Hi Leute! In den letzten Wochen ( ich war daheim) ist meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 15.11.06 bis 30.04.07 eingeflattert. Gleich meine erste Frage lautet: Wird das immer halbjährlich und/oder so spät im Nachhinein gemacht?
Dann geht mein Problem los. Wir haben eine Neubauwohnung von 60 qm und es wurden uns Wasser- und Heizkosten von knapp 1200,- Eu berechnet! Das erscheint uns anhand der Tatsache, dass wir in den Semesterferien (Mitte Februar bis April!) alles fast durchgehend ausgeflogen waren und meine damalige Mitbewohnerin ohnehin jedes Wochenende nach Hause fuhr + wir keine WaMa hatten, viel zu viel zu sein!
Erste Frage: Was sind vergleichbare Werte? Es wäre toll, wenn ihr, selbst bei unterschiedlichen Wohnungsgrößen, ein wenig eure Werte posten könntet. Wenn ihr das nicht wollt, wäre es dennoch gut, wenn ihr uns mitteilen könntet, ob unser Vermieter oder ich hier hinterm Mond lebe mit meinen Kostenvorstellungen.
Unsere Vermutung: Die Berechnung der Nebenkosten scheint sich auf das ganze Jahr zu beziehen, wir haben aber natürlich nur 5,5 Monate bezahlt. Das käme hin, denn wir müssen ungefähr nocheinmal das zahlen, was wir schon als Nebenkosten für die 5,5 Monate bezahlt haben.
Das müssen wir doch wohl kaum blechen? Wir hoffen noch auf unseren Vermieter, aber da der uns evtl über den Tisch zieht, wollte ich doch in meinem Lieblingsforum mal Erfahrungswerte sammeln.
Die NKA wird immer 1x zum Ende eines Jahres vorgenommen und muss spätestens ein Jahr darauf zum Ende des 31.12 eingegangen sein sonst kann der Mieter eine evtl Nachzahlung verweigern! Ausnahme, der Vermieter hat selbst auf diverse Unterlagen z. bsp. v. Hausverwalter sehr lange warten müssen.
In Eurem Fall würde ich ca. 40-60 € investieren und Mitglied bei einem Mieterverein werden...dort wird u.a. auch die Nebenkosten kontrolliert ect.
Und Eure Kosten stimmen bestimmt nicht...und selbst für ein Jahr empfinde ich dies als sehr hoch...soviel bezahl selbst ich nicht und wir haben nicht eben ein kleines Haus.
Also- wir haben mit unserem künftigen Vermieter ausgemacht, dass er (mit Beginn des Mietverhältnisses) 2 mal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung macht. Scheint Ermessenssache zu sein.
Die Kosten, die Du angibst erscheinen mir auch viel zu hoch! Wir leben in einem 3-Personen Haushalt, haben eine ca.100 qm große Wohnung, bezahlen p/M 70,-€ Nk und hatten eine Nachzahlung von 80,-€. Allerdings ohne Heizung, für die zahlen wir auch nochmal 100 € p/M.
Aus Deinem thread geht leider nicht hervor, wieviel Nk ihr monatlich vorauszahlt. Das solltest Du vielleicht noch nachtragen.
Wichtiger als den Mieterverein finde ich eine Rechtsschutzversicherung. Die kannst Du allerdings auch beim Mv abschließen.
1200€ aufs ganze Jahr sind ok! Für 6 Monate etwas viel
Da ist dann aber eben noch Putzfrau fürs Treppenhaus drin und Müll und Abwasser etc. Heizung und Warm-/Kaltwasser. Soviel zahlen wir auch bei 2 Personen und 64 qm
kannst ja spaßeshalber posten, was du laut der Heizkostenabrechnung (Techem oder wat weiß ich) an Wasser und Heizung verbraucht haben solltest. Und eine Abrechnung zum 30.04.07 ist in der Tat merkwürdig. Es gibt zwar auch abweichende Abrechnungsjahre, aber im Wohnungsbereich ist das eher ungewöhnlich.
Ansonsten hast du das Recht die Belege aufgrund die NKA erstellt wurde einzusehen. Und im Gegensatz zum Gewerbe ist im Wohnungsbereich recht wenig umlagefähig. Ich glaub aber eher, dass bei den Heizkosten Mist abgerechnet wurde.
