also .... laut §551 BgB ist die maximale Kaution, die ein Vermieter verlangen darf, das dreifache der Kaltmiete (sofern die NK extra aufgeschlüsselt sind).
Ich habe nun einen 8-Seitigen, 28 Paragraphen umfassenden Mietvertrag vor mir, und der Vermieter besteht auf 2 Warmmieten Kaution.
Der Unterschied sind "nur" 150.- Euro aber es ist doch eben nun mal im GESETZ geregelt, was man darf und was nicht.
Auf der anderen Seite möchte ich die Wohnung nun wirklich gerne haben, aber ein Vermieter sollte sich schon ans BgB halten, oder nicht ??
Die rechtliche Lösung ist einfach: Entweder der Vermieter verlangt bei Vertragsunterzeichnung die Kaution nicht. Dann kannst Du die gesetzliche Kaution (tatsächlich 3 Nettomieten) zahlen. Oder Du musst die geforderte Kaution (2 Warmmieten) vor Vertragsschluss bezahlen, dann kannst Du bei der ersten Mietzahlung die 150 Euro im Wege der Aufrechnung abziehen. Allerdings hast Du in beiden Fällen sofort einen stinksauren Vermieter, der Dir das Leben zur Hölle machen kann. Fraglich, ob einem das die 150 Flocken, die ja verzinst werden müssen und nach Beendigung des Vertrages zurückerstattet werden, wert sind. Zaheln bringt Frieden...
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass 2 Warmmieten mehr als 3 Kaltmieten sein sollen, die Nebenkosten also mehr als 50% des Mietpreises ausmachen. Was daran liegt dass ich vermutlich günstige ca. 2 € Umlagen zahle (zu den Umlagen zählen in dem Fall Gas, Wasser, Strom, Müll). Gibt es Wohnungen, die unter 4 € pro m² kosten? Ich würde mir daher an Deiner Stelle eher Gedanken machen, ob der Vermieter Dich mit den Nebenkosten über's Ohr hauen will, als über 150 € mehr oder weniger, die ja nicht "weg" sind und Du ja verzinst bekommst.
okay ich hätte die nackten Zahlen dazu schreiben müssen, aber glaubt mir, ich war in der Schule schn meistens dabei, als wir die Zahlen durchgenommen haben :P
also die Whg ist ein echtes schnäppchen, und in den NK sind auch Heizkosten, und selbstverständlich bekomm ich das abgerechnet, also rückzahlung ist sogar wahrscheinlich
Kalt: 308.- NK: 230.-
3 x kalt = 924.- 2 x warm = 1076.-
ist echt so, kurios .... ich weiss ....
und bevor da noch Sprüch kommen .... 70 qm in Wiesbaden, Innenstadt ...
Danke für die Infos, ich denke, ich werde das einfach mal so machen, pfeif auf 150.- (für die ich ja keine Zinsabschlagsteuer bezahlen muss wenn sie anständig verzinst werden ) und werde meinen Vermieter irgendwann mal bei nem Wein drauf hinweisen, das er sich prinzipiell Gesetzeswidrig verhält.
jazon123 schrieb: okay ich hätte die nackten Zahlen dazu schreiben müssen, aber glaubt mir, ich war in der Schule schn meistens dabei, als wir die Zahlen durchgenommen haben :P
also die Whg ist ein echtes schnäppchen, und in den NK sind auch Heizkosten, und selbstverständlich bekomm ich das abgerechnet, also rückzahlung ist sogar wahrscheinlich
Kalt: 308.- NK: 230.-
3 x kalt = 924.- 2 x warm = 1076.-
ist echt so, kurios .... ich weiss ....
und bevor da noch Sprüch kommen .... 70 qm in Wiesbaden, Innenstadt ...
