Also, in 2002 habe ich eine ETW gekauft und mit meiner Frau zusammen die Eigenheimzulage beantragt und genehmigt bekommen.
in 2005 haben wir ein Haus gebaut, und sind dann dahin umgezogen. Haben aber "verpennt", das dem Finanzamt mitzuteilen (selber Kreis, selbes Finanzamt).
Ich bin dann 2006 auch ausgezogen und nun sind wir geschieden, das Haus wird aber immernoch von meiner Frau benutzt & bewohnt.
Nun habe ich die rückwirkende Aufhebung der Eigeneimzulage zu 2006 bekommen (ja irgendwie logisch) und darf 6135 Euro nachzahlen
Das Ding ist, ich bin kein Steuerhinterzieher oder schnorrer, möchte nru das, was mir zusteht. Ich hätte das damals einfach neu beantragen müssen, schon klar, aber das ist nun mal makulatur.
so, habe "Einspruch" eingelegt und die Sachlage dargelegt. Bekam nun ein Schreiben, das ich es beim neuen "Wohnsitzfinanzamt" (wie gesagt, das selbe ....) neu beantragen kann (rückwirkend ?? dachte, es gäbe keine Eigenheimzulage mehr ??) und muss trotzdem erstmal die 6135 zahlen.
Das Ding ist, wie lange hätte ich denn noch Anspruch gehabt, weil ich ja auch zwischenzeitlich aus dem Haus ausgezogen bin (welches aber nach wie vor von meiner Frau genutzt wird, ich zahle das Darlehen, sie zahlt keinen cent Miete .... bitte keine Kommentare dazu )
Kann mir einer nen Rat geben ? das ist ne Katastrophe ....
Wenn du die Bude nicht selbst nutzt, kannst du auch hierfür keine Eigenheimzulage erhalten, da diese für selbstgenutzten Wohnraum gwährt wird. DU wohnst definitiv nicht mehr drinnen....
So wie ich das lese, musst du das Geld für die Eigentumswohnung beim einen Finanzamt zurückzahlen, und beim anderen für das Haus beantragen. Frage: Das Haus ist ja ein Folgeobjekt auf die Eigentumswohnung. Wieviele Jahre hast du da Eigenheimzulage bekommen? Hast du überhaupt einen Anspruch für das 2. Objekt? Wenn ja, kannst du beim Finanzamt praktisch eine EHZ für Bezug bis Auszug aus dem Haus beantragen.
danke erstmal. klar stünde mit die Zulage nicht mehr für die ETW zu, klar, aber ich habe ja danach eine weitere, selbstgenutzte Immobilie gekauft, daher gibts schon ne gewisse Logik dahinter
Die Frage ist ja, kann ich es RÜCKWIRKEND für das Haus beantragen (2006)
für die Whg habe ich 2002-2008 erhalten (7 jahre) und muss nun eben 3 zurück zahlen.
wie steht das, wenn meine Frau (die das Haus ja jetzt noch nutzt) die EHZ beantragen würde ? ich meine, sie nutzt das Haus ja noch, auch dieses Jahr noch, und sie würde es genehmigt bekommen. nur GIBT es doch nun keine EHZ mehr .... oder täusch ich mich da ?
das doofe ist ja, ich kann schlecht beim Finanzamt fragen ...
ich bin 2007 ausgezogen, also zumindest für 2006 & 2007 könnten wir das janoch gemeinsam erhalten, und danach theoretisch meien Frau alleine, oder ?
lakalutschi schrieb: Ich meine zu wissen es gibt die EHZ nur einmal im Leben, auch wenn Du vor den 8 Jahren ausziehst.
Also erstmal Grundlegendes: Die Eigenheimzulage beträgt 8 Jahre für Objekte, die vor dem 01.01.2006 angeschafft wurden. Wenn du Du erhältst für das 1. Objekt EHZ für die Jahre, in denen du darin gewohnt hast. Für das Haus stünde dir die EHZ für die restlichen Jahre bis du für beide Objekte 8 Jahre erhalten hast, die EHZ zu, da du dieses vor dem 01.01.2006 gekauft, fertiggestellt und bezogen hast. Als Ehepaar hat man dann (da zwei Personen) Anspruch auf EHZ für zwei Objekte, muss aber dann als Ehepaar beantragt sein, bzw. von jeweils einem Ehepartner. Du alleine auf deinen Namen darfst nicht 2x beantragen.
Hier in deinem Fall: Dass du/ihr die EHZ für die Eigentumswohnung zurückzahlen musst, ist also korrekt. Wenn ihr als Ehepartner die EHZ bezogen habt, musst du also nur deine Hälfte zurückzahlen, die Andere ist eigentlich das Problem deiner Frau. Jetzt kommt aber dein eigentliches Problem, daß du nach einem Jahr (in 2007) wieder aus dem Haus ausgezogen bist, und zudem hierfür noch keine Zulage beantragt hast, und dies als Ehepaar auch nicht mehr kannst, da ihr ja geschieden seid.
Du hast eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Du fragst direkt das Finanzamt, das kostet nix. Oder du gehst zu einem Steuerberater. Da dies hier ein Sondersonderfall ist (nachträgliche Beantragung für ein nichtgenutztes Objekt bei Geschiedenen), kann ich dir keine Lösung aus dem Stehgreif anbieten. Dies macht eine Vertiefung des Themas nötig, was dann auch bei den Fachkräften zu Zeitaufwand und somit zu Kosten führt, die dir dann weiterberechnet werden....
ich habe ein Problem, ein hausgemachtes leider.