........ In Eurem Fall würde ich ca. 40-60 € investieren und Mitglied bei einem Mieterverein werden...dort wird u.a. auch die Nebenkosten kontrolliert ect.
........
Und als Einstieg, bzw. Nachschlagwerk kann ich dir noch das nicht teure Mieterlexikon, die 'Bibel des Mietrechts'[/url] des Deutschen Mieterbundes empfehlen. Gruß paw
Danke für eure bis dato so bestätigenden Antworten.
Ich habe mal unsere Abrechnung gescannt, denn wir haben eine Aufschlüsselung bekommen. Das Bemerkenswerte dabei erscheint uns, dass im nutzungszeitraum (oben auf der ersten Seite zu sehen), sowie bei unserer Zahlung der Nebenkostenpauschale die 5,5 Monate berücksichtigt sind, bei den Kosten aber "Jahresabrechnung" steht.
Die Rechnung wird nach usnerem Wohraum aufgeschlüsselt und bis auf eben die Wasser- und heizkosten wird alles anteilig bezahlt. Da wir bei uns gar keine Putzfrau haben, werd ich wohl auch dagegen Einwand erheben Wichtiger aber sind jetzt diese unglaublichen 1185 Schleifen o0
75% der Heizkosten werden für deinen Zeitraum berechnet. Eine Zwischenablesung zum Einzug wegen Nutzerwechsel ist ja wohl durchgeführt worden und sollte sich daher nachberechnen lassen.
RedZone schrieb: 75% der Heizkosten werden für deinen Zeitraum berechnet. Eine Zwischenablesung zum Einzug wegen Nutzerwechsel ist ja wohl durchgeführt worden und sollte sich daher nachberechnen lassen.
Woran siehst du das? Ich sehe nur, dass man die Heiz- und Wasserkosten für's ganze Jahr in die zeitanteilige Abrechnung für 5,5 Monate reingepackt hat. So wie das für mich aussieht, erklärt sich dadurch schon die Kostenexplosion. Man hat schlicht vergessen, den Nutzerwechsel bei der ista zu melden. Und der, der die Abrechnung gefahren hat dachte sich, na mal schaun ob er's merkt, ich hab kein Bock eine Korrektur bei der ista machen zu lassen, zumal sowas dann auch immer dauert.
Zudem denke ich, der Verwaltung ist der Fehler bewusst - denn wäre die Abrechnung nach dem 30.04.08 gekommen, hättste mal gar nix mehr zahlen müssen. Die Abr. muss innerhalb eines Jahres erstellt werden, wie auch in #2 erwähnt.
Redfox schrieb: 1200€ aufs ganze Jahr sind ok! Für 6 Monate etwas viel
Da ist dann aber eben noch Putzfrau fürs Treppenhaus drin und Müll und Abwasser etc. Heizung und Warm-/Kaltwasser. Soviel zahlen wir auch bei 2 Personen und 64 qm
Sorry aber nicht soviel Irriiation hineinbringen ,-) ...es geht nur um WW und HZG und das ist für 65 qm mit 1200- selbst für 1/1 etwas viel...
Also, wir wohnen in einem Neubau und sind damit Erstbezug. Normalerweise sollte dann ja wahrscheinlich der Zähler auf 0 stehen? ich erinnere mich aber daran, dass während unserer Besichtigung der nicht fertiggestellten Wohnung eine Matratze, sowie Lampe und TV in einem Zimmer waren. Die Söhne des Vermieters haben wohl gewerkelt und gleich da gepennt oder so? Kann der dadurch und durch Benutzung elektrischer Geräte bei Fertigstellung der Wohnung schon ein solcher Mehrverbrauch entstehen?
Was sage ich dem Hausverwalter meines Vermieters am Besten, dass wir für diese hohe Nebenkostenrechnung nicht verantwortlich sein können? Soll heißen: Wie argumentiere ich am Besten und zu was bin ich verpflichtet?
ein Abrechnungszeitraum vonm 30.04. bis 01.05 ist zulässig, wenn auch nicht üblich.
