Hallo habe eine Frage. Heute in der schule hat mich jemand gegen einen Tisch geschubbst, daraufhin ist mein hady kaput gegangen.  Er hat gesagt ich soll ihm die rechnung der Reperatur oder eines neuen Handys geben aber er weià auch nicht in welchem fall die Versicherung zahlt. Also lautet meine Frage zahlt die Versicherung die Reperatur oder das neue Handy zahlt. Und zahlt die Versicherung der Schule, denn es ist wÀhrend einer Pause passiert, oder die Versicherung der Eltern
Also die Haftpflicht mĂŒsste ich glaube hier einspringen... weiĂ aber nicht ob man direkt das Handy in Rechnung stellen darf (hoffe hast Kaufbeleg), ohne vorher ĂŒber eine kostengĂŒnstigere Reperatur nachzudenken. Da werden dir sichere andere User RatschlĂ€ge geben können.
Ich habe vor paar Monaten zum allerersten mal von meiner Haftpflicht gebrauch machen mĂŒssen. Fussball vs. Kosmetikspiegel der Freundin...der Ball hat gewonnen ^^
Der Verursacher muss das seiner Haftpflichtversicherung melden. In diesem Fall wohl der seiner Eltern. Wieso das was mit der Schule zu tun hat erschlieĂt sich mir auch nicht. Aber vielleicht sollte man einfach das nĂ€chste mal den Staat nach seiner Versicherung fragen wenn man auf der Autobahn einen Unfall hat Â
Und zahlt die Versicherung der Schule, denn es ist wÀhrend einer Pause passiert,
Warum sollte sie? Soll der 2. Halbsatz ein Argument hierfĂŒr sein? Â Â
die lehrer predigen uns immer alles was in der schule passiert wird auch die versicherung der Schule zahlen deswegen die Frage
Das dĂŒrfte sich primĂ€r auf Verletzungen aller Art beziehen, nicht aber auf BeschĂ€digungen an GegenstĂ€nden, die du fĂŒr den Unterricht gar nicht benötigst.
Es ist ganz einfach: FĂŒr den Schaden haftet der Verursacher, bei MinderjĂ€hrigen dessen Eltern. Wenn eine Familienhaftpflichtversicherung besteht, können die Eltern schauen, ob diese fĂŒr den Schaden eintritt.
Die Schule bzw. deren Versicherung hat damit nichts zu tun.
haftung gemÀà privatrechtlichen inhalt, wenn ein verschulden vorliegt. auĂerdem darf kein vorsatz vorliegen. schadensersatzasprĂŒche hĂ€ttest du trotzdem, auch wenn die versicherung aufgrund vorsatz (wenn er dich gewollt irgendwo gegen geschubst hat) den schaden versuchen kann abzulehnen.
der soll das der versicherung melden. wirst ja sehen, was dabei raus kommt.
hinsichtlich der aussage deines lehrers. hierbei geht es eher um verletzungen auf dem weg zur und von der schule, sowie der aufenthalt wÀhrend der schule hinsichtlich verletzungen (wegeunfall oder schÀden die dir in der schule aufgrund schuldhaften (unter-) lassen der schule (bsp. verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, weil nicht gestreut wurde)). sollte da was passieren zahlt die berufsgenossenschaft oder die haftpflichtversicherung der schule.
aber immer dran denken: es muss die verschuldensfrage eindeutig geklÀrt sein.
Du wirst, als so genannter Anspruchsteller, einen Fragebogen zugeschickt bekommen. Den musst du ausfĂŒllen.
Wichtig sind Angaben ĂŒber den Kauf des Handys, wann, wo, fĂŒr wieviel. Am einfachsten ist es wenn du einen Kaufbeleg vorweisen kannst. (Ist aber nicht zwingend erforderlich)
In den meisten FÀllen muss das Handy auch bei der Versicherung eingereicht werden. (HandyschÀden sind eine beliebte Betrugssparte)
Wichtig zu wissen ist denke ich das die private Haftpflichtversicherung nur den so genannten Zeitwert ersetzt. Wenn du ein Handy hast, das 2 Jahre alt ist und fĂŒr 200,- ⏠angeschafft wurde- erhĂ€lst du heute keine 200,- mehr !
