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1&1 Hardware-Rücksendung. Rechtsgrundlage?

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Hallo allerseits,

ich bin demnächst im Ausland und habe deswegen meinen Vertrag (24 Monate Mindestvertragslaufzeit) 3 Monate vor Ablauf außerordentlich gekündigt. Dafür habe ich eine Gebühr von 69,99 entrichtet, de facto also habe ich nur 20 EUro weiger gezahlt, als wenn ich meinen Vertrag ausgesessen hätte.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass 1&1 die Rücksendung der Surf & Phone Box zurückfordert, und ansonsten den vollen Neupreis von meinen Konto einziehen will.
Es geht hier nicht nur, wenn auch vor allem ums Prinzip. Natürlich habe ich die Box noch (allerdings nicht das volle Zubehör) allerdings ist die wohl eingepackt in einen Umzugskarton in meiner Studienstadt, wo zur Zeit niemand dran kommt.
Das finde ich gelinde gesagt eine Unverschämtheit nach 21 Monaten und kann dafür auch keine rechtliche Grundlage in meinem Vertrag oder den AGB's erkennen. Der 1&1-Service gibt sich bedeckt und kann keine Aussage darüber machen, da die zuständige Abteilung angeblich nicht am Service hängt.
Ich habe jetzt im Netz folgendes gefunden:

http://www.teltarif.de/arch/2006/kw14/s21199.html

Das liest sich zwar für mich ziemlich eindeutig, aber ich bin bei Rechtsfragen echt unbewandert. Kann es 1 & 1 theoretisch drauf ankommen lassen? Einen Anwalt kann ich mir auf keinen Fall leisten, ich bin Student.
Hat irgendjemand von euch zufällig Erfahrung oder kann mir sagen, wie ich am besten vorgehen soll?

Vielen Dank
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ich hatte dieses problem auch !!!

und zwar:
man kann am anfang des vertrags auswählen ob man den router leihen will oder kaufen

schau ma in deinem vertrag nach b da was drin steht ,bei mir stand es drin
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haibacher schrieb:
ich hatte dieses problem auch !!!

und zwar:
man kann am anfang des vertrags auswählen ob man den router leihen will oder kaufen

schau ma in deinem vertrag nach b da was drin steht ,bei mir stand es drin


Steht nichs von drin bei mir. Danke für den Hinweis. Habe den Router für 0 Euro gekauft.
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Thriceguy schrieb:
haibacher schrieb:
ich hatte dieses problem auch !!!

und zwar:
man kann am anfang des vertrags auswählen ob man den router leihen will oder kaufen

schau ma in deinem vertrag nach b da was drin steht ,bei mir stand es drin


Steht nichs von drin bei mir. Danke für den Hinweis. Habe den Router für 0 Euro gekauft.


dann schau auch noch na ob da i-wo steht ..der router is eigentum von der 1&1 internet AG denn dann kann es auch sein dass die des recht ham den router wieder haben zu wollen
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haibacher schrieb:
Thriceguy schrieb:
haibacher schrieb:
ich hatte dieses problem auch !!!

und zwar:
man kann am anfang des vertrags auswählen ob man den router leihen will oder kaufen

schau ma in deinem vertrag nach b da was drin steht ,bei mir stand es drin


Steht nichs von drin bei mir. Danke für den Hinweis. Habe den Router für 0 Euro gekauft.


dann schau auch noch na ob da i-wo steht ..der router is eigentum von der 1&1 internet AG denn dann kann es auch sein dass die des recht ham den router wieder haben zu wollen


Wie gesagt, ich habe den Router erworben. Deren Begründung ist meine vorzeitige Vertragsauflösung. Dazu hat ein Gericht ja aber bereits Stellung genommen...
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wenn du dein vertrag fristgerecht!!! kündigst dann können die eig gar nix wollen!!!
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haibacher schrieb:
wenn du dein vertrag fristgerecht!!! kündigst dann können die eig gar nix wollen!!!


Wie oben beschrieben, ich habe vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gegen Zahlung einer Gebühr gekündigt...
Hat irgendeiner, der sich mit Rechtssachen auskennt noch einen Tipp?
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Einfach mal genau die AGB´s lesen...

