ich habe von der Juristerei erfahrungsgemäß (Studium abgebrochen) keinerlei Ahnung. Mich rief eben eine Dame an, um mir anzubieten, einen Vertrag (Versicherung Digitalkamera) zu kündigen. Die Zusammenhäge habe ich nicht ganz verstanden, es scheint aber so, dass das Unternehmen noch 16 Oi Ebbes von mir haben will, und ich im Gegenzug bis übermorgen per Fax den Vertrag kündigen kann. Dann bekomme ich ein Kündigungsschreiben zugeschickt und die Sache ist angeblich vom Tisch.
Meine Frage daher: Was muss in mein Fax rein, damit die Sache wasserdicht ist? Ich habe eben ein wenig gegoogelt, aber, s.o., so ziemlich Bahnhof verstanden. Kann mir jemand mit einfachen Worten erklären, was es zu beachten gilt.
Naja gut dass es hier anwälte gibt. Wenn du da Schulden hast warum kündigen sie dir denn nicht sondern warumm musst du das denn machen. Hoffe mal die Anwälte hier im Forum können dir weiter helfen
Ich bin zwar kein Jurist, aber eine Kündigung per Fax scheint in der Vergangenheit nicht immer ganz unproblematisch zu sein. Einerseits ist es wohl immer mal wieder ein Problem nachzuweisen, dass die Kündigung auch tatsächlich zu gestellt worden ist (Stichwort: Sendebericht), andererseits gibt es sogar Urteile zuständiger Gerichte, die eine Kündigung (allerdings beim Arbeitgeber) per Fax als nicht Schriftformgerecht beurteilt haben. Inwiefern das in deinem Fall zutreffend ist weiß ich nun nicht, aber da kann dir sicher einer der hier aktiven Juristen weiterhelfen
Ich persönliche bevorzuge in solchen Fällen jedoch immer den guten, altmodischen Brief.
cyberboy schrieb: Ich persönliche bevorzuge in solchen Fällen jedoch immer den guten, altmodischen Brief.
Ich idR ebenfalls. Da man mir aber sagte, dass ich nur noch bis übermorgen Zeit hätte, ziehe ich das Fax in Erwägung. Auf diese Weise muss ich auch nicht 51 Oi sondern nur besagte 16 blechen.
069er schrieb: Meine Frage daher: Was muss in mein Fax rein, damit die Sache wasserdicht ist? Ich habe eben ein wenig gegoogelt, aber, s.o., so ziemlich Bahnhof verstanden. Kann mir jemand mit einfachen Worten erklären, was es zu beachten gilt.
069er schrieb: Meine Frage daher: Was muss in mein Fax rein, damit die Sache wasserdicht ist? Ich habe eben ein wenig gegoogelt, aber, s.o., so ziemlich Bahnhof verstanden. Kann mir jemand mit einfachen Worten erklären, was es zu beachten gilt.
Kann mir keiner helfen?
Habe das jetzt erst gelesen. Den Hintergrund verstehe ich natürlich nicht, dafür sind die Angaben zu schwammig. Zur Kündigung kann ich aber grundsätzlich helfen: Es reicht der Satz "Hiermit kündige ich das Vertragsverhältnis". Unterschreiben, und für Zugangsnachweis (Fax reicht aus) sorgen. Bei weiteren Fragen bitte PN.
ich habe von der Juristerei erfahrungsgemäß (Studium abgebrochen) keinerlei Ahnung. Mich rief eben eine Dame an, um mir anzubieten, einen Vertrag (Versicherung Digitalkamera) zu kündigen. Die Zusammenhäge habe ich nicht ganz verstanden, es scheint aber so, dass das Unternehmen noch 16 Oi Ebbes von mir haben will, und ich im Gegenzug bis übermorgen per Fax den Vertrag kündigen kann. Dann bekomme ich ein Kündigungsschreiben zugeschickt und die Sache ist angeblich vom Tisch.
Meine Frage daher: Was muss in mein Fax rein, damit die Sache wasserdicht ist? Ich habe eben ein wenig gegoogelt, aber, s.o., so ziemlich Bahnhof verstanden. Kann mir jemand mit einfachen Worten erklären, was es zu beachten gilt.
Besten Dank im Voraus, Gruß 069er
Einerseits ist es wohl immer mal wieder ein Problem nachzuweisen, dass die Kündigung auch tatsächlich zu gestellt worden ist (Stichwort: Sendebericht), andererseits gibt es sogar Urteile zuständiger Gerichte, die eine Kündigung (allerdings beim Arbeitgeber) per Fax als nicht Schriftformgerecht beurteilt haben.
Inwiefern das in deinem Fall zutreffend ist weiß ich nun nicht, aber da kann dir sicher einer der hier aktiven Juristen weiterhelfen
Ich persönliche bevorzuge in solchen Fällen jedoch immer den guten, altmodischen Brief.
Ich idR ebenfalls. Da man mir aber sagte, dass ich nur noch bis übermorgen Zeit hätte, ziehe ich das Fax in Erwägung. Auf diese Weise muss ich auch nicht 51 Oi sondern nur besagte 16 blechen.
Kann mir keiner helfen?
Habe das jetzt erst gelesen. Den Hintergrund verstehe ich natürlich nicht, dafür sind die Angaben zu schwammig. Zur Kündigung kann ich aber grundsätzlich helfen: Es reicht der Satz "Hiermit kündige ich das Vertragsverhältnis". Unterschreiben, und für Zugangsnachweis (Fax reicht aus) sorgen. Bei weiteren Fragen bitte PN.