Eine Freundin hat mit ihrem Typ schluss gemacht, er rastet aus und verprügelt sie. Sie trägt einige blaue Flecke davon und geht zur Polizei.
So weit, so gut.
Was passiert nun eigentlich weiter ? Ich meine, die Anzeige steht, aber es ist nun ja auch nicht gerade ein versuchter Totschlag gewesen.
Wie geht sowas weiter ? Wird sowas vor Gericht verhandelt ? Vor dem Schiedsmann ? Kann man da mit Schmerzensgeld rechnen oder bekommt "er" ne Strafe (Tagessätze?) ?
Oder steht Aussage gegen Aussage ?
Hey, ich weiss das man sowas nicht voraussagen kann, aber ähnlcihe Fälle passieren ja nun mal leider öfter...
ciao
chris
P.S. Ich habe zu ihr gesagt, sie soll zu ihm sagen "Lass mich für immer und ewig in Ruhe, geh mir aus der Sonne und bleib weit weg, und ich ziehe die Anzeige zurück" Also nicht falsch verstehen, hier will keiner jemanden abzocken.
P.S. 2 Zum Thema Zeugen, er hat sie wohl schon mal angegangen, da war ihre Schwester dabei. Blöder Zeuge, aber besser als garkeiner...
Als ich mal aufs maul bekommen hab, bin ich mit attest zur polizei und hab anzeige erstattet und stranfantrag gestellt, das ging dann alles über die diakonie um es aussergerichtlich zu regeln. muss man aber nicht annehmen.
jazon123 schrieb: Nein, soweit ich weiss nicht. Hat die Polizei auch nichts von gesagt. Hätte sie gesollt ??
Ich sag mal so, wenn ein Arzt feststellt dass sie Hämatome aufgrund von möglicher Gewalteinwirkung hat... Dann würden dem "Typen" wohl die Argumente ausgehen.
Da steht nicht Aussage gegen Aussage. Er ist Beschuldigter und sie ist Zeugin. Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Er wird angehört und sie macht eine Zeugenaussage. Da hat er dann schlechte Karten. Zurecht.
Er muß mit einem Strafverfahren rechnen. In der Regel wird dies mit Geldstrafe geahndet. Die Höhe der Tagesätze bestimmt sich nach seinem Einkommen. Die Anzahl nach der Schwere seiner Schuld. Liegt im Ermessen des Richters.
Unabhängig davon, kann sie in einem Zivilverfahren noch Schmerzensgeld geltend machen.
Die Polizei wird den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Dort wird dann geprüft, ob hinreichender Tatverdacht bezüglich einer Körperverletzung besteht. (Strafantrag vorausgesetzt) Besteht ein solcher nicht, dann stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Bestätigt sich ein hinreichender tatverdacht kann es immer noch zu einer Verfahrenseinstellung kommen, dann aber in der Regel nur gegen Zahlung einer Auflage meist an eine wohltätige Organisation und auch nur, wenn die Schuld als gering anzusehen ist.
Andernfalls wird Anklage entweder zum Strafrichter oder (wenn es altersmäßig passt) zum Jugendrichter erhoben. Das ganze geht dann mit einer öffentlichen Hauptverhandlung einher. Alternativ dazu kann auch ein Strafbefehl ergehen, indem dann die Bestrafung festgesetzt wird. Wie bereits oben beschrieben läuft das Ganze dann auf eine Geldstrafe hinaus. Wie viele Tagessätze das im Einzelnen gibt, hängt von der Art und Weise der Tatbegehung und den verursachten Verletzungen ab. Eine bestimmte Anzahl Tagessätze kann also nicht vorhergesagt werden.
also ich denke auch , dass es wohl nur arbeitsstunden gibt,es sei den er ist vorbestraft.und auch wenn ich hoffe das es nicht mehr vorkommt - in zukunft immer zum arzt gehen und sich die körperlichen schäden bestgätigen lassen.
