Wir sind derzeit bei der Nassauischen Heimstätte (Vermieter) am umziehen.In deren Verträgen muss man eine Renovierungsklausel (komplettes Entfernen von Bödern und Tapeten) unterschreiben.Jetzt habe ich gehört,dass solche Verträge bzw. Klauseln nicht Rechtens sind. Kann mir das jemand bestätigen?Am besten mit irgend einer Quelle oder so
Wäre echt gut,wenn es so wäre,denn die "Entfernung" der Sachen ist echt Abbeit...!
Die genannte Klausel dürfte unwirksam sein. Starre Renovierungspflichten, unabhängig vom Zustand der Mietsache, hat der BHG in ständiger Rechtsprechung als unangemessene Benachteiligung des Mieters für unzulässig erklärt.
Wir sind derzeit bei der Nassauischen Heimstätte (Vermieter) am umziehen.In deren Verträgen muss man eine Renovierungsklausel (komplettes Entfernen von Bödern und Tapeten) unterschreiben.Jetzt habe ich gehört,dass solche Verträge bzw. Klauseln nicht Rechtens sind.
Kann mir das jemand bestätigen?Am besten mit irgend einer Quelle oder so
Wäre echt gut,wenn es so wäre,denn die "Entfernung" der Sachen ist echt Abbeit...!
Danke im Voraus!
http://www.keine-renovierung-bei-auszug.de/