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Suche anwaltliche Hilfestellung bei Mahnschreiben!

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concordia-eagle schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Praeriehund schrieb:
Hier nen bisschen was zum lesen  

"Einmonatiges Widerrufsrecht bei Versandgeschäften - Milliardengeschenk für die Verbraucher?"
http://www.pfitzer-law.de/pfitzer/de/neuigkeiten/newsdetails/article/einmonatiges-widerrufsrecht-bei-versandgeschaeften-milliardengeschenk-fuer-die-verbraucher/


#2 - bzw. die Frage: Ist der gewerbliche Kunde ein Verbraucher?


Immer fragst Du die Leute so schwere Sachen, menno.

DA


Nein.



Und jetzt stell Dir mal vor, er hätte Dich gefragt, wie man richtig zitiert.  
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danke für die tipps und comments ...

vermutlich hab ich auf der einen seite selbst schuld, da ich bei beidem (liefer- UND rechnungsanschrift) meine firma angegeben habe. somit zähle ich als firmenkunde. wäre die firma NUR die lieferanschrift gewesen und die rechnungsanschrift meine private adresse - kein problem.

auf der anderen seite finde ich, hätte der hinweis darauf, dass ich als firmenkunde kein widerrufsrecht habe, deutlicher sein können. dann hätte ich nämlich beim eintragen meiner firmenanschrift besser aufgepasst!

habe das ganze jetzt aber mal in fachmännische hände gegeben, evtl. hilft ja das schreiben eines anwalts, um das geld aus kulanz zurückzubekommen. schau'n wir mal. ansonsten ist das ganze wohl unter "erfahrung" zu verbuchen. hinterher is man immer schlauer!


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