So jetzt habe ich auch mal was verbockt und brauche tips wie ich da raus komme. Â
Also ich habe eine Waage im Internet bestellt. Das Ding sollte 18 ⏠kosten Ich habe leider nicht genau gelesen, und dachte es kommt per Rechnung, es war aber Vorkasse. Also ich habe mich nicht groĂ weiter drum gekĂŒmmert, und mir mittlerweile eine andere angeschafft. Soweit so schlecht.
Auf einmal flattert mir eine Mahnung ins Haus ĂŒber 70 âŹ. Wegen dem nicht bezahlten Auftrag. FĂŒr die Waage, mahngebĂŒrhen etc.
Ich check dann meine Bestellemailaddresse, da schau ich nur rein, wenn ich etwas bestellt hab. Da sehe ich der hat mir 2 Mails geschickt, die ich natĂŒrlich nicht beantwortet habe.
Also Hilfe, was soll ich jetzt machen, habe keine Lust 70 ⏠fĂŒr den Mist zu bezahlen.
Vielen Dank an euch Experten im voraus.
P.S. Ja ich war nicht sonderlich clever. Bitte bevor Ihr jetzt lÀstert, erst ernsthafte Antworten, dannach bitte ins Gebabbel verschieben.
Du brauchst doch eh zwei Waagen. Wenn Du nur eine nimmst steht da doch immer "Bitte keine LKWs wiegen". :P
Ernsthafe Antwort: Ware bestellt und nicht bezahlt. Mahnungen ignoriert (wenn auch unwisstentlich). Glaub kaum, dass Du ne Chance hast da rauszukommen. Aber gut, ich bin ja auch kein Experte Â
christus schrieb: Du brauchst doch eh zwei Waagen. Wenn Du nur eine nimmst steht da doch immer "Bitte keine LKWs wiegen". :P
Ernsthafe Antwort: Ware bestellt und nicht bezahlt. Mahnungen ignoriert (wenn auch unwisstentlich). Glaub kaum, dass Du ne Chance hast da rauszukommen. Aber gut, ich bin ja auch kein Experte  Â
Jo aber ich habe ja gar keine Ware erhalten^^.
Oder kann ich die Waage bezahlen, die MahngebĂŒhren ignorieren, und die Wage dann zurĂŒck schicken, weil sie mir nicht gefĂ€llt, bzw. weil sie funktioniert( DafĂŒr kann ich sorgen)?
christus schrieb: Du brauchst doch eh zwei Waagen. Wenn Du nur eine nimmst steht da doch immer "Bitte keine LKWs wiegen". :P
Ernsthafe Antwort: Ware bestellt und nicht bezahlt. Mahnungen ignoriert (wenn auch unwisstentlich). Glaub kaum, dass Du ne Chance hast da rauszukommen. Aber gut, ich bin ja auch kein Experte  Â
Jo aber ich habe ja gar keine Ware erhalten^^.
Oder kann ich die Waage bezahlen, die MahngebĂŒhren ignorieren, und die Wage dann zurĂŒck schicken, weil sie mir nicht gefĂ€llt, bzw. weil sie funktioniert( DafĂŒr kann ich sorgen)?
NDA schrieb: . weil sie funktioniert( DafĂŒr kann ich sorgen)?
Schön, dann schick ich Dir demnÀchst mal ein paar Sachen zum reparieren....
Hast Du dich denn schon mit denen in Verbindung gesezt? Evtl lĂ€sst sich das Ganze ja auch unbĂŒrokratisch lösen...
Ne, die Mahnung kommt ja nicht von der Firma selbst, sondern von einem von denen beauftragten Unternehmen. Da weiĂ ich aus Erfahrung, dass sich dies nicht mehr unproblematisch lösen lĂ€Ăt, bzw. die bestehen auf Ihren BetrĂ€gen. hatte da mal ein problem, wo ich alles richtig gemacht hatte. Hat auch Monate gedauert, bis ich die Forderung vom Tisch hatte.
