mein ehemaliger Arbeitgeber hat eine Direkt-Lebensversicherung auf mich abgeschlossen. Diese Versicherung wurde durch die Kündigung jetzt auf mich übertragen.
Da ich bereits über zahlreiche LV und RV verfüge, wollte ich diese LV über den Rückkaufswert bei der Versicherung veräußern. Dort heißt es aber nur lapidar, dass ich keine Option auf eine vorzeitige Auflösung, d.h. Rückkauf des Vertrages habe - und sie sagten, dass ich bis zum Ablauf der Versicherung, d.h. den 01.07.2035 warten müsste, bis ich über das Geld verfügen dürfte. Die Versicherung läuft aktuell beitragsfrei.
Besteht denn nicht die Möglichkeit eines Verkaufs dieser Versicherung an eine Bank oder ähnlichem ? Oder muss ich jetzt wirklich bis 2035 warten ?? Die Welt geht doch schon 2012 unter...
Wenn die Versicherung das sagt, dann hast Du die vielleicht schoen ein paar Jahre. d.h. Du hast eine unverfallbare Anwartschaft und dann kauft die Dir vermutlich auch keiner ab.
Mein ehemaliger AG hat seit dem 01.01.2000 eingezahlt. Die schreiben nur, dass ich das Ding nicht anleihen und zurück kaufen kann. Von einem Weiterverkauf schreiben die da nix. Ich versuche es jetzt halt mal. Mal schauen ob es geht und wenn nicht, bekommen meine Kids das Geld eben 2035 ausgezahlt...
Max_Merkel schrieb: Mein ehemaliger AG hat seit dem 01.01.2000 eingezahlt. Die schreiben nur, dass ich das Ding nicht anleihen und zurück kaufen kann. Von einem Weiterverkauf schreiben die da nix. Ich versuche es jetzt halt mal. Mal schauen ob es geht und wenn nicht, bekommen meine Kids das Geld eben 2035 ausgezahlt...
Das ist denen natürlich wurscht ob Du es weiter verkaufst. es wird aber wahrscheinlich keiner nehmen. Denn, wenn die Anwartschaft unverfallbar ist wird die Vers. 2035 nur an Dich zahlen. Deshalb wird es Dir auch keiner beleihen.
Wie gesagt, habe jetzt mal eine Agentur damir beauftragt mir einen Käufer zu finden. Die melden sich dann, wenn ich das Ding nicht verkaufen kann. Ich brauche das Geld halt nicht unbedingt, deshalb ist es mir auch Wurscht - habe es aber als totes Kapital angesehen.
Das mit der Anwartschaft müsste doch in der Police stehen, oder ?
Max_Merkel schrieb: Wie gesagt, habe jetzt mal eine Agentur damir beauftragt mir einen Käufer zu finden. Die melden sich dann, wenn ich das Ding nicht verkaufen kann. Ich brauche das Geld halt nicht unbedingt, deshalb ist es mir auch Wurscht - habe es aber als totes Kapital angesehen.
Das mit der Anwartschaft müsste doch in der Police stehen, oder ?
Pffff. Die wird ja erst nach einiger Zeit ... vermutlich wäre Dir das mitgeteilt worden ... ich weiß es nicht. Ich wollte meine DV auch versilbern und es ging aus dem Grund halt nicht.
Eine Direktversicherung kann der Versicherungsnehmer (also jetzt Du) nur kündigen, wenn noch keine Unverfallbarkeit eingetreten ist.
Da Du bereits einen unverfallbaren Anspruch hast (man musst älter als 35 sein und das Arbeitsverhältnis muss 10 und die Versicherung 3 Jahre bestanden haben) besteht keine Möglichkeit der vorzeitigen Auflösung, da Direktversicherungen der Altersvorsorge dienen. Ebenfalls kannst Du die Versicherung nicht verkaufen.
Schau, dass Du den Versicherungsschein erhältst. Wenn ein neuer Arbeitgeber ins Spiel kommt, übernimmt er den Vertrag eventuell.
Nach dem 01.01.2001 geleistete Versorgungszusagen sind unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Ausscheidens das 30. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage seit 5 Jahren besteht.
