Mein Tochter hat am 19.12.2008 per Einschreiben ihre jetzige Wohnung gekündigt. Fristgerecht zum 31.3.2009. Ich habe die Kündigung bei der Post abgegeben. Wie gesagt-per Einschreiben. Dann haben wir uns gewundert, dass die Vermieter sich nicht melden, das ist untypisch. Sie sind sehr nett und sehr genau in solchen Dingen. Sie wussten auch schon, dass meine Tochter kündigen will. Aber wie das so ist: Gedanken habe nur ich mir gemacht-meine Tochter meinte, das läuft schon.
Heute stellt sich raus: Das Einschreiben kam nie an. Die Vermieterin wunderte sich schon, dass nichts kam.
Bei unserer Nachforschung in Internet kam heraus: Das Einschreiben ging in Rüsselsheim raus, dann verliert sich die Spur. Mein Mann hat diese Nachforschung mal mit einem anderen Einschreiben versucht: da stand genau, wo das Einschreiben hin ging. Also ist unseres verschollen. Was nun? Einen nachforschungs auftrag bei der Poat habe ich schon gestellt. Aber die Miete werden sie auch nicht ersetzen....
ich weiß noch nicht, wie die Vermieter reagieren, warte auf Rückruf. Sie könnten natürlich auf die Kündigungsfrist bestehen und das hieße: zum 30.4.2009. Einen Monat doppelte Miete.
Also wenn das das verschulden der Deutschen Post AG ist kannst du dir auch nen anwalt nehmen und dich entweder aus dem Mietvertrag raus klagen oder die Post zur rechenschaft ziehen da ja miete fällig wird! Allerdings wenn das verhältnis mit dem vermietern okay ist würde ich das nicht machen! Bei der Post kommt leider sehr viel weg! Ist zwar ein blöder vergleich aber ich habe mal 2 Aquariumbücher verschickt und bei dem jenigen kam 1 neu verpackter Roman an! Und ich mußte mich dann vom post mensch anmotzen lassen das die da ja keine fehler machen! War im übrigen auch in Rüsselsheim bei der Post! Nun mal zurück zum Thema! Wenn du die post verklagst und raus kommt wer das verschlampt hat kann man denjenigen privat verklagen um an das geld zu kommen! Desweiteren wäre derjenige allerdings dann seinen job los! Mach dich doch mal bei nem anwalt schlau! Es gibt ja welche wo die erste beratung kostenlos ist bzw. es gibt ja rechtsschutz!
Die Post wird gar nichts erstatten ,bis auf das Einschreiben selbst dann sind es maximal 25 Euro für ein Einschreiben und 20 Euro für ein Einwurfeinschreiben,so habe ich das in Erinnerung,das was in dem Brief drinne war ist dabei uninteressant ,es können 100 oder 1000 Euro sein bzw eine Kündigung eines Mietvertrages oder ähnliches ,bei Vertragskündigungen ist es immer angebracht das Einschreiben mit Rückschein zu versehen ,da hast du die Garantie das es ankamm bzw wer es entgegen genommen hat,aber auch dann nur wenn das Einschreiben ankommt ! Deddy
da habt ihr leider Recht. Die Kündigungsfrist wird erst wirksam, wenn der Vermieter die Kündigung in Händen hält- also beim Briefträger unterschrieben hat - oder eben bei der Post, wenn er das Einschreiben abholt. Pech für uns- dem Vermieter kann man ja den Mietausfall auch nicht zumuten. Ich hätte eben innerhalb der Frist beim Vermieter nachfragen sollen, ob die Kündigung ankam.
Meine Tochter hat ihn angerufen, er ist sehr verständnisvoll. Er meinte, so Dinge höre man oft von der Post. Er glaube ihr das und die Kündigungsfrist zum 31.3.2009 gehe in Ordnung. Sie solle ihm nur die Kopie der Kündigung faxen. Super, oder? Danke nochmal an euch und liebe Grüße, Schnix
Meine Tochter hat ihn angerufen, er ist sehr verständnisvoll. Er meinte, so Dinge höre man oft von der Post. Er glaube ihr das und die Kündigungsfrist zum 31.3.2009 gehe in Ordnung. Sie solle ihm nur die Kopie der Kündigung faxen. Super, oder? Danke nochmal an euch und liebe Grüße, Schnix
Meine Tochter hat ihn angerufen, er ist sehr verständnisvoll. Er meinte, so Dinge höre man oft von der Post. Er glaube ihr das und die Kündigungsfrist zum 31.3.2009 gehe in Ordnung. Sie solle ihm nur die Kopie der Kündigung faxen. Super, oder? Danke nochmal an euch und liebe Grüße, Schnix
folgendes Problem:
Mein Tochter hat am 19.12.2008 per Einschreiben ihre jetzige Wohnung gekündigt. Fristgerecht zum 31.3.2009. Ich habe die Kündigung bei der Post abgegeben.