1&1 Agb´s schrieb:
B. Besondere Bedingungen
I. Internet-Dienstleistungen (Internet-Zugang und -Anschluss)
1. Leistungsgegenstand, Vertragspflichten
1.9.
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.


Rechtlich gesehen siehts also schlecht aus, da dein Vertrag ja eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten hatte und du den Router für Null Euro (also subventioniert von 1&1) bekommen hast.
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Was ich versuchen würde ist bei 1&1 im Kundenservice anzurufen, ihnen den Sachverhalt zu schildern und auf Kulanz zu hoffen. Ruhig mehrere male bei verschiedenen Mitarbeitern falls es nicht direkt klappt. Und drück dabei ruhig auf die Tränendrüse von wegen armer Student und so  
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Doomsday schrieb:
Einfach mal genau die AGB´s lesen...

1&1 Agb´s schrieb:
B. Besondere Bedingungen
I. Internet-Dienstleistungen (Internet-Zugang und -Anschluss)
1. Leistungsgegenstand, Vertragspflichten
1.9.
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.


Rechtlich gesehen siehts also schlecht aus, da dein Vertrag ja eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten hatte und du den Router für Null Euro (also subventioniert von 1&1) bekommen hast.
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Was ich versuchen würde ist bei 1&1 im Kundenservice anzurufen, ihnen den Sachverhalt zu schildern und auf Kulanz zu hoffen. Ruhig mehrere male bei verschiedenen Mitarbeitern falls es nicht direkt klappt. Und drück dabei ruhig auf die Tränendrüse von wegen armer Student und so    


Ok, danke. Das hatte ich tatsächlich überlesen. Aber wie kommt es dann zum verlinkten Urteil?
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Thriceguy schrieb:
Doomsday schrieb:
Einfach mal genau die AGB´s lesen...

1&1 Agb´s schrieb:
B. Besondere Bedingungen
I. Internet-Dienstleistungen (Internet-Zugang und -Anschluss)
1. Leistungsgegenstand, Vertragspflichten
1.9.
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.


Rechtlich gesehen siehts also schlecht aus, da dein Vertrag ja eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten hatte und du den Router für Null Euro (also subventioniert von 1&1) bekommen hast.
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Was ich versuchen würde ist bei 1&1 im Kundenservice anzurufen, ihnen den Sachverhalt zu schildern und auf Kulanz zu hoffen. Ruhig mehrere male bei verschiedenen Mitarbeitern falls es nicht direkt klappt. Und drück dabei ruhig auf die Tränendrüse von wegen armer Student und so    


Ok, danke. Das hatte ich tatsächlich überlesen. Aber wie kommt es dann zum verlinkten Urteil?


Steht ebenfalls im Text zum Urteil    
Der Beschluss des Gerichts stellt kein grundlegendes Urteil dar, weil 1&1 die Sache nicht beweisen konnte. Möglich das die oben genannte Klausel damals tatsächlich nicht in den AGB´s enthalten war. Außerdem stellt 1&1 auf ihre Kulanz dem Kunden gegenüber ab und lässt damit ihren Rückforderungsanspruch ex tunc wegfallen.
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Doomsday schrieb:
Thriceguy schrieb:
Doomsday schrieb:
Einfach mal genau die AGB´s lesen...

1&1 Agb´s schrieb:
B. Besondere Bedingungen
I. Internet-Dienstleistungen (Internet-Zugang und -Anschluss)
1. Leistungsgegenstand, Vertragspflichten
1.9.
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.


Rechtlich gesehen siehts also schlecht aus, da dein Vertrag ja eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten hatte und du den Router für Null Euro (also subventioniert von 1&1) bekommen hast.
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Was ich versuchen würde ist bei 1&1 im Kundenservice anzurufen, ihnen den Sachverhalt zu schildern und auf Kulanz zu hoffen. Ruhig mehrere male bei verschiedenen Mitarbeitern falls es nicht direkt klappt. Und drück dabei ruhig auf die Tränendrüse von wegen armer Student und so    


Ok, danke. Das hatte ich tatsächlich überlesen. Aber wie kommt es dann zum verlinkten Urteil?