Es ist durchaus sinnvoll diese Versicherung weiterzuführen, da bei einer AG-finanzierten DV die Möglichkeit der Pauschalversteuerung besteht, dass bedeutet sie ist im Alter dann steuerfrei und Du kannst auch eine Kapitalabfindung wählen. Eine bessere Versteuerungsart von Altersvorsorge gibt es nicht. Ich würde meinen jetzigen Arbeitgeber fragen, ob er nicht die Direktversicherung übernimmt, zur Not bezahlst halt Du die Beiträge. Lieber würde ich eine der anderen Versicherungen ruhend stellen. Erkundige Dich da nochmal genau bei Deinem Arbeitgeber und der Versicherung.
sgevolker schrieb: Es ist durchaus sinnvoll diese Versicherung weiterzuführen, da bei einer AG-finanzierten DV die Möglichkeit der Pauschalversteuerung besteht, dass bedeutet sie ist im Alter dann steuerfrei und Du kannst auch eine Kapitalabfindung wählen. Eine bessere Versteuerungsart von Altersvorsorge gibt es nicht. Ich würde meinen jetzigen Arbeitgeber fragen, ob er nicht die Direktversicherung übernimmt, zur Not bezahlst halt Du die Beiträge. Lieber würde ich eine der anderen Versicherungen ruhend stellen. Erkundige Dich da nochmal genau bei Deinem Arbeitgeber und der Versicherung.
Das mit der Pauschalversteuerung geht doch nur bei Gehaltsumwandlung - oder liege ich jetzt daneben ? Wenn man z. B. vom Weihnachtsgeld einen Zusatzbetrag in die Direktversicherung zahlt, kann dieser Zusatzbetrag "pauschal" versteuert werden.
sgevolker schrieb: Es ist durchaus sinnvoll diese Versicherung weiterzuführen, da bei einer AG-finanzierten DV die Möglichkeit der Pauschalversteuerung besteht, dass bedeutet sie ist im Alter dann steuerfrei und Du kannst auch eine Kapitalabfindung wählen. Eine bessere Versteuerungsart von Altersvorsorge gibt es nicht. Ich würde meinen jetzigen Arbeitgeber fragen, ob er nicht die Direktversicherung übernimmt, zur Not bezahlst halt Du die Beiträge. Lieber würde ich eine der anderen Versicherungen ruhend stellen. Erkundige Dich da nochmal genau bei Deinem Arbeitgeber und der Versicherung.
Das mit der Pauschalversteuerung geht doch nur bei Gehaltsumwandlung - oder liege ich jetzt daneben ? Wenn man z. B. vom Weihnachtsgeld einen Zusatzbetrag in die Direktversicherung zahlt, kann dieser Zusatzbetrag "pauschal" versteuert werden.
Ja, geht nur bei Gehaltsumwandlung oder wenn der AG Dir eben etwas für die DV gibt. Nicht aus dem "laufenden" Entgelt. Ich würde aber eben wegen genau dieser Möglichkeit die Dv ruhend stellen, man weiß ja nie ob man in Zukunft dies nochmal nutzen möchten bei einem anderen Arbeitgeber. Die Pauschalversteuerung geht nämlich nur noch bei Altverträgen die vor 2005 abgeschlossen wurden.
Max_Merkel schrieb: Hm, dann muss ich sie wohl behalten. Da ich jetzt selbständig bin bringt mir eine Weiterführung nur bedingt was.
Wie gesagt, ich werde sie halt behalten und meine Kids erhalten dann am 01.07.2035 eine netten Betrag.
Danke.
M_M.
Das würde ich ggfs. mal durch einen Steuerberater prüfen lassen, bin mir nicht sicher ob man auch als Selbstständiger eine Möglichkeit der Pauschalversteuerung hat. Dann würde ich lieber eine andere LV ruhend stellen und in diesen Vertrag weiterzahlen. Kenn mich da aber bei Selbstständigkeit nicht aus.
mein ehemaliger Arbeitgeber hat eine Direkt-Lebensversicherung auf mich abgeschlossen. Diese Versicherung wurde durch die Kündigung jetzt auf mich übertragen.
