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vorfälligkeitsentschädigung

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Hallo,

kurze Frage. Ich habe ein Haus 2005 gekauft, das ich nun verkaufen muss. Das Darlehen war ohne Sondertilgung auf 10 Jahre festgeschrieben.

Nun weiss ich auch, das es eine vorfälligkeitsentschädigung gibt, und mein Bankmensch erzählt mir da gerade etwas von 15000 euro ..... das Darlehen beläuft sich auf 210000

kann das sein ? solche höhen? es ist doch nicht wirklich so, das der derzeitige Zinssatz so extrem NIEDRIGER ist als damals, denn nur dann macht sowas ja sinn für die Bank...

kann mir ja jemand helfen ?

danke

chris
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jazon123 schrieb:
Hallo,

kurze Frage. Ich habe ein Haus 2005 gekauft, das ich nun verkaufen muss. Das Darlehen war ohne Sondertilgung auf 10 Jahre festgeschrieben.

Nun weiss ich auch, das es eine vorfälligkeitsentschädigung gibt, und mein Bankmensch erzählt mir da gerade etwas von 15000 euro ..... das Darlehen beläuft sich auf 210000

kann das sein ? solche höhen? es ist doch nicht wirklich so, das der derzeitige Zinssatz so extrem NIEDRIGER ist als damals, denn nur dann macht sowas ja sinn für die Bank...

kann mir ja jemand helfen ?

danke

chris


Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

Du hast einen Kredit über 210.000 Euro aufgenommen, zu verzinsen mit x Prozent (10 Jahre fest), eventuell 30 Jahre Plan (Beispiel).

Jetzt sagst Du nach vier Jahren: Liebe Bank, ich will den Kredit komplett ablösen. Dann kommt zu dem Restbetrag anstatt weiterer Zinsen (In der Rückzahlung für die nächsten angenommenen 26 Jahre wären ja auch Zinsen enthalten) halt die Vorfälligkeitsentschädigung von x (i. d. F. 15.000 Euro).

Ich kann mir das schon vorstellen. Das würde ja noch nicht einmal den Zinsen für zwei Jahre entsprechen.

Sinnvoll ist es auf jeden Fall das von einem Experten prüfen zu lassen bzw. in den AGB´s nachzulesen (die Du anerkannt hast).
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Das hängt von der Zinsdifferenz ab. Rechne den damaligen Zinssatz und vergleiche ihn mit dem jetzigen und rechne die Differenz auf die Restlaufzeit von 6 Jahren. Da kann schon so eine Summe zusammenkommen. Lasse dir
aber auf alle Fälle die jeweils angenommenen Zinssätze mitteilen. Wenn du nur grob überschlägst bei 1.5 Prozent Zinsdifferenz kommen auf 6 Jahre schon
knapp 19.000,- Euro zusammen. Tatsächlich ist das dann etwas niedriger weil die Tilgung der ersten 4 Jahre nicht berücksichtigt ist.
Aber prinzipiell kommt da schon ordentlich was zusammen.
Entscheidend ist  die Differenz des Zinssatzes deines Vertrages, zu
den jetzigen Marktkonditionen.
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gatinho schrieb:
Das hängt von der Zinsdifferenz ab. Rechne den damaligen Zinssatz und vergleiche ihn mit dem jetzigen und rechne die Differenz auf die Restlaufzeit von 6 Jahren. Da kann schon so eine Summe zusammenkommen. Lasse dir
aber auf alle Fälle die jeweils angenommenen Zinssätze mitteilen. Wenn du nur grob überschlägst bei 1.5 Prozent Zinsdifferenz kommen auf 6 Jahre schon
knapp 19.000,- Euro zusammen. Tatsächlich ist das dann etwas niedriger weil die Tilgung der ersten 4 Jahre nicht berücksichtigt ist.
Aber prinzipiell kommt da schon ordentlich was zusammen.
Entscheidend ist  die Differenz des Zinssatzes deines Vertrages, zu
den jetzigen Marktkonditionen.

