FelixGnadenlos schrieb: Was manch einer hier für einen Scheißdreck schreibt. Es gibt kein Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz, Holland oder Belgien.
Wer hier behauptet, dass er in Deutschland wg. zwei kleiner Vergehen in Belgien den Lappen abgegeben hat der lügt einfach. In Belgien wird in der Regel von hinten geblitzt, weil das in B das einzig amtliche Kennzeichen sitzt. Also wie soll das mit der Fahreridentifikation funktionieren.
Entweder Du zahlst Deinen Schweizer Knollen oder die haben Dich im PC und wenn sie dich erwischen nageln sie dich fest bis du zahlst. Alternative: Auto ummelden.
Mit Österreich z. B. gibts so ein Rechtshilfeabkommen, d. h. die Ösis können in Deutschland nachfordern.
Gute Seite für solche Thematik ist immer: www.radarfalle.de geh da mal ins Forum und lass Dich hier nicht verarschen.
Sorry, aber muss FelixGnadenlos recht geben. Habe gerade nochmal in meinen Unterlagen von damals geguckt, es war nicht die Schweiz sondern Österreich. Dies ist auch das einzige Land. Mit Österreich gibt es ein Rechtshilfeabkommen. Habe aber noch einen schönen Link gefunden wo genau dein Problem durch ein Rechtsanwalt erklärt wird. Sorry nochmal
FelixGnadenlos schrieb: Was manch einer hier für einen Scheißdreck schreibt. Es gibt kein Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz, Holland oder Belgien.
Wer hier behauptet, dass er in Deutschland wg. zwei kleiner Vergehen in Belgien den Lappen abgegeben hat der lügt einfach...
.
wow hier Leute der Luege zu bezichtigen, was ist denn mit Dir los? Mir wurde 2 mal in Deutschland der Lappen abgenommen, beide male bin ich bei ca. 165 anstatt 120 auf der Autobahn in Belgien geblitzt worden. Beide male kam dann Post aus Deutschland von der offiziellen Stelle zusammen mit einem Brief aus Belgien, beide male waren es 2 Monate Entzug. Es gibt sehr wohl eine Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Belgien bei den Verkehrsbehoerden. Waere schoen wenn es nicht so waere aber es ist so...Es gibt aber auch Laender in Europa da ist das nicht so, z.B England. Die finden zwar auch Deine Adresse mit Hilfe eines privaten Unternehmens in Deutschland raus, aber die verlangen einfach direkt ein Bussgeld und mit den Deutschen Behoerden hat es nichts zu tun, gibt also keine Punkte oder Fuehrerscheinentzug...
Ich hab dort mal über die durchgezogene Mittellinie überholt, an der Auffahrt zum Bernardino-Tunnel, und hatte augenblicklich einen Schweizer Streifenwagen mit Tatütata am Heck. Hat 450 SFr. gekostet der Spaß. Sei also zufrieden und zahle
team-adler schrieb: Danke euch erst einmal.Habe ich ja befürchtet
Ich dachte ja, dass evtl. mein Mann sich etwas ahnungslos stellen könnte, was die Fahrerin angeht
Aber so blöde sind die Schweizer wahrscheinlich auch nicht oder vllt. doch
Nein, sie sind nicht blöde, die Schweizer (wenn schon ihre Kicker 5 Sprachen sprechen...).
Sie haben ein Gesetz, nach dem man als Halter eines Fahrzeugs verpflichtet wird, die Identität des Fahrers auch dann zu offenbaren, wenn es sich bei dem Fahrer um einen nahen Angehörigen handelt, bezüglich welchem man etwa in Deutschland ein Aussageverweigerungsrecht hat.
Ansonsten muß eben der Halter die Strafe bezahlen und wird behandelt, wie der Fahrer.
Das ist allerdings in Deutschland nicht zulässig und widerspricht verfassungsmäßig garantierten Grundsätzen des Strafprozesses. Damit verstößt dieses schweizer Gesetz gegen den sogenannten Ordre Public und darf somit hier nicht vollstreckt werden. Da mit der Vollstreckung/Einziehung der Strafe die Kassen der Städte, in deinem Fall wohl die Stadtkasse Frankfurt, beauftragt werden, diese aber staatliche Organisationen sind, die eben die verfassungsmäßige Ordnung bei ihrem Handeln zu beachten haben, können diese das Geld gegen den Halter, der sich auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft und zugleich angibt, nicht gefahren zu sein (es muß sich natürlich insofern um die Wahrheit handeln, da es höchstwahrscheinlich ein Frontfoto gibt), nicht einziehen.
