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Da ist zwar ein Hinweis auf die Zollbestimmungen dabei, aber ich werde daraus nicht schlau. Über die Einfuhr von Kaffee direkt finde ich da nichts. Gibt es da irgendwelche Freibeträge, bzw. gelten die in diesem Fall genauso, als würde ich als Tourist Kaffee aus Holland einführen?
Für sachdienliche und korrekte Hinweise wäre ich dankbar!
Ich bilde mir ein mal irgendwo gesehen zu haben, das es egal ist ob man die Ware selbst über die Grenze trägt oder geschickt bekommt, es gelten die gleichen Regeln.
"Als Besonderheit ist festzustellen, dass es keine Geringfügigkeitsgrenze gibt. Dies bedeutet, dass Privatpersonen, die Kaffee in kleinen Mengen durch Versandhandel aus dem EU-Ausland beziehen, verpflichtet sind, in Deutschland Kaffeesteuer anzumelden und abzuführen. In vielen solcher Fälle (z. B. Senseo-Pads) hat der Zoll jüngst (2007/08) Strafverfahren eingeleitet. Allerdings greift wegen § 23 Abs. 1 ZollV eine sogenannte Kleinbetragsregelung, sodass im Reiseverkehr bei bis zu 1,3 kg und bei Fracht-/Postsendungen bei bis zu 2,2 kg keine Kaffeesteuer anfällt, solange nicht noch weitere Waren zusammen mit dem Kaffee eingeführt werden"
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/a0_reisen_innerhalb_eg/index.html
"Bringt man Kaffee von seiner privaten Reise mit, sind 500 g Kaffee oder 200 g Konzentrate/kaffeehaltige Waren pro Person von Einfuhrumsatzsteuern befreit. Innerhalb der EU liegt der Richtwert sogar bei 10 kg pro Person, wobei diese Grenze etwas unscharf definiert ist. "
http://www.mainpost.de/lokales/franken/Frau-ersteigert-Kaffeepads-im-Netz-Zoll-treibt-vier-Jahre-spaeter-Steuer-ein;art1727,5078469