Steht ebenfalls im Text zum Urteil    
Der Beschluss des Gerichts stellt kein grundlegendes Urteil dar, weil 1&1 die Sache nicht beweisen konnte. Möglich das die oben genannte Klausel damals tatsächlich nicht in den AGB´s enthalten war. Außerdem stellt 1&1 auf ihre Kulanz dem Kunden gegenüber ab und lässt damit ihren Rückforderungsanspruch ex tunc wegfallen.  


Erstmal vielen Dank für deine Antworten.
Ok, aber dafür könne es ja auch den Grund geben, dass 1 & 1 einem grundlegendem Urteil aus dem Weg gehen wollte. Die Wenigsten werden so weit gehen, und wenn nur die Häflte zahlt oder zurücksendet, ist das ein großer Gewinn.
Außerdem habe ich vor mich darauf zu beziehen, dass ich von 1 & 1 fehlerhaft beraten wurde. Ich habe ja auf deren Empfehlung hin vorzeitig gekündigt. In dem Angebot wurden derlei Forderungen weder angeküdingt noch geltend gemacht.
Bankangestellte wurden doch auch erst vor kurzem für falsche Beratung zur Rechenschaft gezogen, oder ist das was gänzlich anderes?

Siehst du keinerlei Chance?
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Thriceguy schrieb:
Doomsday schrieb:
Thriceguy schrieb:
Doomsday schrieb:
Einfach mal genau die AGB´s lesen...

1&1 Agb´s schrieb:
B. Besondere Bedingungen
I


 



 



Siehst du keinerlei Chance?


Also, außer durch die Tränendrüsen-Tour
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Thriceguy schrieb:
Erstmal vielen Dank für deine Antworten.
Ok, aber dafür könne es ja auch den Grund geben, dass 1 & 1 einem grundlegendem Urteil aus dem Weg gehen wollte. Die Wenigsten werden so weit gehen, und wenn nur die Häflte zahlt oder zurücksendet, ist das ein großer Gewinn.


Natürlich, genau aus diesem Grund haben sie es ja auch gemacht.

Thriceguy schrieb:
Außerdem habe ich vor mich darauf zu beziehen, dass ich von 1 & 1 fehlerhaft beraten wurde. Ich habe ja auf deren Empfehlung hin vorzeitig gekündigt. In dem Angebot wurden derlei Forderungen weder angeküdingt noch geltend gemacht.


Vorsicht, es handelt sich dabei nur um eine unverbindliche Empfehlung. Ob du sie annimmst, bleibt letztendlich dir überlassen. Anders wäre der Fall, wenn du zum Vertragsbruch gezwungen worden wärst. Da dir die AGB´s bekannt waren oder zumindest bekannt sein mussten, da du jederzeit in diese Einsichtsrecht, -möglichkeit und letztendlich auch -pflicht hast, haben sie für den Vertragsschluss eine bindende Wirkung. Die einzelnen Klauseln müssen dazu gerade nicht extra am Telefon zur Sprache gebracht werden.

Thriceguy schrieb:
Bankangestellte wurden doch auch erst vor kurzem für falsche Beratung zur Rechenschaft gezogen, oder ist das was gänzlich anderes?


Ja, denn in diesen Fällen habe die Anleger keine Kaufverträge mit den Bankangestellten oder der Bank abgeschlossen, wie in deinem Fall. Sie haben im guten Glauben an die Richtigkeit der Empfehlung der Bank gehandelt. Dabei muss aber der Anleger beweisen, dass aufgrund dieser falschen Empfehlungen der Bank ihm ein hoher Verlust entstanden oder ein hoher Gewinn entgangen ist, was aber relativ schwierig zu gestalten sein sollte, denn wie bereits gesagt, handelt es sich bei Empfehlungen um Ratschläge die keine rechtliche Verpflichtungs-oder Bindungskraft besitzen. Ob der Kunde sie annimmt, bleibt bis zuletzt ihm überlassen. Falls es in die Hose geht, ists halt n typischer Fall von Pech gehabt!

Thriceguy schrieb:
Siehst du keinerlei Chance?


Leider sieht es in der Tat schlecht aus. Problem ist halt, dass es in den AGB´s steht. Mit deiner Vertragsunterzeichnung hast du denen konkludent mit zugestimmt.[/quote]
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Doomsday schrieb:


Leider sieht es in der Tat schlecht aus. Problem ist halt, dass es in den AGB´s steht. Mit deiner Vertragsunterzeichnung hast du denen konkludent mit zugestimmt.



