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vorfälligkeitsentschädigung

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jazon123 schrieb:
naja aber sie werden es mir auch ausrechnen müssen, ich habe dazu einen rechner gefunden bei finanztest, da bin ich am ende mal eben bei 8000 euro rausgekommen .... nicht toll, aber wenigstens keine 15 Teur


Lies mal den Artikel aus dem Link von mir, anscheinend spielt die Sittenwidrigkeitsschranke in diesem Fall eine Rolle.
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Sprendlingen schrieb:
jazon123 schrieb:
naja aber sie werden es mir auch ausrechnen müssen, ich habe dazu einen rechner gefunden bei finanztest, da bin ich am ende mal eben bei 8000 euro rausgekommen .... nicht toll, aber wenigstens keine 15 Teur


Lies mal den Artikel aus dem Link von mir, anscheinend spielt die Sittenwidrigkeitsschranke in diesem Fall eine Rolle.


das verstehe ich nicht, sorry.... gibts das in Nachvollziehbaren Worten ? Verständlich für nicht-Akademiker` ?
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Sorry, nehme alles zurück. Scheint so, dass die Sittenwidrigkeitsschranke beim Hausverkauf keine Rolle spielt, sondern lediglich bei reinen Umfinanzierungswünschen. Grundsätzlich muss die Bank ja keiner vorzeitigen Ablösung eines Darlehens zustimmen. Macht sie es doch, kann sie den Preis der Entschädigung selbst bestimmen, wobei einfach ausgedrückt mehr als das doppelte einer (ansonsten gerechtfertigten) Vorfälligkeitsentschädigung nicht überschritten werden darf (wäre sittenwidrig -> daher Sittenwidrigkeitsschranke). Beim Hausverkauf scheint das nicht zuzutreffen (ich hatte den Text überflogen und den entsprechenden Absatz mit der Sittenwidrigkeit auf sämtliche Sachverhalte bezogen).

Stimmt aber, keine leichte Kost.

Das entsprechende Urteil bzgl.: Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf


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