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Problem: Arbeitsrecht/Sozialversicherung

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Hallo,

ich habe zwei HiWi-Jobs. Bei dem einen bin ich für insgesamt 40 Stunden über drei Monate hinweg angestellt (also nicht monatlich!). Bei dem zweiten bin ich anderthalb Monate für 80 Stunden im Monat angestellt.
Nun habe ich das Problem, dass sich die Monate überschneiden, sprich theoretisch bin ich in einem Monat über 80 Stunden als Beschäftigter angestellt, und bin soweit ich das verstehe somit aus sozialversicherungstechnischer Perspektive kein Student mehr!
Nun dachte ich, ich könnte bei dem ersten HiWi-Vertrag einfach für den betreffenden Monat 0 Stunden abrechnen, da mir keine feste Arbeitszeit im Monat vorgeschrieben ist. Ich finde aber keine genauen Angaben hierzu in meinem Vertrag. Weiß jemand, ob es da eine allg. Bestimmung zu gibt?
Des Weiteren muss ich meinen einen Arbeitgeber quasi um Erlaubnis bitten, wenn ich einen zweiten Job annehmen will. Nun habe ich den Vertag schon unterschrieben, aber den anderen Arbeitgeber noch nicht davon in Kenntnis gesetzt (ich weiß, ein dummer Fehler). Könnte das ein ernsthaftes Problem darstellen?
Für Hilfe bin ich dankbar.

Thriceguy
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Während der Semesterferien darfst du auch mehr arbeiten, als 20h/Woche. Dann dürfte auch kein Problem mit deinem ersten Arbeitgeber entstehen, weil du ja nicht sozialversicherungspflichtig wirst. Allerdings bist du vertraglich verpflichtet eine weitere Beschäftigung zu melden, dann mach das auch. Solltest du sozialversicherungspflichtig werden, dann hat das auch finanzielle Konsequenzen für deinen Arbeitgeber, der dürfte sich dann auf deine vertraglichen Verpflichtungen zurückziehen und das könnte IMHO unangenehm für dich werden.
Ansonsten hat deine örtliche Arbeitsargentur mit Sicherheit die Möglichkeit dich diesbezüglich umfassend zu beraten, musst ja nicht sagen, dass du schon zwei Jobs angenommen hast.

Es darf im Prinzip soviel gejobbt und verdient werden wie es die eigene Studiensituation zulässt. Das Studium muss aber vorrangig bleiben!
Dies wird angenommen, wenn regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, bzw. 26 Arbeitswochen pro Jahr gejobbt wird. Arbeitszeiten außerhalb der Vorlesungszeiten, beispielsweise Wochend oder Semesterjobs, werden hier nicht dazugezählt. Entsprechende Nachweise sollten aber zur Verfügung stehen!

Steht hier

Grüßle aus Franken,
Ralf
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Hey,

du hast mir sehr geholfen, auch mit dem Link. Dankeschön!


Thriceguy


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