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Auffahrunfall

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Hallo zusammen. Ich versuch mal den Sachverhalt so kurz wie möglich zu schildern:

Meine Freundin ist vor ein paar Wochen einer anderen Dame auf deren Golf 3 hinten draufgefahren. Das ganze war bei sehr sehr niedriger Geschwindigkeit. Am Ibiza meiner Freundin sind lediglich ein paar Schrammen, nix eingedrückt, nix gebrochen, nix verzogen, alle Spaltmaße auf den Millimeter genau wie original. Ich hab mir dann gedacht: im schlimmsten Fall muss also der Stossfänger von der Dame neu lackiert werden, ich persönlich habe mit ca. 800€ worst case gerechnet.

Nun hat die Versicherung einen Schaden von fast 1700€ gemeldet bekommen!!! Angeblich irgendwelche Dämpfer getauscht, am Kotflügel sei was gewesen (obwohl Aufprall ganz gerade von hinten), etc. etc.

Meine Frage also an die Autokenner unter euch: Kann es tatsächlich sein, dass ein solch hoher Schaden entsteht bei einer Berührung, die von der Intensität her z.B. auch beim Ausparken entstehen kann?

Die Frage an die Juristen wäre dann folgende: Was kann man in so einem Fall tun? Schliesslich bekommt die Versicherung so oder so ihr Geld - die tun schon mal nix. Der Herr an der Hotline war extrem inaktiv - den hat das gar nicht interessiert. Die Polizei hat im Unfallbericht vermerkt, dass der Schaden ca. 150€ beträgt. Die sind leider keine Gutachter, aber inwiefern kann man das trotzdem verwerten? Wenn ich richtig informiert bin, hat der Halter des Wagens einen Rechtsschutz. Was wären die Voraussetzungen dafür, dass dieser aktiv wird bzw. für wie sinnvoll haltet ihr das überhaupt?

Für Rat wäre ich dankbar!
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wurde denn der schaden schon reguliert?
wenn nicht, gibt es da nicht die möglichkeit, dass du /bzw. deine versicherung einen gutachter losschickt?
so war es bei mir jedenfalls immer, wenn ich geschädigt war
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DerBonner schrieb:
Angeblich irgendwelche Dämpfer getauscht, am Kotflügel sei was gewesen (obwohl Aufprall ganz gerade von hinten), etc. etc.


Also die Reparatur ist bereits erfolgt? Ist der Schaden denn vorher begutachtet wirden?
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Zu den Reparaturkosten:

Diese "Dämpfer" die da getauscht wurden, waren das die normalen Fahrwerksdämpfer hinten, oder sogenannte Anpralldämpfer die direkt hinter der Stoßstange sitzen sollen? Denn wenn das die an der Stoßstange sein sollen, finde ich das sehr merkwürdig, denn der IIIer Golf hatte sowas nicht. Da sitzt hinter dem Stoßfänger nämlich nur noch der Stoßstangenträger, und dann kommt schon die Karosserie.
Und wenn es die Fahrwerksdämpfer sein sollen, also ganz ehrlich, da will sich jemand auf Versicherungskosten ein halb neues Auto zusammenstellen.
Von so einem leichten Aufprall gehen keine Stoßdämpfer kaputt...
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Schon mal Danke für Eure Antworten - hat mir schon weitergeholfen!

Also der Schaden wurde noch nicht reguliert und die Unfallgegnerin will sich die Kohle auch auszahlen lassen. Und die Versicherung war wie gesagt sehr unkooperativ gestern an der Hotline. Gutachten erschien dem Typen plausibel bis auf die Sache mit dem Kotflügel. Daher wollte er nochmal mit nem Kollegen sprechen und sich wieder melden - bis jetzt nicht passiert.

Zu den Dämpfern: Ich glaub es sind die Anpralldämpfer gemeint, wobei die Sache langsam interessant wird, wenn es diese beim Golf 3 nicht geben sollte.

Ja mit dem Gutachter ist das eben so ne Sache - den müsste doch dann tatsächlich unsere Versicherung losschicken, oder? Mal sehen, ob die das tun werden...

Sehr interessant war auch die Aussage der Dame sofort nach dem Unfall: "Das hatte ich schon mal und das ist richtig teuer geworden". Dann vielleicht nicht machen lassen, und jetzt schön doppelt abkassieren. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt...
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tutzt schrieb:
DerBonner schrieb:
Angeblich irgendwelche Dämpfer getauscht, am Kotflügel sei was gewesen (obwohl Aufprall ganz gerade von hinten), etc. etc.


