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Arbeitsrecht: Studentenjob(s)

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hallo erstmal.
meine situation ist folgende: ich habe mein studium nach einem semester abgebrochen, bin aber noch eingeschrieben für das sommersemester.
nun habe ich mir gedacht ich könnte mich das nächste halbe jahr mal so richtig in die arbeit stürzen, da ich zu diesem sommersemester nirgendwo einen passenderen studienplatz gefunden habe.
also habe ich als erstes einen job als pfleger für menschen mit körperlicher behinderung angenommen. da arbeite ich 20 stunden in der woche und damit im limit, sodass es noch als studentenjob gilt. jetzt habe ich aber gemerkt, dass es nicht reicht was ich da verdiene und möchte gerne noch einen job machen. und da fangen die probleme an. ich käme ja über meine höchstzahl an 20 arbeitsstunden in der woche und verlöre die ganzen (steuer)vorteile, die ich als arbeitender student habe(?). mein arbeitgeber war auch entsetzt als er davon hörte, dass ich einen weiteren job annehmen möchte. warum er entsetzt war konnte er mir auch nicht erklären... ist es nicht so, dass sich die beiden arbeitgeber absprechen müssten wer wieviel an abgaben bezahlt usw? die agentur für arbeit beantwortet mir meine fragen nicht, sondern schickt mir per e-mail broschüren zu diesem thema: "da steht alles drin". ich jedenfalls werde aus diesen broschüren nicht schlau.
vielleicht kann mir ja hier einer helfen und mir sagen was passierte wenn ich einen zweiten job auf 400€-basis annähme.
danke!
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Zuerst die gute Nachricht: Steuerlich ändert sich für Dich rein gar nichts, ob Du als Student 20, 40, oder 100 Stunden die Woche arbeitest. Hier kommt es, wie bei jedem Arbetinehmer, nur auf die Höhe des Einkommens an, das entsprechend der Lohnsteuertabellen versteuert werden muss.
Nun die schlechte Nachricht: Bei der 20 Stunden-Regel handelt es sich um die Sozialversicherungspflicht. Wenn ein Student außerhalb der Semesterferien mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, ist er in voller Höhe für alle Einkünfte sozialversicherungspflichtig. Und damit musst nicht nur Du, sondern auch der Arbeitgeber seinen Anteil zahlen - darum ist Deiner so entsetzt.
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danke für die antwort!
wie hoch sind denn ungefährt die abgaben? so hoch, dass es sich nicht mehr lohnen würde?
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Ungefähr soviel vom Bruttolohn:

- Krankenkassenbeitrag     15,8%
- Pflegeversicherung          1,95%
- Arbeitslosenversicherung  4,2%
- Rentenversicherung        19,9%
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Ich würde dich dann feuern.
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MREX schrieb:
Ungefähr soviel vom Bruttolohn:

- Krankenkassenbeitrag     15,8%
- Pflegeversicherung          1,95%
- Arbeitslosenversicherung  4,2%
- Rentenversicherung        19,9%


Das ist allerdings Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, jeder trägt ca. die Hälfte.
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das ist ja echt heftig. dann lohnt es sich ja mal richtig ohne arbeitsvertrag zu arbeiten  
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Willkommen in der realen Welt.  :neutral-face
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Sein schrieb:
das ist ja echt heftig. dann lohnt es sich ja mal richtig ohne arbeitsvertrag zu arbeiten    


Ich bin bestimmt der Letzte, der unser Sozialversicherungssystem im Detail loben würde. Aber: Den Grundgedanken des Solidarprinzips sollte man nicht wegwischen. Und Schwarzarbeit ohne Krankenversicherung ist im Fall des Falles wohl auch nicht so prickelnd.
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das ist natürlich völlig richtig und ich hätte auch überhaupt nichts dagegen diese abgaben zu zahlen. nur leider sind arbeitgeber die sowas auch tun würden rar gesäht.
die nehmen dann verständlicherweise auch lieber einen "normalen" studenten der da seine 20 stunden macht und gut ist.
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stefank schrieb:
Zuerst die gute Nachricht: Steuerlich ändert sich für Dich rein gar nichts, ob Du als Student 20, 40, oder 100 Stunden die Woche arbeitest. Hier kommt es, wie bei jedem Arbetinehmer, nur auf die Höhe des Einkommens an, das entsprechend der Lohnsteuertabellen versteuert werden muss.
Nun die schlechte Nachricht: Bei der 20 Stunden-Regel handelt es sich um die Sozialversicherungspflicht. Wenn ein Student außerhalb der Semesterferien mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, ist er in voller Höhe für alle Einkünfte sozialversicherungspflichtig. Und damit musst nicht nur Du, sondern auch der Arbeitgeber seinen Anteil zahlen - darum ist Deiner so entsetzt.  


Kurzer Nachtrag :
Ist dein Arbeitsverhältnis auf 2 Monate befristet ? Nur dann bist du gänzlich sozialversicherungsfrei.

Andernfalls wird dir die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen.
In der vorlesungsfreien Zeit kannst du als Studentenjobber übrigens Vollzeit arbeiten, ohne dass du und dein Arbeitgeber Sozialabgaben löhnen.

Die vorab zuviel abgezogene Lohnsteuer holst du dir einfach über deine Einkommensteuererklärung zurück.

Noch ein Tipp : Ruf mal bei deiner Krankenversicherung an, die haben leicht verständliche Broschüren zu dem Thema ("Jobben als Student" ) oder erklären dir am Telefon alles.  
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Eine andere Frage:
Muß man einen 400 Euro Job jemandem kündigen, wenn die Firma Kurzarbeit anmeldet ?


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