-------------------------------------------------------------------------------- Das Bundeskanzleramt hat am heutigen Mittwoch in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags eingeräumt, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Dies berichtet die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, auf deren Antrag hin die Bundesregierung zu den pikanten Überwachungen privater PC und Speicherplattformen im Internet Stellung nehmen musste. Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sehe die Regierung nicht.
Zur Anzahl der bisher durchgeführten verdeckten Netzermittlungen gab die Bundesregierung keine Auskunft. Dem Vernehmen nach gibt es aber noch Probleme bei der praktischen Durchführung der Online-Durchsuchungen. So soll von Regierungsseite beklagt worden sein, dass so viele Daten gesammelt worden seien, dass man ihrer nicht Herr habe werden können. Für Piltz ist mit dem allgemeinen Eingeständnis "die Katze aus dem Sack". Laut der Liberalen ist eine reine Dienstanweisung unter keinem Gesichtspunkt eine geeignete Rechtsgrundlage für dermaßen tiefe Einschnitte in die Grundrechte der Bürger. Geradezu empörend sei die Auffassung der Bundesregierung, ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege gar nicht vor – zumindest nicht in dem Fall, dass der Computer "im Garten" stehe.
Piltz forderte, die Bundesregierung sollte die Haushaltsmittel für die Programmierung von Software für Online-Durchsuchung und für die eigentliche Durchführung unverzüglich sperren.Die FDP-Innenexpertin fordert die Bundesregierung zudem dringend auf, "die Maßnahme zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen vorliegt". Bürgerrechtler erhoben vor kurzem gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde, da dieses erstmals einem Nachrichtendienst eine parlamentarisch abgesegnete Möglichkeit zur Durchführung von Netzbespitzelungen einräumt. Auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum von der FDP hat Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz eingereicht.
Die Bundesregierung hatte im März – ebenfalls auf Nachfrage der FDP – bereits erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz schon jetzt das Recht zum heimlichen Ausspähen von vernetzten PCs und geschützten Datenspeichern im Internet habe. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Demnach dürfen die Staatschützer "Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden". Die gestatteten Mittel habe das Bundesinnenministerium in einer Dienstvorschrift zu benennen. Nicht bekannt war bislang, dass Schily eine entsprechende Anweisung tatsächlich bereits erteilte und dem Verfassungsschutz so eine Art Freibrief zum Online-Schnüffeln hinter dem Rücken des Bundestags ausstellte.
Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Konkret ging es in dem Fall um ein Vorhaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern erlaubt. Aber auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, machte sich bereits wiederholt für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen in streng umrissenen Einsatzgebieten stark. Der Sozialdemokrat hatte jüngst auch indirekt eingeräumt, dass staatliche Online-Durchsuchungen von Festplatten bereits praktiziert würden.
Empörung hat der Bericht des Kanzleramts auch bereits bei der Linksfraktion im Bundestag ausgelöst. Es zeuge von der "Verlogenheit der Bundesregierung, dass sie bislang nach außen hin den Eindruck erwecke, sie suche erst noch nach einer Rechtsgrundlage, aber tatsächlich schon seit zwei Jahren heimliche Online-Durchsuchungen vornehmen lasse". Die Linke fordert die Bundesregierung auf, völlige Transparenz über die bisherigen Rechtsverstöße der Geheimdienste herzustellen und die Online-Durchsuchungen sofort einzustellen. Es reiche nicht aus, Details zu den bisherigen verdeckten Netzermittlungen nur im parlamentarischen Kontrollgremium des Parlaments erläutern zu wollen.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat die Politik derweil ermahnt, beim Streben nach mehr Sicherheit nicht übers Ziel hinauszuschießen. Im Frankfurter Presse-Club sagte er am Dienstagabend, man müsse sich immer fragen, ob die angestrebte Maßnahme auch wirklich dem Ziel von mehr Sicherheit diene. Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gab auch Papier zu Bedenken, Aufgabe des Staates sei neben dem Schutz der Sicherheit die Garantie von Bürgerrechten. Insgesamt müssten Sicherheitsgesetze dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Schaar erhebt in seinem Tätigkeitsbericht schwere Vorwürfe gegen den Staat, dass die Bürgerrechte zu sehr der Sicherheit untergeordnet würden.
