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Rechtsfrage bzgl. Gewinngutschein für Behinderten

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Hallo,

ich hoffe mir kann jemand die Frage, die sich aus folgendem Fall ergibt, beantworten.

In einer Behinderten Werkstatt fand eine Festlichkeitstatt, bei der es auch Gewinnspiele gab (Tombola, Glücksrad etc.). Die Preise bestanden aus nützlichen Sachpreisen oder Gutscheinen, deren Sinnhaftigkeit im Rahmen dieser Veranstaltung angezweifelt werden darf. Zur Verfügung gestellt wurden die Preise von einzelnen Unternehmen, wie Kaufhäusern oder Autohäusern.
Ein geistig Behinderter (Down-Syndrom) gewann nun einen Gutschein, welcher von einem Autohaus bereitgestellt wurde. Problem: Der Gutschein ist laut Autohaus nur für Inspektionen gültig und nicht übertragbar. Leider hat der Gewinner auf Grund seiner Beeinträchtigungen kein Fahrzeug. Das Autohaus weigert sich einen Kompromiss einzugehen und den Betrag auszuzahlen oder den Gutschein auf andere zu übertragen.

Ist das Zulässig?

Es ist schön, dass sich das Unternehmen an einer solchen Veranstaltung beteiligt, die Sinnhaftigkeit einen Preis zur Verfügung zu stellen, den 98% der Besucher nicht einlösen können, erschließt sich mir auf einer sozialen Ebene allerdings nicht.
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Frankfurter-Bob schrieb:
Ist das Zulässig?

Es ist schön, dass sich das Unternehmen an einer solchen Veranstaltung beteiligt, die Sinnhaftigkeit einen Preis zur Verfügung zu stellen, den 98% der Besucher nicht einlösen können, erschließt sich mir auf einer sozialen Ebene allerdings nicht.
Schon mal beim Chef von dem Autohaus gewesen?
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Nein, nur telefonisch mit ihm geredet. Erklären konnte er mir aber nicht, warum man den Gutschein nicht umwandeln kann...
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Frankfurter-Bob schrieb:

Es ist schön, dass sich das Unternehmen an einer solchen Veranstaltung beteiligt, die Sinnhaftigkeit einen Preis zur Verfügung zu stellen, den 98% der Besucher nicht einlösen können, erschließt sich mir auf einer sozialen Ebene allerdings nicht.


Mir erschliessen sich Deine 98% nicht. Wenn jeder Beschäftigte der Behindertenwerkstatt Familienmitglieder und Freunde einlädt, dann ist der Anteil der Behinderten vielleicht bestenfalls noch bei 20%. Und auch da ist es nicht zwingend so, dass niemand ein Auto haben könnte.

Generell sollte man erst einmal beim Autohaus nachfragen, bevor man hier lamentiert und dumme Prozentzahlen in den Raum wirft.  
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Und woher willst du wissen, dass Freunde und Verwandte da waren?
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Frankfurter-Bob schrieb:
Und woher willst du wissen, dass Freunde und Verwandte da waren?


War dem nicht so?
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Nein dem war nicht so. Das Fest verlief tagsüber, als die "Spiele" stattfanden, ohne Anhang.
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Frankfurter-Bob schrieb:
Nein dem war nicht so. Das Fest verlief tagsüber, als die "Spiele" stattfanden, ohne Anhang.


Sorry, dann nehme ich das zurück.
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Selbstverständlich hat der Spender eines Gutscheins für eine Tombola das Recht, die Bedingungen des Gutscheins so zu fassen, wie es ihm gefällt. Bezüglich der Übertragbarkeit scheint es so zu sein, dass diese Gutscheine normalerweise an Kunden gegeben werden, und man gerade diesen jeweiligen Kunden entschädigen oder sonstwie an sich binden möchte.
Was ich aber nicht verstehe: Wie erfährt denn das Autohaus, wer den Preis gewonnen hat? Wenn irgendein anderer dort erschienen wäre, und den Gutschein vorgewiesen hätte, wäre er doch vermutlich ohne Nachfragen eingelöst worden. Kann es sein, dass hier eher ein Fall von "Wer viel fragt, kriegt viele Antworten" vorliegt?
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stefank schrieb:
Selbstverständlich hat der Spender eines Gutscheins für eine Tombola das Recht, die Bedingungen des Gutscheins so zu fassen, wie es ihm gefällt.  


