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Frage an Anwälte: Kosten eines ortsfremden Juristen

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Kann mir vllt einer der Anwälte hier helfen? Folgender Fall: Meine Frau und ich sind von einer Firma aus Thüringen vor einem Frankfurter Gericht verklagt worden. Die Klägerin nahm sich einen Anwalt aus ihrem Heimatort. Das Verfahren endete mit einem Vergleich und natürlich müssen wir anteilig die Kosten des gegnerischen Anwalts zahlen. Frage: Müssen wir für die Fahrtkosten des Anwalts aufkommen oder hätte die Klägerin einen Frankfurter Anwalt beauftragen sollen? Das ganze war absolut kein Spezialfall, sondern ein 08/15 Verfahren.


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