eine Frage haette ich dann aber noch: haettest du auch keine Probleme damit, wenn dir erzaehlt werden wuerde, dass der zu Hinrichtende ein Vergewaltiger ist, aber es in Wirklichkeit gar nicht stimmt?
eine Frage haette ich dann aber noch: haettest du auch keine Probleme damit, wenn dir erzaehlt werden wuerde, dass der zu Hinrichtende ein Vergewaltiger ist, aber es in Wirklichkeit gar nicht stimmt?
Natürlich hätte ich ein Problem damit. Die Schuld muss 100% nachgewiesen sein. Sollte der geringste Zweifel bestehen, sollte lebenslang mit Sicherheitsverwahrung anstelle der Todesstrafe eingesetzt werden. Ich weiß aber natürlich, dass es dennoch zu tragischen Fällen kommen kann.
eine Frage haette ich dann aber noch: haettest du auch keine Probleme damit, wenn dir erzaehlt werden wuerde, dass der zu Hinrichtende ein Vergewaltiger ist, aber es in Wirklichkeit gar nicht stimmt?
Natürlich hätte ich ein Problem damit. Die Schuld muss 100% nachgewiesen sein. Sollte der geringste Zweifel bestehen, sollte lebenslang mit Sicherheitsverwahrung anstelle der Todesstrafe eingesetzt werden. Ich weiß aber natürlich, dass es dennoch zu tragischen Fällen kommen kann.
d.h., dass du es durchaus fuer erwaegenswert haelst einen evtl. Unschuldigen lebenslang in Sicherheitsverwahrung unterzubringen und damit ein ganzes Leben zu nehmen und zu zerstøren?
eine Frage haette ich dann aber noch: haettest du auch keine Probleme damit, wenn dir erzaehlt werden wuerde, dass der zu Hinrichtende ein Vergewaltiger ist, aber es in Wirklichkeit gar nicht stimmt?
Natürlich hätte ich ein Problem damit. Die Schuld muss 100% nachgewiesen sein. Sollte der geringste Zweifel bestehen, sollte lebenslang mit Sicherheitsverwahrung anstelle der Todesstrafe eingesetzt werden. Ich weiß aber natürlich, dass es dennoch zu tragischen Fällen kommen kann.
d.h., dass du es durchaus fuer erwaegenswert haelst einen evtl. Unschuldigen lebenslang in Sicherheitsverwahrung unterzubringen und damit ein ganzes Leben zu nehmen und zu zerstøren?
Nein "geringste Zweifel" ungleich "evtl. unschuldig". Geringste Zweifel gehen von einer zb. 95% Schuldigkeit aus. Wenn die Chancen bei 50/50 liegen würde ich das also nicht fordern. Fakt ist einfach: vielzuviele verurteilte Straftäter werden wieder straffällig und für mich muss sich da einfach was ändern, sprich der Opferschutz muss Priorität haben.
Nein "geringste Zweifel" ungleich "evtl. unschuldig". Geringste Zweifel gehen von einer zb. 95% Schuldigkeit aus. Wenn die Chancen bei 50/50 liegen würde ich das also nicht fordern. Fakt ist einfach: vielzuviele verurteilte Straftäter werden wieder straffällig und für mich muss sich da einfach was ändern, sprich der Opferschutz muss Priorität haben.
Was bitte ist der Unterschied zwischen 51% und 95% in dem Zusammenhang? Wie macht man bitte schön eine Schuld in Prozent fest? Und wenn er nur zu 60% schuldig ist?
Nein "geringste Zweifel" ungleich "evtl. unschuldig". Geringste Zweifel gehen von einer zb. 95% Schuldigkeit aus. Wenn die Chancen bei 50/50 liegen würde ich das also nicht fordern. Fakt ist einfach: vielzuviele verurteilte Straftäter werden wieder straffällig und für mich muss sich da einfach was ändern, sprich der Opferschutz muss Priorität haben.
Was bitte ist der Unterschied zwischen 51% und 95% in dem Zusammenhang? Wie macht man bitte schön eine Schuld in Prozent fest? Und wenn er nur zu 60% schuldig ist?
Nein "geringste Zweifel" ungleich "evtl. unschuldig". Geringste Zweifel gehen von einer zb. 95% Schuldigkeit aus. Wenn die Chancen bei 50/50 liegen würde ich das also nicht fordern. Fakt ist einfach: vielzuviele verurteilte Straftäter werden wieder straffällig und für mich muss sich da einfach was ändern, sprich der Opferschutz muss Priorität haben.