was ich aber auch sagen kann, ist dass so ein verfahren recht lange dauern kann.im moment liegt gegen mich auch eine anzeige wegen schwerer körperverletzung vor.allerdings ist der tatbestand ein anderer.ein besoffener wollte einem freund von mir ein bierglas über den kopf ziehen und ich hab ihn während seiner ausholbewegung eine verpasst.nun hat er sich dabei einen 4-fachen kieferbruch zugezogen und die polizei alarmiert.das war vor einem jahr.zeitdem war ich bei der vernehmung und hab sonst nix mehr gehört.und laut meinem anwalt kann das auch nochmal 1 jahr dauern, da die stattsanwaltschaft wohl wichtigeres zu tun hat. in meinem fall sieht es wohl so aus, das ich zu 99% wegen notwehr freigesprochen werde..das sagten zumidest die polizistn, mein anwalt und meine schwester, die gerade ihre diplomarbeit in jura beendet hat.sollte ich allerdings verurteilt werden, werde ich die krankenhaus kosten in höhe von 45000€ übernehmen müssen und werde eine strafe auf bewährung bekommen.aber da sie nicht beim arzt war und es "nur"hämatome waren wird es wie gesagt, wenn nur arbeitstsunden geben.
Arbeitsstunden wird es nicht geben, wenn Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Arbeitsstunden sind eine Maßregel aus dem Jugendstrafrecht. Im Erwachsenenstrafrecht sind Arbeitsstunden wenn überhaupt wohl nur im Rahmen einer Verfahrenseinstellung unter Auflage denkbar. Bestrafungen im Erwachsenenstrafrecht sind entweder Geld- oder Freiheitsstrafe.
Hoop schrieb: Arbeitsstunden wird es nicht geben, wenn Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Arbeitsstunden sind eine Maßregel aus dem Jugendstrafrecht. Im Erwachsenenstrafrecht sind Arbeitsstunden wenn überhaupt wohl nur im Rahmen einer Verfahrenseinstellung unter Auflage denkbar. Bestrafungen im Erwachsenenstrafrecht sind entweder Geld- oder Freiheitsstrafe.
Man kann aber Geldstrafen in Arbeitsstunden umwandeln lassen wenn man kein Geld hat und auf diese Art dann die Geldstrafe abarbeiten.
Gut, das ist richtig. Allerdings wird das nur in seltenen Fällen vorkommen. Der "Machbarkeit" der Geldstrafe wird ja über die Höhe des jeweiligen Tagessatzes Rechnung getragen. Dass da gar nix geht, ist wohl eher selten. Muss zudem beantragt werden und nachgewiesen werden, dass die Kohle uneinbringlich ist. Aber du hast Recht möglich isses. hab ich nicht bedacht.
Hoop schrieb: Gut, das ist richtig. Allerdings wird das nur in seltenen Fällen vorkommen. Der "Machbarkeit" der Geldstrafe wird ja über die Höhe des jeweiligen Tagessatzes Rechnung getragen. Dass da gar nix geht, ist wohl eher selten. Muss zudem beantragt werden und nachgewiesen werden, dass die Kohle uneinbringlich ist. Aber du hast Recht möglich isses. hab ich nicht bedacht.
Ich weiss das deswegen weil ich das in den 80ern mal gemacht habe, so habe ich auf diese Art einen Grossteil einer Geldstrafe abgearbeitet.
Hoop schrieb: Gut, das ist richtig. Allerdings wird das nur in seltenen Fällen vorkommen. Der "Machbarkeit" der Geldstrafe wird ja über die Höhe des jeweiligen Tagessatzes Rechnung getragen. Dass da gar nix geht, ist wohl eher selten. Muss zudem beantragt werden und nachgewiesen werden, dass die Kohle uneinbringlich ist. Aber du hast Recht möglich isses. hab ich nicht bedacht.
Ich weiss das deswegen weil ich das in den 80ern mal gemacht habe, so habe ich auf diese Art einen Grossteil einer Geldstrafe abgearbeitet.
Eine Freundin hat mit ihrem Typ schluss gemacht, er rastet aus und verprügelt sie. Sie trägt einige blaue Flecke davon und geht zur Polizei.
So weit, so gut.
Was passiert nun eigentlich weiter ? Ich meine, die Anzeige steht, aber es ist nun ja auch nicht gerade ein versuchter Totschlag gewesen.
Wie geht sowas weiter ? Wird sowas vor Gericht verhandelt ? Vor dem Schiedsmann ? Kann man da mit Schmerzensgeld rechnen oder bekommt "er" ne Strafe (Tagessätze?) ?
Oder steht Aussage gegen Aussage ?