Also die Reparatur ist bereits erfolgt? Ist der Schaden denn vorher begutachtet wirden?


Nein - noch nicht erfolgt. Begutachtet ist bis jetzt auch nichts. Es liegt eben nur ein Kostenvoranschlag bei unserer Versicherung vor.
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DerBonner schrieb:
tutzt schrieb:
DerBonner schrieb:
Angeblich irgendwelche Dämpfer getauscht, am Kotflügel sei was gewesen (obwohl Aufprall ganz gerade von hinten), etc. etc.


Also die Reparatur ist bereits erfolgt? Ist der Schaden denn vorher begutachtet wirden?


Nein - noch nicht erfolgt. Begutachtet ist bis jetzt auch nichts. Es liegt eben nur ein Kostenvoranschlag bei unserer Versicherung vor.
Deine Versicherung anrufen und dem Sachbearbeiter sagen...das die das alles ziemlich spanisch vor kommt und es wohl besser wäre...wenn ein Gutachter von der Versicherung sich das Ganze noch mal anschaut...
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Brady schrieb:
DerBonner schrieb:
tutzt schrieb:
DerBonner schrieb:
Angeblich irgendwelche Dämpfer getauscht, am Kotflügel sei was gewesen (obwohl Aufprall ganz gerade von hinten), etc. etc.


Also die Reparatur ist bereits erfolgt? Ist der Schaden denn vorher begutachtet wirden?


Nein - noch nicht erfolgt. Begutachtet ist bis jetzt auch nichts. Es liegt eben nur ein Kostenvoranschlag bei unserer Versicherung vor.
Deine Versicherung anrufen und dem Sachbearbeiter sagen...das die das alles ziemlich spanisch vor kommt und es wohl besser wäre...wenn ein Gutachter von der Versicherung sich das Ganze noch mal anschaut...



Ja, ich werd da heute abend dann wohl nochmal anrufen. Ist das denn dann mit irgendwelchen Kosten für uns verbunden, wenn die nen Gutachter losschicken?
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DerBonner schrieb:

Ja, ich werd da heute abend dann wohl nochmal anrufen. Ist das denn dann mit irgendwelchen Kosten für uns verbunden, wenn die nen Gutachter losschicken?

Normalerweise nicht...die sind ja auch daran interessiert...das der Schaden nicht so hoch ausfällt..
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Ich hab mir das VW-Teileprogramm gerade mal danach durchgesehen, da hab ich solche Dämpfer nicht gesehen.

Wenn du eine Rechnung oder irgendwas in der Art hast, auf denen eine Original-VW-Teilenummer drauf steht, kannst sie mir mal durchgeben. Ich kann beim mir im Programm dann nachsehen, was das genau für welche sein sollen.
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AdlerFranken schrieb:
Ich hab mir das VW-Teileprogramm gerade mal danach durchgesehen, da hab ich solche Dämpfer nicht gesehen.

Wenn du eine Rechnung oder irgendwas in der Art hast, auf denen eine Original-VW-Teilenummer drauf steht, kannst sie mir mal durchgeben. Ich kann beim mir im Programm dann nachsehen, was das genau für welche sein sollen.


Ok - werd ich heute abend dann direkt mal bei der Versicherung nachfragen. Vielleicht geben die mir ja ne detaillierte Aufstellung. Ich hab alle Infos bis jetzt auch nur aus 1,5ter Hand, da meine Freundin mit dem Herren der Versicherung telefoniert hat. Hab nur daneben gesessen und das Wort "Dämpfer" aufgeschnappt und bei Nachfrage bei ihr nach dem Telefonat hatte sie natürlich alle technischen Details vergessen

Aber schon mal vielen vielen Dank für eure Mühen!
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1700 von der Versicherung, dazu Abwrackprämie und schon wird aus nem Golf 3 fast ein Neuwagen ...
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DerBonner schrieb:
AdlerFranken schrieb:
Ich hab mir das VW-Teileprogramm gerade mal danach durchgesehen, da hab ich solche Dämpfer nicht gesehen.

