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Handy kaputt haftet die versicherung?

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Hallo habe eine Frage.
Heute in der schule hat mich jemand gegen einen Tisch geschubbst, daraufhin ist mein hady kaput gegangen.  
Er hat gesagt ich soll ihm die rechnung der Reperatur oder eines neuen Handys geben aber er weiß auch nicht in welchem fall die Versicherung zahlt.
Also lautet meine Frage zahlt die Versicherung die Reperatur oder das neue Handy zahlt.
Und zahlt die Versicherung der Schule, denn es ist während einer Pause passiert, oder die Versicherung der Eltern
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Also die Haftpflicht müsste ich glaube hier einspringen... weiß aber nicht ob man direkt das Handy in Rechnung stellen darf (hoffe hast Kaufbeleg), ohne vorher über eine kostengünstigere Reperatur nachzudenken. Da werden dir sichere andere User Ratschläge geben können.

Ich habe vor paar Monaten zum allerersten mal von meiner Haftpflicht gebrauch machen müssen. Fussball vs. Kosmetikspiegel der Freundin...der Ball hat gewonnen ^^
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rosbachinio schrieb:

Und zahlt die Versicherung der Schule, denn es ist während einer Pause passiert,


Warum sollte sie? Soll der 2. Halbsatz ein Argument hierfür sein?  
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Der Verursacher muss das seiner Haftpflichtversicherung melden. In diesem Fall wohl der seiner Eltern. Wieso das was mit der Schule zu tun hat erschließt sich mir auch nicht. Aber vielleicht sollte man einfach das nächste mal den Staat nach seiner Versicherung fragen wenn man auf der Autobahn einen Unfall hat  
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FanTomas schrieb:
rosbachinio schrieb:

Und zahlt die Versicherung der Schule, denn es ist während einer Pause passiert,


Warum sollte sie? Soll der 2. Halbsatz ein Argument hierfür sein?    


die lehrer predigen uns immer alles was in der schule passiert wird auch die versicherung der Schule zahlen deswegen die Frage
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rosbachinio schrieb:
FanTomas schrieb:
rosbachinio schrieb:

Und zahlt die Versicherung der Schule, denn es ist während einer Pause passiert,

Warum sollte sie? Soll der 2. Halbsatz ein Argument hierfür sein?    

die lehrer predigen uns immer alles was in der schule passiert wird auch die versicherung der Schule zahlen deswegen die Frage

Das dürfte sich primär auf Verletzungen aller Art beziehen, nicht aber auf Beschädigungen an Gegenständen, die du für den Unterricht gar nicht benötigst.
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Es ist ganz einfach: Für den Schaden haftet der Verursacher, bei Minderjährigen dessen Eltern. Wenn eine Familienhaftpflichtversicherung besteht, können die Eltern schauen, ob diese für den Schaden eintritt.

Die Schule bzw. deren Versicherung hat damit nichts zu tun.
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haftung gemäß privatrechtlichen inhalt, wenn ein verschulden vorliegt. außerdem darf kein vorsatz vorliegen. schadensersatzasprüche hättest du trotzdem, auch wenn die versicherung aufgrund vorsatz (wenn er dich gewollt irgendwo gegen geschubst hat) den schaden versuchen kann abzulehnen.

der soll das der versicherung melden. wirst ja sehen, was dabei raus kommt.

hinsichtlich der aussage deines lehrers. hierbei geht es eher um verletzungen auf dem weg zur und von der schule, sowie der aufenthalt während der schule hinsichtlich verletzungen (wegeunfall oder schäden die dir in der schule aufgrund schuldhaften (unter-) lassen der schule (bsp. verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, weil nicht gestreut wurde)). sollte da was passieren zahlt die berufsgenossenschaft oder die haftpflichtversicherung der schule.

aber immer dran denken: es muss die verschuldensfrage eindeutig geklärt sein.
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danke an euch alle  

er wird es seiner versicherung melden. mal sehn was dann rauskommt.
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Du wirst, als so genannter Anspruchsteller, einen Fragebogen zugeschickt bekommen. Den musst du ausfüllen.

