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2 Fragen zur PKV

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Hi zusammen,

zwei Fragen:

1) Ich war bisher selbständig, bin ab 01.01. wieder angestellt. Nun habe ich gehört, das ich dann in eine gesetzliche KV wechseln MUSS; da ich quasi erst "nachweisen" muss, das ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene .... kann das sein oder ist das unfug ? ich würde natürlich gerne Privatpatient bleiben ...

2) Meine KV hat den Beitrag zum 01.01. angehoben und mich letzte Woche informiert, da habe ich doch sicher ein SoKü Recht, oder ? 23997822 Seiten AGB sind bissi viel um das herauszufinden, vor allem weil sie es ja auch nicht gerade fett drucken

danke & gruss
christian
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Habe aktuell ein ähnliches Problem (welches mit deinem allerdings nichts zu tun hat, weshalb ich dir da keine expliziten Tipps geben kann), und kann dir nur raten dich frühzeitig so umfassend wie möglich selbst schlau zu machen.

Allgemein sieht es so aus, dass die privaten Kassen alles machen um dich drin zu behalten, die gesetzlichen dich wenn du Pech hast nicht rein lassen. In meinem Fall ging das so weit, dass mir die gesetzliche mitteilte, ich würde nicht genommen solange ich noch privat versichert bin, die private mich aber so lange nicht gehen lassen wollte bis mich eine gesetzliche aufnimmt.
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das hat mit meinem Fall auch nicht im entferntesten etwas zu tun, ich WILL ja privat bleiben ....
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Wenn Du mit Deinem Gehalt Deines neuen Arbeitgebers unter der Beitragsbemessungsgrundlage bleibst mußt Du zwingend Mitglied bei der Gesetzlichen werden. Eine Befreiung ist nicht mehr möglich.  

Liegst Du drüber kannst Du in der PKV bleiben und mußt nicht erst "probehalber" GKV-Mitglied werden.
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ich liege drüber (zum glück ) nur wurde mir mittlerweile selbst von meiner PKV (die ja ein interesse hat, das ich bleieb) gesagt, das ich wohl 3 jahre in ne gesetzliche müsse.... kann ja nicht sein ....
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jazon123 schrieb:
Hi zusammen,

zwei Fragen:

1) Ich war bisher selbständig, bin ab 01.01. wieder angestellt. Nun habe ich gehört, das ich dann in eine gesetzliche KV wechseln MUSS; da ich quasi erst "nachweisen" muss, das ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene .... kann das sein oder ist das unfug ? ich würde natürlich gerne Privatpatient bleiben ...


Ist leider richtig so, könnte sich aber in kürze ändern, die neue Regierung möchte die 3-Jahresfrist wieder abschaffen. Ausnahme: Das Einkommen als Selbständiger war ebensfalls über der jeweiligen BBG, dann müsste man auch dort bleiben können. Wobei ich mir da nicht 100% sicher bin.

jazon123 schrieb:

2) Meine KV hat den Beitrag zum 01.01. angehoben und mich letzte Woche informiert, da habe ich doch sicher ein SoKü Recht, oder ? 23997822 Seiten AGB sind bissi viel um das herauszufinden, vor allem weil sie es ja auch nicht gerade fett drucken


Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung stimmt. Du bist doch aber noch gar nicht Mitglied der KV? Oder verstehe ich das falsch?
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Ich war auch davon ausgegangen, daß ab 1.1.2010 die 3-Jahresfrist vom Tisch ist. So lauteten zumindest die Infos die mir bislang vorlagen.

Aber so wie es derzeit ausschaut wird da nichts mehr in diesem Jahr geändert und dann alles in der nächsten angedachten Krankenkassenreform verankert. In Berlin geht es nicht so wirklich voran.

Dies würde dann doch in der Tat bedeuten, daß Du auch ab 2010 ein dreijähriges Überschreiten der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen nachweisen müßtest, wobei die Einkünfte aus Selbständigkeit nicht dazu zählen. D.h. wer in den letzten drei Jahren nur selbständig war wird hier von der GKV kassiert - außer er ist über 55 Jahren. Es ist dann auch unerheblich, ob neben dem laufenden Gehalt noch Einkünfte aus Selbständigkeit bezogen werden.
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So, jetzt komme ich auch dazu zu antworten. Allerdings wurde ja schon alles gesagt.  

Kleiner Tipp noch: Deinen aktuellen Gesundheitszustand kannst Du dir mit einer sogenannten kleinen Anwartschaft sichern, sprich Du erkaufst Dir damit das Recht ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder zu Deiner PKV Wechseln zu können, sobald die Voraussetzungen hierfür erfüllst.

Solltest Du während Deiner GKV-Zeit nämlich eine schwere Erkrankung erleiden oder einfach nur mal zum Psychiater gehen, wird's nämlich nichts mit einer Rückkehr, gleich wieviel Du dann auch verdienen magst.
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ich bin Mitglied (Kunde?) einer KV (Krankenversicherung), allerdings eine private Krankenversicherung .... ist doch auch ne KV

ich war auch als Selbständiger in 2008 über der Grenze, dieses Jahr bisher eher nicht, aber das werde ich erst in meiner Steuererklärung feststellen ,)
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Dein selbständiges Ergebnis ist für die Zwangseinweisung in die GKV nebensächlich, die Regelung bezieht sich nur aufs Arbeitseinkommen. Und da hast Du als Selbständiger Millionen    und als Unselbständiger Null verdient und das bedeutet GKV.

Aber vielleicht ändert sich ja doch noch was bis zum Jahresende nur glaub ichs nicht mehr. Gerade weil die GKVs wieder über Milliardendefizite jammern werden deren Lobbyisten sehr rege sein und alles verhindern was in diese Richtung ginge.
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EFCB schrieb:
Ich war auch davon ausgegangen, daß ab 1.1.2010 die 3-Jahresfrist vom Tisch ist. So lauteten zumindest die Infos die mir bislang vorlagen.  


Das Gesetzt war in der Diskussion, wird aber wohl so nicht verabschiedet.
Ich denke aber, dass es spätestens nächstes Jahr so kommen wird.
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jazon123 schrieb:
ich bin Mitglied (Kunde?) einer KV (Krankenversicherung), allerdings eine private Krankenversicherung .... ist doch auch ne KV


KV = gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse)
PKV = Private Krankenversicherung

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sgevolker schrieb:

Ausnahme: Das Einkommen als Selbständiger war ebensfalls über der jeweiligen BBG, dann müsste man auch dort bleiben können. Wobei ich mir da nicht 100% sicher bin.


Das ist wohl nicht so, also auf jeden Fall gesetzliche Krankenversicherung.


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