Ansonsten ist es fraglich hat er dich mit Absicht geschubst oder war es ein Versehen ?! Bei Vorsatz zahlt die Haftpflicht gar nicht. Was nicht bedeutet das er dir den Schaden nicht ersetzen muss :o)
Da hat HSsbaby Recht. Es wird nur normalerweise nur der Zeitwert des Handys bezahlt. Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung sagen (auch wenn es ein anderer Fall ist) dass unsere Versicherung nach einem Blitzschlag eine komplett neue telefonische Anlage bezahlt hat - ohne zu Murren und ohne ĂberprĂŒfung der defekten EndgerĂ€te, wir mussten nur die Rechnung der neuen GerĂ€te einreichen.
Wenn Vorsatz vorliegt, dann zahlt die Versicherung garnicht. Aber vielleicht haben hier viele den Schubser nur fehlinterpretiert und er hat in nur aus Versehen angerempelt? Dann sĂ€he die Sache wieder gut fĂŒr ihn aus.
Jedenfalls muss der Verursacher den "Unfall" möglichst genau schildern.
Bei solchen MinimalbetrĂ€gen wird sich wohl kaum eine Versicherung auf die Hinterbeine stellen. Das hĂ€ngt natĂŒrlich auch von der jeweiligen Versicherung und der GlaubwĂŒrdigkeit des GeschĂ€digten ab. Da gehts dann auch schonmal ohne Einsendung des GerĂ€tes.
Am besten sollte man alles vorab telefonisch mit der Versicherung abklÀren!
Endless schrieb: Da hat HSsbaby Recht. Es wird nur normalerweise nur der Zeitwert des Handys bezahlt. Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung sagen (auch wenn es ein anderer Fall ist) dass unsere Versicherung nach einem Blitzschlag eine komplett neue telefonische Anlage bezahlt hat - ohne zu Murren und ohne ĂberprĂŒfung der defekten EndgerĂ€te, wir mussten nur die Rechnung der neuen GerĂ€te einreichen.
Private Haftpflicht leistet IMMER nur den Zeitwert. Wie du geschrieben hast handelte es sich bei euch um einen Hausratschaden der in die leistungssparte "Sach" (GebÀude und Hausrat) fÀllt. Und diese Sparte wird immer nach dem Neuwert (wenn so versichert) ersetzt! Daher hat man bei euch auch so geleistet.
denn wer einem Dritten einen Schaden zufĂŒgt ist verpflichtet den Schaden so zu wieder herzustellen als wĂ€re der schaden nicht eingetreten.
Aber hier ist es fraglich ob die Versicherung zahlen muss, er hat dich zwar vorsÀtzlich geschubst und fahrlÀssig in Kauf genommen das du einen Shcaden erleidest - aber es war kein Vorsatz dein Handy zu beschÀdigen.
Wart doch erst mal ab was da von der Versicherung kommt.
Heute in der schule hat mich jemand gegen einen Tisch geschubbst, daraufhin ist mein hady kaput gegangen. Â
Er hat gesagt ich soll ihm die rechnung der Reperatur oder eines neuen Handys geben aber er weiĂ auch nicht in welchem fall die Versicherung zahlt.
Also lautet meine Frage zahlt die Versicherung die Reperatur oder das neue Handy zahlt.
Und zahlt die Versicherung der Schule, denn es ist wÀhrend einer Pause passiert, oder die Versicherung der Eltern
Ich habe vor paar Monaten zum allerersten mal von meiner Haftpflicht gebrauch machen mĂŒssen. Fussball vs. Kosmetikspiegel der Freundin...der Ball hat gewonnen ^^
Warum sollte sie? Soll der 2. Halbsatz ein Argument hierfĂŒr sein? Â
die lehrer predigen uns immer alles was in der schule passiert wird auch die versicherung der Schule zahlen deswegen die Frage
Das dĂŒrfte sich primĂ€r auf Verletzungen aller Art beziehen, nicht aber auf BeschĂ€digungen an GegenstĂ€nden, die du fĂŒr den Unterricht gar nicht benötigst.