HĂ€?? Ist das nicht so -gerade deshalb wickeln viele VersandhĂ€user solche Sachen nur mit Vorkasse ab- dass der Auftrag einfach storniert wird, weil du nicht geblecht hast? So kenn ich das nĂ€mlich. Du bekommst quasi eine ReservierungsbestĂ€tigung und die Ware erst dann, wenn die Kohle da ist. Der HĂ€ndler will damit ausschlieĂen, dass du nicht die Ware einsackst und er dir dann wochenlang um sein Geld hinterher rennen kannst. AuĂerdem gewĂ€hrst Du dem Versandhaus dann einen Zinslosen Kredit, denn wenn Du den Afrtikel innerhalb der 14 Tage zuerĂŒckschickst, dauert es meistens nochmal 4 Wochen, bis die RĂŒckĂŒberweisung abgewickelt wird. Das höchste der GefĂŒhle ist, dass du in so einem Fall dann einen negativen Eintrag bekommst oder vielleicht bei diesem Versandhaus als Kunde gesperrt bist.
Check nochmal genau die AGBs, was da zum Thema Bezahlung und Vorkasse drin steht.
Knueller schrieb: HĂ€?? Ist das nicht so -gerade deshalb wickeln viele VersandhĂ€user solche Sachen nur mit Vorkasse ab- dass der Auftrag einfach storniert wird, weil du nicht geblecht hast? So kenn ich das nĂ€mlich. Du bekommst quasi eine ReservierungsbestĂ€tigung und die Ware erst dann, wenn die Kohle da ist. Der HĂ€ndler will damit ausschlieĂen, dass du nicht die Ware einsackst und er dir dann wochenlang um sein Geld hinterher rennen kannst. AuĂerdem gewĂ€hrst Du dem Versandhaus dann einen Zinslosen Kredit, denn wenn Du den Afrtikel innerhalb der 14 Tage zuerĂŒckschickst, dauert es meistens nochmal 4 Wochen, bis die RĂŒckĂŒberweisung abgewickelt wird. Das höchste der GefĂŒhle ist, dass du in so einem Fall dann einen negativen Eintrag bekommst oder vielleicht bei diesem Versandhaus als Kunde gesperrt bist.
Check nochmal genau die AGBs, was da zum Thema Bezahlung und Vorkasse drin steht.
Deshalb war ich ja auch so geschockt als auf einmal die Mahnung gekommen ist. Das mit den AGB`s werde ich auf jeden Fall nochmal machen.
Also in meinen Augen liegt der HÀndler völlig im Recht! Du hast dem Kaufvertrag unter der Bedingung "Vorkasse" zugestimmt, so dass du verpflichtet bist die Ware vor Erhalt zu bezahlen! Wenn du nicht bezahlst ist der Vertrag ja nicht hinfÀllig, dass widerspricht ja der Idee des Kaufvertrages, du bist verpflichtet zu bezahlen und im zweiten Schritt ist der verkÀufer verpflichtet dir die Wage zukommen zu lassen.
Da du auch schon abgemahnt wurdest ist die erhebung von MahngebĂŒhren usw. bis hin zum Einschaltung des Gerichtes meines erachtens alles zulĂ€ssig. Du bist verpflichtet die 70 Euro zu zahlen, was denn sonst!
marcelninho85 schrieb: Also in meinen Augen liegt der HÀndler völlig im Recht! Du hast dem Kaufvertrag unter der Bedingung "Vorkasse" zugestimmt, so dass du verpflichtet bist die Ware vor Erhalt zu bezahlen! Wenn du nicht bezahlst ist der Vertrag ja nicht hinfÀllig, dass widerspricht ja der Idee des Kaufvertrages, du bist verpflichtet zu bezahlen und im zweiten Schritt ist der verkÀufer verpflichtet dir die Wage zukommen zu lassen.
Da du auch schon abgemahnt wurdest ist die erhebung von MahngebĂŒhren usw. bis hin zum Einschaltung des Gerichtes meines erachtens alles zulĂ€ssig. Du bist verpflichtet die 70 Euro zu zahlen, was denn sonst!
Pacta sunt servanda!
Was ist wenn ich zum Zeitpunkt des GeschĂ€ftsabschluĂ, nicht geschĂ€ftsfĂ€hig war?
Also nicht geschÀftsfÀhig bist du nur bis zum Alter von 7. Im Alter von 7-18 bist du immer beschrÀnkt geschÀftsfÀhig und zum Kaufe einer Wage im WErt von 18 MÀusen wahrscheinlich befÀhigt.
Wenn du mit nicht geschÀftsfÀhig nicht zurechnungsfÀhig meinst (>3 Promille beispielsweise), dann trÀgst du die Beweislast.