Das stimmt.
Alternativ könntest Du natürlich versuchen, den Kredit mitzuverkaufen, da muss natürlich die Bank auch mitspielen, aber letztendlich kommt sie damit ja besser weg als mit der Entschädigung.
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hm ich kann den Käufer fragen, meine Bank wäre einverstanden.

Aber ist es nicht so, das es ja 2 Möglichkeiten gibt:

1) Zins ist JETZT höher als damals = keinen logischen Grund für eine Vorfällighkeitsentschädigung

2) Zins ist jetzt NIEDRIGER als damals = kein logischer Grund für meinen Käufer, mein Darlehen zu übernehmen

naja so seh ich das .... oder denk ich falsch ? bin nicht der Profi ...

ciao
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Ich weiß nicht zu welchem Zinssatz du abgeschlossen hast. Da in 2005
die Zinsen  für 10 J  Darlehen von ca 4.6 % auf unter  3.5 % gefallen
sind wären beide Varianten möglich die du skizziert hast.
Derzeit sind 5 Jährige (so in etwa deine Restlaufzeit) bei  3.4 %.
Also ist der Zins jetzt vermutlich niedriger. Da du 10 Jahre Laufzeit
fest vereinbart hast, will die Bank die Differenz zwischen deinem Zinssatz
und dem jetzigen Satz für Zinsanlagen  für die Restlaufzeit                  (deutlich unter 3.4%) von dir ausgeglichen bekommen.
Für den Käufer besteht natürlich keine Veranlassung die höhere Finanzierung zu übernehmen. Allerdings ,wenn er sich verhandlungsbereit zeigt,
kannst du mit ihm eventuell eine bessere Verrechnung der Zinssätze
erreichen , als mit deiner Bank.
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Ja, das meinte ich.
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jazon123 schrieb:
Hallo,

kurze Frage. Ich habe ein Haus 2005 gekauft, das ich nun verkaufen muss. Das Darlehen war ohne Sondertilgung auf 10 Jahre festgeschrieben.

Nun weiss ich auch, das es eine vorfälligkeitsentschädigung gibt, und mein Bankmensch erzählt mir da gerade etwas von 15000 euro ..... das Darlehen beläuft sich auf 210000

kann das sein ? solche höhen? es ist doch nicht wirklich so, das der derzeitige Zinssatz so extrem NIEDRIGER ist als damals, denn nur dann macht sowas ja sinn für die Bank...

kann mir ja jemand helfen ?

danke

chris


Wenn du noch die anfängliche Tilgungsrate und den festen Zinssatz angibst, kann man das ganz schnell überprüfen.

Beispiel :
Darlehen über 210 T€ bei 2% Anfangstilgung und einem Zinssatz i.H.v. 4,7 % ergibt nach vier Jahren eine Restschuld von ca. 191.500 Euro.

Wenn man diese Summe auf sechs Restlaufjahre mit der Zinsdifferenz  von 1,3 % ( Altzinssatz MINUS aktueller Festzinssatz für sechs Jahre; also etwa 3,4 % ) verzinst, kommt man auf einen Zinsverlust der Bank i.H.v. ca. 15.000 Euro.

Rechnung könnte also hinkommen.

Tatsächlich wird für die genaue Berechnung eine andere Formel benutzt, obige Rechnung ist nur eine Orientierung.  
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ich kann aber doch theoretisch (oder hab ich da nen falschen Gedanken ??) ne art "Mietkauf" mit dem neuen KÄufer vereinbaren .... oder  ? Also die zahlen mir Miete und das wird dann in 6 Jahren auf den Kaufpreis angerechnet .... hmm ?

oder hab ich was übersehen ? Naja der Käufer hat dann ein Zinsrisiko .... wird er wohl nicht machen ....
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Gude Äpplerfraktion  