Die Schule bzw. deren Versicherung hat damit nichts zu tun.
der soll das der versicherung melden. wirst ja sehen, was dabei raus kommt.
hinsichtlich der aussage deines lehrers. hierbei geht es eher um verletzungen auf dem weg zur und von der schule, sowie der aufenthalt wÀhrend der schule hinsichtlich verletzungen (wegeunfall oder schÀden die dir in der schule aufgrund schuldhaften (unter-) lassen der schule (bsp. verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, weil nicht gestreut wurde)). sollte da was passieren zahlt die berufsgenossenschaft oder die haftpflichtversicherung der schule.
aber immer dran denken: es muss die verschuldensfrage eindeutig geklÀrt sein.
er wird es seiner versicherung melden. mal sehn was dann rauskommt.
Wichtig sind Angaben ĂŒber den Kauf des Handys, wann, wo, fĂŒr wieviel.
Am einfachsten ist es wenn du einen Kaufbeleg vorweisen kannst.
(Ist aber nicht zwingend erforderlich)
In den meisten FÀllen muss das Handy auch bei der Versicherung eingereicht werden. (HandyschÀden sind eine beliebte Betrugssparte)
Wichtig zu wissen ist denke ich das die private Haftpflichtversicherung nur den so genannten Zeitwert ersetzt.
Wenn du ein Handy hast, das 2 Jahre alt ist und fĂŒr 200,- ⏠angeschafft wurde- erhĂ€lst du heute keine 200,- mehr !
Ansonsten ist es fraglich hat er dich mit Absicht geschubst oder war es ein Versehen ?! Bei Vorsatz zahlt die Haftpflicht gar nicht. Was nicht bedeutet das er dir den Schaden nicht ersetzen muss :o)
Noch weitere Fragen ???
Wenn Vorsatz vorliegt, dann zahlt die Versicherung garnicht. Aber vielleicht haben hier viele den Schubser nur fehlinterpretiert und er hat in nur aus Versehen angerempelt? Dann sĂ€he die Sache wieder gut fĂŒr ihn aus.
Jedenfalls muss der Verursacher den "Unfall" möglichst genau schildern.
Bei solchen MinimalbetrĂ€gen wird sich wohl kaum eine Versicherung auf die Hinterbeine stellen. Das hĂ€ngt natĂŒrlich auch von der jeweiligen Versicherung und der GlaubwĂŒrdigkeit des GeschĂ€digten ab. Da gehts dann auch schonmal ohne Einsendung des GerĂ€tes.
Am besten sollte man alles vorab telefonisch mit der Versicherung abklÀren!
Private Haftpflicht leistet IMMER nur den Zeitwert.
Wie du geschrieben hast handelte es sich bei euch um einen Hausratschaden der in die leistungssparte "Sach" (GebÀude und Hausrat) fÀllt.
Und diese Sparte wird immer nach dem Neuwert (wenn so versichert) ersetzt! Daher hat man bei euch auch so geleistet.
Danke fĂŒr die AufklĂ€rung!
also wird er es mir so ersetzten mĂŒssen hat er pech gehabt
denn wer einem Dritten einen Schaden zufĂŒgt ist verpflichtet den Schaden so zu wieder herzustellen als wĂ€re der schaden nicht eingetreten.
Aber hier ist es fraglich ob die Versicherung zahlen muss, er hat dich zwar vorsÀtzlich geschubst und fahrlÀssig in Kauf genommen das du einen Shcaden erleidest - aber es war kein Vorsatz dein Handy zu beschÀdigen.
Wart doch erst mal ab was da von der Versicherung kommt.