Der bisherige Mieter zahlt noch für Dezember die Miete, ist aber schon ausgezogen. Nun hat der Vermieter eine Firma zur Erstellung der Nebenkosten beauftragt - diese hat am 15.12. die Heizzählerstände etc. abgelesen (also 2 Wochen vor meinem Einzug!).
Letzte Woche hat er mir gesagt, das er bei minus-Temperaturen die Heizung minimal andrehen würde (da ich die Kosten dafür wohl übernehmen soll). Was minimal heisst , hab ich gestern gemerkt, nachdem ich nochmal was in der Wohnung schauen wollte - die Heizung im Wohnzimmer war VOLL aufgedreht (ob irrtürmlich oder nicht..)!
Ist das rechtens?? Mein Vertrag läuft ja erst ab dem 1.1. und eigentlich dachte ich, das man auch ab da erst die Heizkosten bezahlt und nicht früher! Was kann ich dagegen machen?
Schon mal versucht mit dem Vermieter zu reden....oder gleich ins Forum gerannt?
Scheinbar hast Du den Schlüssel schon, obwohl Du noch keine Miete zahlst. Kannst also in Ruhe immer mal rein und evt. schon Kisten reinschleppen? Wenn die Heizung nur versehentlich aufgedreht war und die restliche Zeit auf * oder so steht, fände ich den Deal OK.
Kannst natürlich darauf bestehen dass nochmal abgelesen wird, oder mit dem Vermieter vereinbaren das ihr am 01.01. nochmal zusammen ablest. Würde ich machen wenn Du gestern nur mit dem Vermieter drin warst und noch keinen Schlüssel hast.
Aber in jedem Fall: Bälle flach halten, nicht gleich mit Forumsanwalt drohen und freundlich die Sache ansprechen. Hat nichts mit unterwürfigen Mieter zu tun, es ist einfach nicht so schön wenn gleich am Anfang was vor den Latz geknallt kommt.
Aber in jedem Fall: Bälle flach halten, nicht gleich mit Forumsanwalt drohen und freundlich die Sache ansprechen. Hat nichts mit unterwürfigen Mieter zu tun, es ist einfach nicht so schön wenn gleich am Anfang was vor den Latz geknallt kommt.
drohe ja nicht mit dem Forumsanwalt, wollte ja nur wissen, ob das okay ist...
Aber in jedem Fall: Bälle flach halten, nicht gleich mit Forumsanwalt drohen und freundlich die Sache ansprechen. Hat nichts mit unterwürfigen Mieter zu tun, es ist einfach nicht so schön wenn gleich am Anfang was vor den Latz geknallt kommt.
drohe ja nicht mit dem Forumsanwalt, wollte ja nur wissen, ob das okay ist...
Ja, aber Du weißt ja nicht mal konkret, was da ggf. nicht ok ist, Du nimmst ja nur an, dass Du Kosten tragen sollst. Stell doch erst mal fest was überhaupt los ist.
Da der Schlüssel bereits übergeben wurde, und wohl auch zumindest die Wohnung aufgesucht wird, dürfte vorvertragliche Nutzungsüberlassung vorliegen. Somit dürften die in diesem Zeitraum entstehenden Betriebskosten billigerweise vom Neumieter zu tragen sein. Würde ich abnicken, zumal wir hier wohl über nicht viel Geld reden.
stefank schrieb: Da der Schlüssel bereits übergeben wurde, und wohl auch zumindest die Wohnung aufgesucht wird, dürfte vorvertragliche Nutzungsüberlassung vorliegen. Somit dürften die in diesem Zeitraum entstehenden Betriebskosten billigerweise vom Neumieter zu tragen sein. Würde ich abnicken, zumal wir hier wohl über nicht viel Geld reden.
ehrlich gesagt, hab ich keine Ahnung, wieviel Heizkosten einige Tage vollheizen verursacht... Mir ist der Schlüssel zwar schon übergeben worden, allerdings nur aus dem Grund, weil der bisherige Mieter schnell umgezogen ist. Wie gesagt, der bezahlt den Dezember eigentlich auch noch.
Dann ist soch alles OK. Du kannst in aller Ruhe umziehen, bereits vorher ohne Probleme jederzeit hin um was auszumessen oder vorzubereiten...stressfreier geht es kaum.
Wieso dann die Aufregung? Schreib die Zählerstände halt nochmal auf. Der Vermieter wird sicher nicht nachts kommen und die Heizung aufdrehen.
stefank schrieb: Da der Schlüssel bereits übergeben wurde, und wohl auch zumindest die Wohnung aufgesucht wird, dürfte vorvertragliche Nutzungsüberlassung vorliegen. Somit dürften die in diesem Zeitraum entstehenden Betriebskosten billigerweise vom Neumieter zu tragen sein. Würde ich abnicken, zumal wir hier wohl über nicht viel Geld reden.
ehrlich gesagt, hab ich keine Ahnung, wieviel Heizkosten einige Tage vollheizen verursacht... Mir ist der Schlüssel zwar schon übergeben worden, allerdings nur aus dem Grund, weil der bisherige Mieter schnell umgezogen ist. Wie gesagt, der bezahlt den Dezember eigentlich auch noch.