Soweit ich informiert bin, fällt bei einem vorzeitigen Verkauf des Hauses keine Vorfälligkeitsentschädigung an  

Schau mal hier nach: klick

Viel Spaß, dem "Bankmensch" würde ich mal gepflegt in den Allerwertesten treten    

Grüße nach Weitersburg aus Holler
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Block_37H schrieb:
Gude Äpplerfraktion  

Soweit ich informiert bin, fällt bei einem vorzeitigen Verkauf des Hauses keine Vorfälligkeitsentschädigung an  

Schau mal hier nach: klick

Viel Spaß, dem "Bankmensch" würde ich mal gepflegt in den Allerwertesten treten    

Grüße nach Weitersburg aus Holler


Schließe mich meinem Vorredner an,  wenn du dein Haus verkaufst kannst du den Kredit auch entsprechend kündigen. Denn das Haus ist ja dann nicht mehr dein.
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FLX schrieb:
Block_37H schrieb:
Gude Äpplerfraktion  

Soweit ich informiert bin, fällt bei einem vorzeitigen Verkauf des Hauses keine Vorfälligkeitsentschädigung an  

Schau mal hier nach: klick

Viel Spaß, dem "Bankmensch" würde ich mal gepflegt in den Allerwertesten treten    

Grüße nach Weitersburg aus Holler


Schließe mich meinem Vorredner an,  wenn du dein Haus verkaufst kannst du den Kredit auch entsprechend kündigen. Denn das Haus ist ja dann nicht mehr dein.


Musst aber trotzdem noch einen Ausgleich zahlen, der darf nur nicht unangemessen hoch sein.
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FLX schrieb:
Block_37H schrieb:
Gude Äpplerfraktion  

Soweit ich informiert bin, fällt bei einem vorzeitigen Verkauf des Hauses keine Vorfälligkeitsentschädigung an  

Schau mal hier nach: klick

Viel Spaß, dem "Bankmensch" würde ich mal gepflegt in den Allerwertesten treten    

Grüße nach Weitersburg aus Holler


Schließe mich meinem Vorredner an,  wenn du dein Haus verkaufst kannst du den Kredit auch entsprechend kündigen. Denn das Haus ist ja dann nicht mehr dein.


So ist es. Es gab vor ein paar Jahren mal ein Urteil dazu. Wenn das Haus verkauft wird, darf die Bank keine VfE mehr in Rechnung stellen. Und das ist Fakt!
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sorry, aber in dem verlinkten Artikel steht darüber aber nix ... also zumindest nicht, dass das verboten wäre, im Gegenteil .... genau da steht darin .... sie müssen es mir natürlich richtig und korrekt berechnen, aber verboten ist es leider wohl nicht ...
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Matzel schrieb:
FLX schrieb:
Block_37H schrieb:
Gude Äpplerfraktion  

Soweit ich informiert bin, fällt bei einem vorzeitigen Verkauf des Hauses keine Vorfälligkeitsentschädigung an  

Schau mal hier nach: klick

Viel Spaß, dem "Bankmensch" würde ich mal gepflegt in den Allerwertesten treten    

Grüße nach Weitersburg aus Holler


Schließe mich meinem Vorredner an,  wenn du dein Haus verkaufst kannst du den Kredit auch entsprechend kündigen. Denn das Haus ist ja dann nicht mehr dein.


So ist es. Es gab vor ein paar Jahren mal ein Urteil dazu. Wenn das Haus verkauft wird, darf die Bank keine VfE mehr in Rechnung stellen. Und das ist Fakt!


Das ist nicht Fakt sondern kompletter Blödsinn. Der Verkauf des Hauses fällt ganz allein in den Willensbereich des Kreditnehmers und begründet kein Kündigungsrecht und schon gar keins, bei dem die Bank die Zeche bezahlt.

Das steht auch haargenau so in dem Urteil das in dem verlinkten Artikel genannt wird.