Was bitte ist der Unterschied zwischen 51% und 95% in dem Zusammenhang? Wie macht man bitte schön eine Schuld in Prozent fest? Und wenn er nur zu 60% schuldig ist?
versteh ich auch net
Schon klar wenn man es nicht verstehen will.........
Nein "geringste Zweifel" ungleich "evtl. unschuldig". Geringste Zweifel gehen von einer zb. 95% Schuldigkeit aus. Wenn die Chancen bei 50/50 liegen würde ich das also nicht fordern. Fakt ist einfach: vielzuviele verurteilte Straftäter werden wieder straffällig und für mich muss sich da einfach was ändern, sprich der Opferschutz muss Priorität haben.
Was bitte ist der Unterschied zwischen 51% und 95% in dem Zusammenhang? Wie macht man bitte schön eine Schuld in Prozent fest? Und wenn er nur zu 60% schuldig ist?
versteh ich auch net
Schon klar wenn man es nicht verstehen will.........
Dann beantworte doch bitte meine Fragen, dann verstehen wir es vielleicht auch...
Nein "geringste Zweifel" ungleich "evtl. unschuldig". Geringste Zweifel gehen von einer zb. 95% Schuldigkeit aus. Wenn die Chancen bei 50/50 liegen würde ich das also nicht fordern. Fakt ist einfach: vielzuviele verurteilte Straftäter werden wieder straffällig und für mich muss sich da einfach was ändern, sprich der Opferschutz muss Priorität haben.
Was bitte ist der Unterschied zwischen 51% und 95% in dem Zusammenhang? Wie macht man bitte schön eine Schuld in Prozent fest? Und wenn er nur zu 60% schuldig ist?
versteh ich auch net
Schon klar wenn man es nicht verstehen will.........
Dann beantworte doch bitte meine Fragen, dann verstehen wir es vielleicht auch...
von wollen kann gar keine rede sein...war aber klar, Breezer, dass es wieder auf dieser Schiene endet. Ich wuerde gerne verstehen, wie man 50, 60, 70% schuldig feststellen kann
Wenn man sich nicht 100 % sicher ist, dass der Angeklagte der Täter ist, gehört er nicht in den Knast, basta! Unschuldsvermutung zählt hoffentlich noch! Wenigstens vor Gericht!
Nein "geringste Zweifel" ungleich "evtl. unschuldig". Geringste Zweifel gehen von einer zb. 95% Schuldigkeit aus. Wenn die Chancen bei 50/50 liegen würde ich das also nicht fordern. Fakt ist einfach: vielzuviele verurteilte Straftäter werden wieder straffällig und für mich muss sich da einfach was ändern, sprich der Opferschutz muss Priorität haben.
Was bitte ist der Unterschied zwischen 51% und 95% in dem Zusammenhang? Wie macht man bitte schön eine Schuld in Prozent fest? Und wenn er nur zu 60% schuldig ist?
versteh ich auch net
Schon klar wenn man es nicht verstehen will.........
Dann beantworte doch bitte meine Fragen, dann verstehen wir es vielleicht auch...
von wollen kann gar keine rede sein...war aber klar, Breezer, dass es wieder auf dieser Schiene endet. Ich wuerde gerne verstehen, wie man 50, 60, 70% schuldig feststellen kann
Dann habe ich mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Ich meinte nicht, dass es eine 50/60/70 %ige Schuldigkeit gibt. Mir ging es um die Beweisbarkeit einer Schuldigkeit. Und da gibt es eben erhebliche Unterschiede. Es gibt den Fall, bei dem die Schuld sowas von eindeutig die Schuld des Täteres nachgewiesen werden kann und es gibt eben nicht so klare Beweise.
Nein "geringste Zweifel" ungleich "evtl. unschuldig". Geringste Zweifel gehen von einer zb. 95% Schuldigkeit aus. Wenn die Chancen bei 50/50 liegen würde ich das also nicht fordern. Fakt ist einfach: vielzuviele verurteilte Straftäter werden wieder straffällig und für mich muss sich da einfach was ändern, sprich der Opferschutz muss Priorität haben.
Was bitte ist der Unterschied zwischen 51% und 95% in dem Zusammenhang? Wie macht man bitte schön eine Schuld in Prozent fest? Und wenn er nur zu 60% schuldig ist?
versteh ich auch net
Schon klar wenn man es nicht verstehen will.........