Aber schau dir die Sache einfach mal an: Du hast einen Fehler gemacht, in dem du dem Vertrag zugestimmt hast ohne ihn verstanden zu haben und im zweiten Schritt seine Pflichten nicht erfĂŒllt. Das geht nun mal einfach nicht, es gibt kein Gesetz, dass vor seiner eigenen Dummheit schĂŒtzt und das ist auch gut so. Du bist verantwortlich fĂŒr was du machst, und wenn du Zeug bestellst und nicht bezahlst ist das nunmal nicht rechtens, auch wenn es dir leid tut und du nicht gepeilt hast, dass es Vorkasse ist. Ich finde das auch völlig in Ordung so, sonst könnte ja jeder machen was er wollte, lass es dir eine Lehre sein!
Mein Vorschlag: setz dich mich dem VerkĂ€ufer in Verbindung und biete ihm einen entschĂ€digungsbetrag von zB 25 Euro an und im Gegensatz soll er vom Vertrag zurĂŒcktreten und die Forderungen als erledigt betrachten. Â
marcelninho85 schrieb: Also nicht geschÀftsfÀhig bist du nur bis zum Alter von 7. Im Alter von 7-18 bist du immer beschrÀnkt geschÀftsfÀhig und zum Kaufe einer Wage im WErt von 18 MÀusen wahrscheinlich befÀhigt.
Wenn du mit nicht geschÀftsfÀhig nicht zurechnungsfÀhig meinst (>3 Promille beispielsweise), dann trÀgst du die Beweislast.
Aber schau dir die Sache einfach mal an: Du hast einen Fehler gemacht, in dem du dem Vertrag zugestimmt hast ohne ihn verstanden zu haben und im zweiten Schritt seine Pflichten nicht erfĂŒllt. Das geht nun mal einfach nicht, es gibt kein Gesetz, dass vor seiner eigenen Dummheit schĂŒtzt und das ist auch gut so. Du bist verantwortlich fĂŒr was du machst, und wenn du Zeug bestellst und nicht bezahlst ist das nunmal nicht rechtens, auch wenn es dir leid tut und du nicht gepeilt hast, dass es Vorkasse ist. Ich finde das auch völlig in Ordung so, sonst könnte ja jeder machen was er wollte, lass es dir eine Lehre sein!
Mein Vorschlag: setz dich mich dem VerkĂ€ufer in Verbindung und biete ihm einen entschĂ€digungsbetrag von zB 25 Euro an und im Gegensatz soll er vom Vertrag zurĂŒcktreten und die Forderungen als erledigt betrachten. Â
Ich schick dem einen Brief und frage mal vorsichtig an, bin eh die nĂ€chsten 2 Wochen nicht da. Irgendwie genauso gelaufen wie ich befĂŒrchtet habe. Eigene Dummheit tut immer am meisten weh.
Ernsthafe Antwort: Ware bestellt und nicht bezahlt. Mahnungen ignoriert (wenn auch unwisstentlich). Glaub kaum, dass Du ne Chance hast da rauszukommen. Aber gut, ich bin ja auch kein Experte  Â
MĂŒssen Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht ĂŒber den normalen Postweg zugesand werden und nicht per E-Mail?
Also ich habe eine Waage im Internet bestellt. Das Ding sollte 18 ⏠kosten
Ich habe leider nicht genau gelesen, und dachte es kommt per Rechnung, es
war aber Vorkasse.
Also ich habe mich nicht groĂ weiter drum gekĂŒmmert, und mir mittlerweile eine andere angeschafft. Soweit so schlecht.
Auf einmal flattert mir eine Mahnung ins Haus ĂŒber 70 âŹ. Wegen dem nicht bezahlten Auftrag. FĂŒr die Waage, mahngebĂŒrhen etc.
Ich check dann meine Bestellemailaddresse, da schau ich nur rein, wenn ich etwas bestellt hab. Da sehe ich der hat mir 2 Mails geschickt, die ich natĂŒrlich nicht beantwortet habe.
Also Hilfe, was soll ich jetzt machen, habe keine Lust 70 ⏠fĂŒr den Mist zu bezahlen.
Vielen Dank an euch Experten im voraus.
P.S. Ja ich war nicht sonderlich clever. Bitte bevor Ihr jetzt lÀstert, erst ernsthafte Antworten, dannach bitte ins Gebabbel verschieben.
Ernsthafe Antwort:
Ware bestellt und nicht bezahlt. Mahnungen ignoriert (wenn auch unwisstentlich). Glaub kaum, dass Du ne Chance hast da rauszukommen. Aber gut, ich bin ja auch kein Experte Â
Jo aber ich habe ja gar keine Ware erhalten^^.