Um die Höhe geht es rechtlich auch nicht, das war lediglich als Hinweis gedacht, dass hier zuviel Mühe und Gedanken auf einen relativ geringen Betrag verwandt wird.
Also nochmal: Durch die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit durch Übergabe des Schlüssels und tatsächlicher Wahrnehmung dieser Nutzngsmöglichkeit durch Aufsuchen der Wohnung hat ein Übergang des tatsächlichen Gebrauchs der Mietsache stattgefunden.
Mangels vertraglicher Abrede ist zu fragen, was billigerweise zu verabreden gewesen wäre. Belastet werden könnte per Abrechnung im Umlageverfahren. der Altmieter oder der Neumieter. Hier erscheint es richtig, dass der Neumieter die Betriebskosten zu tragen hat, da er die Mietsache nutzt und schlussendlich auch Kontrolle über die Sache hat.
Ich würde die Sache angesichts der Rechtslage, vor allem aber zum streitlosen Beginn eines Mietverhältnisses auf sich beruhen lassen.
ich ziehe am 01.01.10 in eine neue Wohnung um.
Der bisherige Mieter zahlt noch für Dezember die Miete, ist aber schon ausgezogen. Nun hat der Vermieter eine Firma zur Erstellung der Nebenkosten beauftragt - diese hat am 15.12. die Heizzählerstände etc. abgelesen (also 2 Wochen vor meinem Einzug!).
Letzte Woche hat er mir gesagt, das er bei minus-Temperaturen die Heizung minimal andrehen würde (da ich die Kosten dafür wohl übernehmen soll). Was minimal heisst , hab ich gestern gemerkt, nachdem ich nochmal was in der Wohnung schauen wollte - die Heizung im Wohnzimmer war VOLL aufgedreht (ob irrtürmlich oder nicht..)!
Ist das rechtens?? Mein Vertrag läuft ja erst ab dem 1.1. und eigentlich dachte ich, das man auch ab da erst die Heizkosten bezahlt und nicht früher! Was kann ich dagegen machen?
Danke für eure Hinweise.
VG
Scheinbar hast Du den Schlüssel schon, obwohl Du noch keine Miete zahlst. Kannst also in Ruhe immer mal rein und evt. schon Kisten reinschleppen?
Wenn die Heizung nur versehentlich aufgedreht war und die restliche Zeit auf * oder so steht, fände ich den Deal OK.
Kannst natürlich darauf bestehen dass nochmal abgelesen wird, oder mit dem Vermieter vereinbaren das ihr am 01.01. nochmal zusammen ablest.
Würde ich machen wenn Du gestern nur mit dem Vermieter drin warst und noch keinen Schlüssel hast.
Aber in jedem Fall: Bälle flach halten, nicht gleich mit Forumsanwalt drohen und freundlich die Sache ansprechen.
Hat nichts mit unterwürfigen Mieter zu tun, es ist einfach nicht so schön wenn gleich am Anfang was vor den Latz geknallt kommt.
drohe ja nicht mit dem Forumsanwalt, wollte ja nur wissen, ob das okay ist...
Ja, aber Du weißt ja nicht mal konkret, was da ggf. nicht ok ist, Du nimmst ja nur an, dass Du Kosten tragen sollst. Stell doch erst mal fest was überhaupt los ist.
DA
ehrlich gesagt, hab ich keine Ahnung, wieviel Heizkosten einige Tage vollheizen verursacht...
Mir ist der Schlüssel zwar schon übergeben worden, allerdings nur aus dem Grund, weil der bisherige Mieter schnell umgezogen ist. Wie gesagt, der bezahlt den Dezember eigentlich auch noch.
Dann kanns dir doch scheißegal sein...
Du kannst in aller Ruhe umziehen, bereits vorher ohne Probleme jederzeit hin um was auszumessen oder vorzubereiten...stressfreier geht es kaum.
Wieso dann die Aufregung? Schreib die Zählerstände halt nochmal auf.
Der Vermieter wird sicher nicht nachts kommen und die Heizung aufdrehen.
Um die Höhe geht es rechtlich auch nicht, das war lediglich als Hinweis gedacht, dass hier zuviel Mühe und Gedanken auf einen relativ geringen Betrag verwandt wird.
Also nochmal: Durch die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit durch Übergabe des Schlüssels und tatsächlicher Wahrnehmung dieser Nutzngsmöglichkeit durch Aufsuchen der Wohnung hat ein Übergang des tatsächlichen Gebrauchs der Mietsache stattgefunden.
Mangels vertraglicher Abrede ist zu fragen, was billigerweise zu verabreden gewesen wäre. Belastet werden könnte per Abrechnung im Umlageverfahren.
der Altmieter oder der Neumieter. Hier erscheint es richtig, dass der Neumieter die Betriebskosten zu tragen hat, da er die Mietsache nutzt und schlussendlich auch Kontrolle über die Sache hat.
Ich würde die Sache angesichts der Rechtslage, vor allem aber zum streitlosen Beginn eines Mietverhältnisses auf sich beruhen lassen.