Also: Halter schreibt an die Schweizer Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, er sei nicht gefahren und berufe sich betreffend den Fahrer auf sein Aussageverweigerungsrecht bezüglich naher Familienanngehöriger. Darauf kommt ein Brief aus der Schweiz, in welchem man zur Angabe des Fahrers mit Hinweis auf benanntes Gesetz aufgefordert wird. Diesem Schreiben gibt man keine Folge. Wird man von der heimischen Stadtkasse zur Zahlung aufgefordert, lässt man sich wie oben beschrieben ein, oder geht zum Anwalt.
Dann muss man aber nicht mehr in der Schweiz einreisen wollen mit dem Nummernschild..... Hatte selber 4 Jahre D Schild in Zürich und diverse Vergehen auf meinem Konto
Plötzlich kam ich zum Auto zurück und die Cops ham schon auf mich gewartet....es gibt Listen mit den die Polizei kontrolliert auf welchen Autos Bussen ausgesprochen sind um diese dann einzutreiben... Ansonsten gibts ne hübsche Kralle... Ich hab für überfahren der Mittellinie an einer Ampel 800 CHF gezahlt....
Auch gilt in der Schweiz das Bussen dem Gehalt angepasst werden...wer viel verdient zahlt auch dementsprechend.
Und wen man schon zu schnell fährt muss man halt auch Zahlen Also her mit der Kohle
Plötzlich kam ich zum Auto zurück und die Cops ham schon auf mich gewartet....es gibt Listen mit den die Polizei kontrolliert auf welchen Autos Bussen ausgesprochen sind um diese dann einzutreiben... Ansonsten gibts ne hübsche Kralle...
Oh oh, das kann ich aus St. Gallen leider nur bestätigen. Bin dort gelegentlich für einen Tag, kehre abends zum Parkplatz zurück, Parkuhr überzogen, freundlich lächelnde Politesse, Computerchen in der Hand, konfrontiert mich charmant mit einer kleinen Serie ähnlicher Delikte aus der jüngeren Vergangenheit (keines oder nicht genügend Schweizer Kleingeld eingesteckt).
Pedro wird juristisch schon richtig liegen mit seiner Einschätzung, habe auch immer den befreienden Satz "wird nicht ins Ausland verfolgt" ins Kalkül gezogen. Dennoch würde ich jedem, der die Schweiz inskünftig nicht nur via Luftraum durchqueren und auch ansonsten Ärger (eben zum Beispiel in Form von Krallen) vermeiden möchte, dazu raten, die Strafe zu zahlen.
Btw., nicht zur Nachahmung empfohlen: in Ascona wiederum eine durchgezogene Linie überfahren. Vom Polizisten gestoppt und wie folgt zurechtgewiesen: "Bei uns ist jede durchgezogene Linie eine Mauer!" Frech geantwortet: "Merkwürdig, ich habe gar nichts gehört, als ich sie durchbrach." Zur Konsequenz schweigt der Chronist
Auch wegen 1 (einem!) kmh zu schnell in Schaffhausen ne Übertretungsanzeige bekommen. 61 statt der erlaubten 60 gefahren. 25,- sollte ich zahlen. Nie bezahlt, nie wieder was gehört, Auto abgewrackt - ich darf also wieder in die Schweiz...
Also ich bin mal noch zu DM-Zeiten in der Schweiz mit 26 km/h zu schnell geblitzt worden. Ab 25 km/h zu schnell gab es damals ein "Gerichtsverfahren", zu dem man aber natürlich nicht erscheinen musste. Bei dem Fall standen übrigens 2 deutsche Polizisten aus meinem Heimatort irgendwann mal vor meiner Tür und wollten das Geld eintreiben. Da war also auch nix mit aussitzen.
350 DM gab's damals als Strafe. Das fand ich als Schüler damals echt nicht lustig.
Selbst das würde unter Umständen nichts bringen, weil in vielen Ländern der Halter die Strafe zahlen muss.
Sorry, aber muss FelixGnadenlos recht geben. Habe gerade nochmal in meinen Unterlagen von damals geguckt, es war nicht die Schweiz sondern Österreich. Dies ist auch das einzige Land. Mit Österreich gibt es ein Rechtshilfeabkommen. Habe aber noch einen schönen Link gefunden wo genau dein Problem durch ein Rechtsanwalt erklärt wird. Sorry nochmal
http://www.frag-einen-anwalt.de/Geschwindigkeitsüberschreitung-in-der-Schweiz-__f9205.html
wow hier Leute der Luege zu bezichtigen, was ist denn mit Dir los?
Mir wurde 2 mal in Deutschland der Lappen abgenommen, beide male bin ich bei ca. 165 anstatt 120 auf der Autobahn in Belgien geblitzt worden. Beide male kam dann Post aus Deutschland von der offiziellen Stelle zusammen mit einem Brief aus Belgien, beide male waren es 2 Monate Entzug. Es gibt sehr wohl eine Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Belgien bei den Verkehrsbehoerden. Waere schoen wenn es nicht so waere aber es ist so...Es gibt aber auch Laender in Europa da ist das nicht so, z.B England. Die finden zwar auch Deine Adresse mit Hilfe eines privaten Unternehmens in Deutschland raus, aber die verlangen einfach direkt ein Bussgeld und mit den Deutschen Behoerden hat es nichts zu tun, gibt also keine Punkte oder Fuehrerscheinentzug...
