Es wurde von meinem Telefon von einem Besucher eine Call by Call Nummer gewählt. Kostenpunkt 0,68 Cent.
Wegen Urlaubs erfolgte die Zahlung an das Haupttelefonunternehmen etwas verspätet, Grundlage war der Betrag laut Mahnung des Haupttelefonanbieters, da auf der damaligen Urlaubspost obenaufliegend. Das Fehlen der 0,68 fiel nicht auf, außerdem wird normalerweise eh nie Call by Call in Anspruch genommen.
Nun gut, die 0,68 Forderung des call by Call Betreibers bestehen zu Recht. Nun bekam ich dieser Tage Post von einer Inkassofirma. Der Call by Callbetreiber hat auf die 0,68 Euro 6,50 Euro Gebühren draufgehauen (eine Information darüber habe ich nie bekommen, ich konnte objektiv diese Schuld auch gar nicht zahlen) und das Inkassobüro will auch Geld. Jetzt beläuft sich der Spaß auf über 25,00 Euro. d.h. Hauptforderung 0,68 und der Rest Nebenkosten.
Frage an die Experten: Kann das Inkassobüro einen Mahnbescheid über den Gesamtbetrag erlassen (ich weiß, können tut es jeder ...) und muß ich den ganzen Spaß mit allem Drum und Dran zahlen (bei einem eigentlichen Streitwert von 0,68 Euro) weil ich vor Gericht verlöre? Das Inkassobüro würde im Mahnbescheid wohl die 0,68 + 6,50 als Hauptforderung ansetzen?
Das Inkassobüro hat eine letzt Frist gesetzt, ich sehe eigentlich nicht einen auch nur einen Cent an diese Blutsauger zu zahlen.
frage doch mal nach ob sie einem vergleich über 50 cent zustimmen.. oder ob du die 68 cent in raten zahlen kannst..
spaß beiseite...ich arbeite in einem solchen unternehmen..da passiert nix.. allerdings hätten wir auch bei dieser höhe den betrag bei übernahme ausgebucht.
(allerdings das gesicht des sachbearbeiters würde ich gerne sehen bei einer vorgeschlagenen ratenvereinbarung )
Das Ganze ist leider nach wie vor aktuell. Die Inkassofirma hatte mich jetzt in unregelmäßigen Zeitabständen mit Drohformbriefen belästigt, nun hat sie die Angelegenheit ihrem Rechtsverdreher übergeben, der mir das GV angedroht hat. Kostenpunkt inzwischen durch die Beutelschneiderei der Inkassofirma knappe 140,00 Ois
Brady schrieb: Wenn ich nen Strafzettel von den Grün-Silbernen bekomme...dann überweise ich grundsätzlich 50 Cent weniger....
Und was passiert dann...?
Ich habe letztes Jahr eine Mahnung vom Finanzamt erhalten, weil ich 2000 1,86 DM zu wenig KFZ-Steuer überwiesen habe.
Freundlicherweise hat man mir 2 EUR Mahngebühren draufgeschlagen und mich direkt drauf hingewiesen, das bei Nichtzahlung Zwangsmaßnahmen in Form von Stilllegung meines Fahrzeugs eingeleitet werden würden.
SGE_Werner schrieb: Immer noch ignorieren. Solange nix vom Gericht kommt und du dich im Recht befindest...
Das ist halt die große Frage. Lies Dir mal die Situationsbeschreibung oben durch. Da die ursprüngliche Forderung von den paar Cent ja zurecht besteht sehe ich es nicht so vorteilhaft für mich.
Da aber als Ursprungsforderung des Inkassobüros eine angeblich an mich ergangene Rechnung über 5,60 zugrundeliegt ( und nicht die ursprüngliche Forderung des Telefonunternehmens mit den paar Cent) bin ich mir unsicher wie ich weiter verfahren soll.
Ich sehe die "Weiterschaltung" an diesen Anwalt eigentlich nur als weitere Einschüchterungsmaßnahme an. Der kriegt die Daten der säumigen Inkassoschuldner und setzt das per Programm in eine hübsche weitere Drohung Marke 08/15. Mich würde es auch nicht wundern wenn das gleich direkt beim Inkassounternehmen (halt inoffiziell ) in die Dokumentenvorlage Anwaltsschreiben eingesetzt würde.
Wahrscheinlich werden mir von ihm im nächsten Schreiben Teeren und Federn, Schuldturm und was weiß ich was angedroht, ich sehe es weiterhin sportlich und warte mal ob ein ein MB erwirkt wird. I
Ich tippe mal auf ein Nein - falls Ihr aber im Herbst einen zerlumpten Bänkelsänger auf der Zeil erblickt dann singe ich die Kröten für dieses Verfahren zusammen.
