Ich bin immer auf der Suche nach Möglichkeiten, mein "netto" zu erhöhen... Da die nächsten Verhandlungen anstehen, wollte ich mal wissen, wie die steuerrechtlich besser bewanderten Leute diese Konstellation beurteilen:
Mir wird derzeit ein Firmenwagen auch zum privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt (Versteuerung pauschal mit 1% etc.). Für die Unterstellung des Fahrzeugs vermiete ich meine Garage an meinen Chef (läuft alles, Finanzamt erkennt meine V+V-Erklärung an).
Was wäre, wenn ich neben der Garage ein Home-Office an meinen Chef vermiete? Wie würde sich das auf meine Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte auswirken? Was passiert mit den tatsächlichen Fahrten, die ich ins Büro (7km einfache Entfernung) unternehme? Gibt es steuerrechtliche Anforderungen an ein Home-Office?
Vielem Dank vorab für jede (sinnvolle) Antwort (gerne auch per pn)!
Block_37H schrieb: Was wäre, wenn ich neben der Garage ein Home-Office an meinen Chef vermiete?
Wenn Du Deine Aufwendungen ersetzt bekommst (z.B. Abnutzung) kannst Du es natürlich nicht mehr bei der Steuer ansetzen. Keine Ahnung was Du Dir da vorstellst als Antwort?
Block_37H schrieb:
Wie würde sich das auf meine Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte auswirken? Was passiert mit den tatsächlichen Fahrten, die ich ins Büro (7km einfache Entfernung) unternehme?
Stichwort: Einsatzwechseltätigkeit. Wenn Du regelmäßig in das Büro fährst (46 Tage Regelung), also mehr als 46 Tage im Jahr dann hast Du da eine regelmäßige Arbeitsstätte und musst für den Dienstwagen 0,03% vom Bruttolistenpreis je KM jeden Monat versteuern. Wenn dies nicht der Fall ist, sind die Fahrten normale Dienstreisen.
Block_37H schrieb: Gibt es steuerrechtliche Anforderungen an ein Home-Office?
Oh ja, einige! Ich würde mich beim Arbeitgeber erkundigen oder einen Steuerberater hinzuziehen.
Ich hoffe der Kollege Gereitz ist mit meinen Antworten zufrieden ,-)
Gibt es steuerrechtliche Anforderungen an ein Home-Office?
Worin besteht denn der Unterschied, ob Du Dein Home-Office für sagen wir 100€ vermietest oder, ob Du 100 € mehr Gehalt beziehst? Es ändert sich doch lediglich die Einkommensart (aus Einkommen aus unselbständiger Arbeit wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung).
Ah, halt. Auf die Miete werden keine Sozialabgaben fällig und Du kannst die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer absetzen. Schlau das. Denk dran, daß der Kuchen aber nicht 100 € groß ist, sondern ca. 120€ (inkl. Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben). ,-)
Wenn der Anteil der betrieblich bedingten Fahrten (nicht die zur Arbeitsstätte, sondern die z.B. für Kundenbesuche) relativ hoch ist, lohnt es sich vielleicht für Dich, statt nach der 1%-Regelung die tatsächlich privat verursachten Fahrzeugkosten zu versteuern. Wenn Dein Arbeitgeber die Umstellung nicht durchführen will, kannst Du dem FA im Rahmen der ESt-Erklärung auch ein Fahrtenbuch (bei einem Freund reichte pro Jahr ein repräsentativer Zeitraum über drei Monate) und die vom Arbeitgeber ausgewiesenen Gesamtkosten für die Kostenstelle "Dein Fahrzeug" vorlegen.
Block_37H schrieb: Gibt es steuerrechtliche Anforderungen an ein Home-Office?
Für ein häusliches Arbeitszimmer wären dies z.B.: -kein Durchgangszimmer -keinerlei "privaten" Möbel (Kleiderschrank, Gästebett) -keine Abstellkammer für die Tischtennisplatte -besser nichts, was irgendwie nach "Leisure" aussieht (Sofa, TV, etc.)
Andererseits ist der Raum gar kein häusliches Arbeitszimmer, da Du Deinem Arbeitgeber das Zimmer ja untervermietest. Theoretisch könnte der wiederum reinstellen, was er will.
Frag da mal lieber einen gescheiten Steuerberater / Steuerfachanwalt.
Worin besteht denn der Unterschied, ob Du Dein Home-Office für sagen wir 100€ vermietest oder, ob Du 100 € mehr Gehalt beziehst? Es ändert sich doch lediglich die Einkommensart (aus Einkommen aus unselbständiger Arbeit wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung).
Ah, halt. Auf die Miete werden keine Sozialabgaben fällig und Du kannst die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer absetzen. Schlau das. Denk dran, daß der Kuchen aber nicht 100 € groß ist, sondern ca. 120€ (inkl. Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben). ,-)
Geh mal von aus, daß die Einnahmen aus V+V auch noch geringer sind, als die anfallenden Kosten Klappt bei der Garage ganz gut...