Auf der Internetseite des Deutschen Mieterbundes findest du einen aktuellen Betriebskostenspiegel für das Jahr 2007. Anhand des Datenmaterials kannst Du ja mal Deine Werte vergleichen. Sind aber halt auch "nur" Durchschnittswerte.
Die Höhe Deiner Nachzahlung resultiert aber auch auf sehr knapp bemessenen Vorauszahlungsbeträgen. € 140,-- für 60 qm ist wirklich knapp. Vor allen Dingen darfst Du nicht übersehen, dass in Deiner Abrechnung der Nutzzeitraum auf eine vollständige Heizperiode fällt. Aussagekräftiger wird erst die nächste Abrechnung sein, weil dann auch die Sommermonate einbezogen sind und in den Sommermonaten sind die Vorauszahlungsbeträge sicherlich angemessen.
Wenn man die Abrechnung ansieht fällt auf, dass Du von den Gesamtverbrauchswerten (die ja für alle Wohnungen auf 12 Monate bezogen sind) sehr hohe Anteile berechnet bekommst. Hier solltest Du nicht nur den eigenen Verbrauchswert anhand einer Ablesequittung überprüfen, sondern vor allen Dingen die Gesamtverbrauchswerte aller Wohnung (also 55,31 Warmwasser und 4538,95 Heinzeinheiten) überprüfen. Im Verhältnis zu diesen auf 12 Monaten beruhenden Werten sind Deine Einheiten nicht plausibel.
Fordere sämtliche Ablesequittungen an (ich gehe mal davon aus, dass Du keine bekommen hast).
Lass Dich nicht mit der Behauptung abspeisen, Techem erstelle keine Ablesequittungen mehr. Auf Deine Nachfrage beim Vermieter/Verwalter (nur er ist Dein Ansprechparten, nicht Techem) müssen Dir die Ablesequittungen übergeben werden. Anderenfalls kannst Du Deine Verbrauchwerte ja nicht überprüfen.
Ferner sind die Abweichungen bei der Wohnfläche auffällig. Bei den Heizkosten beträgt die Fläche nur 208,10 qm. Bei den Warmwasserkosten hingegen 1294,40 ? Merkwürdig, oder?
Bei den übrigen Nebenkosten sogar 2341,82 qm und 2607,81 qm. Diese Abweichungen solltest du hinterfragen.
Ich würde diese Nachfragen gegenüber Deinem Vermieter schriftlich geltend machen und einen Teilbetrag der Nachforderung unter Vorbehalt zahlen. Den Rest würde ich bis zur Überprüfung und Klärung zurückhalten.
Und nicht vergessen. Nach § 35a Einkommenssteuergesetz kannst Du die Haushaltsnahen Dienstlesitungen die unbar gezahlt wurden von der Steuer absetzen. Der Bertrag ist in der Abrechnung ja vermerkt.
Im Zweifel lieber noch einmal Rechtsrat beim Anwalt oder in der Mieterberatung einholen..
Nja.. sowas in der Art hatte ich schon befürchtet. Das Ding ist nur: Wird der Zählerstand denn auch vorher abgelesen, oder wird von 0 ausgegangen? Der Herr wird dann ja wahrscheinlich auch bei uns das WC/die Dusche benutzt haben. Weiß ehrlich gesagt nicht mehr, ob da ein Zählmann für Wasser/Elektro da war.
Update zudem: Die Hausverwaltung will das "intensiv prüfen" wie es so schön heißt, die von der ista haben aber schon Wochenende ->Montag.
Die Putzfrauen, die uns angerechnet wurden, werden aber wohl wieder abgezogen, denn da hat sie einen Fehler zugegeben.
Neija, der wesentliche größere Posten sind ja die WW- und Heizkosten. Bin gespannt und werde am Montag wohl zu unserem kostenfreien Studierenden-Anwalt und mich schlau machen.
whiteeagle schrieb: Die Kosten, die Du angibst erscheinen mir auch viel zu hoch! Wir leben in einem 3-Personen Haushalt, haben eine ca.100 qm große Wohnung, bezahlen p/M 70,-€ Nk und hatten eine Nachzahlung von 80,-€. Allerdings ohne Heizung, für die zahlen wir auch nochmal 100 € p/M.
du bist nen typ. wenn du schon 100 €/monat Heizkosten zahlen musst bist du schon auf 1200 €/jahr
die nk finde ich auch relativ hoch aber wenn ihr lange duscht/viel badet und es immer schön warm in der wohnung habt, kostet das ne stange kohle.