Oder kann ich die Waage bezahlen, die MahngebĂŒhren ignorieren, und die Wage dann zurĂŒck schicken, weil sie mir nicht gefĂ€llt, bzw. weil sie funktioniert( DafĂŒr kann ich sorgen)?
warum hast du die Ware net erhalten?
Schön, dann schick ich Dir demnÀchst mal ein paar Sachen zum reparieren....
Hast Du dich denn schon mit denen in Verbindung gesezt? Evtl lĂ€sst sich das Ganze ja auch unbĂŒrokratisch lösen...
Ne, die Mahnung kommt ja nicht von der Firma selbst, sondern von einem von denen beauftragten Unternehmen. Da weiĂ ich aus Erfahrung, dass sich dies nicht mehr unproblematisch lösen lĂ€Ăt, bzw. die bestehen auf Ihren BetrĂ€gen. hatte da mal ein problem, wo ich alles richtig gemacht hatte. Hat auch Monate gedauert, bis ich die Forderung vom Tisch hatte.
Das ganze war ja per Vorkasse, die habe ich halt nie bezahlt, deshalb hat er die wahrscheinlich noch nicht geschickt.
Im Grunde haben wir folgende Ausgangslage.
Bestellung = Bezahlung im voraus
Bezahlung nicht erfolgt
Mahnung
Das war die Kurzform Â
Der HĂ€ndler will damit ausschlieĂen, dass du nicht die Ware einsackst und er dir dann wochenlang um sein Geld hinterher rennen kannst. AuĂerdem gewĂ€hrst Du dem Versandhaus dann einen Zinslosen Kredit, denn wenn Du den Afrtikel innerhalb der 14 Tage zuerĂŒckschickst, dauert es meistens nochmal 4 Wochen, bis die RĂŒckĂŒberweisung abgewickelt wird.
Das höchste der GefĂŒhle ist, dass du in so einem Fall dann einen negativen Eintrag bekommst oder vielleicht bei diesem Versandhaus als Kunde gesperrt bist.
Check nochmal genau die AGBs, was da zum Thema Bezahlung und Vorkasse drin steht.
Deshalb war ich ja auch so geschockt als auf einmal die Mahnung gekommen ist. Das mit den AGB`s werde ich auf jeden Fall nochmal machen.
Thx schon mal
Da du auch schon abgemahnt wurdest ist die erhebung von MahngebĂŒhren usw. bis hin zum Einschaltung des Gerichtes meines erachtens alles zulĂ€ssig. Du bist verpflichtet die 70 Euro zu zahlen, was denn sonst!
Pacta sunt servanda!
Was ist wenn ich zum Zeitpunkt des GeschĂ€ftsabschluĂ, nicht geschĂ€ftsfĂ€hig war?
Wenn du mit nicht geschÀftsfÀhig nicht zurechnungsfÀhig meinst (>3 Promille beispielsweise), dann trÀgst du die Beweislast.
Aber schau dir die Sache einfach mal an: Du hast einen Fehler gemacht, in dem du dem Vertrag zugestimmt hast ohne ihn verstanden zu haben und im zweiten Schritt seine Pflichten nicht erfĂŒllt. Das geht nun mal einfach nicht, es gibt kein Gesetz, dass vor seiner eigenen Dummheit schĂŒtzt und das ist auch gut so. Du bist verantwortlich fĂŒr was du machst, und wenn du Zeug bestellst und nicht bezahlst ist das nunmal nicht rechtens, auch wenn es dir leid tut und du nicht gepeilt hast, dass es Vorkasse ist. Ich finde das auch völlig in Ordung so, sonst könnte ja jeder machen was er wollte, lass es dir eine Lehre sein!
Mein Vorschlag: setz dich mich dem VerkĂ€ufer in Verbindung und biete ihm einen entschĂ€digungsbetrag von zB 25 Euro an und im Gegensatz soll er vom Vertrag zurĂŒcktreten und die Forderungen als erledigt betrachten. Â
versuchs mal im Kickers Forum, die können dir bei fehlender GeschĂ€ftsfĂ€higkeit am ehesten weiterhelfen Â
Ich schick dem einen Brief und frage mal vorsichtig an, bin eh die nÀchsten 2 Wochen nicht da.
Irgendwie genauso gelaufen wie ich befĂŒrchtet habe. Eigene Dummheit tut immer am meisten weh.
MĂŒssen Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht ĂŒber den normalen Postweg zugesand werden und nicht per E-Mail?