Beim Kauf eines Hauses wurde Gutachter eingeschaltet. Ausgemacht waren 80,-€/Std. plus Fahrtgeld von 40,-€. Alles inkl. Mwst. Die Angelegenheit dauerte 3 Std. Folglich müssten doch 280,-€ entrichtet werden
Gutachter rechnet aber 360,-€ ab mit der Begründung es habe noch 2 Telefonate von je 30 Minuten gegeben. Weder auf der HP steht etwas von bezahlen von Telefoninfos noch war ausgemacht das Telefonate als Leistung angerechnet werden.
Und Rechnung wurde als PDF-Datei verschickt. Auftraggeber weigert sich zu zahlen und besteht auf eine ordentliche schriftliche Rechnung per Post.
Wie sieht die Rechtslage bei beiden Sachverhalten aus?
Das sollte doch jedem klar sein, dass so Leute wie Gutachter und das von Sirius aufgezählte Verbrecherpack alles berechnet. Da hast Du schon 50 € am *****, wenn der nur "guten Tag" sagt.
Naja sagen wir's mal so. Ich hätte zumindest vorher mal abgeklärt, ob eine Rechnung als PDF für den Auftraggeber i.O. ist. Der Großteil meiner Rechnungen gehen auch als PDF raus, das ist dann aber halt auch so abgesprochen und für den Rechnungsempfänger kein Problem.
Grundsätzlich ist eine Rechnung als PDF-file kein Problem, da man das Format nachträglich nicht mehr editieren kann.
Ich mag's eigentlich auch nicht, wenn nicht von vornherein klar ist, was auf der Rechnung erscheint, auch wenn man sich denken kann, dass 2 30Minuten-Telefonate mit einem Gutachter ihren Weg auf die Abrechnung finden werden, auch wenn davon erst mal nix zu lesen ist.
Basaltkopp schrieb: Das sollte doch jedem klar sein, dass so Leute wie Gutachter und das von Sirius aufgezählte Verbrecherpack alles berechnet. Da hast Du schon 50 € am *****, wenn der nur "guten Tag" sagt.
Im §14 UStG steht (gilt aber IMHO nur, falls die Rechnung nicht an dich privat gestellt wurde):
(3) Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch
1. eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder 2. elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABl. EG Nr. L 338 S. 98), wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten, und zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung auf Papier oder unter den Voraussetzungen der Nummer 1 auf elektronischem Weg übermittelt wird.
Ich mag's eigentlich auch nicht, wenn nicht von vornherein klar ist, was auf der Rechnung erscheint, auch wenn man sich denken kann, dass 2 30Minuten-Telefonate mit einem Gutachter ihren Weg auf die Abrechnung finden werden, auch wenn davon erst mal nix zu lesen ist.
Hinweis: Es geht hier ausnahmsweise einmal nicht um mich, aber deswegen nicht minder interessant für mich da ich viel mit "Gutachter" ect. zu tun habe und mir noch kein Fall untergekommen ist wo telefonische Nachfrage in Rechnung gestellt wurde. Mir liegen im konkreten Fall sämtliche Unterlagen vor u.a. was genau ausgemacht wurde und da steht nichts von "Telefonbezahlung"...ok Unwissenheit schützt nicht vor...würde mich aber trotzdem interessieren wie die Rechtslage jetzt genau aussieht
Brady schrieb: Zahlt halt nicht alles die Krankenkasse....
Ich habe den Sachverhalt mal der KK telefonisch mitgeteilt, der Sachberbeiter war aber ziemlich überfordert und hat mich daher gebeten doch alles nochmals schriftlich einzureichen.
Brady schrieb: Zahlt halt nicht alles die Krankenkasse....
Ich habe den Sachverhalt mal der KK telefonisch mitgeteilt, der Sachberbeiter war aber ziemlich überfordert und hat mich daher gebeten doch alles nochmals schriftlich einzureichen.
Beim Kauf eines Hauses wurde Gutachter eingeschaltet. Ausgemacht waren 80,-€/Std. plus Fahrtgeld von 40,-€. Alles inkl. Mwst. Die Angelegenheit dauerte 3 Std. Folglich müssten doch 280,-€ entrichtet werden
Folglich ... nach deiner Auffassung! Ein ordentlicher Bau-Ing. verkauft sich nicht zu solch einem miesen Lohn.
