Es geht um die Rücksendung einer Ware, die ich online bestellt habe und für die man mir kein Geld erstatten will. Grund laut des Unternehmens: ich habe bei Liefer- UND Rechnungsanschrift meine Firma angegeben und bin jetzt angeblich als Firmenkunde bei dem Unternehmen gelistet, d.h. keine Erstattung möglich (aus steuerlichen Gründen?). Leider habe ich nie irgendwo beim Registrieren einen Hinweis gelesen, dass ich nichts erstattet bekomme, wenn ich den Firmennamen angebe. Ich hab einzig und allein den Firmennamen angegeben, weil ich im Büro tagsüber besser zu erreichen bin und sicherstellen wollte, dass Rechnung sowie Ware bei mir ankommen. Ich habe als Privatperson bestellt und auch mit meiner privaten Kreditkarte bezahlt. Das Unternehmen geht darauf jedoch nicht ein.
Gibt es hier einen Anwalt oder kennt jemand einen Anwalt, der sich mit Verbraucherrecht auskennt und mir hilft, ein Mahnschreiben aufzusetzen? Es geht immerhin um 119,00 Euro Erstattung.
Ich fürchte da hat Dein Vertragspartner Recht. In der Rechnungsanschrift hättest Du Deine Privatadresse angeben müssen. Das Fernabsatzrecht gilt ausschließlich für Verbraucher. Da die Rechnung gewöhnlich dem Paket beiliegt und sie alternativ in Deinem Briefkasten zu Hause gelandet wäre kann das nicht als Rechtfertigung dienen. Du kannst nur um Kulanz bitten. Steuerliche Gründe, falls die solche anführen sollten, sind m.E. Unsinn und kaschieren lediglich dass man nicht kulant sein will. Hast Du angeboten, die Versandkosten zu übernehmen?
Evtl. würde es helfen, wenn deine Firma eine Erklärung abgibt, daß die Bestellung nicht für sie ist, sondern für dich. Und daß du die Anschrift nur wegen der Erreichbarkeit angegeben hast.
Sofern du keine Befugnis hast, für deine Firma bestellen zu dürfen, halte ich den Vertrag für nicht wirksam. Bin aber kein Rechtsexperte.
missr6 schrieb: d.h. keine Erstattung möglich (aus steuerlichen Gründen?)
Halte ich für konfus. Oder hast du es zum Nettopreis bekommen? ,-)
Allerdings setzt du dich mit so einem Unfug wirklich in die Nesseln. Wenn das z.B. elektronische Ware ist und es geht mal was kaputt, dann muß die Reklamation zwangsläufig ja auch über die Firma laufen. Wenn die Firma z.B. noch nicht mal davon weiß, wäre das mehr als leichtsinnig.
Es gibt die Möglichkeit, Ware postlagernd zu bestellen und meist kriegt man ja eh eine Karte eingeworfen, daß man die Sendung abholen kann. Alternativ, wenn es sehr oft vorkommt: Paketpostkasten (die Dinger sind allerdings leider schweineteuer.
Stimmt, die Möglichkeit gibt's auch noch. Hab ich bisher nur noch nie genutzt. Rund um die Uhr Pakete abholen können, klingt gut.
Klingt nicht nur gut - isses auch. Benachrichtigung per SMS und eMail klappt wunderbar. Der ganze Unfug mit der Paketkarte im Postkasten entfällt, man muß sich nicht ausweisen um sein Paket zu bekommen (außer Kundenkarte und PIN - man könnte also auch eine zuverlässige andere Person das Paket abholen lassen), die Station ist meist an Orten an denen es keinerlei Parkplatzprobleme gibt und das Paket ist bei mir sogar früher in der Packstation (ca. ab 8.30 Uhr) als der DHL-Bote an der Tür (der kommt meist so zwischen 11 und 12). Ich find's sehr praktisch!
Stimmt, die Möglichkeit gibt's auch noch. Hab ich bisher nur noch nie genutzt. Rund um die Uhr Pakete abholen können, klingt gut.
Klingt nicht nur gut - isses auch. ... Ich find's sehr praktisch!
Außer natürlich für die Kraft am Schalter die damit eingespart wird.
Soviel Einsparpotenzial gibbet hier gar nicht mehr. Noch eine Kraft weniger und in meinem 80.000 Einwohner zählende Heimatkaff gäbe es bald überhaupt keine Post mehr...