Also, in 2002 habe ich eine ETW gekauft und mit meiner Frau zusammen die Eigenheimzulage beantragt und genehmigt bekommen.
in 2005 haben wir ein Haus gebaut, und sind dann dahin umgezogen. Haben aber "verpennt", das dem Finanzamt mitzuteilen (selber Kreis, selbes Finanzamt).
Ich bin dann 2006 auch ausgezogen und nun sind wir geschieden, das Haus wird aber immernoch von meiner Frau benutzt & bewohnt.
Nun habe ich die rückwirkende Aufhebung der Eigeneimzulage zu 2006 bekommen (ja irgendwie logisch) und darf 6135 Euro nachzahlen
Das Ding ist, ich bin kein Steuerhinterzieher oder schnorrer, möchte nru das, was mir zusteht. Ich hätte das damals einfach neu beantragen müssen, schon klar, aber das ist nun mal makulatur.
so, habe "Einspruch" eingelegt und die Sachlage dargelegt. Bekam nun ein Schreiben, das ich es beim neuen "Wohnsitzfinanzamt" (wie gesagt, das selbe ....) neu beantragen kann (rückwirkend ?? dachte, es gäbe keine Eigenheimzulage mehr ??) und muss trotzdem erstmal die 6135 zahlen.
Das Ding ist, wie lange hätte ich denn noch Anspruch gehabt, weil ich ja auch zwischenzeitlich aus dem Haus ausgezogen bin (welches aber nach wie vor von meiner Frau genutzt wird, ich zahle das Darlehen, sie zahlt keinen cent Miete .... bitte keine Kommentare dazu )
Kann mir einer nen Rat geben ? das ist ne Katastrophe ....
danke
chris
So wie ich das lese, musst du das Geld für die Eigentumswohnung beim einen Finanzamt zurückzahlen, und beim anderen für das Haus beantragen. Frage: Das Haus ist ja ein Folgeobjekt auf die Eigentumswohnung. Wieviele Jahre hast du da Eigenheimzulage bekommen? Hast du überhaupt einen Anspruch für das 2. Objekt?
Wenn ja, kannst du beim Finanzamt praktisch eine EHZ für Bezug bis Auszug aus dem Haus beantragen.
Bezieht deine Exfrau diese dann weiter?
danke erstmal. klar stünde mit die Zulage nicht mehr für die ETW zu, klar, aber ich habe ja danach eine weitere, selbstgenutzte Immobilie gekauft, daher gibts schon ne gewisse Logik dahinter
Die Frage ist ja, kann ich es RÜCKWIRKEND für das Haus beantragen (2006)
für die Whg habe ich 2002-2008 erhalten (7 jahre) und muss nun eben 3 zurück zahlen.
wie steht das, wenn meine Frau (die das Haus ja jetzt noch nutzt) die EHZ beantragen würde ? ich meine, sie nutzt das Haus ja noch, auch dieses Jahr noch, und sie würde es genehmigt bekommen. nur GIBT es doch nun keine EHZ mehr .... oder täusch ich mich da ?
das doofe ist ja, ich kann schlecht beim Finanzamt fragen ...
ich bin 2007 ausgezogen, also zumindest für 2006 & 2007 könnten wir das janoch gemeinsam erhalten, und danach theoretisch meien Frau alleine, oder ?
ach mist alles ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenheimzulage
Also erstmal Grundlegendes:
Die Eigenheimzulage beträgt 8 Jahre für Objekte, die vor dem 01.01.2006 angeschafft wurden.
Wenn du
Du erhältst für das 1. Objekt EHZ für die Jahre, in denen du darin gewohnt hast. Für das Haus stünde dir die EHZ für die restlichen Jahre bis du für beide Objekte 8 Jahre erhalten hast, die EHZ zu, da du dieses vor dem 01.01.2006 gekauft, fertiggestellt und bezogen hast. Als Ehepaar hat man dann (da zwei Personen) Anspruch auf EHZ für zwei Objekte, muss aber dann als Ehepaar beantragt sein, bzw. von jeweils einem Ehepartner. Du alleine auf deinen Namen darfst nicht 2x beantragen.
Hier in deinem Fall:
Dass du/ihr die EHZ für die Eigentumswohnung zurückzahlen musst, ist also korrekt. Wenn ihr als Ehepartner die EHZ bezogen habt, musst du also nur deine Hälfte zurückzahlen, die Andere ist eigentlich das Problem deiner Frau.
Jetzt kommt aber dein eigentliches Problem, daß du nach einem Jahr (in 2007) wieder aus dem Haus ausgezogen bist, und zudem hierfür noch keine Zulage beantragt hast, und dies als Ehepaar auch nicht mehr kannst, da ihr ja geschieden seid.
Du hast eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
Du fragst direkt das Finanzamt, das kostet nix.
Oder du gehst zu einem Steuerberater. Da dies hier ein Sondersonderfall ist (nachträgliche Beantragung für ein nichtgenutztes Objekt bei Geschiedenen), kann ich dir keine Lösung aus dem Stehgreif anbieten. Dies macht eine Vertiefung des Themas nötig, was dann auch bei den Fachkräften zu Zeitaufwand und somit zu Kosten führt, die dir dann weiterberechnet werden....