Stichwort: Einsatzwechseltätigkeit. Wenn Du regelmäßig in das Büro fährst (46 Tage Regelung), also mehr als 46 Tage im Jahr dann hast Du da eine regelmäßige Arbeitsstätte und musst für den Dienstwagen 0,03% vom Bruttolistenpreis je KM jeden Monat versteuern. Wenn dies nicht der Fall ist, sind die Fahrten normale Dienstreisen.
Ich hoffe der Kollege Gereitz ist mit meinen Antworten zufrieden ,-)
Wie soll denn der Beweis geführt werden, ob ich an mehr als 46 Tagen ins Büro gefahren bin? Fahrtenbuch führe ich ja nicht. Oder muss ich dann zwingend eines führen?
Block_37H schrieb: Wie soll denn der Beweis geführt werden, ob ich an mehr als 46 Tagen ins Büro gefahren bin? Fahrtenbuch führe ich ja nicht. Oder muss ich dann zwingend eines führen?
Andersrum wird ein Schuh draus. Wenn Dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz für dich vorhält, geht das FA davon aus, daß Du den nutzst. Dann liegt es an Dir den Beweis zu führen, daß Du gar nicht in die Firma gefahren bist. -> Aufschreibung mit den Arbeitsorten führen?
Ich bin immer auf der Suche nach Möglichkeiten, mein "netto" zu erhöhen...
Ich auch! Aus diesem Grund würde ich deinen Arbeitgeber gerne um ein paar hundert Euro betrügen. Bitte gib mir Tipps, wie das am besten klappt, gerne auch per PN.
Block_37H schrieb: Gibt es steuerrechtliche Anforderungen an ein Home-Office?
Für ein häusliches Arbeitszimmer wären dies z.B.: -kein Durchgangszimmer -keinerlei "privaten" Möbel (Kleiderschrank, Gästebett) -keine Abstellkammer für die Tischtennisplatte -besser nichts, was irgendwie nach "Leisure" aussieht (Sofa, TV, etc.)
Frag da mal lieber einen gescheiten Steuerberater / Steuerfachanwalt.
Alles , was nach "Leisure" aussieht, muss bei einer Kontrolle des Finanzamts raus, vorher natürlich. Das kann bei Bett und Kleiderschrank ganz schön anstrengend werden... !
Stichwort: Einsatzwechseltätigkeit. Wenn Du regelmäßig in das Büro fährst (46 Tage Regelung), also mehr als 46 Tage im Jahr dann hast Du da eine regelmäßige Arbeitsstätte und musst für den Dienstwagen 0,03% vom Bruttolistenpreis je KM jeden Monat versteuern. Wenn dies nicht der Fall ist, sind die Fahrten normale Dienstreisen.
Ich hoffe der Kollege Gereitz ist mit meinen Antworten zufrieden ,-)
Wie soll denn der Beweis geführt werden, ob ich an mehr als 46 Tagen ins Büro gefahren bin? Fahrtenbuch führe ich ja nicht. Oder muss ich dann zwingend eines führen?
Habt Ihr z.B. ne Zugangskontrolle oder ähnliches könnte das Finanzamt dort nachsehen. Es ist die Aufgabe Deines Arbeitgebers das zu überprüfen, er wäre schön blöd wenn er es nicht macht, da bei einer evtl. Prüfung er dann nachbezahlen muss. Fahrtenbuch wäre natürlich auch eine Möglichkeit oder eine andere Aufzeichnung.
Block_37H schrieb: Gibt es steuerrechtliche Anforderungen an ein Home-Office?
Für ein häusliches Arbeitszimmer wären dies z.B.: -kein Durchgangszimmer -keinerlei "privaten" Möbel (Kleiderschrank, Gästebett) -keine Abstellkammer für die Tischtennisplatte -besser nichts, was irgendwie nach "Leisure" aussieht (Sofa, TV, etc.)
Andererseits ist der Raum gar kein häusliches Arbeitszimmer, da Du Deinem Arbeitgeber das Zimmer ja untervermietest. Theoretisch könnte der wiederum reinstellen, was er will.
Frag da mal lieber einen gescheiten Steuerberater / Steuerfachanwalt.
Beim häuslichen Arbeitszimmer musst du aber verdammt aufpassen. Da gabs erst Gesetzesänderungen, die das ganze um einiges schwieriger gemacht haben....
Ich bin immer auf der Suche nach Möglichkeiten, mein "netto" zu erhöhen...
Da die nächsten Verhandlungen anstehen, wollte ich mal wissen, wie die steuerrechtlich besser bewanderten Leute diese Konstellation beurteilen:
Mir wird derzeit ein Firmenwagen auch zum privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt (Versteuerung pauschal mit 1% etc.). Für die Unterstellung des Fahrzeugs vermiete ich meine Garage an meinen Chef (läuft alles, Finanzamt erkennt meine V+V-Erklärung an).
Was wäre, wenn ich neben der Garage ein Home-Office an meinen Chef vermiete?
Wie würde sich das auf meine Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte auswirken? Was passiert mit den tatsächlichen Fahrten, die ich ins Büro (7km einfache Entfernung) unternehme?
