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Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung ?

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Wir möchten  dieses Jahr eine Eigentumswohnung erwerben.

Insoweit stellt sich für uns die Frage, ob evtl. auch ein Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung in Frage kommen könnte.

Um diese Option zu prüfen, werde ich mich auch mal beim Amtsgericht kundig machen.

Evtl. hat ja vorab einer der Forumsteilnehmer wertvolle Infos für mich?

Welche besonderen Risiken birgt ein solches Geschäft? Kann ich das Objekt vorher besichtigen, teilweise über eine Bank finanzieren?

Macht es für mich als " Privatmensch", der über ca. 50- 60 % Eigenkapital des gesuchten Objekts verfügt, überhaupt Sinn ?


Danke für Eure Informationen  ,-)
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Wenn der Noch-Besitzer es nicht will kannst du die Immo nicht von innen besichtigen du kaufst dann die Katze im Sack.

Hier mal ein paar Links wo du dich gut informieren kannst!

http://www.zvg.com

http://www.argetra.de

http://www.zwangsversteigerung.de

http://www.finanztip.de/tip/home/0-immobilien-zwangsversteigerung.htm


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Danke ElStefano !!

Ich hoffe, daß jemand persönliche oder berufliche Erfahrungen einfließen lassen kann. Natürlich hab ich  eine ordentliche Hemmschwelle.

Grundsätzlich bin ich eher der " Sicherheitsmensch", der finanz. möglichst jedes Risiko scheut.Also lieber ein bescheideneres Objekt regulär erwirbt, als auf ein tolles Objekt spekuliert.
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Natürlich macht es Sinn.

Ich habe die von mir zunächst gekaufte Eigentumswohnung auch im Wege der ZV ersteigert, nachdem sich mein Verkäufer erschossen hat.

Böse Story.


Vorteil.

Du kaufst deutlich günstiger.

Nachteil

Du erwirbst kraft Staatsakt ohne Gewährleistung.

Du kannst beim Amtsgericht die Gutachten einsehen, wenn du ein Kaufinteresse signalisierst.

Bei Besichtigungen ist es meistens schwieriger. Wohnt der Schuldener drin, öffnet er meist nicht die Tür.
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Die Finazierung läuft natürlich wie beim gewöhnlichen Erwerb ab.


Vorab, schau dir mal ein paar ZV Termine an um ein " Gefühl" zu bekommen was da so abläuft. Mir hat das beim Bieten sehr viel Sicherheit gegeben und die war auch bitter nötig.
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Wenn ich Dein rechtl. Fachwissen hätte Heinz, dann wäre ich insoweit bestimmt auch mutiger.

Als Otto- Normalbürger besteht halt auch die Angst, irgendetwas nicht beachtet zu haben und reinzufallen....

Aber der Hinweis auf  die beim Amtsgericht vorliegenden Gutachten ist schon mal gut. Als regulärer Käufer habe ich  in der Regel keine Gutachten.

Gewährleistungsansprüche dürfte ich -abgesehen vom Neukauf-vermutlich doch auch ansonsten nur bedingt haben.
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HeinzGründel schrieb:
Die Finazierung läuft natürlich wie beim gewöhnlichen Erwerb ab.


Vorab, schau dir mal ein paar ZV Termine an um ein " Gefühl" zu bekommen was da so abläuft. Mir hat das beim Bieten sehr viel Sicherheit gegeben und die war auch bitter nötig.



Werd ich machen. Kost nix und macht nett dumm.
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Beschäftige mich auch seit ein paar Monaten mit der gleichen Idee.

Hier meine (Amateur-)Tipps:

-Gutachten des Objekts einsehen (Amtsgericht) und ganz dummdreist nach weiteren Unterlagen und Akten fragen. (Ich hab einmal die ganze Akte in die Hand gedrückt bekommen.) Je mehr Infos desto besser.  

-Objektbesichtigung vor Ort. Auch mal auf die Lauer legen, um den Block laufen -> manche Nachbarn quatschen sehr gerne  ,-)  (Tipp von meiner Chefin)

-Falls das Objekt dann immernoch gefällt: Eigentümer/Bewohner kontaktieren zwecks Besichtigungsinteresse. (Wie bereits oben schon erwähnt, stehen die Chancen dafür aber meistens schlecht)

-Rechtsschutz abschliessen  
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El-Toro schrieb:
...
-Rechtsschutz abschliessen    


Aber bitte hinsichtlich der Wartezeit und dem Leistungsumfang aufpassen!
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HeinzGründel schrieb:
Natürlich macht es Sinn.

Ich habe die von mir zunächst gekaufte Eigentumswohnung auch im Wege der ZV ersteigert, nachdem sich mein Verkäufer erschossen hat.

