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Ma wieder ne Juristenfrgae......

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Also, ich habe jemadem Geld geliehen...das möchet ich wiederhaben (logisch), da es sich "nur" um 80 Eur handelt......brauche ich ma Tips wie ich vorgehen kann.

Auf nachfragen kommt immer nur "hab zur Zeit keien Kohl...bla bla".

Was kann ich als Privtaperson gegenüber einer anderen Privatperson machen?
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Schuldner nochmals ansprechen, ihm sagen, dass du das Geld unbedingt zurück haben willst.

Wenn das nichts hilft:

Brief mit Einschreiben/Rückschein an den Schuldner:

Lieber Name Name, ich habe dir am x.x.xx Euro 80,- geliehen.

Da ich dieses Geld nun selbst benötige, kündige ich diese Leihe fristlos.

Ich fordere dich auf, den genannten Betrag bis zum xx.xx.xx (Absendetag plus 14 Tage) auf mein Konto xxxxxx, BLZ xxxxx, zu überweisen.

Sollte der Betrag bis zum genannten Datum nicht auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Datum, Unterschrift
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Ersetze Leihe durch Darlehen. Dann passts ,-)
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HeinzGründel schrieb:
Ersetze Leihe durch Darlehen. Dann passts ,-)  


Ich bin da immer im Zweifel, da ich zwei Ansichten kenne:

1. Leihe passt bei Geld nicht, da das BGB von einer Sache spricht.
2. Darlehen passt bei Zinslosigkeit nicht, da das BGB von einem entgeltlichen Darlehensvertrag ausgeht.

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stefank schrieb:
...
2. Darlehen passt bei Zinslosigkeit nicht, da das BGB von einem entgeltlichen Darlehensvertrag ausgeht.

 


Auch so ein Auswuchs der Schuldrechtsreform.
Ach, früher war das Wasser klarer, der Himmel blauer und und das Gras grüner...
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alles klkar, dabje euch, werde ichmachen.
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Moskau Inkasso steht auch für Kleinbeträge mit Baseballschlägern zur Verfügung...
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Wehrheimer_Adler schrieb:
Moskau Inkasso steht auch für Kleinbeträge mit Baseballschlägern zur Verfügung...


Rechnet es sich wirklich, 2500 Euro zu investieren, um 80 Euro abzgl. 75% Provision einzutreiben? Hat hier jemand BWL studiert und kann eine Kosten-/Nutzenrechnung aufmachen?
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Basaltkopp schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
Moskau Inkasso steht auch für Kleinbeträge mit Baseballschlägern zur Verfügung...


Rechnet es sich wirklich, 2500 Euro zu investieren, um 80 Euro abzgl. 75% Provision einzutreiben? Hat hier jemand BWL studiert und kann eine Kosten-/Nutzenrechnung aufmachen?  


Die Frage ist doch was einem der Spaß Wert ist, zu sehen wie sich der schlechte Schuldner in die Hose macht.
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Das Darlehen mußt du mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, wobei die 3 Monate sich ab Zugang der Kündigung beim Schuldner berechnen. Einen Grund für die Kündigung brauchst du nicht.

Das machst du per eingeschriebenem Brief, oder jedenfalls so, daß du den Zugang und den Zeitpunkt der Kündigung beweisen kannst (geht also z.B. auch per Bote).

Du schreibst: "Hiermit kündige ich das dir am ....... in Höhe von €....... gegebene Darlehen fristgerecht zum .......... und bitte bis zu diesem Zeitpunkt um Zahlung auf das Konto...Mit freundlichem Gruß" und unterschreibst.

Wenn er nicht bezahlt, kommt er ab der Fälligkeit in Verzug und muß den Verzugsschaden bezahlen, d.h. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (z.Zt. 0,12 %), also 5,12 % derzeit pro Jahr.


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