Da ich bereits über zahlreiche LV und RV verfüge, wollte ich diese LV über den Rückkaufswert bei der Versicherung veräußern. Dort heißt es aber nur lapidar, dass ich keine Option auf eine vorzeitige Auflösung, d.h. Rückkauf des Vertrages habe - und sie sagten, dass ich bis zum Ablauf der Versicherung, d.h. den 01.07.2035 warten müsste, bis ich über das Geld verfügen dürfte. Die Versicherung läuft aktuell beitragsfrei.
Besteht denn nicht die Möglichkeit eines Verkaufs dieser Versicherung an eine Bank oder ähnlichem ? Oder muss ich jetzt wirklich bis 2035 warten ?? Die Welt geht doch schon 2012 unter...
Danke schon jetzt für Eure Beratung.
Einträchtliche Grüße
Max_Merkel
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/test/-Lebensversicherung-verkaufen/1398147/1398147/1397015/
Ist aber oft erst ab einem bestimmten Rückkaufswert möglich.
DA
Das ist denen natürlich wurscht ob Du es weiter verkaufst. es wird aber wahrscheinlich keiner nehmen. Denn, wenn die Anwartschaft unverfallbar ist wird die Vers. 2035 nur an Dich zahlen.
Deshalb wird es Dir auch keiner beleihen.
DA
Das mit der Anwartschaft müsste doch in der Police stehen, oder ?
Pffff. Die wird ja erst nach einiger Zeit ... vermutlich wäre Dir das mitgeteilt worden ... ich weiß es nicht. Ich wollte meine DV auch versilbern und es ging aus dem Grund halt nicht.
DA
Da Du bereits einen unverfallbaren Anspruch hast (man musst älter als 35 sein und das Arbeitsverhältnis muss 10 und die Versicherung 3 Jahre bestanden haben) besteht keine Möglichkeit der vorzeitigen Auflösung, da Direktversicherungen der Altersvorsorge dienen. Ebenfalls kannst Du die Versicherung nicht verkaufen.
Schau, dass Du den Versicherungsschein erhältst. Wenn ein neuer Arbeitgeber ins Spiel kommt, übernimmt er den Vertrag eventuell.
Nach dem 01.01.2001 geleistete Versorgungszusagen sind unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Ausscheidens das 30. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage seit 5 Jahren besteht.
http://www.versicherung-vergleiche.de/betriebliche_altersvorsorge/unverfallbarkeit.htm
Ich würde meinen jetzigen Arbeitgeber fragen, ob er nicht die Direktversicherung übernimmt, zur Not bezahlst halt Du die Beiträge. Lieber würde ich eine der anderen Versicherungen ruhend stellen. Erkundige Dich da nochmal genau bei Deinem Arbeitgeber und der Versicherung.
Das mit der Pauschalversteuerung geht doch nur bei Gehaltsumwandlung - oder liege ich jetzt daneben ? Wenn man z. B. vom Weihnachtsgeld einen Zusatzbetrag in die Direktversicherung zahlt, kann dieser Zusatzbetrag "pauschal" versteuert werden.
Wie gesagt, ich werde sie halt behalten und meine Kids erhalten dann am 01.07.2035 eine netten Betrag.
Danke.
M_M.
Ja, geht nur bei Gehaltsumwandlung oder wenn der AG Dir eben etwas für die DV gibt. Nicht aus dem "laufenden" Entgelt. Ich würde aber eben wegen genau dieser Möglichkeit die Dv ruhend stellen, man weiß ja nie ob man in Zukunft dies nochmal nutzen möchten bei einem anderen Arbeitgeber. Die Pauschalversteuerung geht nämlich nur noch bei Altverträgen die vor 2005 abgeschlossen wurden.
Das würde ich ggfs. mal durch einen Steuerberater prüfen lassen, bin mir nicht sicher ob man auch als Selbstständiger eine Möglichkeit der Pauschalversteuerung hat. Dann würde ich lieber eine andere LV ruhend stellen und in diesen Vertrag weiterzahlen. Kenn mich da aber bei Selbstständigkeit nicht aus.