 


Der Mann geht wirklich über Leichen
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HeinzGründel schrieb:
Die Finazierung läuft natürlich wie beim gewöhnlichen Erwerb ab.


Vorab, schau dir mal ein paar ZV Termine an um ein " Gefühl" zu bekommen was da so abläuft. Mir hat das beim Bieten sehr viel Sicherheit gegeben und die war auch bitter nötig.



Ein Klassiker im Forum - ich gebe "100 %ige Zustimmung"

"Aus Erfahrung lernt man" ist hier dringend zu empfehlen. Nicht nur, weil bei einer ZVG viel Geld im Spiel ist.
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HeinzGründel schrieb:

Bei Besichtigungen ist es meistens schwieriger. Wohnt der Schuldener drin, öffnet er meist nicht die Tür.


Könnte man da nicht mit Geld einen Anreiz schaffen. Wenn mir jemand 50,- EUR gibt, dass er durch meine Wohnung laufen kann, wäre ich da nicht abgeneigt.  

Und das wäre ja bei diesem Investitionsvolumen durchaus nicht die Welt. Oder ist das jetzt zu naiv gedacht?
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Oz84 schrieb:
HeinzGründel schrieb:

Bei Besichtigungen ist es meistens schwieriger. Wohnt der Schuldener drin, öffnet er meist nicht die Tür.


Könnte man da nicht mit Geld einen Anreiz schaffen. Wenn mir jemand 50,- EUR gibt, dass er durch meine Wohnung laufen kann, wäre ich da nicht abgeneigt.  

Und das wäre ja bei diesem Investitionsvolumen durchaus nicht die Welt. Oder ist das jetzt zu naiv gedacht?
Bedenke doch bitte welch Schicksale hinter ein ZV sich verbergen können. Viele haben in Eigenregie hunderte von Stunden für ihr Zuhaguse geopfert womöglich kommt eine ZV nur durch die Kompromisslossigkeit von Bänkern zustande...NEIN da möchte ich so einen der es ersteigern will vorher im Hause haben im Gegenteil ich würde vorher alles platt hauen damit er auch nochmal ordentlich investieren muss.  ,-)

Das Schlimme, es gibt sogar Gewerbliche die nur auf ZV aus sind um dann bei Erwerb so schnell als möglich die Leute aus dem Hause zu verjagen damit sie das Teil gewinnträchtig wieder veräussern können.

@ DH
Du musst kein Fachmann sein, les dir besonders den 4tenLink durch und nehm die Ratschläge hier an eine ZV anzuschaun. 100% Sicherheit wirst du aber nicht bekommen, wie erwähnt, man weiss oft nicht wie es innen aussieht.

Es gibt antürlich auch noch andere Möglichkeiten bei ZV vorher an die Immo zu gelangen.
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ok, Du hast Recht. Dann war das wohl wirklich zu naiv gedacht von mir.
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Oz84 schrieb:
ok, Du hast Recht. Dann war das wohl wirklich zu naiv gedacht von mir.  
Ach Quatsch. Hier gibts kein Recht oder naiv! Ich habe nur meine Sicht der Dinge geschildert.
Aber dein Ansatz ist so verkehrt nun auch nicht.
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ElStefano schrieb:
Oz84 schrieb:
ok, Du hast Recht. Dann war das wohl wirklich zu naiv gedacht von mir.  
Ach Quatsch. Hier gibts kein Recht oder naiv! Ich habe nur meine Sicht der Dinge geschildert.
Aber dein Ansatz ist so verkehrt nun auch nicht.



Andererseits ist das Objekt eh verloren. Dennoch muss man ja den Henker nicht vorher einlassen. Dann sind aber 50 Euro auch nicht wenig Geld für jemanden, der wahrscheinlich fast nichts mehr hat.....

Dumm nur, wenn der Eigentümer den Fuffi nutzt, um die ZV zu verhindern

Letztlich darf man sich aber keine Gedanken um das Schicksal des Eigentümers machen. Schlägst Du nicht zu, machts ein anderer!
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Basaltkopp schrieb:
 
Letztlich darf man sich aber keine Gedanken um das Schicksal des Eigentümers machen. Schlägst Du nicht zu, machts ein anderer!
yeap das ist Richtig.
Aber die wirklich guten Häuser bei ZV sind schon weg bevor es offiziell zur ZV kommt, dafür sorgt schon der Bänker  ,-)
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Und vorher (evtl. mit einem Fachmann, Gutachter, Architekt oder so) eine Wertobergrenze definieren, die Du beim Bieten in der ZV nicht überschreiten willst. Nicht von Emotionen leiten lassen, wenn einer dann mehr bietet: Ziehen lassen.


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