Danke für die Infos, ich denke, ich werde das einfach mal so machen, pfeif auf 150.- (für die ich ja keine Zinsabschlagsteuer bezahlen muss wenn sie anständig verzinst werden ) und werde meinen Vermieter irgendwann mal bei nem Wein drauf hinweisen, das er sich prinzipiell Gesetzeswidrig verhält.
bybychris
das ist mehr als kurios...4,40 € kalt der qm...höchstens im westend noch vorstellbar...3,30 qm für NK...ist leider heut so...das haus u. whg. richtig begutachtet...
yep ..... schlechte Parksituation, recht hässliches Bad .... aber sonst echt cool, und neuen Fussboden legt er auch noch rein .... und in 5 min bin ich in der Wilhelmstrasse....
jazon123 schrieb: yep ..... schlechte Parksituation, recht hässliches Bad .... aber sonst echt cool, und neuen Fussboden legt er auch noch rein .... und in 5 min bin ich in der Wilhelmstrasse....
yeap da kannste die ersparte Miete dort auf dem Kopp hauen...und es liegt immer ein hauch orientalische in der Luft ( positiv gemeint )...da denne...Alles Gute im neuen Zuhause
jazon123 schrieb: yep ..... schlechte Parksituation, recht hässliches Bad .... aber sonst echt cool, und neuen Fussboden legt er auch noch rein .... und in 5 min bin ich in der Wilhelmstrasse....
yeap da kannste die ersparte Miete dort auf dem Kopp hauen...und es liegt immer ein hauch orientalische in der Luft ( positiv gemeint )...da denne...Alles Gute im neuen Zuhause
In der Wilhelmstraße liegt orientalische in der Luft?
jazon123 schrieb: yep ..... schlechte Parksituation, recht hässliches Bad .... aber sonst echt cool, und neuen Fussboden legt er auch noch rein .... und in 5 min bin ich in der Wilhelmstrasse....
yeap da kannste die ersparte Miete dort auf dem Kopp hauen...und es liegt immer ein hauch orientalische in der Luft ( positiv gemeint )...da denne...Alles Gute im neuen Zuhause
In der Wilhelmstraße liegt orientalische in der Luft?
Nicht verwechselt mit der Wellritzstraße?
Hoppela ich meinte natürlich ringsherum um sein neues Zuhause
jazon123 schrieb: ... und werde meinen Vermieter irgendwann mal bei nem Wein drauf hinweisen, das er sich prinzipiell Gesetzeswidrig verhält.
Selbst das stimmt so nicht. Etwas zu fordern, was einem zivilrechtlich nicht zusteht, kann man nicht so pauschal als gesetzwidrig bezeichnen. Beispiel: Nach dem BGB begründen Spiel und Wette keine Verbindlichkeit. Trotzdem würde ich erwarten, dass mir das bei einer Wette gewonnene Bier ausgegeben wird, und den Verweis auf die Rechtslage übel nehmen.
150.- (für die ich ja keine Zinsabschlagsteuer bezahlen muss wenn sie anständig verzinst werden ) byby
chris
Stimmt so auch nicht.
Dein Vermieter eröffnet ein Mietkautionskonto auf seinen Namen, aber für fremde ( = deine ) Rechnung.
Die Zinsen ( mindestens üblicher Zinssatz für Guthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist ) sind vom Mieter zu versteuern - im Gegenzug stehen dir auch die einbehaltenen Zinsabschläge zu.
Entweder erteilst du also einen Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe bei der Bank deines Vermieters oder du holst dir -bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz i.H.v. 25%- die Differenz zum persönlichen Steuersatz über deine Einkommensteuererklärung wieder. Dein Vermieter hat dir hierfür die Steuerbescheinigung des Kreditinstitutes zur Verfügung zu stellen.
jazon123 schrieb: ... und werde meinen Vermieter irgendwann mal bei nem Wein drauf hinweisen, das er sich prinzipiell Gesetzeswidrig verhält.
Selbst das stimmt so nicht. Etwas zu fordern, was einem zivilrechtlich nicht zusteht, kann man nicht so pauschal als gesetzwidrig bezeichnen. Beispiel: Nach dem BGB begründen Spiel und Wette keine Verbindlichkeit. Trotzdem würde ich erwarten, dass mir das bei einer Wette gewonnene Bier ausgegeben wird, und den Verweis auf die Rechtslage übel nehmen.
na ich will mich nicht streiten über definitionen, aber wenn etwas im Gesetz festgeschrieben ist, ist ein deutliches handeln dagegen imho Gesetzeswiedrig, oder etwa nicht ??
egal wie du es auffasst, egal wie du das siehst ... geht hir nur um die Definition.
