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Wieder mal eine Rechtsfrage an die Allgemeinheit

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Gude


Im laufe der Zeit musste ich in unserer Fa minusstunden machen, weil keine Arbeit da war. Das heißt ich musste[b]heimgehen.

jetzt wurde ich gekündigt und er will mir die stunden vom geahlt abbrechen.

das sind 55Std und somit gut ein viertel eines gehaltes.

Darf er das denn? ich meine ich wollt ja arbeiten

dankle im Vorrausb]
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Zur eigentlichen Frage kann ich Dir nichts sagen, aber ich würde im ersten Schritt erstmal prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtens war.
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danke

aber ich glaub ich hab da was rausgefunden

§ 615
Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.


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