Morgen wird sich entscheiden, in welche Richtung es gehen wird, denn dann wird uns die Tante von der Hausverwaltung wieder anrufen. Wir heizen wie jeder andere Mensch auch - sicher nciht besonders viel. Obendrauf kommt eben noch, dass wir den Februar alle drei weg waren und meine damalige Mitbewohnerin zudem jedes WE daheim verbracht hat.
Kann mir einfach nicht vorstellen, dass sich die Kosten so entwickelt haben. Übrigens um einem Missverständnis noch einmal entgegen zu treten: die 1200 Schleifen sind für WW und Heizkosten von 5,5 Monaten veranschlagt worden!
Ein alter Fred, aber ein neues Thema hier drin. Wir haben die NK-Rechnung etwas drücken können. Der springende Punkt ist wohl wirklich, dass wir in den Wintermonaten enigezogen sind und dadurch hohe Heizkosten auf wenig NK-Vorauszahlungen treffen. Über ein Jahr gesehen soll sich das hoffentlich ausgleichen...
Andere Sache und eine Frage an unsere Forumsrechtler! Unsere ehemalige Mit-Mieterin will ihren verursachten Anteil NK nicht zahlen, sondern verweist auf den Vertrag mit den Nachmieter. Dort steht. "Max Mustermann zieht zum 31.09.07 mit all seinen Rechten und Pflichten als Mieter ein" ( so ungefähr) und speziell: " Insbesondere kommt er für NK-Nachzahlungen auf." Unsere Hausverwaltung erklärt das so, dass die sich erstmal an Max wenden, und er zahlen muss, aber er das Recht hat, sich die Kohle von Eva wiederzuholen. Klingt mir plausibel. Nur ist die Frage jetzt, wie stellen wir eine Zahlungsaufforderung? Brauchen wir dafür schon einen Anwalt, oder erst im Fall einer Mahnung? Was muss man rechtlich beachten, damit die Zahlungsaufforderung nicht an Formalia scheitert oder ungültig ist??
Und nicht vergessen. Nach § 35a Einkommenssteuergesetz kannst Du die Haushaltsnahen Dienstlesitungen die unbar gezahlt wurden von der Steuer absetzen. Der Bertrag ist in der Abrechnung ja vermerkt.
Voraussetzung ist, dass er überhaupt eine Einkommensteuererklärung macht.
Dann bekommst du 20 % der Kosten der haushaltsnahmen Dienstleistung direkt auf die Einkommensteuerschuld ( bzw. die -erstattung oder -nachzahlung ) angerechnet - maximal jedoch 600,- €.
Soweit ich weiß kann bei einem Abrechnungszeitraum vom 01.01.2007 - 31.12.2007 maximal bis zum 31.12.2008 die Nebenkostenabrechnung eingefordert werden. Also ein Jahr nach dem festgelegten Abrechnungszeitraum! Oder?
Wie verhält sich dies, wenn der Mietvertrag schon zum 31.03.2007 gekündigt wurde???
Zählt dann der reguläre Abrechnungszeitraum plus Frist oder gibt es bei einem zwischenzeitlichem Auszug eine andere Frist???
In den letzten Wochen ( ich war daheim) ist meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 15.11.06 bis 30.04.07 eingeflattert.
Gleich meine erste Frage lautet: Wird das immer halbjährlich und/oder so spät im Nachhinein gemacht?
Dann geht mein Problem los. Wir haben eine Neubauwohnung von 60 qm und es wurden uns Wasser- und Heizkosten von knapp 1200,- Eu berechnet!
Das erscheint uns anhand der Tatsache, dass wir in den Semesterferien (Mitte Februar bis April!) alles fast durchgehend ausgeflogen waren und meine damalige Mitbewohnerin ohnehin jedes Wochenende nach Hause fuhr + wir keine WaMa hatten, viel zu viel zu sein!
Erste Frage: Was sind vergleichbare Werte? Es wäre toll, wenn ihr, selbst bei unterschiedlichen Wohnungsgrößen, ein wenig eure Werte posten könntet. Wenn ihr das nicht wollt, wäre es dennoch gut, wenn ihr uns mitteilen könntet, ob unser Vermieter oder ich hier hinterm Mond lebe mit meinen Kostenvorstellungen.
