU deklariert wurde. Nun frage ich mich, ob ich nun an den Vertrag gebunden bin oder es auch für Privatpersonen eine Gewährleistung oder Umtauschrecht gibt.
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Schon beim Verkäufer reklamiert? Ist der Sprung im Glas aus der Perspektive aus der das Foto gemacht wurde sichtbar oder nicht?
paw
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Reklamiert habe ich es und warte seitdem auf Antwort.
Das Foto habe ich im Eingangspost eingefügt. Es ist leicht zu sehen, dass da ein Riss ist. entdeckt habe ich ihn erst bei genauem Betrachten nachdem ich wusste, dass da ein Sprung ist.
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Don.Markus schrieb:
Reklamiert habe ich es und warte seitdem auf Antwort.
Das Foto habe ich im Eingangspost eingefügt. Es ist leicht zu sehen, dass da ein Riss ist. entdeckt habe ich ihn erst bei genauem Betrachten nachdem ich wusste, dass da ein Sprung ist.


Mit leicht zu sehen meine ich, dass ein leichter Riss zu sehen ist. Es könnte aber genauso gut eine Spiegelung oder ähnliches sein.
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ich würde mal ne mail an ebay schreiben.
soweit ich weiss müssen mängel in der beschreibung klar angegeben werden.
das hat m.E nach nichts mit umtausch oder garantie zu tun. du wurdest getäuscht.
glaube nicht, dass das angebot den ebay regeln entspricht.
bin da aber auch kein fachmann. wie gesagt wende dich an ebay. hoffe die uhr war nicht allzu teuer.
viel glück
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zamusi schrieb:
ich würde mal ne mail an ebay schreiben.
soweit ich weiss müssen mängel in der beschreibung klar angegeben werden.
das hat m.E nach nichts mit umtausch oder garantie zu tun. du wurdest getäuscht.
glaube nicht, dass das angebot den ebay regeln entspricht.
bin da aber auch kein fachmann. wie gesagt wende dich an ebay. hoffe die uhr war nicht allzu teuer.
viel glück


haha, der war gut....
ich war jahrelang powerseller bei ebay... glabu mir, dass ist denen total egal
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Hi Don.Markus,zuallererst würde ich dem Verkäufer ein paar Tage Zeit geben sich zu melden.Solltest Du wider erwarten keine Antwort erhalten würde ich versuchen die Telefonnummer herauszufinden,ein persönlicher Anruf wirkt erfahrungsgemäß Wunder  

Da sich Ebay in der Tat recht wenig um die Belange anderer kümmert kannst Du in dieser Hinsicht kaum Hilfe erwarten.Du kannst lediglich eine Meldung machen,bei der der Verkäufer unter Umständen gesperrt wird.

Du kannst mir ja mal per PN den direkten Link schicken,vielleicht kann ich Dir ja anderweitig weiterhelfen.

Gruß WSK
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also soweit ich das weiß wirst du es mit der rückgabe ziemlich schwer haben. sei den es ist ein "powerseller". wenn der "privateverkäufer" kulant ist, wie es jetzt mal nicht aussieht, würde er zu dem  umtausch einwilligen. der privateverkäufer tut sich auch immer mit dem allseitsbeliebten satz "da ich privatverkäufer bin, keine rücknahme möglich" absichern...


aber mal eine andere idee: du hast geschrieben die uhr war ein ziemlicher schnapp...ich würde mal an deiner stelle zu nem juwelier/uhrenmacher gehen un fragen was ein austausch des glases kosten würde (falls du dies nicht schon getan hast).
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Hast PN
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RebellionFFM schrieb:
der privateverkäufer tut sich auch immer mit dem allseitsbeliebten satz "da ich privatverkäufer bin, keine rücknahme möglich" absichern...


Tut er nicht. Der will sich nur idiotischer Weise vor dem "Fernabsatzgesetz" bzw. "EU-Recht" absichern. Wenn ich einen Mangel verschweige, kann ich mich nicht darauf berufen eine Rücknahme ausgeschlossen zu haben. Es sei denn der andere hat vom Mangel gewußt, ansonsten ist es einfach ein Sachmangel und ich habe die vom BGB gegebenen Rechte u.a. eine mangelfreie Sache zu verlangen!

Abgesehen davon hätte ich auf dem Bild auch nur Lichtreflektionen vermutet und keinen Riß. Ebay deswegen zu schreiben ist sinnlos - die interessiert das nicht, leider.
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Erstmal danke für eure Beiträge.

Die Verkäuferin hat sich nun gemeldet und behauptet, dass eine Beschädigung vor Versand nicht bestand. Mit dem Hinweis auf das BGB stellte sie fest, dass der Käufer in der Beweispflicht sei. Damit hat sie sicher recht. Wie schon erwähnt war die Uhr ein Schnäppchen und ich werde es, aufgrund des geringen Betrages, darauf beruhen lassen.
Als Ergebnis bleibt nur eine Erfahrung mehr, das Wissen über den rechtlichen Hintergrund und für sie eine negative Bewertung. Einen defekten Artikel werde ich sicher nicht mit gut beurteilen.
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Don.Markus schrieb:
Erstmal danke für eure Beiträge.

Die Verkäuferin hat sich nun gemeldet und behauptet, dass eine Beschädigung vor Versand nicht bestand.
Die Dame kann ja viel behaupten wenn der Tag lang ist. Wenn der Schaden jedoch bereits auf der Produktabbildung, wenn auch nur leicht, ersichtlich ist?
Ich weiß ja nicht -.-
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preserveTHEhonourOFffm schrieb:
Don.Markus schrieb:
Erstmal danke für eure Beiträge.

Die Verkäuferin hat sich nun gemeldet und behauptet, dass eine Beschädigung vor Versand nicht bestand.
Die Dame kann ja viel behaupten wenn der Tag lang ist. Wenn der Schaden jedoch bereits auf der Produktabbildung, wenn auch nur leicht, ersichtlich ist?
Ich weiß ja nicht -.-


In diesem Fall würde ich sie wegen Betruges anzeigen! Wenn das eingestellte Foto das Bild aus der Auktion ist, dann sieht man eindeutig, dass der Schaden vor dem Transport schon vorhanden war...zumindest könntest Du darauf pochen, dass das Geschäft wegen arglistiger Täuschung nichtig ist!

Ich würde ihr entsprechend drohen und dann wird sie sicher klein beigeben!


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