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Abmahngefahr bei Verwendung von Zoll-Angaben bei Displays zum 31.12.2009

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Am 31.12.2009 endet eine Ausnahmeregelung in der »Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung«. Damit ist  die Angabe von Display-Abmessungen in »Zoll« nicht mehr gesetzeskonform und könnte Wettbewerbern als willkommener Abmahngrund dienen.

Es darf dann nur noch in cm bzw. Meter vermaßt werden.

http://www.bitkom.org/de/themen_gremien/54918_56227.aspx

Dort gibt es auch einen Link zur Hessischen Eichdirektion.

Das betrifft dann auch alle diie gebrauchte Teile anbieten .
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Privatpersonen unterliegen doch nicht dem Wettbewerbsrecht. Oder wen meinst du mit "alle die gebrauchte Teile anbieten"?
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Wenn ich, du, er, sie, im Indernet was zum Verkauf (mit der dann falschen Angabe) anbieten, dann könnte doch ein "Oberschlauer" RA oder wer auch immer, ein Klage daraus basteln.
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Die haben mal wieder Probleme.  
Gibt's nichts wichtiges in der Welt um das man sich kümmern könnte?

Und muß ich jetzt all meine zöllisch' Rohr abgegeben?
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Und was ist  mit DPI? Auch verboten?.....
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schwarzer_geier schrieb:
Die haben mal wieder Probleme.  
Gibt's nichts wichtiges in der Welt um das man sich kümmern könnte?

Und muß ich jetzt all meine zöllisch' Rohr abgegeben?  


Wer sollte das schon anbieten
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Ffm60ziger schrieb:
Wenn ich, du, er, sie, im Indernet was zum Verkauf (mit der dann falschen Angabe) anbieten, dann könnte doch ein "Oberschlauer" RA oder wer auch immer, ein Klage daraus basteln.  

Aber nicht bei einem Verkauf von Privat.
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pipapo schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Wenn ich, du, er, sie, im Indernet was zum Verkauf (mit der dann falschen Angabe) anbieten, dann könnte doch ein "Oberschlauer" RA oder wer auch immer, ein Klage daraus basteln.  

Aber nicht bei einem Verkauf von Privat.



Die Praxis ist aber immer öfter eine andere, denn Abmahnungen können jeden treffen, der bei eBay oder wo auch immer im Netz verkauft.
Als gewerblicher Händler kann man vor Gericht schon gelten, wenn man auf einmal oder mehrmals 20 oder mehr Teile aus  Dachboden- Kellerräumungen usw. einstellt. Die Grenzen sind oft fließend.  
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Ffm60ziger schrieb:
pipapo schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Wenn ich, du, er, sie, im Indernet was zum Verkauf (mit der dann falschen Angabe) anbieten, dann könnte doch ein "Oberschlauer" RA oder wer auch immer, ein Klage daraus basteln.  

Aber nicht bei einem Verkauf von Privat.



Die Praxis ist aber immer öfter eine andere, denn Abmahnungen können jeden treffen, der bei eBay oder wo auch immer im Netz verkauft.
Als gewerblicher Händler kann man vor Gericht schon gelten, wenn man auf einmal oder mehrmals 20 oder mehr Teile aus  Dachboden- Kellerräumungen usw. einstellt. Die Grenzen sind oft fließend.  


Bei Kinderklamotten/Spielzeug oder anderen Alltagsgegenständen finde ich das auch äußerst fragwürdig. Aber wer auf einmal 20 Displays verkauft, der wird wohl zu Recht als gewerblich gelten... :neutral-face
Von daher hat pipapo schon recht.


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