ich habe vor ein paar tagen bei einem gebrauchtwagenhändler mir ein neues Fahrzeug gekauft. Der Preis mit knappe 6000€ also kein Taschengeld. Nun stellte ich schon 1-2Tage später fest, dass einige mängel bestehen.
1: Thermostat kaputt (temperatur wird nicht angezeigt,mehr sprit) 2: Starker Ölverlust ( Nockenwellenversteller usw.) 3:gebrochene Leitung ( dadurch ebenfalls ölverlust)
War schon bei audi habe das untersuchen lassen. diese mängel sind nicht ohne und sollte so nicht langfristig fahren. der geschätze reperaturbetrag beträgt ca.1800€
Da man davon ausgehen kann/muss/sollte , dass diese schäden mängel sind , die vor dem kauf schon dort waren, sollte ich doch nicht auf den kosten sitzen bleiben.!? Ich war bereits beim verkäufer und habe mit ihm geredet, er meinte er macht das über meine car garantie( wobei ich aber bei dem km stand 50% selber zahlen müsste und das kann ja so nicht sein?!
Geh zu deinem Verkäufer / Händler und lass´ die Schäden von deiner ( Mindestgarantie von einem Jahr bei Gebrauchtwagen von gewerblichen Händlern an Privatkäufer ) "Cargarantie" richten. Zahlen musst du nichts.
Zum Nachlesen : §§ 433 ff. insbesondere §§ 474 ff BGB
hmm das problem ist, ich bin nicht rechtsschutzversichert, das kostet wieder wenn ich zum anwalt gehe, aber ich werde wohl nicht drumherum kommen
Die Anwaltskosten könntest Du m.E. später auch noch als Schadenersatz wegen Mangelfolgeschadens geltend machen. Das relativ verzwickte Schuldrecht hab ich aber grade nicht mehr so aus dem Kopf drauf, um Dir da genauere Auskünfte zu geben.
ich habe vor ein paar tagen bei einem gebrauchtwagenhändler mir ein neues Fahrzeug gekauft. Der Preis mit knappe 6000€ also kein Taschengeld.
Nun stellte ich schon 1-2Tage später fest, dass einige mängel bestehen.
1: Thermostat kaputt (temperatur wird nicht angezeigt,mehr sprit)
2: Starker Ölverlust ( Nockenwellenversteller usw.)
3:gebrochene Leitung ( dadurch ebenfalls ölverlust)
War schon bei audi habe das untersuchen lassen. diese mängel sind nicht ohne und sollte so nicht langfristig fahren. der geschätze reperaturbetrag beträgt ca.1800€
Da man davon ausgehen kann/muss/sollte , dass diese schäden mängel sind , die vor dem kauf schon dort waren, sollte ich doch nicht auf den kosten sitzen bleiben.!?
Ich war bereits beim verkäufer und habe mit ihm geredet, er meinte er macht das über meine car garantie( wobei ich aber bei dem km stand 50% selber zahlen müsste und das kann ja so nicht sein?!
Was soll ich tun?? ich brauche dringend hilfe
Nur juristische antworten, keine Kommentare
Wer so nett fragt und sich bereits vorab bedankt, dem wird bestimmt gerne geholfen.
Dennoch danke für den hinweis.
ich danke natürlich allen die mir eine antwort schicken im voraus
Zum Nachlesen : §§ 433 ff. insbesondere §§ 474 ff BGB
Du kannst Nacherfüllung des Kaufvertrages verlangen. Also Nachbesserung ( Reparatur) des gekauften KFZ.
Du könntest den Kaufpreis mindern.
Du könntest Schadensersatz verlangen und vom Kaufvertrag zurücktreten.
Und du solltest zum Anwalt gehen.
hmm das problem ist, ich bin nicht rechtsschutzversichert, das kostet wieder wenn ich zum anwalt gehe, aber ich werde wohl nicht drumherum kommen
Das erinnert mich an den eBay-Verkäufer, der gegen "Spaß-Beobachter" vorgehen wollte...
Egal: Entweder Du einigst Dich mit dem Verkäufer, oder Du kommst wohl um die Einschaltung eines Anwalts nicht herum.
Mach' halt ein bißchen Dampf. Drohe mit der Presse usw., sei einfach etwas unbequem. Du scheinst ja genügend Argumente auf Deiner Seite zu haben.
Die Anwaltskosten könntest Du m.E. später auch noch als Schadenersatz wegen Mangelfolgeschadens geltend machen.
Das relativ verzwickte Schuldrecht hab ich aber grade nicht mehr so aus dem Kopf drauf, um Dir da genauere Auskünfte zu geben.