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Probezeit- Fahrt nach Spanien mit geliehenen VW-Bus?

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Hallo,
ich hätte mal so ein paar Rechtsfragen in Sachen Fahrt nach Spanien mit Führerschein, bin noch auf Probe.

Wir eine Gruppe aus 16 personen wollen in den Sommerferien nach Spanien, über Tizet und Lourde reisen , auf den Jakobsweg.
So nun zu meiner Frage, unser Gruppenleioter hat 2 VW Kleinbusse, 9Sitzer, ausgelihen. Mit diesen wollen wir die Reise antreten, da es mit dem Reisebus einfach zu teuer sein wird. Nun ist die Frage aufgekommen, wer den außer ihm (gruppenleiter) einen Führerschein besitzt und auch fahren könnte. Wir sind nun mit mir 4 Personen, die einen Führerschein Klasse B besitzen.
Natürlich fährt einer nicht alles, jede 3 Stunden wird es einen Wechsel geben...

Nun zu meiner Frage:
Ist es mir in der Probezeit erlaubt ein geliehenes Auto nach Spanien zu bringen und darf ich acht andere Personen mitnehmen?
Und wie schauts bei einem Unfall aus, Auto ist ja nicht auf mich versichert, also wer zehlt, meine Versicherung?

Schon einmal vielen Dank, für eure nützlichen Antworten.
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Wenn es sich um Mietwagen von Firmen wie Europcar handelt, sollten sich alle Fahrer vorher im Mietvertrag eintragen lassen. Baut jemand, der dort nicht eingetragen ist, einen Unfall, zahlt auch die Versicherung nicht.

Handelt es sich um privat geliehene Autos, stellt sich die Frage, welche Art von Versicherung der Eigentümer abgeschlossen hat. Man kann dort auch eintragen lassen, dass man den Wagen nur selber fährt. Wäre das der Fall, wärst du nicht versichert, anderweitig schon.
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bei uns handelt es sich um zwei privat geliehene autos, kann man sich auch mit mehreren eintragen lassen, weil wir wollen uns schon ganz gern abwechseln mim fahren.
die autos werden glaub ich von einer pfarrgemeinde bereitgestellt...
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Ok, also wenn die privat geliehen sind, müsst ihr euch nirgends eintragen.
Wichtig ist nur, dass der oder die Halter der Wagen in ihrem Versicherungsvertrag nicht eingetragen haben, dass sie die Wagen auschließlich selber fahren.
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Ich würde mir auf jedenfall schriftlich von der Pfarrgemeinde die Erlaubnis geben lassen, das alle Fahrer diesen Bus fahren dürfen.

Wegen der Versicherung, würde ein kurzer Anruf bei der Versicherung genügen, um die Frage zu klären ob alle ohne Probleme diesen Bus fahren dürfen.

Im Endeffekt geht jeder Schaden auf die Versicherung der Pfarrgenmeinde, also auch die Protzente, wenn es sowas bei Vereinen / Institutionen gibt.

Aber wie gesagt, ich würde mir das auf jedenfall Schriftlich geben lassen, das alle fahren dürfen, allein schon um bei Unfällen im Ausland keine Probleme zu bekommen, weil der Fahrer nicht der Halter ist.

Also Schriftlich von der Versicherung und vom Halter, das die besagten Personnen den Bus i In und Ausland fahren dürfen und Ihr seid auf der sicheren Seite
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Eagles-Revenge schrieb:
Ok, also wenn die privat geliehen sind, müsst ihr euch nirgends eintragen.
Wichtig ist nur, dass der oder die Halter der Wagen in ihrem Versicherungsvertrag nicht eingetragen haben, dass sie die Wagen auschließlich selber fahren.  


Oder ein Alterslimit. Auch hierfür gibt es entsprechende Rabatte, die man sich nicht entgehen lassen sollte.
Beim Schadensfall bist du unter dem eingetragenen Alter dann der Gelackmeierte!


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