Also mich würde es auch ernstlich interessieren, ob das Inkassobüro tatsächlich soweit geht einen Mahnbescheid wegen 0,68 Euros zu erwirken. Ich würde Dir €10 spenden, falls es tatsächlich dazu kommen sollte. Spätestens dann solltest Du ja zahlen, da die - wie Du ja selber schreibst - im Recht sind. Vielleicht macht ja noch jemand mit? Also durchhalten und standhaft bleiben. Versuch macht kluch...
Es wurde von meinem Telefon von einem Besucher eine Call by Call Nummer gewählt. Kostenpunkt 0,68 Cent.
Wegen Urlaubs erfolgte die Zahlung an das Haupttelefonunternehmen etwas verspätet, Grundlage war der Betrag laut Mahnung des Haupttelefonanbieters, da auf der damaligen Urlaubspost obenaufliegend. Das Fehlen der 0,68 fiel nicht auf, außerdem wird normalerweise eh nie Call by Call in Anspruch genommen.
Nun gut, die 0,68 Forderung des call by Call Betreibers bestehen zu Recht. Nun bekam ich dieser Tage Post von einer Inkassofirma. Der Call by Callbetreiber hat auf die 0,68 Euro 6,50 Euro Gebühren draufgehauen (eine Information darüber habe ich nie bekommen, ich konnte objektiv diese Schuld auch gar nicht zahlen) und das Inkassobüro will auch Geld. Jetzt beläuft sich der Spaß auf über 25,00 Euro. d.h. Hauptforderung 0,68 und der Rest Nebenkosten.
Frage an die Experten: Kann das Inkassobüro einen Mahnbescheid über den Gesamtbetrag erlassen (ich weiß, können tut es jeder ...) und muß ich den ganzen Spaß mit allem Drum und Dran zahlen (bei einem eigentlichen Streitwert von 0,68 Euro) weil ich vor Gericht verlöre? Das Inkassobüro würde im Mahnbescheid wohl die 0,68 + 6,50 als Hauptforderung ansetzen?
Das Inkassobüro hat eine letzt Frist gesetzt, ich sehe eigentlich nicht einen auch nur einen Cent an diese Blutsauger zu zahlen.
Ablage p, Nerven behalten. Die geben bei dieser " Summe" irgendwann auf.
oder ob du die 68 cent in raten zahlen kannst..
spaß beiseite...ich arbeite in einem solchen unternehmen..da passiert nix..
allerdings hätten wir auch bei dieser höhe den betrag bei übernahme ausgebucht.
(allerdings das gesicht des sachbearbeiters würde ich gerne sehen bei einer vorgeschlagenen ratenvereinbarung )
Deshalb hast du auch so viel Zeit. Du gehst eben das Leben von der Kostenseite an.
Und was passiert dann...?
und dann ............. nix
oh mann, warum bin ich nur so'n hasenfuß
Als Kapitalist muss ich das ja....
Was man nicht so alles von den großen Rechtsverdrehern wie dir gelernt hat ,-)
Ich habe letztes Jahr eine Mahnung vom Finanzamt erhalten, weil ich 2000 1,86 DM zu wenig KFZ-Steuer überwiesen habe.
Freundlicherweise hat man mir 2 EUR Mahngebühren draufgeschlagen und mich direkt drauf hingewiesen, das bei Nichtzahlung Zwangsmaßnahmen in Form von Stilllegung meines Fahrzeugs eingeleitet werden würden.
Das ist halt die große Frage. Lies Dir mal die Situationsbeschreibung oben durch. Da die ursprüngliche Forderung von den paar Cent ja zurecht besteht sehe ich es nicht so vorteilhaft für mich.
Da aber als Ursprungsforderung des Inkassobüros eine angeblich an mich ergangene Rechnung über 5,60 zugrundeliegt ( und nicht die ursprüngliche Forderung des Telefonunternehmens mit den paar Cent) bin ich mir unsicher wie ich weiter verfahren soll.
Bis jetzt hab ich es ja "sportlich" gesehen ...
Also nur Beratung, wie er es sieht.
Dann kannst du dir sicher sein
Wahrscheinlich werden mir von ihm im nächsten Schreiben Teeren und Federn, Schuldturm und was weiß ich was angedroht, ich sehe es weiterhin sportlich und warte mal ob ein ein MB erwirkt wird. I
Ich tippe mal auf ein Nein - falls Ihr aber im Herbst einen zerlumpten Bänkelsänger auf der Zeil erblickt dann singe ich die Kröten für dieses Verfahren zusammen.