Nein, sie sind nicht blöde, die Schweizer (wenn schon ihre Kicker 5 Sprachen sprechen...).
Sie haben ein Gesetz, nach dem man als Halter eines Fahrzeugs verpflichtet wird, die Identität des Fahrers auch dann zu offenbaren, wenn es sich bei dem Fahrer um einen nahen Angehörigen handelt, bezüglich welchem man etwa in Deutschland ein Aussageverweigerungsrecht hat.
Ansonsten muß eben der Halter die Strafe bezahlen und wird behandelt, wie der Fahrer.
Das ist allerdings in Deutschland nicht zulässig und widerspricht verfassungsmäßig garantierten Grundsätzen des Strafprozesses. Damit verstößt dieses schweizer Gesetz gegen den sogenannten Ordre Public und darf somit hier nicht vollstreckt werden. Da mit der Vollstreckung/Einziehung der Strafe die Kassen der Städte, in deinem Fall wohl die Stadtkasse Frankfurt, beauftragt werden, diese aber staatliche Organisationen sind, die eben die verfassungsmäßige Ordnung bei ihrem Handeln zu beachten haben, können diese das Geld gegen den Halter, der sich auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft und zugleich angibt, nicht gefahren zu sein (es muß sich natürlich insofern um die Wahrheit handeln, da es höchstwahrscheinlich ein Frontfoto gibt), nicht einziehen.
Also: Halter schreibt an die Schweizer Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, er sei nicht gefahren und berufe sich betreffend den Fahrer auf sein Aussageverweigerungsrecht bezüglich naher Familienanngehöriger. Darauf kommt ein Brief aus der Schweiz, in welchem man zur Angabe des Fahrers mit Hinweis auf benanntes Gesetz aufgefordert wird. Diesem Schreiben gibt man keine Folge. Wird man von der heimischen Stadtkasse zur Zahlung aufgefordert, lässt man sich wie oben beschrieben ein, oder geht zum Anwalt.
Dann muss man aber nicht mehr in der Schweiz einreisen wollen mit dem Nummernschild.....
Hatte selber 4 Jahre D Schild in Zürich und diverse Vergehen auf meinem Konto
Plötzlich kam ich zum Auto zurück und die Cops ham schon auf mich gewartet....es gibt Listen mit den die Polizei kontrolliert auf welchen Autos Bussen ausgesprochen sind um diese dann einzutreiben...
Ansonsten gibts ne hübsche Kralle...
Ich hab für überfahren der Mittellinie an einer Ampel 800 CHF gezahlt....
Auch gilt in der Schweiz das Bussen dem Gehalt angepasst werden...wer viel verdient zahlt auch dementsprechend.
Und wen man schon zu schnell fährt muss man halt auch Zahlen
Also her mit der Kohle
Oh oh, das kann ich aus St. Gallen leider nur bestätigen. Bin dort gelegentlich für einen Tag, kehre abends zum Parkplatz zurück, Parkuhr überzogen, freundlich lächelnde Politesse, Computerchen in der Hand, konfrontiert mich charmant mit einer kleinen Serie ähnlicher Delikte aus der jüngeren Vergangenheit (keines oder nicht genügend Schweizer Kleingeld eingesteckt).
Pedro wird juristisch schon richtig liegen mit seiner Einschätzung, habe auch immer den befreienden Satz "wird nicht ins Ausland verfolgt" ins Kalkül gezogen. Dennoch würde ich jedem, der die Schweiz inskünftig nicht nur via Luftraum durchqueren und auch ansonsten Ärger (eben zum Beispiel in Form von Krallen) vermeiden möchte, dazu raten, die Strafe zu zahlen.
Btw., nicht zur Nachahmung empfohlen: in Ascona wiederum eine durchgezogene Linie überfahren. Vom Polizisten gestoppt und wie folgt zurechtgewiesen: "Bei uns ist jede durchgezogene Linie eine Mauer!" Frech geantwortet: "Merkwürdig, ich habe gar nichts gehört, als ich sie durchbrach." Zur Konsequenz schweigt der Chronist
Nie bezahlt, nie wieder was gehört, Auto abgewrackt - ich darf also wieder in die Schweiz...
Bei dem Fall standen übrigens 2 deutsche Polizisten aus meinem Heimatort irgendwann mal vor meiner Tür und wollten das Geld eintreiben. Da war also auch nix mit aussitzen.
350 DM gab's damals als Strafe. Das fand ich als Schüler damals echt nicht lustig.