Es ist doch bekannt das der BND und der Verfassungsschutz sich des öfteren nicht an Gesetze hält und das schon seit etlichen Jahren, die haben mehr als einmal heimlich Telefone abgehört, E-Mails mitgelesen, Briefpost überwacht, Wohnungen abgehört usw. usf., das ist wahrlich nix neues. Das es jetzt endlich mal thematisiert wird ist ja ganz schön, aber leider macht das eine Partei nur um im Gespräch zu bleiben, wären sie in der Regierung würde es sie nicht interessieren.
propain schrieb: Es ist doch bekannt das der BND und der Verfassungsschutz sich des öfteren nicht an Gesetze hält und das schon seit etlichen Jahren, die haben mehr als einmal heimlich Telefone abgehört, E-Mails mitgelesen, Briefpost überwacht, Wohnungen abgehört usw. usf., das ist wahrlich nix neues. Das es jetzt endlich mal thematisiert wird ist ja ganz schön, aber leider macht das eine Partei nur um im Gespräch zu bleiben, wären sie in der Regierung würde es sie nicht interessieren.
Na ich weiß nicht, die FDP ist fast die letzte Partei die sowas interessiert. Klar könnte Dein Vorwurf stimmen, andererseits sagt die FDP aber wenigstens was. Während die Grünen und die Linkspartei da eher schnarchen. Zumindest nicht wirkungsvoll agieren und das Thema durch Anfragen auf die Tagesordnung bringen. Man kann gegen die FDP sagen was man will, aber im Punkt Bürgerrechte und Datenschutz können wir froh sein dass es sie gibt.
Der Verfassungsschutz, BND und Militärischer Abschirmdienst sind alles Sachen die irgendwie noch über der Regierung stehen. So Sachen werden natürlich nicht an die öffentlichkeit gebracht,nur so ist auch die innere Sicherheit gewährleistet. Der "normal Bürger " muss nicht alles wissen ! :neutral-face
-------------------------------------------------------------------------------- Das Bundeskanzleramt hat am heutigen Mittwoch in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags eingeräumt, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden.
Hmmm. Das erklärt vieles.
Heute Nacht hat wohl der gute Herr Hahn seine Kontakte spielen lassen und Rehmers Vertrag downgeloaded.
Jetzt mal im ernst. Grundsätzlich habe ich nix dagegen wenn es gegen Terroristen oder Kinderschänder geht. Aber wo genau liegt die Grenze? Wer überwacht die überwachung? Ist nicht doch jeder emule user erfasst .........
Ich finde egal bei welcher Durchsuchung oder Abhörung, es sollte immer ein gerichtlicher Beschluss zu Grunde liegen wie bei einer Hausdurchsuchung, es sollte niemals einfach irgendein Beamter beschliessen können er durchsucht jetzt mal irgendeinen weil ihm gerade danach ist. Sowas sollte immer nur stattfinden wenn man auch wirklich einen begründeten Verdacht hat und nicht weil derjenige gerade so aussieht und es ja theoretisch der Fall sein könnte das derjenige irgendwas macht, denn das langt ja heute für alles mögliche.
Das Bundeskanzleramt hat am heutigen Mittwoch in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags eingeräumt, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Dies berichtet die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, auf deren Antrag hin die Bundesregierung zu den pikanten Überwachungen privater PC und Speicherplattformen im Internet Stellung nehmen musste. Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sehe die Regierung nicht.
Zur Anzahl der bisher durchgeführten verdeckten Netzermittlungen gab die Bundesregierung keine Auskunft. Dem Vernehmen nach gibt es aber noch Probleme bei der praktischen Durchführung der Online-Durchsuchungen. So soll von Regierungsseite beklagt worden sein, dass so viele Daten gesammelt worden seien, dass man ihrer nicht Herr habe werden können. Für Piltz ist mit dem allgemeinen Eingeständnis "die Katze aus dem Sack". Laut der Liberalen ist eine reine Dienstanweisung unter keinem Gesichtspunkt eine geeignete Rechtsgrundlage für dermaßen tiefe Einschnitte in die Grundrechte der Bürger. Geradezu empörend sei die Auffassung der Bundesregierung, ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege gar nicht vor – zumindest nicht in dem Fall, dass der Computer "im Garten" stehe.
Piltz forderte, die Bundesregierung sollte die Haushaltsmittel für die Programmierung von Software für Online-Durchsuchung und für die eigentliche Durchführung unverzüglich sperren.Die FDP-Innenexpertin fordert die Bundesregierung zudem dringend auf, "die Maßnahme zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen vorliegt". Bürgerrechtler erhoben vor kurzem gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde, da dieses erstmals einem Nachrichtendienst eine parlamentarisch abgesegnete Möglichkeit zur Durchführung von Netzbespitzelungen einräumt. Auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum von der FDP hat Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz eingereicht.