Wenn du eine Rechnung oder irgendwas in der Art hast, auf denen eine Original-VW-Teilenummer drauf steht, kannst sie mir mal durchgeben. Ich kann beim mir im Programm dann nachsehen, was das genau für welche sein sollen.


Ok - werd ich heute abend dann direkt mal bei der Versicherung nachfragen. Vielleicht geben die mir ja ne detaillierte Aufstellung. Ich hab alle Infos bis jetzt auch nur aus 1,5ter Hand, da meine Freundin mit dem Herren der Versicherung telefoniert hat. Hab nur daneben gesessen und das Wort "Dämpfer" aufgeschnappt und bei Nachfrage bei ihr nach dem Telefonat hatte sie natürlich alle technischen Details vergessen

Aber schon mal vielen vielen Dank für eure Mühen!


ich meine mich zu erinnern, dass du mit Einschaltung deiner Versicherung alle Rechte an diese abtrittst. Die können regulieren wie sie wollen.
Da sind aber die Juristen gefragt.
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jazon123 schrieb:
1700 von der Versicherung, dazu Abwrackprämie und schon wird aus nem Golf 3 fast ein Neuwagen ...


Du wirst lachen - genau das denk ich mir seit gestern abend schon...  
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Brady schrieb:
DerBonner schrieb:

Ja, ich werd da heute abend dann wohl nochmal anrufen. Ist das denn dann mit irgendwelchen Kosten für uns verbunden, wenn die nen Gutachter losschicken?

Normalerweise nicht...die sind ja auch daran interessiert...das der Schaden nicht so hoch ausfällt..


sind sie nicht unbedingt, wenn dafür die Prämie steigt und der Schaden so hoch ist, dass der Versicherungsnehmer eher nicht selbst bezahlt und damit seinen Schaden indirekt über die Versicherung finanziert.
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In deiner KZF-Haftpflichtversicherung ist normalerweise eine sogenannte "passive Rechtsschutzversicherung" mit drin; das bedeutet, daß die Versicherung unberechtigte Ansprüche gegen Dich, und damit ja auch indirekt gegen die Versicherung, abwehrt. Den Schaden also deiner Versicherung melden, denen sagen, daß dieses unberechtigte Ansprüche sind, evtl. Schlagwort "passive Rechtsschutzversicherung" benutzen und dann die machen lassen. Grundsätzlich hast Du bei den meisten Kfz Versicherungen bei einem Haftpflichtschaden 6Monate Zeit, den Schaden von Deiner Versicherung zurückzukaufen; will sagen, sollte sich herausstellen, daß Deine Rückstufung höher ist als der Schaden, so kannst Du der Versicherung das Schadensgeld überweisen und Du wirst nicht hochgestuft. Du hast also keinen Nachteil dadurch, den Vorfall der Versicherung zu melden.
Aber erkundige Dich vorsichtshalber mal bei deiner Versicherung, ob das bei denen auch so gehandhabt wird mit "passiver Rechtsschutzversicherung" und "Schadenrückkauf".
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WehendeFahne schrieb:
In deiner KZF-Haftpflichtversicherung ist normalerweise eine sogenannte "passive Rechtsschutzversicherung" mit drin; das bedeutet, daß die Versicherung unberechtigte Ansprüche gegen Dich, und damit ja auch indirekt gegen die Versicherung, abwehrt. Den Schaden also deiner Versicherung melden, denen sagen, daß dieses unberechtigte Ansprüche sind, evtl. Schlagwort "passive Rechtsschutzversicherung" benutzen und dann die machen lassen. Grundsätzlich hast Du bei den meisten Kfz Versicherungen bei einem Haftpflichtschaden 6Monate Zeit, den Schaden von Deiner Versicherung zurückzukaufen; will sagen, sollte sich herausstellen, daß Deine Rückstufung höher ist als der Schaden, so kannst Du der Versicherung das Schadensgeld überweisen und Du wirst nicht hochgestuft. Du hast also keinen Nachteil dadurch, den Vorfall der Versicherung zu melden.
Aber erkundige Dich vorsichtshalber mal bei deiner Versicherung, ob das bei denen auch so gehandhabt wird mit "passiver Rechtsschutzversicherung" und "Schadenrückkauf".


Jede Haftpflichtversicherung ist eine "passive Rechtschutzversicherung". Du zahlst dafür den Versicherungbeitrag, dass du in solchen Fällen von der Versicherung geschützt wirst.