Dortelweil-Adler schrieb: Ich fürchte da hat Dein Vertragspartner Recht. In der Rechnungsanschrift hättest Du Deine Privatadresse angeben müssen. Das Fernabsatzrecht gilt ausschließlich für Verbraucher. Da die Rechnung gewöhnlich dem Paket beiliegt und sie alternativ in Deinem Briefkasten zu Hause gelandet wäre kann das nicht als Rechtfertigung dienen. Du kannst nur um Kulanz bitten. Steuerliche Gründe, falls die solche anführen sollten, sind m.E. Unsinn und kaschieren lediglich dass man nicht kulant sein will. Hast Du angeboten, die Versandkosten zu übernehmen?
DA
Ok das wäre ein Grund sie als Firmenkundes zu speichern. Aber jetzt mal ganz blöd gefragt, hätte ein Firmenkunde denn kein Recht seine Ware zurückzugeben ?
Ich habe eine Ausbildung in einer Generalvertreteragentur gemacht und meine Chefin hat sich ständig Sachen Online und per Katalog in die Firma kommen lassen damit Ihr Mann nicht sieht für was sie alles Geld ausgibt
Was meinste wie oft ich zur Post laufen konnte um manche Sachen wieder zurückzuschicken. In der Adressbezeichnung stand auch FIRMA, so what ?
Natürlich hat sie keinen Anspruch darauf das Geld zu bekommen da dies von den Firmen nur aus Kulanz ist. Du kannst die Ware umtauschen wenn sie Mängel aufweist, wenn du dann 2 oder 3 mal Ersatzware bekommst ( Nachbesserung ) und diese ist auch Fehlerhaft dann haste Anspruch darauf das Geld zurückzubekommen. Oder täusche ich mich ?!?
Ok das wäre ein Grund sie als Firmenkundes zu speichern. Aber jetzt mal ganz blöd gefragt, hätte ein Firmenkunde denn kein Recht seine Ware zurückzugeben ?
Nein. Niemand hat das Recht, Ware zurückzugeben. Außer Privatkunden im Fernabsatzbereich. Alles andere ist Kulanz. Von defekter Ware schreibt sie ja nichts, das wäre dann was anderes.
Ok das wäre ein Grund sie als Firmenkundes zu speichern. Aber jetzt mal ganz blöd gefragt, hätte ein Firmenkunde denn kein Recht seine Ware zurückzugeben ?
Nein. Niemand hat das Recht, Ware zurückzugeben. Außer Privatkunden im Fernabsatzbereich. Alles andere ist Kulanz. Von defekter Ware schreibt sie ja nichts, das wäre dann was anderes.
DA
Aaaaaaber da es fast allle Firmen machen und Ware zurücknehmen und sogar das Geld ausbezahlen ist es doch sozusagen schon eine Art Gewohnheitsrecht,oder ?*kopfkratz* Ich würde es garnicht mehr als Kulanz sehen was die Firmen machen sondern sie können es sich einfach nicht mehr leisten Kunden zu vergraulen, ausser sie haben eine Monopolstellung...
Irgendwie ist es doch üblich das man die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann solange Etikett und Verpackung etc. noch vorhanden sind. Ich finde da ist mal ein Grundsatzurteil fällig
Gibt es hier einen Anwalt oder kennt jemand einen Anwalt, der sich mit Verbraucherrecht auskennt und mir hilft, ein Mahnschreiben aufzusetzen? Es geht immerhin um 119,00 Euro Erstattung.
Vielen Dank für jegliche Hilfe!
Grüße,
M.
Du kannst nur um Kulanz bitten. Steuerliche Gründe, falls die solche anführen sollten, sind m.E. Unsinn und kaschieren lediglich dass man nicht kulant sein will. Hast Du angeboten, die Versandkosten zu übernehmen?
DA
DA
Evtl. würde es helfen, wenn deine Firma eine Erklärung abgibt, daß die Bestellung nicht für sie ist, sondern für dich. Und daß du die Anschrift nur wegen der Erreichbarkeit angegeben hast.
Sofern du keine Befugnis hast, für deine Firma bestellen zu dürfen, halte ich den Vertrag für nicht wirksam. Bin aber kein Rechtsexperte.
