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Rücktritt von Telefongeschäften

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Mein Vater wird schon seit langer Zeit von einer unseriösen Fa. telefon. belästigt.Einzelheiten erspare ich  mir insoweit ( unseriöse Abzocke ).

Heute berichtet er mir, daß er jetzt eine schriftliche Bestätigung eines vermeintlich am Telefon geschlossenen Vertrages bekommen hat.Er hätte dieses "Mißverständnis" am Telefon klargestellt.

Meine Frage: Innerhalb welcher Frist besteht in solchen Fällen ein schriftl.Rücktrittsrecht( was natürlich per Einschreiben geschieht)?

Bezüglich des maßgebenden Schreibens dieser unseriösen Fa. berichtet mein Vater, daß es vom 9.6.09 datiert , aber vergangenen Montag, also am 15.6.09, erst bei ihm eingegangen ist.  Den Briefumschlag hat er natürlich nicht aufgehoben.

Danke für Eure Infos!!
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Die Frist kenn ich nicht genau, aber hier mal ein Artikel aus der ct zu dem Thema, kann vielleicht hilfreich sein:

http://www.heise.de/ct/Gesetz-soll-Verbraucher-vor-laestigen-Werbeanrufen-schuetzen--/news/meldung/137898
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Also widerrufen kann man so einen Vertrag zumindest 2 Wochen lang schriftlich. Selbst vom 9.6. an gerechnet, ist da noch Zeit  
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Danke für Eure Antworten. Der Artikel trifft es genau, wobei ich mir über die Kernaussage noch im unklaren bin.

Rücktritt bis zur ersten Zahlung, 2 oder 4 Wochen??

Aber SGE Werner hat s ja treffend festgestellt. 2 Wochen enden - selbst vom 9.6. gerechnet-erst am Dienstag

Karl mei Droppe! Seit ca, einem Jahr berichtet mein fast 76 jähriger Vater von den üblen Machenschaften dieser Fa. 2 x war ich zufällig zugegen als die angerufen haben.

Jetzt kommt der Sinneswandel: "Die nette Dame hat doch am Telefon gesagt, daß alles rückgängig gemacht wird "   Er hat eben schon 2x angerufen, will wegen der ach so netten Dame kein Einschreiben abschicken  

Na ja, dieses - etwas starrsinnige Problem -werde ich aber selbst lösen müßen.Da muß ich durch .

Nochmal , Danke für die Antworten. ,-)
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auch wenn es ein paar euronen kostet: einschreiben-rückschein.

die nette dame sitzt vielleicht in einem call-center im niergendland und wird niemals bestätigen so etwas gesagt zu haben.
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du hast bei Fernabsatzverträgen 14 Tage Widerrufsrecht...ist ganz einfach und nachprüfbar
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FredSchaub schrieb:
du hast bei Fernabsatzverträgen 14 Tage Widerrufsrecht...ist ganz einfach und nachprüfbar


14 Tage ab welchen Tag genau? Kann doch eigentlich nur der Zugang der schriftl. Bestätigung sein ?
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HeinzGründel schrieb:
http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/361a.html


§361a Abs 1


Halt Kommando zurück. Falsche Norm!!


355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!)

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
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Dankeschön Heinz !
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Frist : 2 Wochen ab Zugang der Urkunde und Aufklärung über das Widerrufsrecht von Fernabsatzverträgen.

Habe mir übrigens angewöhnt, nicht nur per Einschreiben-Rückschein zu kündigen, sondern auch eine Kopie der Kündigung vorab per Fax an das Unternehmen zu senden.
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Zur allgemeinen Info erzähl ich Euch doch die ganze Geschichte. Evtl. kann ich dadurch einen Forumsteilnehmer vor einer Dummheit schützen:


Mein Vater hatte sich per Telefon zur Teilnahme an einer Lottospielgemeinschaft überreden lassen. Also hat er geraume Zeit mtl. ca. 50 Euro bezahlt. Irgendwann wollte er dies nicht mehr und hat gekündigt.

Natürlich hat dieses Unternehmen auch nach dem Kündigungstermin versucht weiterhin das Geld abzubuchen, was er nicht zugelassen hat.
Es  folgten unzählige Anrufe, daß die Kündigung unwirksam sei, er müße weiter bezahlen( nie etwas schriftliches).

Vor ca. einem jahr hat die Fa. ihre Strategie geändert. Von einer unwirksamen Kündigung war nie mehr die Rede. Gleichwohl gingen die Anrufe mit aller Wucht weiter. Vor ca. einem halben Jahr ist meine Mutter gestorben  und mein Vater hatte noch weniger die Nerven für diese Anrufe.Er hat auf seine besondere Situation auch noch ausdrücklich hingewiesen und um Beendigung der unzähligen Anrufe gebeten.

Jetzt kommt der Hammer: Heute berichtete er mir, daß jüngst ein Anruf eingegangen sei, der ( angeblich   ) von einer anderen Fa, gewesen wäre.Tenor: "Sie werden da doch ständig wegen der Lottospielgemeinschaft belästigt.Wir schalten uns da ein und sie haben endlich ihre Ruhe.Sie müßen nur noch einmal 3 Monate mitspielen.Bekommen auch ihr Geld zurück, wenn sie nichts gewinnen."  

