vermutlich hab ich auf der einen seite selbst schuld, da ich bei beidem (liefer- UND rechnungsanschrift) meine firma angegeben habe. somit zähle ich als firmenkunde. wäre die firma NUR die lieferanschrift gewesen und die rechnungsanschrift meine private adresse - kein problem.
auf der anderen seite finde ich, hätte der hinweis darauf, dass ich als firmenkunde kein widerrufsrecht habe, deutlicher sein können. dann hätte ich nämlich beim eintragen meiner firmenanschrift besser aufgepasst!
habe das ganze jetzt aber mal in fachmännische hände gegeben, evtl. hilft ja das schreiben eines anwalts, um das geld aus kulanz zurückzubekommen. schau'n wir mal. ansonsten ist das ganze wohl unter "erfahrung" zu verbuchen. hinterher is man immer schlauer!
Und jetzt stell Dir mal vor, er hätte Dich gefragt, wie man richtig zitiert.
vermutlich hab ich auf der einen seite selbst schuld, da ich bei beidem (liefer- UND rechnungsanschrift) meine firma angegeben habe. somit zähle ich als firmenkunde. wäre die firma NUR die lieferanschrift gewesen und die rechnungsanschrift meine private adresse - kein problem.
auf der anderen seite finde ich, hätte der hinweis darauf, dass ich als firmenkunde kein widerrufsrecht habe, deutlicher sein können. dann hätte ich nämlich beim eintragen meiner firmenanschrift besser aufgepasst!
habe das ganze jetzt aber mal in fachmännische hände gegeben, evtl. hilft ja das schreiben eines anwalts, um das geld aus kulanz zurückzubekommen. schau'n wir mal. ansonsten ist das ganze wohl unter "erfahrung" zu verbuchen. hinterher is man immer schlauer!