Hey, ich weiss das man sowas nicht voraussagen kann, aber ähnlcihe Fälle passieren ja nun mal leider öfter...
ciao
chris
P.S. Ich habe zu ihr gesagt, sie soll zu ihm sagen "Lass mich für immer und ewig in Ruhe, geh mir aus der Sonne und bleib weit weg, und ich ziehe die Anzeige zurück" Also nicht falsch verstehen, hier will keiner jemanden abzocken.
P.S. 2 Zum Thema Zeugen, er hat sie wohl schon mal angegangen, da war ihre Schwester dabei. Blöder Zeuge, aber besser als garkeiner...
Ist sie wegen den blauen Flecken zum Arzt gegangen zur Feststellung?
Ich sag mal so, wenn ein Arzt feststellt dass sie Hämatome aufgrund von möglicher Gewalteinwirkung hat... Dann würden dem "Typen" wohl die Argumente ausgehen.
Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Er wird angehört und sie macht eine Zeugenaussage. Da hat er dann schlechte Karten. Zurecht.
Er muß mit einem Strafverfahren rechnen. In der Regel wird dies mit Geldstrafe geahndet. Die Höhe der Tagesätze bestimmt sich nach seinem Einkommen. Die Anzahl nach der Schwere seiner Schuld. Liegt im Ermessen des Richters.
Unabhängig davon, kann sie in einem Zivilverfahren noch Schmerzensgeld geltend machen.
Besteht ein solcher nicht, dann stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Bestätigt sich ein hinreichender tatverdacht kann es immer noch zu einer Verfahrenseinstellung kommen, dann aber in der Regel nur gegen Zahlung einer Auflage meist an eine wohltätige Organisation und auch nur, wenn die Schuld als gering anzusehen ist.
Andernfalls wird Anklage entweder zum Strafrichter oder (wenn es altersmäßig passt) zum Jugendrichter erhoben. Das ganze geht dann mit einer öffentlichen Hauptverhandlung einher.
Alternativ dazu kann auch ein Strafbefehl ergehen, indem dann die Bestrafung festgesetzt wird.
Wie bereits oben beschrieben läuft das Ganze dann auf eine Geldstrafe hinaus. Wie viele Tagessätze das im Einzelnen gibt, hängt von der Art und Weise der Tatbegehung und den verursachten Verletzungen ab. Eine bestimmte Anzahl Tagessätze kann also nicht vorhergesagt werden.
was ich aber auch sagen kann, ist dass so ein verfahren recht lange dauern kann.im moment liegt gegen mich auch eine anzeige wegen schwerer körperverletzung vor.allerdings ist der tatbestand ein anderer.ein besoffener wollte einem freund von mir ein bierglas über den kopf ziehen und ich hab ihn während seiner ausholbewegung eine verpasst.nun hat er sich dabei einen 4-fachen kieferbruch zugezogen und die polizei alarmiert.das war vor einem jahr.zeitdem war ich bei der vernehmung und hab sonst nix mehr gehört.und laut meinem anwalt kann das auch nochmal 1 jahr dauern, da die stattsanwaltschaft wohl wichtigeres zu tun hat.
in meinem fall sieht es wohl so aus, das ich zu 99% wegen notwehr freigesprochen werde..das sagten zumidest die polizistn, mein anwalt und meine schwester, die gerade ihre diplomarbeit in jura beendet hat.sollte ich allerdings verurteilt werden, werde ich die krankenhaus kosten in höhe von 45000€ übernehmen müssen und werde eine strafe auf bewährung bekommen.aber da sie nicht beim arzt war und es "nur"hämatome waren wird es wie gesagt, wenn nur arbeitstsunden geben.
Bestrafungen im Erwachsenenstrafrecht sind entweder Geld- oder Freiheitsstrafe.
Man kann aber Geldstrafen in Arbeitsstunden umwandeln lassen wenn man kein Geld hat und auf diese Art dann die Geldstrafe abarbeiten.
Muss zudem beantragt werden und nachgewiesen werden, dass die Kohle uneinbringlich ist. Aber du hast Recht möglich isses. hab ich nicht bedacht.
Ich weiss das deswegen weil ich das in den 80ern mal gemacht habe, so habe ich auf diese Art einen Grossteil einer Geldstrafe abgearbeitet.
Was haste verbrochen?
Kleinen Jungs die dumme Fragen stellen...nen Gong verpasst...