sooo..ich hab da mal ne Frage... und zwar geht es um eine Tante von mir (80 Jahr alt) Sie wohnt seit zwei Jahren alleine in einer Mietwohnung..ihr Mann ist vor zwei Jahren gestorben...
Nun wohnen seit paar Wochen neue Nachbarn über ihr (mit Hund)..und diese haben sich jetzt bei der Hausverwaltung beschwert, weil die Standuhr meiner tante zu aller halben Stunde "schlägt". Nun steht diese Uhr wirklich schon über 30 Jahre in der Wohnung und ist natürlich auch ein Andenken an ihren verstorbenen Mann. Meiner Tante tut es in der Seele weh, wenn sie diese Uhr aufgeben müsste..und dazu gehört nun mal der Gongschlag. Ich finde ihn übrigens nicht wirklich störend laut... Und der bellende Hund ist sicherlich lauter...
Hat jemand ne Ahnung, inwieweit sie verpflichtet ist, diesen Gong abzustellen? (weiss gar net,ob das überhaupt geht)
Standuhr darf bleiben Klage gegen Stundenschlag ohne Erfolg / Erträgliches Geräusch
Auf die Uhr in der Nachbarwohnung war Verlass: Pünktlich schlug sie jede halbe Stunde, außerdem verkündete sie ihren Besitzern jeweils die Zahl der vollen Stunden. Die Familie nebenan wollte das nicht länger ertragen und bat den Eigentümer um Unterstützung. Der forderte, die Pendeluhr leiser zu stellen und drohte andernfalls die Kündigung an. Die Betroffenen waren nicht bereit, darauf einzugehen. Die beanstandeten Geräusche seien auch nicht lauter als die eines Fernsehers oder eines Radiogeräts. Vor Gericht sahen sich die beiden Parteien wieder.
Der Prozess war ein voller Erfolg für die Liebhaber des altertümlichen Glockenschlags: Seit über 100 Jahren gehörten derartige Pendeluhren in viele Haushalte, stellte der Richter fest. Deswegen bestehe kein Anlass, das jetzt zu ändern, zumal auch keine Geräuschmessungen vorlägen und damit gegen Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung nicht bewiesen werden könnten.
RedZone schrieb: (...) zumal auch keine Geräuschmessungen vorlägen und damit gegen Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung nicht bewiesen werden könnten.
Amtsgericht Spandau, Aktenzeichen: 8 C 13/03.
Sollten die Nachbarn deiner Tante einen solchen Verstoß gegen die Verordnung belegen können, kann das natürlich das zuständige Amtsgericht auch ganz anders sehen.
Also am besten erstmal abwarten, ob da was konkretes kommt oder es beim diffusen "Ist zu laut!" bleibt. Vermutlich kommt da nämlich nichts, da solche Messungen nicht ganz billig sind.
es ist unglaublich, wie empfindlich manche Leute auf Geräusche des normalen Lebens reagieren, das ist doch schön, wenn das Leben so vor sich hin tobt, Totenstille hat man doch lange genug ignorieren die Meckerer
das Beste ist ja auch, dass meine tante in nem Haus lebt, wo ständig gelärmt wird..andere Nachbarn über ihr, da toben täglich die Kinder durch die Wohnung, da wird gestampft und geklopft, geschrieen und krakeelt...
und zwar geht es um eine Tante von mir (80 Jahr alt)
Sie wohnt seit zwei Jahren alleine in einer Mietwohnung..ihr Mann ist vor zwei Jahren gestorben...
Nun wohnen seit paar Wochen neue Nachbarn über ihr (mit Hund)..und diese haben sich jetzt bei der Hausverwaltung beschwert, weil die Standuhr meiner tante zu aller halben Stunde "schlägt".
Nun steht diese Uhr wirklich schon über 30 Jahre in der Wohnung und ist natürlich auch ein Andenken an ihren verstorbenen Mann. Meiner Tante tut es in der Seele weh, wenn sie diese Uhr aufgeben müsste..und dazu gehört nun mal der Gongschlag. Ich finde ihn übrigens nicht wirklich störend laut...
Und der bellende Hund ist sicherlich lauter...
Hat jemand ne Ahnung, inwieweit sie verpflichtet ist, diesen Gong abzustellen? (weiss gar net,ob das überhaupt geht)
Klage gegen Stundenschlag ohne Erfolg / Erträgliches Geräusch
Auf die Uhr in der Nachbarwohnung war Verlass: Pünktlich schlug sie jede halbe Stunde, außerdem verkündete sie ihren Besitzern jeweils die Zahl der vollen Stunden. Die Familie nebenan wollte das nicht länger ertragen und bat den Eigentümer um Unterstützung. Der forderte, die Pendeluhr leiser zu stellen und drohte andernfalls die Kündigung an. Die Betroffenen waren nicht bereit, darauf einzugehen. Die beanstandeten Geräusche seien auch nicht lauter als die eines Fernsehers oder eines Radiogeräts. Vor Gericht sahen sich die beiden Parteien wieder.
Der Prozess war ein voller Erfolg für die Liebhaber des altertümlichen Glockenschlags: Seit über 100 Jahren gehörten derartige Pendeluhren in viele Haushalte, stellte der Richter fest. Deswegen bestehe kein Anlass, das jetzt zu ändern, zumal auch keine Geräuschmessungen vorlägen und damit gegen Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung nicht bewiesen werden könnten.
Amtsgericht Spandau, Aktenzeichen: 8 C 13/03.
Sollten die Nachbarn deiner Tante einen solchen Verstoß gegen die Verordnung belegen können, kann das natürlich das zuständige Amtsgericht auch ganz anders sehen.
Also am besten erstmal abwarten, ob da was konkretes kommt oder es beim diffusen "Ist zu laut!" bleibt. Vermutlich kommt da nämlich nichts, da solche Messungen nicht ganz billig sind.
Ne Kreativlösung haha
das ist doch schön, wenn das Leben so vor sich hin tobt,
Totenstille hat man doch lange genug
ignorieren die Meckerer
http://www.youtube.com/watch?v=avqQpWROluI
auch wenn sie so alt ist..es ist meine tante
das Beste ist ja auch, dass meine tante in nem Haus lebt, wo ständig gelärmt wird..andere Nachbarn über ihr, da toben täglich die Kinder durch die Wohnung, da wird gestampft und geklopft, geschrieen und krakeelt...
und da beschweren sich andere über ihre Uhr;-(