Unsere Vermutung: Die Berechnung der Nebenkosten scheint sich auf das ganze Jahr zu beziehen, wir haben aber natürlich nur 5,5 Monate bezahlt. Das käme hin, denn wir müssen ungefähr nocheinmal das zahlen, was wir schon als Nebenkosten für die 5,5 Monate bezahlt haben.
Das müssen wir doch wohl kaum blechen?
Wir hoffen noch auf unseren Vermieter, aber da der uns evtl über den Tisch zieht, wollte ich doch in meinem Lieblingsforum mal Erfahrungswerte sammeln.
Danke!
In Eurem Fall würde ich ca. 40-60 € investieren und Mitglied bei einem Mieterverein werden...dort wird u.a. auch die Nebenkosten kontrolliert ect.
Und Eure Kosten stimmen bestimmt nicht...und selbst für ein Jahr empfinde ich dies als sehr hoch...soviel bezahl selbst ich nicht und wir haben nicht eben ein kleines Haus.
Scheint Ermessenssache zu sein.
Die Kosten, die Du angibst erscheinen mir auch viel zu hoch! Wir leben in einem 3-Personen Haushalt, haben eine ca.100 qm große Wohnung, bezahlen p/M 70,-€ Nk und hatten eine Nachzahlung von 80,-€. Allerdings ohne Heizung, für die zahlen wir auch nochmal 100 € p/M.
Aus Deinem thread geht leider nicht hervor, wieviel Nk ihr monatlich vorauszahlt. Das solltest Du vielleicht noch nachtragen.
Wichtiger als den Mieterverein finde ich eine Rechtsschutzversicherung. Die kannst Du allerdings auch beim Mv abschließen.
Da ist dann aber eben noch Putzfrau fürs Treppenhaus drin und Müll und Abwasser etc. Heizung und Warm-/Kaltwasser. Soviel zahlen wir auch bei 2 Personen und 64 qm
Und eine Abrechnung zum 30.04.07 ist in der Tat merkwürdig. Es gibt zwar auch abweichende Abrechnungsjahre, aber im Wohnungsbereich ist das eher ungewöhnlich.
Ansonsten hast du das Recht die Belege aufgrund die NKA erstellt wurde einzusehen. Und im Gegensatz zum Gewerbe ist im Wohnungsbereich recht wenig umlagefähig. Ich glaub aber eher, dass bei den Heizkosten Mist abgerechnet wurde.
Und als Einstieg, bzw. Nachschlagwerk kann ich dir noch das nicht teure Mieterlexikon, die 'Bibel des Mietrechts'[/url] des Deutschen Mieterbundes empfehlen.
Gruß
paw
Ich habe mal unsere Abrechnung gescannt, denn wir haben eine Aufschlüsselung bekommen. Das Bemerkenswerte dabei erscheint uns, dass im nutzungszeitraum (oben auf der ersten Seite zu sehen), sowie bei unserer Zahlung der Nebenkostenpauschale die 5,5 Monate berücksichtigt sind, bei den Kosten aber "Jahresabrechnung" steht.
Die Rechnung wird nach usnerem Wohraum aufgeschlüsselt und bis auf eben die Wasser- und heizkosten wird alles anteilig bezahlt. Da wir bei uns gar keine Putzfrau haben, werd ich wohl auch dagegen Einwand erheben
Wichtiger aber sind jetzt diese unglaublichen 1185 Schleifen o0
Nov: 120/2 = 60 Promille
Dez: 160
Jan: 170
Feb: 150
Mär: 130
Apr: 80
-------------
Summe 750 = 75%
Woran siehst du das?
Ich sehe nur, dass man die Heiz- und Wasserkosten für's ganze Jahr in die zeitanteilige Abrechnung für 5,5 Monate reingepackt hat. So wie das für mich aussieht, erklärt sich dadurch schon die Kostenexplosion.
Man hat schlicht vergessen, den Nutzerwechsel bei der ista zu melden. Und der, der die Abrechnung gefahren hat dachte sich, na mal schaun ob er's merkt, ich hab kein Bock eine Korrektur bei der ista machen zu lassen, zumal sowas dann auch immer dauert.