Wichtig ist, dass du/deine Freundin keine Zugeständnisse machst und den Vorfall sofort deiner Versicherung meldest. So wie du das beschrieben hast ist es ja genauso gelaufen. Ich würde an deiner Stelle dem Sachbearbeiter klar machen, dass in diesem Fall doch nicht schlecht wäre einen Gutachter einzuschalten. Das macht alles die Versicherung und wird auch über diese abgerechnet. Eigentlich sollte dem Sachbearbeiter sowas selbst auffallen, wenn er den Kostenvoranschlag vor sich liegen hat, aber sicher ist sicher. Der Mensch mit dem du telefoniert hast wird wohl jemand von der Hotline sein, der den Fall nicht abschließend bearbeitet. Evtl ist die Akte noch auf dem Weg zum bearbeitenden Sachbearbeiter.  So etwas kann sich auch in die Länge ziehen. Wenn der Schaden ohne Zustimmung der Versicherung schon repariert wurde, kann diese entweder eine Regulierung ablehnen oder kürzen. Dann sitzt die Dame auf den Kosten oder geht vor Gericht, wo dann die "passive Rechtschutzversicherung" wirkt. Dann muss sich deine Versicherung mit der Dame rumschlagen. Im Endeffekt dürften keine Kosten auf dich zukommen, ausser die steigende Versicherungsbeiträge nach der Regulierung.
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Don.Markus schrieb:
WehendeFahne schrieb:
In deiner KZF-Haftpflichtversicherung ist normalerweise eine sogenannte "passive Rechtsschutzversicherung" mit drin; das bedeutet, daß die Versicherung unberechtigte Ansprüche gegen Dich, und damit ja auch indirekt gegen die Versicherung, abwehrt. Den Schaden also deiner Versicherung melden, denen sagen, daß dieses unberechtigte Ansprüche sind, evtl. Schlagwort "passive Rechtsschutzversicherung" benutzen und dann die machen lassen. Grundsätzlich hast Du bei den meisten Kfz Versicherungen bei einem Haftpflichtschaden 6Monate Zeit, den Schaden von Deiner Versicherung zurückzukaufen; will sagen, sollte sich herausstellen, daß Deine Rückstufung höher ist als der Schaden, so kannst Du der Versicherung das Schadensgeld überweisen und Du wirst nicht hochgestuft. Du hast also keinen Nachteil dadurch, den Vorfall der Versicherung zu melden.
Aber erkundige Dich vorsichtshalber mal bei deiner Versicherung, ob das bei denen auch so gehandhabt wird mit "passiver Rechtsschutzversicherung" und "Schadenrückkauf".


Jede Haftpflichtversicherung ist eine "passive Rechtschutzversicherung". Du zahlst dafür den Versicherungbeitrag, dass du in solchen Fällen von der Versicherung geschützt wirst.

Wichtig ist, dass du/deine Freundin keine Zugeständnisse machst und den Vorfall sofort deiner Versicherung meldest. So wie du das beschrieben hast ist es ja genauso gelaufen. Ich würde an deiner Stelle dem Sachbearbeiter klar machen, dass in diesem Fall doch nicht schlecht wäre einen Gutachter einzuschalten. Das macht alles die Versicherung und wird auch über diese abgerechnet. Eigentlich sollte dem Sachbearbeiter sowas selbst auffallen, wenn er den Kostenvoranschlag vor sich liegen hat, aber sicher ist sicher. Der Mensch mit dem du telefoniert hast wird wohl jemand von der Hotline sein, der den Fall nicht abschließend bearbeitet. Evtl ist die Akte noch auf dem Weg zum bearbeitenden Sachbearbeiter.  So etwas kann sich auch in die Länge ziehen. Wenn der Schaden ohne Zustimmung der Versicherung schon repariert wurde, kann diese entweder eine Regulierung ablehnen oder kürzen. Dann sitzt die Dame auf den Kosten oder geht vor Gericht, wo dann die "passive Rechtschutzversicherung" wirkt. Dann muss sich deine Versicherung mit der Dame rumschlagen. Im Endeffekt dürften keine Kosten auf dich zukommen, ausser die steigende Versicherungsbeiträge nach der Regulierung.


