ich habe meinem Internetprovider nach Vertragskündigung mehrfach (ich glaube insgesamt dreimal, das erste mal vor über einem Monat) schriftlich die Einzugsermächtigung für mein Konto entzogen, sowie vorsorglich Widerspruch gegen jedweden weiteren Einzug eingelegt. Dennoch hat die Firma nun von meinem Konto Geld abgebucht. Klar, ich kann das Geld zurückbuchen lassen. Habe ich auch noch eine andere rechtliche Handhabe gegen dieses Vorgehen? Verstößt man gegen das Gesetz, wenn man trotz entzogener Einzugsermächtigung Geld von einem Konto abbucht?
Eine Straftat käme nur in Betracht, wenn die unrechtmäßige Einziehung vorsätzlich geschehen wäre, die Firma wird sich aber auf einen Fehler berufen. Möglich wäre Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung, aber dafür müsstest du lückenlosen Nachweis (möglichst also Einschreiben/Rückschein) deiner Schreiben haben, bräuchtest einen Anwalt, müsstest Gerichtskostenvorschuß zahlen...Alles zuviel Aufwand wegen der Sache. Der Firma werden ja in jedem Fall die Kosten der Rückbuchung berechnet, ich würde es damit gut sein lassen.
Du solltest in jedem Falle bei der LS Rückgabe den Rückgabegrund "Keine Einzugsermächtigung erteilt" angeben. Denn gem. Inkassovereinbarungen hat sich der Zahlungsempfänger nämlich verpflichtet nur LS einzuziehen, für die er eine gültige Ermächtigung hat...die hat er wohl nicht (mehr). kommt das öfters vor, bekommt er zumindest von der Bank auf die Finger gehauen...
Rechtliche handhabe eher schwierig, da Du ja als "Zahlungspflichtiger" sowieso im aktuellen (übrigens aus den 60er Jahren stammenden..) LS Gesetz alle Zügel in der Hand hälst (Rückgabe ohne Angabe von Gründen möglich, Entgelte zahlt der Einreicher etc.). Immer fleißig zurückgeben, irgendwann wirds denen auch zu teuer.
btw, z.Zt. werden von den Banken neue AGB´s versand im Hinblick auf die neue Payment Service Directive (PSD). Darin enthalten auch die neuen, auch auf eCommerce Geschäfte abgestimmte etc., LS Bedingungen..
Anrufen, Rechnungsabteilung, Beschweren, 1 Woche Zeit zur Rückbuchung geben, ansonsten selbst Zurückbuchen, dafür hast Du glaube ich 6 Wochen Zeit, seit der ersten Abbuchung.
nen kleiner Anruf beim Empfänger hilft wirklich einigen Ärger zu vermeiden. Und sei es auch nur um denen Mitzuteilen, dass man die LS zurückgehen lässt weil die Kündigung bereits gültig ist o.ä.
ich habe meinem Internetprovider nach Vertragskündigung mehrfach (ich glaube insgesamt dreimal, das erste mal vor über einem Monat) schriftlich die Einzugsermächtigung für mein Konto entzogen, sowie vorsorglich Widerspruch gegen jedweden weiteren Einzug eingelegt.
Dennoch hat die Firma nun von meinem Konto Geld abgebucht. Klar, ich kann das Geld zurückbuchen lassen. Habe ich auch noch eine andere rechtliche Handhabe gegen dieses Vorgehen? Verstößt man gegen das Gesetz, wenn man trotz entzogener Einzugsermächtigung Geld von einem Konto abbucht?
Vielen Dank für eure Hilfe
Thriceguy
Rechtliche handhabe eher schwierig, da Du ja als "Zahlungspflichtiger" sowieso im aktuellen (übrigens aus den 60er Jahren stammenden..) LS Gesetz alle Zügel in der Hand hälst (Rückgabe ohne Angabe von Gründen möglich, Entgelte zahlt der Einreicher etc.).
Immer fleißig zurückgeben, irgendwann wirds denen auch zu teuer.
btw, z.Zt. werden von den Banken neue AGB´s versand im Hinblick auf die neue Payment Service Directive (PSD). Darin enthalten auch die neuen, auch auf eCommerce Geschäfte abgestimmte etc., LS Bedingungen..