Gutachter rechnet aber 360,-€ ab mit der Begründung es habe noch 2 Telefonate von je 30 Minuten gegeben. Weder auf der HP steht etwas von bezahlen von Telefoninfos noch war ausgemacht das Telefonate als Leistung angerechnet werden.
360,-€ insgesamt ist ein Witz. Normalerweise liegt ein prof. Gutachten nicht unter 500,- eher bei 700-800.-€, auch nicht wenn es um Pille-Palle geht. Außer es geht um einen Haus/Rohbau das nicht fertig gestellt ist und einige Gewerke weg fallen. Die Kosten für Recherche, Telefon usw. ganz einfach um die momentanen marktüblichen Preise des Objekts am Ort einzuholen, erfordern Zeit und die will keiner wirklich sehen oder wahrhaben. Unwissende behaupten "Hat er sowieso im Kopf oder im Laptop". Es ist aber nun mal so.
Und Rechnung wurde als PDF-Datei verschickt. Auftraggeber weigert sich zu zahlen und besteht auf eine ordentliche schriftliche Rechnung per Post.
Eine Rechnung per PDF zu zustellen, ist nicht unüblich. Natürlich kann der Kunde auf eine Rechnung per Post bestehen. Das würde auch ich bei einem so "schwierigen Kunden", sogar per Einschreiben wählen!
Wie sieht die Rechtslage bei beiden Sachverhalten aus?
Bin kein Rechtsberater und kann dir hierzu keine Informationen geben.
Wenn dies kein Fake ist, kann ich nur sagen ... "Herr, schmeiß Hirn vom Himmel". Solche "Patienten" braucht kein Mensch.
Beim Kauf eines Hauses wurde Gutachter eingeschaltet. Ausgemacht waren 80,-€/Std. plus Fahrtgeld von 40,-€. Alles inkl. Mwst. Die Angelegenheit dauerte 3 Std. Folglich müssten doch 280,-€ entrichtet werden
Gutachter rechnet aber 360,-€ ab mit der Begründung es habe noch 2 Telefonate von je 30 Minuten gegeben. Weder auf der HP steht etwas von bezahlen von Telefoninfos noch war ausgemacht das Telefonate als Leistung angerechnet werden.
Und Rechnung wurde als PDF-Datei verschickt. Auftraggeber weigert sich zu zahlen und besteht auf eine ordentliche schriftliche Rechnung per Post.
Wie sieht die Rechtslage bei beiden Sachverhalten aus?
Zahlst Du Deinen Arzt, StB oder Rechtsanwalt auch nur für Arbeiten die er bei Dir zu Hause durchführt?
Inwiefern ist eine Rechnung per pdf, die man sich ausdrucken kann oder halt auch nicht, nach eigenem Gusto, nicht "ordentlich"?
Was ist an einer PDF-Rechnung unordentlich?
http://www.stb-mundorf.de/ustg/14.htm
Falls in den AGB steht dass er die Rg. elektronisch schicken kann ist Abs. 1 Satz 2 ausgeschaltet.
Der Großteil meiner Rechnungen gehen auch als PDF raus, das ist dann aber halt auch so abgesprochen und für den Rechnungsempfänger kein Problem.
Grundsätzlich ist eine Rechnung als PDF-file kein Problem, da man das Format nachträglich nicht mehr editieren kann.
Ich mag's eigentlich auch nicht, wenn nicht von vornherein klar ist, was auf der Rechnung erscheint, auch wenn man sich denken kann, dass 2 30Minuten-Telefonate mit einem Gutachter ihren Weg auf die Abrechnung finden werden, auch wenn davon erst mal nix zu lesen ist.
Guten Tag
Wo bleibt mein Geld, Basalti!
(3) Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch
1. eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder
2. elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABl. EG Nr. L 338 S. 98), wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten, und zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung auf Papier oder unter den Voraussetzungen der Nummer 1 auf elektronischem Weg übermittelt wird.
Mir liegen im konkreten Fall sämtliche Unterlagen vor u.a. was genau ausgemacht wurde und da steht nichts von "Telefonbezahlung"...ok Unwissenheit schützt nicht vor...würde mich aber trotzdem interessieren wie die Rechtslage jetzt genau aussieht
Wenn dies kein Fake ist, kann ich nur sagen ... "Herr, schmeiß Hirn vom Himmel".
Solche "Patienten" braucht kein Mensch.
Thread kann geschlossen werden, es ist alles geklärt