Die Bundesregierung hatte im März – ebenfalls auf Nachfrage der FDP – bereits erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz schon jetzt das Recht zum heimlichen Ausspähen von vernetzten PCs und geschützten Datenspeichern im Internet habe. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Demnach dürfen die Staatschützer "Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden". Die gestatteten Mittel habe das Bundesinnenministerium in einer Dienstvorschrift zu benennen. Nicht bekannt war bislang, dass Schily eine entsprechende Anweisung tatsächlich bereits erteilte und dem Verfassungsschutz so eine Art Freibrief zum Online-Schnüffeln hinter dem Rücken des Bundestags ausstellte.
Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Konkret ging es in dem Fall um ein Vorhaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern erlaubt. Aber auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, machte sich bereits wiederholt für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen in streng umrissenen Einsatzgebieten stark. Der Sozialdemokrat hatte jüngst auch indirekt eingeräumt, dass staatliche Online-Durchsuchungen von Festplatten bereits praktiziert würden.
Empörung hat der Bericht des Kanzleramts auch bereits bei der Linksfraktion im Bundestag ausgelöst. Es zeuge von der "Verlogenheit der Bundesregierung, dass sie bislang nach außen hin den Eindruck erwecke, sie suche erst noch nach einer Rechtsgrundlage, aber tatsächlich schon seit zwei Jahren heimliche Online-Durchsuchungen vornehmen lasse". Die Linke fordert die Bundesregierung auf, völlige Transparenz über die bisherigen Rechtsverstöße der Geheimdienste herzustellen und die Online-Durchsuchungen sofort einzustellen. Es reiche nicht aus, Details zu den bisherigen verdeckten Netzermittlungen nur im parlamentarischen Kontrollgremium des Parlaments erläutern zu wollen.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat die Politik derweil ermahnt, beim Streben nach mehr Sicherheit nicht übers Ziel hinauszuschießen. Im Frankfurter Presse-Club sagte er am Dienstagabend, man müsse sich immer fragen, ob die angestrebte Maßnahme auch wirklich dem Ziel von mehr Sicherheit diene. Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gab auch Papier zu Bedenken, Aufgabe des Staates sei neben dem Schutz der Sicherheit die Garantie von Bürgerrechten. Insgesamt müssten Sicherheitsgesetze dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Schaar erhebt in seinem Tätigkeitsbericht schwere Vorwürfe gegen den Staat, dass die Bürgerrechte zu sehr der Sicherheit untergeordnet würden.
Durch meine guten Kontakte zur STA weiß ich schon lange auf welchen Seiten du dich so rumtreibst. Ferkel!!!
Soll ich mal einen Link setzen?
http://www.stjosef.at/index.htm?kkk/index.html~mainFrame
Na ich weiß nicht, die FDP ist fast die letzte Partei die sowas interessiert.
Klar könnte Dein Vorwurf stimmen, andererseits sagt die FDP aber wenigstens was.
Während die Grünen und die Linkspartei da eher schnarchen.
Zumindest nicht wirkungsvoll agieren und das Thema durch Anfragen auf die Tagesordnung bringen.
Man kann gegen die FDP sagen was man will, aber im Punkt Bürgerrechte und Datenschutz können wir froh sein dass es sie gibt.
Na klar immer eine Hand an der Maus
Was forschst du denn? Die weibliche Anatomie oder was?
Hmmm. Das erklärt vieles.
Heute Nacht hat wohl der gute Herr Hahn seine Kontakte spielen lassen und Rehmers Vertrag downgeloaded.
Hat so gut 12 Stunden gedauert...
Frag doch die Mods, die wissen auch alles über uns .
Ach ja, die Engländerinnen, die Tommy Anna.
Schwieriges Thema
Im Bundesrat macht die FDP wohl Probleme beim schnellen Durchwinken:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,590138,00.html
Warum das BVerfG das Ganze wieder kippen sollte, falls es durchkommt, ist hier:
http://www.sueddeutsche.de/politik/958/321827/text/
zu finden,
was man von einer Behörde mit solchen Befugnissen dann erwarten kann, findet sich hier:
http://www.sueddeutsche.de/politik/958/321827/text/
und hier:
http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/69/95973/
http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/abstimmung/20081112_bka.pdf
Ergänzend dazu noch:
http://www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html
Nur für den Fall das jemand nicht weiss durch wen er denn vertreten wird.
Falscher Link in Nr. 3- hier ist der Link zur FBI-Bespitzelung von Norman Mailer:
http://www.sueddeutsche.de/kultur/658/326522/text/