Dann beantworte doch bitte meine Fragen, dann verstehen wir es vielleicht auch...
von wollen kann gar keine rede sein...war aber klar, Breezer, dass es wieder auf dieser Schiene endet. Ich wuerde gerne verstehen, wie man 50, 60, 70% schuldig feststellen kann
Dann habe ich mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Ich meinte nicht, dass es eine 50/60/70 %ige Schuldigkeit gibt. Mir ging es um die Beweisbarkeit einer Schuldigkeit. Und da gibt es eben erhebliche Unterschiede. Es gibt den Fall, bei dem die Schuld sowas von eindeutig die Schuld des Täteres nachgewiesen werden kann und es gibt eben nicht so klare Beweise.
[edit] Es gibt den Fall, bei dem die Schuld des Täters sowas von eindeutig nachgewiesen kann und nahezu jeder Zweifel ausgeschlossen werden kann und es gibt Beweislagen, die für eine Überführung reichen, jedoch noch Fragen aufwerfen.
Es gibt ja auch Fälle, wo ganz sicher feststeht, dass der Angeklagte der Täter ist, z.B. Geständnis, Überwachungskamera, eindeutige Spuren oder Zeugenaussagen etc.
Trotzdem für mich kein Argument für die Todesstrafe!
Basaltkopp schrieb: Es gibt ja auch Fälle, wo ganz sicher feststeht, dass der Angeklagte der Täter ist, z.B. Geständnis, Überwachungskamera, eindeutige Spuren oder Zeugenaussagen etc.
Trotzdem für mich kein Argument für die Todesstrafe!
fuer mich auch nicht.
@Breezer: dennoch schriebst du etwas von bei geringsten Zweifel in Sicherheitsverwahrung statt Todestrafe. Das heisst, dass du im Zweifel Unschuldige wegsperren willst
Basaltkopp schrieb: Es gibt ja auch Fälle, wo ganz sicher feststeht, dass der Angeklagte der Täter ist, z.B. Geständnis, Überwachungskamera, eindeutige Spuren oder Zeugenaussagen etc.
Trotzdem für mich kein Argument für die Todesstrafe!
Genau diese Beweise reichen für mich aus. Bei einer Indizien Verurteilung würde ich eine Lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung vorschlagen. Dawiede jetzt zufrieden?
Basaltkopp schrieb: Es gibt ja auch Fälle, wo ganz sicher feststeht, dass der Angeklagte der Täter ist, z.B. Geständnis, Überwachungskamera, eindeutige Spuren oder Zeugenaussagen etc.
Trotzdem für mich kein Argument für die Todesstrafe!
Genau diese Beweise reichen für mich aus. Bei einer Indizien Verurteilung würde ich eine Lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung vorschlagen. Dawiede jetzt zufrieden?
Basaltkopp schrieb: Es gibt ja auch Fälle, wo ganz sicher feststeht, dass der Angeklagte der Täter ist, z.B. Geständnis, Überwachungskamera, eindeutige Spuren oder Zeugenaussagen etc.
Trotzdem für mich kein Argument für die Todesstrafe!
Genau diese Beweise reichen für mich aus. Bei einer Indizien Verurteilung würde ich eine Lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung vorschlagen. Dawiede jetzt zufrieden?
Du hast wirklich keine Ahnung und davon hast du sehr viel.
Es gab schon Fälle das jemand durch Kamerabilder angeblich überführt wurde, da sprachen sogenannte Experten vor Gericht vor und meinten der Typ wäre der Täter und ein paar Jahre später stellte sich heraus das es doch nicht war, sondern jemand der ihm ein bischen ähnlich sah. Nach deiner nicht gerade gescheiten Meinung wäre dem der Kopp abgeschlagen worden.
Oder schau in die USA, da werden regelmäsig Unschuldige hingerichtet und das nur weil sie fälschlich beschuldigt wurden und kein Geld hatten sich einen vernünftigen Rechtsanwalt zu leisten. Ach ich vergass, er wurde ja deiner Meinung nach 100prozentig überführt, also Rübe runter.
ein gutes beispiel welches gegen die todesstrafe spricht ist die geschichte von stanley "tookie" williams. in dem zusammenhang sei jedem der film redemptionans herz gelegt, der allerdings vor seiner hinrichtung zu ende gedreht wurde.
eine Frage haette ich dann aber noch: haettest du auch keine Probleme damit, wenn dir erzaehlt werden wuerde, dass der zu Hinrichtende ein Vergewaltiger ist, aber es in Wirklichkeit gar nicht stimmt?
