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Frage zur privaten KV

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Bei der Suche nach einer geeigneten PKV macht mich etwas stutzig, dass bisher alle in folgendem Fall keinen Versicherungsschutz übernehmen

"für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich
deren Folgen sowie für Entziehungsmaßnahmen einschließlich
Entziehungskuren" (§ 5MB/KK 2009, MB/PSKV 2009, MB/KT 2009).

besteht da nicht ein großes Risiko, dass viele Unfälle und deren Folgen nicht versichert sind, da man ja womöglich aus einem "Fehlverhalten" schnell einen auf Vorsatz beruhenden Unfall (bzw. eine Krankheit) stricken kann?

Kennt jemand PKV`s die diese Klausel nicht haben?
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Aspekte schrieb:
besteht da nicht ein großes Risiko, dass viele Unfälle und deren Folgen nicht versichert sind, da man ja womöglich aus einem "Fehlverhalten" schnell einen auf Vorsatz beruhenden Unfall (bzw. eine Krankheit) stricken kann?




Nein, dieses Risiko besteht nicht. Vorsatz ist, (auch versicherungs-) juristisch gesehen, "Kenntnis und Willen der Tatbestandsverwirklichung". Damit schließen sie, grob gesagt, die Haftung aus, wenn du dir absichtlich mit dem Beil die Hand abhackst, um die Versicherungsleistung zu kassieren.

Anders verhält es sich mit der Leistung wegen Suchterkrankungen. Fies, aber dafür wollen private KVen nicht haften. Wer hier Probleme hat, sollte sich den Wechsel aus der gesetzlichen in die private KV gut überlegen.


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