Gibt es steuerrechtliche Anforderungen an ein Home-Office?
Vielem Dank vorab für jede (sinnvolle) Antwort (gerne auch per pn)!
Wenn Du Deine Aufwendungen ersetzt bekommst (z.B. Abnutzung) kannst Du es natürlich nicht mehr bei der Steuer ansetzen. Keine Ahnung was Du Dir da vorstellst als Antwort?
Stichwort: Einsatzwechseltätigkeit. Wenn Du regelmäßig in das Büro fährst (46 Tage Regelung), also mehr als 46 Tage im Jahr dann hast Du da eine regelmäßige Arbeitsstätte und musst für den Dienstwagen 0,03% vom Bruttolistenpreis je KM jeden Monat versteuern. Wenn dies nicht der Fall ist, sind die Fahrten normale Dienstreisen.
Oh ja, einige! Ich würde mich beim Arbeitgeber erkundigen oder einen Steuerberater hinzuziehen.
Ich hoffe der Kollege Gereitz ist mit meinen Antworten zufrieden ,-)
Worin besteht denn der Unterschied, ob Du Dein Home-Office für sagen wir 100€ vermietest oder, ob Du 100 € mehr Gehalt beziehst? Es ändert sich doch lediglich die Einkommensart (aus Einkommen aus unselbständiger Arbeit wird Einkommen aus Vermietung und Verpachtung).
Ah, halt. Auf die Miete werden keine Sozialabgaben fällig und Du kannst die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer absetzen. Schlau das. Denk dran, daß der Kuchen aber nicht 100 € groß ist, sondern ca. 120€ (inkl. Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben). ,-)
Wenn der Anteil der betrieblich bedingten Fahrten (nicht die zur Arbeitsstätte, sondern die z.B. für Kundenbesuche) relativ hoch ist, lohnt es sich vielleicht für Dich, statt nach der 1%-Regelung die tatsächlich privat verursachten Fahrzeugkosten zu versteuern. Wenn Dein Arbeitgeber die Umstellung nicht durchführen will, kannst Du dem FA im Rahmen der ESt-Erklärung auch ein Fahrtenbuch (bei einem Freund reichte pro Jahr ein repräsentativer Zeitraum über drei Monate) und die vom Arbeitgeber ausgewiesenen Gesamtkosten für die Kostenstelle "Dein Fahrzeug" vorlegen.
Für ein häusliches Arbeitszimmer wären dies z.B.:
-kein Durchgangszimmer
-keinerlei "privaten" Möbel (Kleiderschrank, Gästebett)
-keine Abstellkammer für die Tischtennisplatte
-besser nichts, was irgendwie nach "Leisure" aussieht (Sofa, TV, etc.)
Andererseits ist der Raum gar kein häusliches Arbeitszimmer, da Du Deinem Arbeitgeber das Zimmer ja untervermietest. Theoretisch könnte der wiederum reinstellen, was er will.
Frag da mal lieber einen gescheiten Steuerberater / Steuerfachanwalt.
Geh mal von aus, daß die Einnahmen aus V+V auch noch geringer sind, als die anfallenden Kosten
Klappt bei der Garage ganz gut...
Wie soll denn der Beweis geführt werden, ob ich an mehr als 46 Tagen ins Büro gefahren bin? Fahrtenbuch führe ich ja nicht. Oder muss ich dann zwingend eines führen?
Wenn die Einnahmen geringer sind als die Kosten, verschenkst Du aber Geld.
Andersrum wird ein Schuh draus. Wenn Dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz für dich vorhält, geht das FA davon aus, daß Du den nutzst. Dann liegt es an Dir den Beweis zu führen, daß Du gar nicht in die Firma gefahren bist. -> Aufschreibung mit den Arbeitsorten führen?
ööööhm... ne
Stichwort: Steuererklärung
Ich auch! Aus diesem Grund würde ich deinen Arbeitgeber gerne um ein paar hundert Euro betrügen. Bitte gib mir Tipps, wie das am besten klappt, gerne auch per PN.
Alles , was nach "Leisure" aussieht, muss bei einer Kontrolle des Finanzamts raus, vorher natürlich. Das kann bei Bett und Kleiderschrank ganz schön anstrengend werden... !
Habt Ihr z.B. ne Zugangskontrolle oder ähnliches könnte das Finanzamt dort nachsehen. Es ist die Aufgabe Deines Arbeitgebers das zu überprüfen, er wäre schön blöd wenn er es nicht macht, da bei einer evtl. Prüfung er dann nachbezahlen muss. Fahrtenbuch wäre natürlich auch eine Möglichkeit oder eine
andere Aufzeichnung.
Beim häuslichen Arbeitszimmer musst du aber verdammt aufpassen. Da gabs erst Gesetzesänderungen, die das ganze um einiges schwieriger gemacht haben....
Wie sagte mir ein Steuerexperte noch: Es muss ein häusliches ARBEITSZIMMER sein, kein HÄUSLICHES Arbeitszimmer.
Klingt komisch, ist aber so.