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Stornierungskosten bei Urlaubsverhinderung

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Heute habe ich die Bestätigung einer privaten Urlaubsreservierung bekommen.
Ein schönes kleines Haus an der Ostsee wird bestätigt und insoweit eine Anzahlung in Höhe von fast 30% gefordert.Dies war abgesprochen und ist o.K. für mich.

Was mich nachdenklich macht, ist die  von mir auf der Buchungsbestätigung ebenfalls eingeforderte Stornierungsregelung.Danach müßte ich bei einer Absage ab Tag X( 3 Wochen vor dem Urlaub) und später 75 % des vereinbarten GESAMTBETRAGES  bezahlen.
DamiT wäre evtl. für eine krankheitsbedingte Verhinderung eine heftige Summe fällig.

Ich hab schon zig mal privat Ferienunterkünfte gebucht, erinnere mich jetzt aber nicht an so eine Stornoregelung.

Extra noch gesondert eine Versicherung abschließen?Hatte ich eigentl. nicht vor.
Neu  mit dem Vermieter  über die Storno-Höhe verhandeln ?

Evtl. kann ja jemand über seine  Erfahrungen mit  Stornoregelungen bei privat gebuchten Ferienunterkünften berichten.
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Muß noch eine Ergänzung machen: Neben der von mir geforderten Anzahlung
will der " Lutsxxx" auch noch, daß ich den Restbetrag spätestens eine Woche vor Beginn des Urlaubs überwiesen habe( also Gesamtzahlungvor Urlaubsantritt ) .

Auch dies war nicht abgesprochen und wiederspricht all meinen Erfahrungen.

Werde morgen  auch noch über meine Rechtsschutzversicherung eine Beratung einholen.Trotzdem interessieren mich Eure Erfahrungen.
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Dirty-Harry schrieb:
Heute habe ich die Bestätigung einer privaten Urlaubsreservierung bekommen.
Ein schönes kleines Haus an der Ostsee wird bestätigt und insoweit eine Anzahlung in Höhe von fast 30% gefordert.Dies war abgesprochen und ist o.K. für mich.

Was mich nachdenklich macht, ist die  von mir auf der Buchungsbestätigung ebenfalls eingeforderte Stornierungsregelung.Danach müßte ich bei einer Absage ab Tag X( 3 Wochen vor dem Urlaub) und später 75 % des vereinbarten GESAMTBETRAGES  bezahlen.
DamiT wäre evtl. für eine krankheitsbedingte Verhinderung eine heftige Summe fällig.

Ich hab schon zig mal privat Ferienunterkünfte gebucht, erinnere mich jetzt aber nicht an so eine Stornoregelung.

Extra noch gesondert eine Versicherung abschließen?Hatte ich eigentl. nicht vor.
Neu  mit dem Vermieter  über die Storno-Höhe verhandeln ?

Evtl. kann ja jemand über seine  Erfahrungen mit  Stornoregelungen bei privat gebuchten Ferienunterkünften berichten.



Bei der verbindlichen Buchung, schließt du einen sogenannten Gastaufnahmevertrag, die Bedingungen sind meist sehr ähnlich, üblicherweise werden 10 % Anzahlung verlangt, bei Stornierung ist der volle Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen das sind bei Ferienwohnungen üblicherweise ca. 10 % des Preises zu zahlen.
Deshalb ist eine Reiserücktrittskostenversicherung durchaus sinnvoll.

Wenn Du eine Kreditkarte hast, hast du Diese(Reiserücktrittskostenvers.) oft als Dienstleistung mit enthalten, wenn nicht prüfe ob ein Upgrade zum Beispiel von einer normalen Mastercard auf die Mastercard Gold gegen eine etwas höhere Jahresgebühr sinnvoll wäre.
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Wenn tatsächlich ohnehin( also ohne besondere Vereinbarung) so hohe Stornokosten fällig  würden, wäre ne Rücktrittvers, ( habe keine Kreditkarte)
ja wirklich sinnvoll.Insofern bin ich noch mal gespannt, was die Beratung über die Rechtschtzvers, aufzeigt.

Hast Du ne Quelle für Deine Aussage zu den Stornokosten?

Was ich aber grundsätzl. nicht machen möchte, ist es hier einer Privatperson vorab die Gesamtsumme zu bezahlen.Insoweit werde ich mal das Fremdenverkehrbüro anrufen, ob der Vermieter auch dort gemeldet ist( wir hatten die Unterkunft über Internet gefunden ).
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Scheint mir jetzt auch nicht sooo ungewöhnlich diese Vorgehensweise.
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Eintracht-Laie schrieb:
Scheint mir jetzt auch nicht sooo ungewöhnlich diese Vorgehensweise.


Du meinst die vollständige  Vorabbezahlung ?

Na ja, wie gesagt. Wir haben es noch nie erlebt.

Wenn der Vermieter nicht tatsächlich beim Fremdenverkehrsbüro gemeldet sein sollte, erwäge ich - wenn er denn nicht auf die Gesamtsumme  vorab verzichten sollte-evt. von diesem Angebot zurückzutreten.
30 % Anzahlung sollten genug sein.

Wäre zwar bedauerlich, die " Hütte" hat uns wirklich gefallen, aber dann halt nett zu ändern.
Dies wird sich morgen klären.
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Die Gastaufnahmeverträge sind leicht unterschiedlich, es gibt zum einen den Mustervertrag der DeHoGa (DeutschesHotelundGaststättengewerbe), in leicht abgewandelter Form findet der sich meistens auf den Websites der Touristenorte wieder.
Gib einfach mal Gastaufnahmevertrag in google ein.
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Ja, da steht es  mit der Höhe der Stornokosten . Danke erstmal dafür
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Also der nette Herr Rechtsberater hat die o.g. Beiträge bestätigt.Tritt der Urlauber diesen erst gar nicht an, sind bis zu 90 % fällig.

Also gehts ohne Reiserücktrittvers. nur mit Risiko.

Wegen der vollständigen Bezahlung vor Urlaubsantritt: So was könne durchaus gefordert werden; zu meiner eigenen Sicherheit möchte ich mich aber doch etwas absichern(z.B. Infos über die Person im internet einholen).
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Dirty-Harry schrieb:

...
Wegen der vollständigen Bezahlung vor Urlaubsantritt: So was könne durchaus gefordert werden; zu meiner eigenen Sicherheit möchte ich mich aber doch etwas absichern(z.B. Infos über die Person im internet einholen).


Der Vermieter hat ja auch nur eine Emailadresse etc. von Dir, wer sagt Dass Du kommst? Ihm geht es wie Dir  
Der Mieter hat irgendwie doch keinen Bock, und dann sitzt er da mit 10% und hätte die Wohnung/Haus zur Hauptsaison ohne Probleme vermieten können.


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