Okay, schade. Ich danke dir in jedem Fall für deine Mühe!
In den AGB's steht ja aber nicht, dass ich sonst den vollen unsebventionierten Betrag zahlen muss. Irgendwie widerspricht das meinem (zugegebenermaßen blauäugigen) Rechtsverständnis, dass ich nach 21 Monaten Abzahlung - wenn man es so will - den vollen Preis und nicht nur die Differenz zahlen muss. Ich suche auch mal nach den AGB von 2004. Vielleicht finden die sich ja irgendwo im Netz. Falls ein entsprechender Passus da auch bereits enthalten war...ich will die Hoffnung noch nicht aufgeben.
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Thriceguy schrieb:
Doomsday schrieb:


Leider sieht es in der Tat schlecht aus. Problem ist halt, dass es in den AGB´s steht. Mit deiner Vertragsunterzeichnung hast du denen konkludent mit zugestimmt.



Okay, schade. Ich danke dir in jedem Fall für deine Mühe!
In den AGB's steht ja aber nicht, dass ich sonst den vollen unsebventionierten Betrag zahlen muss. Irgendwie widerspricht das meinem (zugegebenermaßen blauäugigen) Rechtsverständnis, dass ich nach 21 Monaten Abzahlung - wenn man es so will - den vollen Preis und nicht nur die Differenz zahlen muss.


hab noch was gefunden in den AGB´s:

"Bitte beachten Sie die Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung und/oder evtl. gelieferte Hardware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Sollten Sie z.B. die Verpackung beim Öffnen beschädigen oder durch Anschließen der Geräte die Hardware in Gebrauch nehmen, müssen Sie die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung ersetzen."

Da steht also tatsächlich nicht wieviel genau du Zahlen musst. Nur das du für die Verschlechterung durch die Inbetriebnahme aufkommen mußt. Hilft nur anrufen und nachfragen wie das genau gemeint ist.

Sorry, aber letztendlich währst du wesentlich besser gefahren, wenn du den Vertrag hättest einfach auslaufen lassen, denn in diesem Fall wäre der router  in dein Eigentum übergegangen, so hast du jetzt unnötigen Stress und zusätzlich hohe Kosten.

nfu und probiers mit der Kulanzlösung!

ps: Recht haben und Recht bekommen sind (leider) zwei paar Schuh!  
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Interessant. Die lassen einen also raus, wenn man eine bestimmte Gebühr bezahlt ? Wie hast Du das hinbekommen ?
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Also ich hoffe das ich aus meinem Vertrag rauskomme. Wurde zwar erst kürzlich verlängert (habe es verpennt), aber habe telefonisch erfahren das sie mich aus dem Vertrag lassen wenn ich Nachweise das ich umziehe, Untermieter bin und mein Hauptmieter (in dem Fall meine Freundin) einen bereits bestehenden Vertrag mit einem anderen Anbieter hat. Hoffe das geht alles ohne Probleme, da ich mir 1&1 nicht noch weitere 2 Jahre antun. Den Router können sie zurück haben, da ich eh nen neuen über die Telekom bekomme.  :neutral-face
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Leute, Leute. Die Telekom scheint auch nicht besser zu sein. Ich wollte nächstes Jahr wechseln wegen VDSL. Angeblich war es laut dem netten Herren beim mir verfügbar. Der VDSL-Verteiler steht auch gerade mal 70m von meiner Wohnung entfernt. Ich also Auftrag unterschrieben und jetzt kommt's - heute kam die Auftragsbestätigung mit einer DSL-Leitung von bis zu 16.000kbit/s. Ein netter Telefonanruf brachte dann zu Tage, dass ich gar kein VDSL empfangen könnte.

Aber Hauptsache mal was einem andrehen. Die Stornierung geht gleich morgen per Einschreiben/Rückschein raus. Ich finde das eine bodenlose Frechheit von der Telekom.

Da ist mir der Mafialaden 1&1 mittlerweile tausendmal lieber...  
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Die Telekom ist echt klasse. VDSL bestellt und jetzt bekomme ich eine Auftragsbestätigung über DSL 3072  

Kann ich den Auftrag auch per Mail stornieren ? Oder muss ich da unbedingt ein Schreiben hinschicken ?


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