Natürlich hätte ich ein Problem damit. Die Schuld muss 100% nachgewiesen sein. Sollte der geringste Zweifel bestehen, sollte lebenslang mit Sicherheitsverwahrung anstelle der Todesstrafe eingesetzt werden.
Ich weiß aber natürlich, dass es dennoch zu tragischen Fällen kommen kann.
d.h., dass du es durchaus fuer erwaegenswert haelst einen evtl. Unschuldigen lebenslang in Sicherheitsverwahrung unterzubringen und damit ein ganzes Leben zu nehmen und zu zerstøren?
http://www.welt.de/vermischtes/article3421940/Zwanghafter-Luegner-27-Jahre-unschuldig-in-Haft.html
Nein "geringste Zweifel" ungleich "evtl. unschuldig". Geringste Zweifel gehen von einer zb. 95% Schuldigkeit aus. Wenn die Chancen bei 50/50 liegen würde ich das also nicht fordern. Fakt ist einfach: vielzuviele verurteilte Straftäter werden wieder straffällig und für mich muss sich da einfach was ändern, sprich der Opferschutz muss Priorität haben.
Was bitte ist der Unterschied zwischen 51% und 95% in dem Zusammenhang?
Wie macht man bitte schön eine Schuld in Prozent fest?
Und wenn er nur zu 60% schuldig ist?
versteh ich auch net
Schon klar wenn man es nicht verstehen will.........
Und wer entscheidet, wer es verdient und wer nicht? Wieder ein Österreicher mit komischem Bart?
von wollen kann gar keine rede sein...war aber klar, Breezer, dass es wieder auf dieser Schiene endet. Ich wuerde gerne verstehen, wie man 50, 60, 70% schuldig feststellen kann
Wenn man sich nicht 100 % sicher ist, dass der Angeklagte der Täter ist, gehört er nicht in den Knast, basta! Unschuldsvermutung zählt hoffentlich noch! Wenigstens vor Gericht!
Dann habe ich mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Ich meinte nicht, dass es eine 50/60/70 %ige Schuldigkeit gibt. Mir ging es um die Beweisbarkeit einer Schuldigkeit. Und da gibt es eben erhebliche Unterschiede. Es gibt den Fall, bei dem die Schuld sowas von eindeutig die Schuld des Täteres nachgewiesen werden kann und es gibt eben nicht so klare Beweise.
[edit] Es gibt den Fall, bei dem die Schuld des Täters sowas von eindeutig nachgewiesen kann und nahezu jeder Zweifel ausgeschlossen werden kann und es gibt Beweislagen, die für eine Überführung reichen, jedoch noch Fragen aufwerfen.
Trotzdem für mich kein Argument für die Todesstrafe!
fuer mich auch nicht.
@Breezer:
dennoch schriebst du etwas von bei geringsten Zweifel in Sicherheitsverwahrung statt Todestrafe. Das heisst, dass du im Zweifel Unschuldige wegsperren willst
Genau diese Beweise reichen für mich aus. Bei einer Indizien Verurteilung würde ich eine Lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung vorschlagen. Dawiede jetzt zufrieden?
mit deiner antwort ja, mit dem inhalt nein
Und allen, die die Todesstrafe auch nur ansatzweise für eine Option halten, empfehle ich diesen Film: http://de.wikipedia.org/wiki/Lasst_mich_leben
Du hast wirklich keine Ahnung und davon hast du sehr viel.
Es gab schon Fälle das jemand durch Kamerabilder angeblich überführt wurde, da sprachen sogenannte Experten vor Gericht vor und meinten der Typ wäre der Täter und ein paar Jahre später stellte sich heraus das es doch nicht war, sondern jemand der ihm ein bischen ähnlich sah. Nach deiner nicht gerade gescheiten Meinung wäre dem der Kopp abgeschlagen worden.
Oder schau in die USA, da werden regelmäsig Unschuldige hingerichtet und das nur weil sie fälschlich beschuldigt wurden und kein Geld hatten sich einen vernünftigen Rechtsanwalt zu leisten. Ach ich vergass, er wurde ja deiner Meinung nach 100prozentig überführt, also Rübe runter.