>

Jako vs. Trainer Baade

#
stefank schrieb:
Nachdem hier ja weitgehend Einigkeit herrscht, dass der arme Blogger hier von fiesen Geldsäcken mit Hilfe skrupelloser Abmahnabzockanwälte fertig gemacht wurde, will ich mich mal schwer beliebt machen.

Ich sehe die ganze Sache nämlich etwas anders. Die Bloggerszene rühmt sich seit einiger Zeit, die Bratwurst auf ein neues Niveau gehoben zu haben und die klassischen Medien, vor allem Print, im Grunde überflüssig zu machen. Wenn man ihnen dann aber mit dem ganz normalen Presse-, Marken- und Wettbewerbsrecht kommt, fangen sie das Heulen und Zähneklappern an. Unfassbares Entsetzen über die Tatsache, dass man ganz genauso behandelt wird, wie jeder andere Publizist auch. Die "Titanic" etwa war durch zahlreiche Klagen oft genug am Rande des Ruins. Haben die gewinselt? Nö, die haben für ihr und aller Recht auf Meinungsfreiheit und Satire gekämpft. Die Sache vor Gericht ausgefochten, oft genug gewonnen, manchmal verloren.

"Ja, aber der kleine Blogger hat doch gar keine Chance, das zu tun". Echt nicht? Es gibt Prozesskostenhilfe, die zumindest den eigenen Anwalt bezahlt. Man könnte sich zusammenschließen, um über Bloggersolidarität Fonds für solche Fälle zu gründen. Es gab auch schon Spendenaktionen, um sich gegen ungerechtfertigte Abmahnungen zu wehren. Aber kämpfen wollen muss man schon.

Vor allem kann man sich vorher mal schlau machen, was man eigentlich darf, und was nicht. Das geht sogar im Internet, ganz kostenlos. Kostet etwas Mühe, spart aber Tränen.

Worauf soll das Lamentieren eigentlich hinaus? Dass Blogger Schmähkritiken schreiben dürfen, ohne dass sich Betroffene dagegen wehren können? Und was wäre, wenn es keine Pflicht gäbe, sich um die komplette Entfernung nicht hinnehmbarer Äußerungen aus dem Internet zumindest zu bemühen? Dann könnte ein großes Unternehmen z.B. einen kleinen Blogger beauftragen, einen unliebsamen Wettbewerber zu schmähen. Dann unterwirft man sich kaltlächelnd der Unterwerfungserklärung, und sorgt dafür, dass die Schmähung überall wieder auftaucht. Der Verletzte könnte nichts dagegen tun, und müsste hilflos zusehen, wie seine Firma den Bach runtergeht.

Bitte nicht missverstehen: Das Recht auf Meinungsfreiheit, Satire und gerne auch Polemik überwiegt in meinen Augen wirtschaftliche Interessen bei weitem. Wenn aber ein Haufen Leute mit virtuellen Heugabeln und Fackeln loszieht, um vermeintliches Unrecht zu rächen, sollte man sich erst mal an den Straßenrand stellen und darüber nachdenken.      



und was unterscheidet jetzt genau den blogger vom sagen wir mal forumsuser?
#
Beverungen schrieb:
und was unterscheidet jetzt genau den blogger vom sagen wir mal forumsuser?


letzterer kann wg. der Meinungsäußerung nicht abgemahnt werden, höchstens wg. Beleidigung angezeigt.

abgemahnt könnte höchstens der Forumsbetreiber werden wenn er nicht löscht.

klingt kompliziert, is aber so  ,-)
#
Hilarious schrieb:


abgemahnt könnte höchstens der Forumsbetreiber werden wenn er nicht löscht.



D.h. wenn ich jetzt Anwalt wäre, könnte ich gereizt abmahnen, da ich hier noch irgendwo Jako in Verbindung mit Schlurchmarke lesen kann?
#
Wieso nur gereizt?

Die ganze Bande!

In den Kerker!
#
Hilarious schrieb:
Wieso nur gereizt?

Die ganze Bande!

In den Kerker!

Ist das jetzt Aufhetzung zu einer Straftat?
#
Hilarious schrieb:
Beverungen schrieb:
und was unterscheidet jetzt genau den blogger vom sagen wir mal forumsuser?


letzterer kann wg. der Meinungsäußerung nicht abgemahnt werden, höchstens wg. Beleidigung angezeigt.

abgemahnt könnte höchstens der Forumsbetreiber werden wenn er nicht löscht.

klingt kompliziert, is aber so  ,-)  


Ist nicht so, aber komplizierter:

Der Betreiber eines Forums kann neben dem User hinsichtlich des Anspruchs auf Unterlassung abgemahnt werden.

Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte Beiträge entfällt nicht deshalb, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Wird ein ehrverletzender Beitrag in ein Forum eingestellt, ist der Betreiber als Störer i.S.v. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Unterlassung verpflichtet. Ebenso wie der Verleger die Quelle einer von einem Presseerzeugnis ausgehenden Störung beherrscht und deshalb grundsätzlich neben dem Autor eines beanstandeten Artikels verantwortlich ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 3, 270, 275 ff. und 14, 163, 174; Löffler/Steffen, Presserecht, 5. Aufl., LPG § 6, Rn. 276 f.), kann beim Fernsehen das Sendeunternehmen als "Herr der Sendung" zur Unterlassung verpflichtet sein (Senatsurteil BGHZ 66, 182, 188). Diese Grundsätze gelten auch für den Betreiber eines Internetforums, der insoweit "Herr des Angebots" ist. Der gegen ihn gerichtete Unterlassungsanspruch des Verletzten besteht in gleicher Weise unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor eines dort eingestellten Beitrags. (BGH v. 27.3.2007, Az. VI ZR 101/06).

Gegen den Autor können sich weitere Ansprüche richten, etwa auf Schadenersatz.


Teilen