Angenommen ich bin deine Versicherung.
reell wären 400 Euro für den Schaden, maximal gesehen.
Ich als Versicherung akzeptiere die 1700 weil:
du sicher nicht selbst die 1700 bezahlst und
ich von dir durch die Prämienerhöhung ca 2700 insgesamt mehr einnehme.
Da mach ich als Versicherung einen Schnitt von 1000 Euro die ich nicht
gemacht hätte, wenn du die 400 Euro selbst bezahlt hättest.
Hier liegt das Problem!!
Ich aktzeptiere die 1700 gerne unter diesen Umständen und bin laut Vertrag auch im Recht dazu und brauche keinen Sachverständigen, der könnte ja auf dumme Gedanken kommen.
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sge-dimert schrieb:
Don.Markus schrieb:
WehendeFahne schrieb:
In deiner KZF-Haftpflichtversicherung ist normalerweise eine sogenannte "passive Rechtsschutzversicherung" mit drin; das bedeutet, daß die Versicherung unberechtigte Ansprüche gegen Dich, und damit ja auch indirekt gegen die Versicherung, abwehrt. Den Schaden also deiner Versicherung melden, denen sagen, daß dieses unberechtigte Ansprüche sind, evtl. Schlagwort "passive Rechtsschutzversicherung" benutzen und dann die machen lassen. Grundsätzlich hast Du bei den meisten Kfz Versicherungen bei einem Haftpflichtschaden 6Monate Zeit, den Schaden von Deiner Versicherung zurückzukaufen; will sagen, sollte sich herausstellen, daß Deine Rückstufung höher ist als der Schaden, so kannst Du der Versicherung das Schadensgeld überweisen und Du wirst nicht hochgestuft. Du hast also keinen Nachteil dadurch, den Vorfall der Versicherung zu melden.
Aber erkundige Dich vorsichtshalber mal bei deiner Versicherung, ob das bei denen auch so gehandhabt wird mit "passiver Rechtsschutzversicherung" und "Schadenrückkauf".


Jede Haftpflichtversicherung ist eine "passive Rechtschutzversicherung". Du zahlst dafür den Versicherungbeitrag, dass du in solchen Fällen von der Versicherung geschützt wirst.

Wichtig ist, dass du/deine Freundin keine Zugeständnisse machst und den Vorfall sofort deiner Versicherung meldest. So wie du das beschrieben hast ist es ja genauso gelaufen. Ich würde an deiner Stelle dem Sachbearbeiter klar machen, dass in diesem Fall doch nicht schlecht wäre einen Gutachter einzuschalten. Das macht alles die Versicherung und wird auch über diese abgerechnet. Eigentlich sollte dem Sachbearbeiter sowas selbst auffallen, wenn er den Kostenvoranschlag vor sich liegen hat, aber sicher ist sicher. Der Mensch mit dem du telefoniert hast wird wohl jemand von der Hotline sein, der den Fall nicht abschließend bearbeitet. Evtl ist die Akte noch auf dem Weg zum bearbeitenden Sachbearbeiter.  So etwas kann sich auch in die Länge ziehen. Wenn der Schaden ohne Zustimmung der Versicherung schon repariert wurde, kann diese entweder eine Regulierung ablehnen oder kürzen. Dann sitzt die Dame auf den Kosten oder geht vor Gericht, wo dann die "passive Rechtschutzversicherung" wirkt. Dann muss sich deine Versicherung mit der Dame rumschlagen. Im Endeffekt dürften keine Kosten auf dich zukommen, ausser die steigende Versicherungsbeiträge nach der Regulierung.


Angenommen ich bin deine Versicherung.
reell wären 400 Euro für den Schaden, maximal gesehen.
Ich als Versicherung akzeptiere die 1700 weil:
du sicher nicht selbst die 1700 bezahlst und
ich von dir durch die Prämienerhöhung ca 2700 insgesamt mehr einnehme.
Da mach ich als Versicherung einen Schnitt von 1000 Euro die ich nicht
gemacht hätte, wenn du die 400 Euro selbst bezahlt hättest.
Hier liegt das Problem!!
Ich aktzeptiere die 1700 gerne unter diesen Umständen und bin laut Vertrag auch im Recht dazu und brauche keinen Sachverständigen, der könnte ja auf dumme Gedanken kommen.

