jaja, die bundesregelung ist mir bekannt, was ich nicht rausgefunden habe, existiert in frankfurt eine spezielle verordnung, oder darf ich jetzt schon boellern?
Demnach ist es verboten in der Nähe von Fachwerkhäusern zu Böllern. Darin steht auch Ganz ernst zu nehmen ist die Chose sowieso nicht: Die Neuerung, die jetzt für so viel Verwirrung sorgt, ist die Konsequenz aus einem Feuer in der Altstadt Tübingens. Die ordentlichen Baden-Württemberger beantragten daraufhin eine entsprechende Änderung des Sprengstoffgesetzes. Dieses ist Bundesrecht. Es gilt unmittelbar. Denke das mit der Uhrzeit/Datum fällt dann ebenfalls ausschließchen darunter.
ja und nein @dennis. nach bundesrecht darf ich am 31.12 und am 01.01. aber, die staedte koennen das noc weiter einschraenken, wegen laermschutz usw. das manche staedte verordnungen haben ala nur 31.12 21.00 uhr bis 01.01. 03:00 uhr weiss ich, nur zu ffm hab ich eben nix gefunden.
http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/rmn01.c.7071423.de.htm
Demnach ist es verboten in der Nähe von Fachwerkhäusern zu Böllern.
Darin steht auch Ganz ernst zu nehmen ist die Chose sowieso nicht: Die Neuerung, die jetzt für so viel Verwirrung sorgt, ist die Konsequenz aus einem Feuer in der Altstadt Tübingens. Die ordentlichen Baden-Württemberger beantragten daraufhin eine entsprechende Änderung des Sprengstoffgesetzes. Dieses ist Bundesrecht. Es gilt unmittelbar.
Denke das mit der Uhrzeit/Datum fällt dann ebenfalls ausschließchen darunter.
nach bundesrecht darf ich am 31.12 und am 01.01.
aber, die staedte koennen das noc weiter einschraenken, wegen laermschutz usw.
das manche staedte verordnungen haben ala nur 31.12 21.00 uhr bis 01.01. 03:00 uhr weiss ich, nur zu ffm hab ich eben nix gefunden.
Das aber aufnehmen und bei youtube einstellen, dann darf er sich SGEmannheim nennen.