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Steuervorabzugsberechtigung für e.V.'s - Wie funktioniert das?

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Hallo

ich habe für den Verein,bei dem ich tätig bin eine große Menge Oberbekleidung gekauft.Mir wurde gesagt,dass e.V. "Steuervorabzugsberechtigt" wären.

Weiß jemand von euch,was das heißt bzw. was ich davon habe?

Besten Dank schon mal & Grüße

Mathias
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meinst du vielleicht "vorsteuerabzugsberechtigt" ?
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richtig
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Wenn die Oberbekleidung für Sportausrüstung (also dem Vereinszweck) dient, ist dies nicht der Fall. Nur für Anschaffungen für den Wirtschaftlichen Bereich gilt dies, z.B. Wareneinkauf Vereinsgaststätte oder alles Andere für diesen Zweck.
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Die Idee dahinter ist, dass ja nur der Endverbraucher die Mehrwertsteuer zahlen muss. Das heißt, wenn man als Geschäftsorgan beim Großhandel Waren einkauft, kann man diese bezahlte Mehrwertsteuer mit der eingenommen Mehrwersteuer durch den Warenverkauf verrechnen, so dass der Endkunde die Steuer trägt (und nicht doppelt bezahlt werden muss).
Falls die Trikots jedoch nicht zum weiterverkauf gedacht sind, muss auch der Verein als Endverbraucher die Steuer bezahlen.
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Die Pullis und Shirts sollen an die Kinder/Eltern weiterverkauft werden und die Einnahmen sollen direkt in die Jugendarbeit gehen.
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MatzeGiessen schrieb:
Die Pullis und Shirts sollen an die Kinder/Eltern weiterverkauft werden und die Einnahmen sollen direkt in die Jugendarbeit gehen.


Also dient die Kleidung nicht dem Sportzweck des Vereines, sondern wird weiterverkauft, der Verein handelt sozusagen mit der Ware.
Nun, wenn du die Vorsteuer abziehen willst, musst du die Sachen auch mit Mehrwertsteuer 19 % an die Endabnehmer weiterverkaufen, soll heißen:

Beim kalkulierten Preis für die Eltern/Kinder musst du die Mehrwertsteuer rausrechnen, das Netto bleibt dem Verein, MWSt geht ans Finanzamt. Bruttopreis : 1,19 = Nettopreis der Euch verbleibt, Differenz geht ans Finanzamt. Die auf der Kaufrechnung ausgewiesene Vorsteuer erhältst du vom Finanzamt zurück.  
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Nein! Bitte in keinem Fall Rechnungen an Mitglieder oder sonstige Personen mit Umsatzsteuer ausweisen ohne vorher mit euren Kassenprüfern/Steuerhelfer gesprochen zu haben!

In der Regel hat der Verein keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, ist also sowohl von der Körperschaft- und Gewerbesteuer als auch von der Umsatzsteuer befreit. Sofern der Verein grössere Einnahmen hat (zB. Zuschauereinnahmen, besondere Feste etc.), kann es sein, dass ihr für diesen Teilbereich der Umsatzsteuer unterliegt. Dies muss geprüft werden, bevor Rechnungen mit Umsatzsteuer geschrieben werden.

Denn: Wird nur ein Teil der Rechnungen mit Umsatzsteuer geschrieben, gelten alle Umsätze im wirtschaftlichen Bereich (zB. Verzehr bei Spielen) als umsatzsteuerpflichtig!
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Ähm, er muss keine Umsatzsteuer auf Rechnung ausweisen, sondern er muss sie abführen, wenn er die Kriterien erfüllt. Das ist für die Umsatzsteuerpflicht völlig irrrelevant.  Von Ausweis habe ich nix geschrieben!
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Der Teil des Vereins, der "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" ist (also umgangssprachlich vom Finanzamt dem "kommerziellen" Teil des Vereins und nicht dem "gemeinnützigen" Teil zugeordnet wird), MUSS USt abführen und die Einkäufe NUR für diese genau abgegrenzten, bestimmten Umsätze sind auch "vorsteuerabzugsberechtigt" in der Abrechnung mit dem FA.

Wenn bei Strom z. B. ca. 30 % auf den "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" entfallen, kann die Vorsteuer vom gesamten Stromverbrauch mit 30 % Anteil abgezogen werden, die anderen 70 % der Vorsteuer des Stromverbrauchs sind Aufwand, also weg und verloren und nicht mehr beim FA zurückholbar.

Wenn Würstchen für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gekauft werden, ist die Vorsteuer aller dieser Würstchen vorsteuerabzugsberechtigt.

Genaueres beim Steuerberater des Vereins.  


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