Das ist ja Versicherungsbetrug...nur umgekehrt....
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sge-dimert schrieb:
Don.Markus schrieb:
WehendeFahne schrieb:
In deiner KZF-Haftpflichtversicherung ist normalerweise eine sogenannte "passive Rechtsschutzversicherung" mit drin; das bedeutet, daß die Versicherung unberechtigte Ansprüche gegen Dich, und damit ja auch indirekt gegen die Versicherung, abwehrt. Den Schaden also deiner Versicherung melden, denen sagen, daß dieses unberechtigte Ansprüche sind, evtl. Schlagwort "passive Rechtsschutzversicherung" benutzen und dann die machen lassen. Grundsätzlich hast Du bei den meisten Kfz Versicherungen bei einem Haftpflichtschaden 6Monate Zeit, den Schaden von Deiner Versicherung zurückzukaufen; will sagen, sollte sich herausstellen, daß Deine Rückstufung höher ist als der Schaden, so kannst Du der Versicherung das Schadensgeld überweisen und Du wirst nicht hochgestuft. Du hast also keinen Nachteil dadurch, den Vorfall der Versicherung zu melden.
Aber erkundige Dich vorsichtshalber mal bei deiner Versicherung, ob das bei denen auch so gehandhabt wird mit "passiver Rechtsschutzversicherung" und "Schadenrückkauf".


Jede Haftpflichtversicherung ist eine "passive Rechtschutzversicherung". Du zahlst dafür den Versicherungbeitrag, dass du in solchen Fällen von der Versicherung geschützt wirst.

Wichtig ist, dass du/deine Freundin keine Zugeständnisse machst und den Vorfall sofort deiner Versicherung meldest. So wie du das beschrieben hast ist es ja genauso gelaufen. Ich würde an deiner Stelle dem Sachbearbeiter klar machen, dass in diesem Fall doch nicht schlecht wäre einen Gutachter einzuschalten. Das macht alles die Versicherung und wird auch über diese abgerechnet. Eigentlich sollte dem Sachbearbeiter sowas selbst auffallen, wenn er den Kostenvoranschlag vor sich liegen hat, aber sicher ist sicher. Der Mensch mit dem du telefoniert hast wird wohl jemand von der Hotline sein, der den Fall nicht abschließend bearbeitet. Evtl ist die Akte noch auf dem Weg zum bearbeitenden Sachbearbeiter.  So etwas kann sich auch in die Länge ziehen. Wenn der Schaden ohne Zustimmung der Versicherung schon repariert wurde, kann diese entweder eine Regulierung ablehnen oder kürzen. Dann sitzt die Dame auf den Kosten oder geht vor Gericht, wo dann die "passive Rechtschutzversicherung" wirkt. Dann muss sich deine Versicherung mit der Dame rumschlagen. Im Endeffekt dürften keine Kosten auf dich zukommen, ausser die steigende Versicherungsbeiträge nach der Regulierung.


Angenommen ich bin deine Versicherung.
reell wären 400 Euro für den Schaden, maximal gesehen.
Ich als Versicherung akzeptiere die 1700 weil:
du sicher nicht selbst die 1700 bezahlst und
ich von dir durch die Prämienerhöhung ca 2700 insgesamt mehr einnehme.
Da mach ich als Versicherung einen Schnitt von 1000 Euro die ich nicht
gemacht hätte, wenn du die 400 Euro selbst bezahlt hättest.
Hier liegt das Problem!!
Ich aktzeptiere die 1700 gerne unter diesen Umständen und bin laut Vertrag auch im Recht dazu und brauche keinen Sachverständigen, der könnte ja auf dumme Gedanken kommen.


Ich glaube nicht, dass die Versicherung do denkt.
Zum einen versucht die Versicherung nicht den eigenen Kunden zu bescheissen. Und zum anderen hat der Kunde - wie auch die Versicherung - in einem Schadensfall ein Kündigungsrecht. Warum sollte die Versicherung mit der von dir genannten Aktion riskieren den Kunden loszuwerden? Kündigt der Kunde den Vertrag, ist somit die Prämienerhöhung weg und der Versicherer liegt auf den vollen Kosten. Aus Sicht der Versicherung wäre es schlauer einen Sachverständigen zu beauftragen, der die korrekte Summe ermittelt. Somit bleibt der Kunde bei ihr und zahlt seine Beiträge weiterhin und es wurde nicht zu viel für den Schaden bezahlt.
Auf was für dumme Gedanken der Gutachter kommen sollte weiss ich nicht. Diese arbeiten täglich mit dem Versicherungen zusammen und kennen sich untereinander.


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