Also so seh ich es, mal völlig egal, um was es hier in der Sache geht
jazon123 schrieb: ... und werde meinen Vermieter irgendwann mal bei nem Wein drauf hinweisen, das er sich prinzipiell Gesetzeswidrig verhält.
Selbst das stimmt so nicht. Etwas zu fordern, was einem zivilrechtlich nicht zusteht, kann man nicht so pauschal als gesetzwidrig bezeichnen. Beispiel: Nach dem BGB begründen Spiel und Wette keine Verbindlichkeit. Trotzdem würde ich erwarten, dass mir das bei einer Wette gewonnene Bier ausgegeben wird, und den Verweis auf die Rechtslage übel nehmen.
na ich will mich nicht streiten über definitionen, aber wenn etwas im Gesetz festgeschrieben ist, ist ein deutliches handeln dagegen imho Gesetzeswiedrig, oder etwa nicht ?? egal wie du es auffasst, egal wie du das siehst ... geht hir nur um die Definition.
Also so seh ich es, mal völlig egal, um was es hier in der Sache geht
Wenn ich in der Stadt (in einer Gegend, in der Tempo 50 erlaubt ist) fahre, und geblitzt werde mit 60, habe ich eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil ich mich wider die Strassenverkehrs ORDNUNG verhalten habe.
Wenn sich jemand wider des Bürgerlichen Gesetzbuches verhält, begeht er meiner Meinung nach klassisch definiert eine Gesetzeswidrigkeit.
Ich kann mich täuschen, beharre da nicht drauf ... ich bin ja nun mal ein Laie was das angeht, aber so sehe ich es mit halbwegs normalem Menschenverstand.
Ist ja mal egal, wie schlimm das ist, ob es geahndet wird oder nicht, es geht nurum die Definition, und so blöde Sprüch wie deiner (DA) kannst dir auch schenken, weil die nun wirklich weder was zur Auflösung, noch zur Sache beitragen, das ist nur gespamme.
Ich kann mich täuschen, beharre da nicht drauf ... ich bin ja nun mal ein Laie was das angeht, aber so sehe ich es mit halbwegs normalem Menschenverstand.
Tja. Was würdest Du denn jemand antworten, der Dir erklärt, er sei Fussballlaie, sehe es aber nun mal so, dass ein Spieler, der ein Tor erzielt, wenn der Torwart am Boden liegt, eine Unsportlichkeit begeht?
also .... laut §551 BgB ist die maximale Kaution, die ein Vermieter verlangen darf, das dreifache der Kaltmiete (sofern die NK extra aufgeschlüsselt sind).
Ich habe nun einen 8-Seitigen, 28 Paragraphen umfassenden Mietvertrag vor mir, und der Vermieter besteht auf 2 Warmmieten Kaution.
Der Unterschied sind "nur" 150.- Euro aber es ist doch eben nun mal im GESETZ geregelt, was man darf und was nicht.
Auf der anderen Seite möchte ich die Wohnung nun wirklich gerne haben, aber ein Vermieter sollte sich schon ans BgB halten, oder nicht ??
Jemand nen guten Tip ?
ciao
chris
Ich würde mir daher an Deiner Stelle eher Gedanken machen, ob der Vermieter Dich mit den Nebenkosten über's Ohr hauen will, als über 150 € mehr oder weniger, die ja nicht "weg" sind und Du ja verzinst bekommst.
DA
Was ist das denn für eine Konstellation, bei der 2 Warmmieten teurer sind als 3 Kaltmieten?
Bei mir wären das ca. 300 Euronen weniger.
Oder willst du etwa mehr bezahlen? Ich denke mal, dass es dich im Endeffekt die 150 Euros billiger kommt.
