>

Wer kennt sich mit der Pendlerpauschale in Sachen Steuern aus ???

#
Guden,

habe heute meinen Steuerbescheid für 2007 erhalten und mit Schrecken das Ärgernis mit der Pendlerpauschale festgestellt.

Pendler können erst ab dem einundzwanzigsten Kilometer eine Pauschale von 0,30 Euro geltend machen. Ich habe einen Weg von etwa 33 km zur Arbeit (Hin und Zurück also 66 km). Ich habe in meiner Erklärung natürlich erstmal versucht 66 km geltend zu machen.

Die haben mir jetzt nur 12 km x 0,30 € berechnet !

Gehört die Heimfahrt denn dann nicht mehr dazu ???
Wer kann mir das sagen, ich konnte im Netz nichts mehr dazu finden.

Vielen Dank schonmal an die Steuerexperten  

Schönes Restwochende noch, auch wenn das aus meiner Sicht bescheiden wird. Kein Sieg heute, weder Profis noch U 23 und dann noch der blöde Bescheid vom Fiskus.

Gruss

T.
#
Trimmi schrieb:
Guden,

habe heute meinen Steuerbescheid für 2007 erhalten und mit Schrecken das Ärgernis mit der Pendlerpauschale festgestellt.

Pendler können erst ab dem einundzwanzigsten Kilometer eine Pauschale von 0,30 Euro geltend machen. Ich habe einen Weg von etwa 33 km zur Arbeit (Hin und Zurück also 66 km). Ich habe in meiner Erklärung natürlich erstmal versucht 66 km geltend zu machen.

Die haben mir jetzt nur 12 km x 0,30 € berechnet !

Gehört die Heimfahrt denn dann nicht mehr dazu ???
Wer kann mir das sagen, ich konnte im Netz nichts mehr dazu finden.

Vielen Dank schonmal an die Steuerexperten  

Schönes Restwochende noch, auch wenn das aus meiner Sicht bescheiden wird. Kein Sieg heute, weder Profis noch U 23 und dann noch der blöde Bescheid vom Fiskus.

Gruss

T.


Es wird nur die einfache Fahrt anerkannt, also 33 km, das Finanzamt legt dabei teilweise Entfernungstabellen zugrunde. Du wirst also Widerspruch gegen diesen Punkt einlegen müssen mit der Bitte um Prüfung (schriftlich, nach 4 Wochen nach Erhalt ist der Bescheid allerdings endgültig). Ich habe Ausdrucke von Falk-Routenplaner mitgeschickt, als ich dieses Problem mal hatte, der Bescheid wurde dann geändert. Viel Glück.
Gruß, Kiki
#
Bis heuer gilt die Pendlerpauschale ab dem 21. KM aber da dies noch keine endgültige Entscheidung ist d.h. es laufen verschiedene Widersprüche solltest du auf alle Fälle Einspruch erheben, eigentlich müsste eine Erklärung zur Pendlerpauschale seitens des Finanzamtes beigefügt sein bzw. steht vor der Widerspruchbelehrung.
#
In diesem Jahr ist eine Neuregelung bei der Pendlerpauschale (Rückkehr zur Alten?) zu erwarten.
Siehe auch:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C41150770_N9611_L20_D0_I636.html
#
Morsche,

danke für die schnellen Antworten.

Aber gilt denn auch die Heimfahrt ? Oder nur die Hinfahrt zur Arbeit ?

Gruß
#
Trimmi schrieb:
Morsche,

danke für die schnellen Antworten.

Aber gilt denn auch die Heimfahrt ? Oder nur die Hinfahrt zur Arbeit ?

Gruß


nur einfache fahrt/hinfahrt
#
Trimmi schrieb:
Guden,

habe heute meinen Steuerbescheid für 2007 erhalten und mit Schrecken das Ärgernis mit der Pendlerpauschale festgestellt.

Pendler können erst ab dem einundzwanzigsten Kilometer eine Pauschale von 0,30 Euro geltend machen.


Guten Morgen!
Dieses "Ärgernis" geht schon über ein Jahr durch alle Nachrichten....


Ich habe einen Weg von etwa 33 km zur Arbeit (Hin und Zurück also 66 km). Ich habe in meiner Erklärung natürlich erstmal versucht 66 km geltend zu machen. ...Gehört die Heimfahrt denn dann nicht mehr dazu ???

Gehörte noch nie dazu, einfache Entfernung!
#
Schaut mal hier

Da steht eigentlich alles Wichtige drin, im Volksmund wird sie "Pendlerpauschale" genannt, tatsächlich ist es aber vom Begriff her  eine Entfernungspauschale (Wohnung - Arbeitsstätte). Deshalb also nur einfache Strecke.
#
Einspruch gegen den Steuerbescheid ( Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG ) einlegen mit Hinweis auf Berücksichtigung der tatsächlichen Entfernung deiner Wohnstätte bis zum Arbeitsplatz ( 32 km ) :

"Einkommensteuerbescheid für xxxx vom xx.xx.2008


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den im Betreff näher bezeichneten Bescheid

EINSPRUCH

ein und beantrage das

RUHEN DES VERFAHRENS

bis zur endgültigen Entscheidung des BVerfG über den Ansatz der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gem. § 9 EStG.

Mit freundlichem Gruß

XXXXXXXXX "



Anschließend bekommst du einen vorläufigen, geänderten Bescheid, in dem dir 2.112,- Euro ( 32 km * 0,30 € * 220 Arbeitstage wenn du das ganze Jahr beschäftigt warst ) als Werbungskosten abgezogen werden.

Wenn das BVerfG in KA dem Antrag der Kläger entspricht, ist alles in Butter. Wenn nicht, musst du die Differenz der bisherigen Steuerschuld ( Berücksichtigung von 12 km als Werbungskosten ) zur geänderten Steuerschuld ( Berücksichtigung von 32 km ) inkl. Verzinsung zurückzahlen.