Zudem denke ich, der Verwaltung ist der Fehler bewusst - denn wäre die Abrechnung nach dem 30.04.08 gekommen, hättste mal gar nix mehr zahlen müssen. Die Abr. muss innerhalb eines Jahres erstellt werden, wie auch in #2 erwähnt.
Normalerweise sollte dann ja wahrscheinlich der Zähler auf 0 stehen?
ich erinnere mich aber daran, dass während unserer Besichtigung der nicht fertiggestellten Wohnung eine Matratze, sowie Lampe und TV in einem Zimmer waren. Die Söhne des Vermieters haben wohl gewerkelt und gleich da gepennt oder so?
Kann der dadurch und durch Benutzung elektrischer Geräte bei Fertigstellung der Wohnung schon ein solcher Mehrverbrauch entstehen?
Was sage ich dem Hausverwalter meines Vermieters am Besten, dass wir für diese hohe Nebenkostenrechnung nicht verantwortlich sein können? Soll heißen: Wie argumentiere ich am Besten und zu was bin ich verpflichtet?
Handwerker lassen gerne die Heizung voll laufen damit die Wände trocken werden und endlich gestrichen werden kann.
ein Abrechnungszeitraum vonm 30.04. bis 01.05 ist zulässig, wenn auch nicht üblich.
Auf der Internetseite des Deutschen Mieterbundes findest du einen aktuellen Betriebskostenspiegel für das Jahr 2007. Anhand des Datenmaterials kannst Du ja mal Deine Werte vergleichen. Sind aber halt auch "nur" Durchschnittswerte.
Die Höhe Deiner Nachzahlung resultiert aber auch auf sehr knapp bemessenen Vorauszahlungsbeträgen. € 140,-- für 60 qm ist wirklich knapp. Vor allen Dingen darfst Du nicht übersehen, dass in Deiner Abrechnung der Nutzzeitraum auf eine vollständige Heizperiode fällt. Aussagekräftiger wird erst die nächste Abrechnung sein, weil dann auch die Sommermonate einbezogen sind und in den Sommermonaten sind die Vorauszahlungsbeträge sicherlich angemessen.
Wenn man die Abrechnung ansieht fällt auf, dass Du von den Gesamtverbrauchswerten (die ja für alle Wohnungen auf 12 Monate bezogen sind) sehr hohe Anteile berechnet bekommst. Hier solltest Du nicht nur den eigenen Verbrauchswert anhand einer Ablesequittung überprüfen, sondern vor allen Dingen die Gesamtverbrauchswerte aller Wohnung (also 55,31 Warmwasser und 4538,95 Heinzeinheiten) überprüfen. Im Verhältnis zu diesen auf 12 Monaten beruhenden Werten sind Deine Einheiten nicht plausibel.
Fordere sämtliche Ablesequittungen an (ich gehe mal davon aus, dass Du keine bekommen hast).
Lass Dich nicht mit der Behauptung abspeisen, Techem erstelle keine Ablesequittungen mehr. Auf Deine Nachfrage beim Vermieter/Verwalter (nur er ist Dein Ansprechparten, nicht Techem) müssen Dir die Ablesequittungen übergeben werden. Anderenfalls kannst Du Deine Verbrauchwerte ja nicht überprüfen.
Ferner sind die Abweichungen bei der Wohnfläche auffällig. Bei den Heizkosten beträgt die Fläche nur 208,10 qm. Bei den Warmwasserkosten hingegen 1294,40 ? Merkwürdig, oder?
Bei den übrigen Nebenkosten sogar 2341,82 qm und 2607,81 qm. Diese Abweichungen solltest du hinterfragen.
Ich würde diese Nachfragen gegenüber Deinem Vermieter schriftlich geltend machen und einen Teilbetrag der Nachforderung unter Vorbehalt zahlen. Den Rest würde ich bis zur Überprüfung und Klärung zurückhalten.
Und nicht vergessen. Nach § 35a Einkommenssteuergesetz kannst Du die Haushaltsnahen Dienstlesitungen die unbar gezahlt wurden von der Steuer absetzen. Der Bertrag ist in der Abrechnung ja vermerkt.