Das sah das LG Köln (imo zu Recht) aber etwas anders. Welches Interesse sollte der Spender denn auch haben, dass der Gutschein nicht (nicht kommerziele Weitergabe natürlich) von einer anderen Person eingelöst wird? Er wusste ja auch vorher nicht, wer ihn bekommt.
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tutzt schrieb:
stefank schrieb:
Selbstverständlich hat der Spender eines Gutscheins für eine Tombola das Recht, die Bedingungen des Gutscheins so zu fassen, wie es ihm gefällt.  


Das sah das LG Köln (imo zu Recht) aber etwas anders. Welches Interesse sollte der Spender denn auch haben, dass der Gutschein nicht (nicht kommerziele Weitergabe natürlich) von einer anderen Person eingelöst wird? Er wusste ja auch vorher nicht, wer ihn bekommt.  


Ich halte die Urteilsbegründung des LG Köln für richtig und ziehe meine Auffassung zurück.
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Ich finde es auch moralisch mies, wenn ich einen Gutschein stifte und dann den Kreis der Begünstigten einschränke. Heute dürfen nur Autofahrer gewinnen, morgen nur alle hellhäutigen?
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Gabs da nicht mal ein Urteil, dass Gutscheine a) übertragbar und b) zeitlich nicht begrenzt sein dürfen?
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Knueller schrieb:
Gabs da nicht mal ein Urteil, dass Gutscheine a) übertragbar und b) zeitlich nicht begrenzt sein dürfen?


du liest die threads zu denen du was schreibst?
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Knueller schrieb:
Gabs da nicht mal ein Urteil, dass Gutscheine a) übertragbar und b) zeitlich nicht begrenzt sein dürfen?


Das bezog sich aber wohl auf gekaufte Gutscheine, die verschenkt werden. Bei einem gestifteten Gutschein kann ich mir zumindest eine zeitliche Begrenzung durchaus für möglich halten. Alles andere hat IMHO einen üblen Beigeschmack!
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dawiede schrieb:
Knueller schrieb:
Gabs da nicht mal ein Urteil, dass Gutscheine a) übertragbar und b) zeitlich nicht begrenzt sein dürfen?


du liest die threads zu denen du was schreibst?


Gibts in Norwegen eigentlich auch Gutscheine?
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Basaltkopp schrieb:
dawiede schrieb:
Knueller schrieb:
Gabs da nicht mal ein Urteil, dass Gutscheine a) übertragbar und b) zeitlich nicht begrenzt sein dürfen?


du liest die threads zu denen du was schreibst?


Gibts in Norwegen eigentlich auch Gutscheine?


ja....ich hab hier noch einige irgendwo rumliegen
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Was bezweckt denn ein Unternehmen, das einen Sachpreis (Gutschein) für eine Tombola spendet?

Es verspricht sich positive PR als Stifter von Preisen genannt zu werden. Insbesonders, wenn der der Preis für die Tombola einer Behindertenwerkstatt gespendet wurde.

Darauf würde ich den Geschäftsführer / Eigentümer einfach mal ansprechen und in einem höflichen (Telefon-)Gespräch freundlich darauf hinweisen, daß mit dem jetzigen unkooperativen Verhalten doch genau das Gegenteil erreicht wird. Nämlich schlechte Publicity.
Vielleicht könnte man den Preis auch umwandeln. In eine ausgedehnte Probefahrt mit einer schieken Karre, bei der der Gewinner auf dem Beifahrersitz vielleicht auf seinen Spaß kommt.

Wenn das Autohaus sich dann nicht in die gewünschte Richtung bewegt, würde ich auf den Gewinn scheißen und jedem -auch denen, die es eigentlich nicht interessiert- erzählen, wie asozial und behindertenfeindlich sich die Fa. XYZ verhalten hat.
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Wir werden den Hndler diese Woche, in Begleitung des Behinderten, besuchen und ihm unsere Sicht der Dinge erläutern. Ich hoffe, dass man sich einigen kann. Es wäre schade wenn es nicht gelingt, denn es würde nur jemand darunter leiden, der für die ganze Sache gar nichts kann.


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