Wie gesagt-per Einschreiben.
Dann haben wir uns gewundert, dass die Vermieter sich nicht melden, das ist untypisch.
Sie sind sehr nett und sehr genau in solchen Dingen. Sie wussten auch schon, dass meine Tochter kündigen will.
Aber wie das so ist:
Gedanken habe nur ich mir gemacht-meine Tochter meinte, das läuft schon.
Heute stellt sich raus:
Das Einschreiben kam nie an. Die Vermieterin wunderte sich schon, dass nichts kam.
Bei unserer Nachforschung in Internet kam heraus:
Das Einschreiben ging in Rüsselsheim raus, dann verliert sich die Spur.
Mein Mann hat diese Nachforschung mal mit einem anderen Einschreiben versucht: da stand genau, wo das Einschreiben hin ging.
Also ist unseres verschollen.
Was nun? Einen nachforschungs auftrag bei der Poat habe ich schon gestellt. Aber die Miete werden sie auch nicht ersetzen....
ich weiß noch nicht, wie die Vermieter reagieren, warte auf Rückruf. Sie könnten natürlich auf die Kündigungsfrist bestehen und das hieße: zum 30.4.2009. Einen Monat doppelte Miete.
Hattet ihr das schon mal?
Danke und Gruß, Evelyn
Bei der Post kommt leider sehr viel weg! Ist zwar ein blöder vergleich aber ich habe mal 2 Aquariumbücher verschickt und bei dem jenigen kam 1 neu verpackter Roman an! Und ich mußte mich dann vom post mensch anmotzen lassen das die da ja keine fehler machen! War im übrigen auch in Rüsselsheim bei der Post!
Nun mal zurück zum Thema! Wenn du die post verklagst und raus kommt wer das verschlampt hat kann man denjenigen privat verklagen um an das geld zu kommen! Desweiteren wäre derjenige allerdings dann seinen job los!
Mach dich doch mal bei nem anwalt schlau! Es gibt ja welche wo die erste beratung kostenlos ist bzw. es gibt ja rechtsschutz!
vielen Dank für deine Antwort.
Der "Witz" ist:
Der Vermieter ist Anwalt, der kann uns dann gleich beraten.
Mal sehen, was der sagt.
LG, Schnix
Den Zugang der Kündigung müßt ihr beweisen.
Ein Einschreiben beweist im übrigen ,entgegen einer weitverbreiteten Meinung, nicht den Zugang.
Deddy
da habt ihr leider Recht.
Die Kündigungsfrist wird erst wirksam, wenn der Vermieter die Kündigung in Händen hält- also beim Briefträger unterschrieben hat - oder eben bei der Post, wenn er das Einschreiben abholt.
Pech für uns- dem Vermieter kann man ja den Mietausfall auch nicht zumuten.
Ich hätte eben innerhalb der Frist beim Vermieter nachfragen sollen, ob die Kündigung ankam.
Danke und Gruß
Neulich hat doch irgendso ein dolles Amtsgericht enschieden, dass das Absenden einer E-Mail genüge. Warum gilt das nicht für Briefe?
Neues vom Vermieter:
Meine Tochter hat ihn angerufen, er ist sehr verständnisvoll.
Er meinte, so Dinge höre man oft von der Post. Er glaube ihr das und die Kündigungsfrist zum 31.3.2009 gehe in Ordnung.
Sie solle ihm nur die Kopie der Kündigung faxen.
Super, oder?
Danke nochmal an euch und liebe Grüße,
Schnix
Bei sowas Einschreiben mit Rückschein - oder wenn Vermieter vor Ort, persönliche Übergabe gegen Empfangsbekenntnis.
Schön, daß es doch noch "normale" Menschen gibt!
Weil ich als hinterfotziger Anwalt behaupten würde, dass ich zwar ein Einschreiben bekommen habe, aber im Briefumschlag -Oh Wunder- war nichts drin.
Da haste Recht.
Daher am besten #9!