Trotzdem empfiehlt sich auf jeden Fall ein Einspruch.  




#
ja also einspruch würde ich auf jeden fall einlegen.

wenn du die 2000 als werbungskosten dann anerkannst bekommst und die pendlerpauschale nicht gekippt wird, musst du mit ner ordentlichen verzinsung rechnen

aber ich geh davon aus das sie eh gekippt wird
#
Schau mal in den Bescheid. Eigentlich müßte unter den Erläuterungen ein Vorläufigkeitsvermerk stehen. Zudem sollte dort der Hinweis stehen, dass ein Einspruch bezüglich der Entfernungspauschale  nicht nötig ist.
#
crashkid_SGE schrieb:
ja also einspruch würde ich auf jeden fall einlegen.

wenn du die 2000 als werbungskosten dann anerkannst bekommst und die pendlerpauschale nicht gekippt wird, musst du mit ner ordentlichen verzinsung rechnen

aber ich geh davon aus das sie eh gekippt wird


0,5 % pro Monat ( § 233a AO ), d.h. 6 % p.a. - das bekommst du als Guthabenverzinsung doch schon bei den besten Tagesgeldanbietern...

Es lohnt sich also auf jeden Fall Einspruch zu erheben, da erstens deine Steuerschuld niedriger ist, du einen Liquidationsvorteil hast und diesen dann am besten bis zum Gerichtsurteil täglich verfügbar anlegst  
#
titali schrieb:
Gericht kippt die "neue" Pendlerpauschale
http://www.fr-online.de/top_news/1642939_Richter-retten-Pendlerpauschale.html


auch gerade gehört und ein bisschen gefeiert =)

"Allez allez allez - Pendler pauschaleeeee"
#
Hallöchen,
vielleicht ist das ja jetzt eine blöde Frage, aber bekommen nur die ihr Geld zurück die Widerspruch eingereicht haben ?
Vielen Dank schon mal für die Info !
Gruss
T.
#
So habe ich es verstanden: Wenn Du in Deiner Steuererklärung für 2007 die gefahrenen Kilometer zur Arbeit angegeben hast und das Finanzamt diese -aufgrund der Gesetzeslage - nicht berücksichtigt hat, brauchst Du nichts weiter unternehmen. Das Finanzamt zahlt Dir den Differenzbetrag aus, da der Bescheid für 2007 zunächst vorläufig war (insbesondere in Hinsicht auf die Pendlerpauschale). Das steht aber auch so im Steuerbescheid.

Hast Du Deine gefahrenen Kilometer nicht angegeben (weil Du der seinerzeit gültigen Rechtssprechung gefolgt bist oder warum auch immer) mußt Du Widerspruch einlegen bzw. das Finanzamt anschreiben um einen korrigierten Bescheid zu erhalten.

Aber wie gesagt, beruhen diese Aussagen auf mein leidliches Halbwissen. Wer es besser weiß, ist gerne dazu aufgerufen dies zu bestätigen oder das tatsächliche Prozedere zu schildern.
#
Jugger schrieb:
So habe ich es verstanden: Wenn Du in Deiner Steuererklärung für 2007 die gefahrenen Kilometer zur Arbeit angegeben hast und das Finanzamt diese -aufgrund der Gesetzeslage - nicht berücksichtigt hat, brauchst Du nichts weiter unternehmen. Das Finanzamt zahlt Dir den Differenzbetrag aus, da der Bescheid für 2007 zunächst vorläufig war (insbesondere in Hinsicht auf die Pendlerpauschale). Das steht aber auch so im Steuerbescheid.

Hast Du Deine gefahrenen Kilometer nicht angegeben (weil Du der seinerzeit gültigen Rechtssprechung gefolgt bist oder warum auch immer) mußt Du Einrspruch einlegen bzw. das Finanzamt anschreiben um einen korrigierten Bescheid zu erhalten.

Aber wie gesagt, beruhen diese Aussagen auf mein leidliches Halbwissen. Wer es besser weiß, ist gerne dazu aufgerufen dies zu bestätigen oder das tatsächliche Prozedere zu schildern.


So ist es.

Nur, wenn man die ersten 20 ( oder weniger ) km der einfachen Entfernung von Wohnort zur Arbeitsstätte nicht angegeben hat, musst du dein zuständiges Finanzamt informieren, um einen geänderten Steuerbescheid zu erhalten.

Die "automatisch" geänderten Steuerbescheide und -erstattungen sollen bis Ende des 1. Quartals 2009 verschickt und überwiesen werden.

#
Das bringt aber alles nur was, wenn ihr mit euren Werbungskosten über den eh gewährten Arbeitnehmerpauschbetrag kommt!!!!!

Sprich:
einfache Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte x 0,30 Euro x gearbeite Tage im Jahr  + andere Werbungskosten mehr als 920 Euro? Wenn nein, könnt ihr euch die Arbeit/Porto ans Finanzamt sparen....
#
Habe am Samstag meinen korrigierten Steuerbescheid für 2007 bekommen.
Ich hatte die komplette Strecke angegeben und vom Finanzamt wurde nur ab dem 21 km berechnet.
Ich werde jetzt noch beim Antrag für 2008 die Kilometer von meiner Frau für 2007 angeben, da diese unter 20 km lagen hatten wir die Strecke nicht angegeben.
Ich hatte damit gerechnet noch länger auf mein Geld warten zu müssen, bin mal positiv überrascht von den Finanzbeamten.
#
titali schrieb:
...Ich werde jetzt noch beim Antrag für 2008 die Kilometer von meiner Frau für 2007 angeben,...  




Teilen