Bsp.
3x700=2100
2x900=1800
Mein Rat: Nimm die Wohnung und stell dich mit dem Vermieter gut. Viel Spaß ,-)
also die Whg ist ein echtes schnäppchen, und in den NK sind auch Heizkosten, und selbstverständlich bekomm ich das abgerechnet, also rückzahlung ist sogar wahrscheinlich
Kalt: 308.-
NK: 230.-
3 x kalt = 924.-
2 x warm = 1076.-
ist echt so, kurios .... ich weiss ....
und bevor da noch Sprüch kommen .... 70 qm in Wiesbaden, Innenstadt ...
Danke für die Infos, ich denke, ich werde das einfach mal so machen, pfeif auf 150.- (für die ich ja keine Zinsabschlagsteuer bezahlen muss wenn sie anständig verzinst werden ) und werde meinen Vermieter irgendwann mal bei nem Wein drauf hinweisen, das er sich prinzipiell Gesetzeswidrig verhält.
byby
chris
In der Wilhelmstraße liegt orientalische in der Luft?
Nicht verwechselt mit der Wellritzstraße?
Hoppela ich meinte natürlich ringsherum um sein neues Zuhause
Selbst das stimmt so nicht. Etwas zu fordern, was einem zivilrechtlich nicht zusteht, kann man nicht so pauschal als gesetzwidrig bezeichnen. Beispiel: Nach dem BGB begründen Spiel und Wette keine Verbindlichkeit. Trotzdem würde ich erwarten, dass mir das bei einer Wette gewonnene Bier ausgegeben wird, und den Verweis auf die Rechtslage übel nehmen.
Stimmt so auch nicht.
Dein Vermieter eröffnet ein Mietkautionskonto auf seinen Namen, aber für fremde ( = deine ) Rechnung.
Die Zinsen ( mindestens üblicher Zinssatz für Guthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist ) sind vom Mieter zu versteuern - im Gegenzug stehen dir auch die einbehaltenen Zinsabschläge zu.
Entweder erteilst du also einen Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe bei der Bank deines Vermieters oder du holst dir -bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz i.H.v. 25%- die Differenz zum persönlichen Steuersatz über deine Einkommensteuererklärung wieder. Dein Vermieter hat dir hierfür die Steuerbescheinigung des Kreditinstitutes zur Verfügung zu stellen.
na ich will mich nicht streiten über definitionen, aber wenn etwas im Gesetz festgeschrieben ist, ist ein deutliches handeln dagegen imho Gesetzeswiedrig, oder etwa nicht ??
egal wie du es auffasst, egal wie du das siehst ... geht hir nur um die Definition.
Also so seh ich es, mal völlig egal, um was es hier in der Sache geht
ciao
chris
Ich danke Dir für Deine Bewerbung.
DA
Jetzt mach mal net den Kasper, ja ?
Also, ich formulier das mal anders.
Wenn ich in der Stadt (in einer Gegend, in der Tempo 50 erlaubt ist) fahre, und geblitzt werde mit 60, habe ich eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil ich mich wider die Strassenverkehrs ORDNUNG verhalten habe.
Wenn sich jemand wider des Bürgerlichen Gesetzbuches verhält, begeht er meiner Meinung nach klassisch definiert eine Gesetzeswidrigkeit.
Ich kann mich täuschen, beharre da nicht drauf ... ich bin ja nun mal ein Laie was das angeht, aber so sehe ich es mit halbwegs normalem Menschenverstand.
Ist ja mal egal, wie schlimm das ist, ob es geahndet wird oder nicht, es geht nurum die Definition, und so blöde Sprüch wie deiner (DA) kannst dir auch schenken, weil die nun wirklich weder was zur Auflösung, noch zur Sache beitragen, das ist nur gespamme.
Chris
Tja. Was würdest Du denn jemand antworten, der Dir erklärt, er sei Fussballlaie, sehe es aber nun mal so, dass ein Spieler, der ein Tor erzielt, wenn der Torwart am Boden liegt, eine Unsportlichkeit begeht?