Halte ich für konfus. Oder hast du es zum Nettopreis bekommen? ,-)
Allerdings setzt du dich mit so einem Unfug wirklich in die Nesseln. Wenn das z.B. elektronische Ware ist und es geht mal was kaputt, dann muß die Reklamation zwangsläufig ja auch über die Firma laufen. Wenn die Firma z.B. noch nicht mal davon weiß, wäre das mehr als leichtsinnig.
Es gibt die Möglichkeit, Ware postlagernd zu bestellen und meist kriegt man ja eh eine Karte eingeworfen, daß man die Sendung abholen kann. Alternativ, wenn es sehr oft vorkommt: Paketpostkasten (die Dinger sind allerdings leider schweineteuer.
Bei der Post nicht wirklich:
http://www.dhl.de/dhl?lang=de_DE&xmlFile=53008
Stimmt, die Möglichkeit gibt's auch noch. Hab ich bisher nur noch nie genutzt. Rund um die Uhr Pakete abholen können, klingt gut.
Klingt nicht nur gut - isses auch. Benachrichtigung per SMS und eMail klappt wunderbar. Der ganze Unfug mit der Paketkarte im Postkasten entfällt, man muß sich nicht ausweisen um sein Paket zu bekommen (außer Kundenkarte und PIN - man könnte also auch eine zuverlässige andere Person das Paket abholen lassen), die Station ist meist an Orten an denen es keinerlei Parkplatzprobleme gibt und das Paket ist bei mir sogar früher in der Packstation (ca. ab 8.30 Uhr) als der DHL-Bote an der Tür (der kommt meist so zwischen 11 und 12). Ich find's sehr praktisch!
Außer natürlich für die Kraft am Schalter die damit eingespart wird.
Soviel Einsparpotenzial gibbet hier gar nicht mehr. Noch eine Kraft weniger und in meinem 80.000 Einwohner zählende Heimatkaff gäbe es bald überhaupt keine Post mehr...
Ok das wäre ein Grund sie als Firmenkundes zu speichern. Aber jetzt mal ganz blöd gefragt, hätte ein Firmenkunde denn kein Recht seine Ware zurückzugeben ?
Ich habe eine Ausbildung in einer Generalvertreteragentur gemacht und meine Chefin hat sich ständig Sachen Online und per Katalog in die Firma kommen lassen damit Ihr Mann nicht sieht für was sie alles Geld ausgibt
Was meinste wie oft ich zur Post laufen konnte um manche Sachen wieder zurückzuschicken. In der Adressbezeichnung stand auch FIRMA, so what ?
Natürlich hat sie keinen Anspruch darauf das Geld zu bekommen da dies von den Firmen nur aus Kulanz ist. Du kannst die Ware umtauschen wenn sie Mängel aufweist, wenn du dann 2 oder 3 mal Ersatzware bekommst ( Nachbesserung ) und diese ist auch Fehlerhaft dann haste Anspruch darauf das Geld zurückzubekommen. Oder täusche ich mich ?!?
Nein. Niemand hat das Recht, Ware zurückzugeben. Außer Privatkunden im Fernabsatzbereich. Alles andere ist Kulanz.
Von defekter Ware schreibt sie ja nichts, das wäre dann was anderes.
DA
Aaaaaaber da es fast allle Firmen machen und Ware zurücknehmen und sogar das Geld ausbezahlen ist es doch sozusagen schon eine Art Gewohnheitsrecht,oder ?*kopfkratz* Ich würde es garnicht mehr als Kulanz sehen was die Firmen machen sondern sie können es sich einfach nicht mehr leisten Kunden zu vergraulen, ausser sie haben eine Monopolstellung...
Irgendwie ist es doch üblich das man die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann solange Etikett und Verpackung etc. noch vorhanden sind. Ich finde da ist mal ein Grundsatzurteil fällig
"Einmonatiges Widerrufsrecht bei Versandgeschäften - Milliardengeschenk für die Verbraucher?"
http://www.pfitzer-law.de/pfitzer/de/neuigkeiten/newsdetails/article/einmonatiges-widerrufsrecht-bei-versandgeschaeften-milliardengeschenk-fuer-die-verbraucher/
#2 - bzw. die Frage: Ist der gewerbliche Kunde ein Verbraucher?
Immer fragst Du die Leute so schwere Sachen, menno.
DA
Immer fragst Du die Leute so schwere Sachen, menno.
DA [/quote]
Nein.