Wichtig sind Angaben über den Kauf des Handys, wann, wo, für wieviel.
Am einfachsten ist es wenn du einen Kaufbeleg vorweisen kannst.
(Ist aber nicht zwingend erforderlich)

In den meisten Fällen muss das Handy auch bei der Versicherung eingereicht werden. (Handyschäden sind eine beliebte Betrugssparte)

Wichtig zu wissen ist denke ich das die private Haftpflichtversicherung nur den so genannten Zeitwert ersetzt.
Wenn du ein Handy hast, das 2 Jahre alt ist und für 200,- € angeschafft wurde- erhälst du heute keine 200,- mehr !

Ansonsten ist es fraglich hat er dich mit Absicht geschubst oder war es ein Versehen ?! Bei Vorsatz zahlt die Haftpflicht gar nicht. Was nicht bedeutet das er dir den Schaden nicht ersetzen muss :o)

Noch weitere Fragen ???
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Da hat HSsbaby Recht. Es wird nur normalerweise nur der Zeitwert des Handys bezahlt. Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung sagen (auch wenn es ein anderer Fall ist) dass unsere Versicherung nach einem Blitzschlag eine komplett neue telefonische Anlage bezahlt hat - ohne zu Murren und ohne Überprüfung der defekten Endgeräte, wir mussten nur die Rechnung der neuen Geräte einreichen.

Wenn Vorsatz vorliegt, dann zahlt die Versicherung garnicht. Aber vielleicht haben hier viele den Schubser nur fehlinterpretiert und er hat in nur aus Versehen angerempelt? Dann sähe die Sache wieder gut für ihn aus.

Jedenfalls muss der Verursacher den "Unfall" möglichst genau schildern.

Bei solchen Minimalbeträgen wird sich wohl kaum eine Versicherung auf die Hinterbeine stellen. Das hängt natürlich auch von der jeweiligen Versicherung und der Glaubwürdigkeit des Geschädigten ab. Da gehts dann auch schonmal ohne Einsendung des Gerätes.

Am besten sollte man alles vorab telefonisch mit der Versicherung abklären!
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Endless schrieb:
Da hat HSsbaby Recht. Es wird nur normalerweise nur der Zeitwert des Handys bezahlt. Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung sagen (auch wenn es ein anderer Fall ist) dass unsere Versicherung nach einem Blitzschlag eine komplett neue telefonische Anlage bezahlt hat - ohne zu Murren und ohne Überprüfung der defekten Endgeräte, wir mussten nur die Rechnung der neuen Geräte einreichen.


Private Haftpflicht leistet IMMER nur den Zeitwert.
Wie du geschrieben hast handelte es sich bei euch um einen Hausratschaden der in die leistungssparte "Sach" (Gebäude und Hausrat) fällt.
Und diese Sparte wird immer nach dem Neuwert (wenn so versichert) ersetzt! Daher hat man bei euch auch so geleistet.
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@HSsbaby

Danke für die Aufklärung!
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Es kommt aber auch sehr oft auf den zuständigen Versicherungsvertreter was, wie und in welcher Höhe geleistet wird!
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Um es auzuklären er hat mich extra geschubbst  

also wird er es mir so ersetzten müssen hat er pech gehabt
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Tja dann ist es sein Problem...

denn wer einem Dritten einen Schaden zufügt ist verpflichtet den Schaden so zu wieder herzustellen als wäre der schaden nicht eingetreten.

Aber hier ist es fraglich ob die Versicherung zahlen muss, er hat dich zwar vorsätzlich geschubst und fahrlässig in Kauf genommen das du einen Shcaden erleidest - aber es war kein Vorsatz dein Handy zu beschädigen.

Wart doch erst mal ab was da von der Versicherung kommt.


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