@FLX
Es wird genau umgekehrt ein Schuh draus. Bevor Dir jemand das Haus bezahlt, muss die Bank aus dem Grundbuch, und die stimmt erst zu, wenn Du die VFE gezahlt hast.
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bei 4,4% auf 210 mille zahlst du die nächsten 6 jahre oder 72 monate noch € 50886,60 zinsen.

für fünf jahre festlegung ist der zins derzeit sagen wir mal 4 % also sagen wir mal 4,1% für 6 jahre, theoretisch übern daumen. in den 6 jahren zahlt man auf deine restschuld von € 200833,75 circa € 47819,78 zinsen.

differenz rund € 3000.

um auf € 15000 zu kommen, müsste er mit einem zins von 3,07 % rangehen.

keine ahnung wie die rechnen, mir erscheint das auch zu hoch.
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die sind echt geil, hab nochmal mit denen telefoniert, nun wollen die für die vorab Berechnung 50.- Euro pro Konto haben ..... die Tatsache das ich zwei Darlehensverträge mit den selben Konditionen abgeschlossen habe, ist denen auch egal (war ein Wunsch von der Bank, nicht meiner ....) .... den Verlauf der Unterhaltung könnt ihr euch in etwa vorstellen, da sind meinerseits Worte gefallen wie "keinen Cent" und "service" und "nicht ganz .... egal" und so weiter .... also das werd ich auf Heller und Pfennig ausseinandernehmen, was sie mir berechnen .... und da hat die Tante noch alles auf die KfW geschoben (darauf laufen ca. 30 Teur), die berechenn wohl nicht im Vorfeld ..... naja aber die 180 bei der Spark .... äh ich meine bei meiner nicht zu nennenden Hausbank, die berechnen die nur wenn sie 100 Euro insgesamt dafür bekommen ..... danke für den Sevice und tschüss ...
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das problem ist die sitzen am längeren hebel. die gehen nicht aus dem grundbuch bevor du nicht zahlst was die verlangen. du kannst sie hinterher verklagen oder gleich jetzt vom anwalt schreiben lassen. dein gemecker lässt die jedenfalls erstmal kalt denn du zahlst ja jeden monat deine zinsen.
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naja aber sie werden es mir auch ausrechnen müssen, ich habe dazu einen rechner gefunden bei finanztest, da bin ich am ende mal eben bei 8000 euro rausgekommen .... nicht toll, aber wenigstens keine 15 Teur
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Sirius schrieb:
Matzel schrieb:

So ist es. Es gab vor ein paar Jahren mal ein Urteil dazu. Wenn das Haus verkauft wird, darf die Bank keine VfE mehr in Rechnung stellen. Und das ist Fakt!


Das ist nicht Fakt sondern kompletter Blödsinn. Der Verkauf des Hauses fällt ganz allein in den Willensbereich des Kreditnehmers und begründet kein Kündigungsrecht und schon gar keins, bei dem die Bank die Zeche bezahlt.

Das steht auch haargenau so in dem Urteil das in dem verlinkten Artikel genannt wird.


Der Verkauf des Hauses kann anscheinend sehr wohl zur Ablösung des Darlehens berechtigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt trotzdem an. Grundsätzlich muss eine Bank einem vorzeitigen Ablösungswunsch nicht zustimmen (Verträge sind einzuhalten), allerdings gibt es auch Ausnahmen und der Hausverkauf scheint davon betroffen. So entnehme ich das dem Artikel von "Mr. Vorfälligkeit" (auf Artikel von ihm wird auch im Paland verwiesen) zu dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung von ihm.

Wichtig ist auch, dass die von der Bank gemachten Angaben keine endgültigen sind, da es auf die Wiederanlage-/Wiederausleihezinssätze am Rückzahlungstag ankommt (bis dahin zahlt man schließlich auch die Zinsen). Und daher darauf achten, dass die Bank nicht die Entschädigung parallel mit Zinsen einkassiert.


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