Im Zweifel lieber noch einmal Rechtsrat beim Anwalt oder in der Mieterberatung einholen..
Viele Grüße und morgen 3 Punkte
Nossek lebt
Das Ding ist nur: Wird der Zählerstand denn auch vorher abgelesen, oder wird von 0 ausgegangen? Der Herr wird dann ja wahrscheinlich auch bei uns das WC/die Dusche benutzt haben. Weiß ehrlich gesagt nicht mehr, ob da ein Zählmann für Wasser/Elektro da war.
Update zudem: Die Hausverwaltung will das "intensiv prüfen" wie es so schön heißt, die von der ista haben aber schon Wochenende ->Montag.
Die Putzfrauen, die uns angerechnet wurden, werden aber wohl wieder abgezogen, denn da hat sie einen Fehler zugegeben.
Neija, der wesentliche größere Posten sind ja die WW- und Heizkosten. Bin gespannt und werde am Montag wohl zu unserem kostenfreien Studierenden-Anwalt und mich schlau machen.
Danke für eure tollen Bemühungen!
du bist nen typ. wenn du schon 100 €/monat Heizkosten zahlen musst bist du schon auf 1200 €/jahr
die nk finde ich auch relativ hoch aber wenn ihr lange duscht/viel badet und es immer schön warm in der wohnung habt, kostet das ne stange kohle.
Wir haben mit unserer Mieterin eine Warmmiete vereinbart, was den Aufwand minimiert!
Wir heizen wie jeder andere Mensch auch - sicher nciht besonders viel. Obendrauf kommt eben noch, dass wir den Februar alle drei weg waren und meine damalige Mitbewohnerin zudem jedes WE daheim verbracht hat.
Kann mir einfach nicht vorstellen, dass sich die Kosten so entwickelt haben.
Übrigens um einem Missverständnis noch einmal entgegen zu treten: die 1200 Schleifen sind für WW und Heizkosten von 5,5 Monaten veranschlagt worden!
Wir haben die NK-Rechnung etwas drücken können. Der springende Punkt ist wohl wirklich, dass wir in den Wintermonaten enigezogen sind und dadurch hohe Heizkosten auf wenig NK-Vorauszahlungen treffen. Über ein Jahr gesehen soll sich das hoffentlich ausgleichen...
Andere Sache und eine Frage an unsere Forumsrechtler!
Unsere ehemalige Mit-Mieterin will ihren verursachten Anteil NK nicht zahlen, sondern verweist auf den Vertrag mit den Nachmieter. Dort steht. "Max Mustermann zieht zum 31.09.07 mit all seinen Rechten und Pflichten als Mieter ein" ( so ungefähr) und speziell: " Insbesondere kommt er für NK-Nachzahlungen auf." Unsere Hausverwaltung erklärt das so, dass die sich erstmal an Max wenden, und er zahlen muss, aber er das Recht hat, sich die Kohle von Eva wiederzuholen. Klingt mir plausibel. Nur ist die Frage jetzt, wie stellen wir eine Zahlungsaufforderung?
Brauchen wir dafür schon einen Anwalt, oder erst im Fall einer Mahnung?
Was muss man rechtlich beachten, damit die Zahlungsaufforderung nicht an Formalia scheitert oder ungültig ist??
Vielen Dank an euch!
Voraussetzung ist, dass er überhaupt eine Einkommensteuererklärung macht.
Dann bekommst du 20 % der Kosten der haushaltsnahmen Dienstleistung direkt auf die Einkommensteuerschuld ( bzw. die -erstattung oder -nachzahlung ) angerechnet - maximal jedoch 600,- €.
habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung.
Soweit ich weiß kann bei einem Abrechnungszeitraum vom 01.01.2007 - 31.12.2007 maximal bis zum 31.12.2008 die Nebenkostenabrechnung eingefordert werden. Also ein Jahr nach dem festgelegten Abrechnungszeitraum! Oder?
Wie verhält sich dies, wenn der Mietvertrag schon zum 31.03.2007 gekündigt wurde???
Zählt dann der reguläre Abrechnungszeitraum plus Frist oder gibt es bei einem zwischenzeitlichem Auszug eine andere Frist???
Vielen Dank!
LG Christian