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Prozesskosten

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Liebe Forumsjuristen,
ich habe mal eine Frage an euch. Mein kleiner Bruder (18 Jahre) wurde vor einiger Zeit (weniger als ein Jahr) festgenommen, aber freigesprochen aufgrund DNA Test, im wurde vorgeworfen jemanden vergewaltigt zu haben. Jetzt habe ich  folgende Frage, wegen was kann er die besagte Dame anzeigen und werden die Prozesskosten übernommen, wenn er sie anzeigen würde und es zur Verhandlung kommen würde?
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english_man_in_germany schrieb:
Liebe Forumsjuristen,
ich habe mal eine Frage an euch. Mein kleiner Bruder (18 Jahre) wurde vor einiger Zeit (weniger als ein Jahr) festgenommen, aber freigesprochen aufgrund DNA Test, im wurde vorgeworfen jemanden vergewaltigt zu haben. Jetzt habe ich  folgende Frage, wegen was kann er die besagte Dame anzeigen und werden die Prozesskosten übernommen, wenn er sie anzeigen würde und es zur Verhandlung kommen würde?


wenn er sie anzeigt, weswegen auch immer, hat er ueberhaupt nichts zu zahlen. Um zu wissen, ob eine Straftat vorliegt, muesste man schon mehr wissen.
Prozesskosten entstehen natuerlich bei einer Gerichtsverhandlung. Die uebernimmt in der Regel bei Freispruch die Staatskasse, bei Verurteilung der Verurteilte.
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Verleumdung?
Falsche Verdächtigung?


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