eine Freundin von mir hat die Möglichkeit, bei ihrem Arbeitgeber eine Art Studium zu machen (Krankenkassen Betriebswirt heisst das dann oder so).
Die Kasse lässt sie aber nur zu, wenn sie sich verpflichtet, nach dem Studium noch 7 (!!!) Jahre bei der Kasse zu bleiben ..... is sowas rechtens ?
Ich meine .... klar wollen die nicht nur investieren, sie wollen auch was bekommen .... aber gleich 7 Jahre .... und das beim EU Recht der freien Arbeitsplatzwahl, das wir spätestens seit Bosman alle kennen
Ist das üblich ? zulässig ? Normal ?
Bitte keine Aussagen wie "soll froh sein, das überhaupt...." das bringt uns nicht weiter
Bigbamboo schrieb: Jepp, ist üblich. Sieben Jahre erscheinen mir aber etwas lang.
Um die Ausgangsfrage noch zu beantworten, der Arbeitgeber darf das und es ist auch üblich so. Vielleicht lässt sich über die Dauer aber auch verhandeln, ein Versuch wäre es meiner Meinung nach allemal wert, denn 7 Jahre erscheinen mir etwas hoch angesetzt. Ich meine mich von Bekannten zu erinnern, die einähnliches Beschäftigungs-/bzw. Ausbildungsverhältnis abgeschlossen haben, dass es bei ihnen jeweils 5 Jahre waren, die vertraglich vereinbart wurden.
eine Freundin von mir hat die Möglichkeit, bei ihrem Arbeitgeber eine Art Studium zu machen (Krankenkassen Betriebswirt heisst das dann oder so).
Die Kasse lässt sie aber nur zu, wenn sie sich verpflichtet, nach dem Studium noch 7 (!!!) Jahre bei der Kasse zu bleiben ..... is sowas rechtens ?
Ich meine .... klar wollen die nicht nur investieren, sie wollen auch was bekommen .... aber gleich 7 Jahre .... und das beim EU Recht der freien Arbeitsplatzwahl, das wir spätestens seit Bosman alle kennen
Ist das üblich ? zulässig ? Normal ?
Bitte keine Aussagen wie "soll froh sein, das überhaupt...." das bringt uns nicht weiter
danke
chris
Um die Ausgangsfrage noch zu beantworten, der Arbeitgeber darf das und es ist auch üblich so. Vielleicht lässt sich über die Dauer aber auch verhandeln, ein Versuch wäre es meiner Meinung nach allemal wert, denn 7 Jahre erscheinen mir etwas hoch angesetzt. Ich meine mich von Bekannten zu erinnern, die einähnliches Beschäftigungs-/bzw. Ausbildungsverhältnis abgeschlossen haben, dass es bei ihnen jeweils 5 Jahre waren, die vertraglich vereinbart wurden.