>

Frage zum Steuerrecht (Pensionsrückstellungen)

#
Hallo Kollegen oder Experten,

kann mir jemand erklären, vielleicht auch anhand eines Rechenbeispieles, wie sich der Barwert (Teilwert) einer Pensionsrückstellung errechnet?

Wie errechne ich den Betrag, den ich in der Handelsbilanz/Steuerbilanz passivieren muss?

Muss dem Mitarbeiter im Vertrag ein Zusage über die Höhe seiner Rente gemacht werden?

Oder über den für ihn monatlich eingezahlten Betrag zur Rente?

Habe schon einiges ergoogelt, bin aber noch nicht wirklich schlauer geworden.

Danke für eure Hilfe.

Tom
#
Nochmal push.  
#
Tom66 schrieb:
Hallo Kollegen oder Experten,

kann mir jemand erklären, vielleicht auch anhand eines Rechenbeispieles, wie sich der Barwert (Teilwert) einer Pensionsrückstellung errechnet?
Wie errechne ich den Betrag, den ich in der Handelsbilanz/Steuerbilanz passivieren muss?

Bei der beitragsorientierten Direktzusagen beispielsweise wird in der Praxis die Versorgungsleistung anhand Transformationstabellen errechnet.

Muss dem Mitarbeiter im Vertrag ein Zusage über die Höhe seiner Rente gemacht werden?
Oder über den für ihn monatlich eingezahlten Betrag zur Rente?

Das kommt auf die Zusageart an - es gibt ( reine ) Leistungszusagen, beitragsorientierte Leistungszusagen und Beitragszusagen mit Mindestleistung.

Habe schon einiges ergoogelt, bin aber noch nicht wirklich schlauer geworden.

Danke für eure Hilfe.

Tom





Rechenbeispiel zur Rückstellungshöhe gemäß § 6a III, 1 EStG findest du unter http://www.sfba-ag.de/pensionszusage-rueckstellungshoehe.htm
#
In der Regel rechnet man das selbst nicht aus - da es nur mit versicherungsmathematischem "Hoch-Wissen" geht - sondert lässt ein Pensiongutachten anfertigen, eben von einem Versicherungsmathematiker oder einer Pensions-Beratungsgesellschaft (z. B. Mercer Pensions Consult; Heismann GmbH u. ä.)

Der Versicherungsmathematiker legt die "Heubeck-Richttafeln" zu Grunde, in denen die Lebenserwartung der Menschen hinterlegt ist. Ein heute x-jähriger Anwärter/Rentner wird durchschnittlich y Jahre alt...

Auf dieser Basis wird der Zahlbetrag/Rente auf den Berechnungsstichtag abgezinst.

Nach diesem Schema läuft die Berechnung des Fachmannes ab, der natürlich dafür Computerprogramme hat.
#
Danke für eure Hilfe, hat mich schon weiter gebracht.


Teilen