Fragt mich bitte nicht warum( evtl. Nervenschwäche wegen dem Tod meiner Mutter), er hat jedenfalls zugesagt

Zu seiner Überraschung hat er dann bei der schriftl. Bestätigung festgestellt, daß bei dem angeblich letzten 3 Monatsvertrag( damit er dann in Ruhe gelassen wird) nichts von einer Rückerstattung bei Nichtgewinn  vermerkt war.

Er hat dann tel. die Sache storniert und glaubt tatsächlich, daß die nette Dame am Telefon dieses Versprechen auch einhält.Sie hat ihm noch ausdrücklich gesagt, daß er dies nicht schriftlich machen muß!
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Wobei außerdem der Nichtgewinn relativ unwahrscheinlich ist. Angenommen man zahlt 50 Euro im Monat und die füllen dafür ein paar Spielscheine aus, so wird doch wohl mindestens ein Dreier dabei sein - also ein paar Cent "Gewinn" für jeden. Also gibts auch keine Einsätze zurück.

So wurde jedenfalls mal ein Verwandter geködert ("Sie können ja nichts verlieren"), ich konnte ihn jedoch noch rechtzeitig zu einem Widerruf überreden.
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drillerpfeiffe nebers telefon und wenn se anruft kräftig gedrillert die ruft nie mehr an
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@ Dirty Harry


Was für Schweine. Wenn es noch weiter Ärger gibt, dann melde dich bitte bei mir.

Dann nehmen wir die Angelegenheit mal sportlich.
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In der Tat, Schweine. Bei uns rufen derzeit auch fast täglich Telefondrücker an. Gestern wollte jemand meine Frau sprechen, sie nehme an einem Gewinnspiel teil und man wolle fragen, ob sie es verlängern möchte. Ich habe die etwas unbeholfene Dame etwas aufgehalten und in ein kleines Gespräch verwickelt. Als ich ihr riet, sich doch mal einen vernünftigen Job zu suchen, legte sie auf.

Heute rief dann ein Herr aus der "Rechtsabteilung" des Unternehmens Baser Direct an. Er habe da einen Vorgang auf dem Tisch liegen, den er unbedingt mit meiner Frau besprechen müsse. Es gehe um ein Gewinnspiel. Auf den Vorschlag, er könne das auch mit mir besprechen, ging er leider nicht ein. Im Verlauf des Gespräches war aber unschwer zu erkennen, dass der Kerl auf keinen Fall rechtskundig war, sondern halt auch nur ein Drücker.

Hier einige weitere Erfahrunsgberichte über die Lotto-Masche.

Diese Drückerfirmen lassen nicht locker. Ich weiß auch nicht, ob ein Eintrag in der Robinson-Liste etwas bringt. Eigentlich müsste der Gesetzgeber hier wirksamer durchgreifen. Aber mit den Verbraucherrechten hat es unser Rechtsstaat nicht so.
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sge-adlerauge schrieb:
drillerpfeiffe nebers telefon und wenn se anruft kräftig gedrillert die ruft nie mehr an
Das wäre meinem Rechtsverständnis nach vorsätzliche Körperverletzung, oder zumindest der Versuch. Abgesehen davon können die Mädels im Callcenter am wenigsten dafür. Gut, man muss nicht für solche Firmen arbeiten, aber selbst wenn eine Angestellte des Callcenters die üble Vorgehensweise ihrer Firma in gewissem Rahmen mitträgt, ist das keine Rechtfertigung, jemandem vorsätzlich körperlichen Schaden zuzufügen.
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f1r3 schrieb:
sge-adlerauge schrieb:
drillerpfeiffe nebers telefon und wenn se anruft kräftig gedrillert die ruft nie mehr an
Das wäre meinem Rechtsverständnis nach vorsätzliche Körperverletzung, oder zumindest der Versuch. Abgesehen davon können die Mädels im Callcenter am wenigsten dafür. Gut, man muss nicht für solche Firmen arbeiten, aber selbst wenn eine Angestellte des Callcenters die üble Vorgehensweise ihrer Firma in gewissem Rahmen mitträgt, ist das keine Rechtfertigung, jemandem vorsätzlich körperlichen Schaden zuzufügen.



Man könnte natürlich vorher freundlich und höflich fragen
Darf ich ihnen etwas vorpfeifen?

Gruß Afrigaaner
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f1r3 schrieb:
Abgesehen davon können die Mädels im Callcenter am wenigsten dafür.


Klar, die werden gezwungen, andere Leute übers Ohr zu hauen.   Ich glaubs hackt!
Lieber Hartz IV beziehen, als einen solch üblen Job auszuüben, der sich ausschließlich darüber finanziert anderen Schaden zuzufügen.  
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SGE Supporter schrieb:
Frist : 2 Wochen ab Zugang der Urkunde und Aufklärung über das Widerrufsrecht von Fernabsatzverträgen.

Habe mir übrigens angewöhnt, nicht nur per Einschreiben-Rückschein zu kündigen, sondern auch eine Kopie der Kündigung vorab per Fax an das Unternehmen zu senden.



das ist mir auch aufgefallen, dass das die neue Methode vieler Kunden ist, was eigentlich bei einem seriösen Unternehmen - also keiner dieser Lottogesellschaften - nötig wäre


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